Nicht immer ist klar, ob ein Unfall in der Mittagspause als Arbeitsunfall gilt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sorgt dafür, dass Arbeitnehmer in Deutschland versichert sind, wenn es im Betrieb zu einem Unfall kommt.
Oft sind es Berufsgenossenschaften, die für verschiedene Branchen zuständig sind und finanziell aushelfen, wenn Beschäftigte verunfallen. Doch gilt das auch, wenn in der Mittagspause ein Arbeitsunfall geschieht?
Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage detailliert auf den Grund. Hier erfahren Sie, warum der Träger der Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall in der Mittagspause durchaus Leistungen verweigern kann. Interessant sind dabei vor allem die Urteile deutscher Arbeitsgerichte, da vorliegende Gesetze nicht immer eine eindeutige Antwort liefern.
Inhalt
Kurz & knapp: Arbeitsunfall in der Mittagspause
Das kommt darauf an, wobei sich der Unfall ereignet. Während der Weg in die Pause bzw. zur Nahrungsaufnahme gewöhnlich versichert ist, gilt das für das eigentliche Pausemachen und Essen nicht. Auch private Erledigungen wie Einkäufe sind nicht versichert.
Ja. Verunglückt der Beschäftigte auf diesem Weg, so gilt dies in der Regel als Wegeunfall – vorausgesetzt, die Motivation des Betroffenen lag wirklich in der Nahrungsaufnahme.
Für die ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit erhält der Beschäftigte weiterhin Lohnfortzahlung. Anschließend springt die Berufsgenossenschaft mit der Zahlung von Verletztengeld ein.
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Der Versicherungsradius eines Arbeitsunfalls
Ist ein Unfall während der Mittagspause durch eine Versicherung geschützt? Um diese Frage beantworten zu können, ist zunächst zu definieren, welche Vorfälle grundsätzlich als Arbeitsunfall versichert sind.
Dadurch sind mittlerweile auch Schüler im Klassenraum oder im Sportunterricht durch den zuständigen Versicherungsträger geschützt. Generell sind alle Unfälle als Arbeitsunfälle definiert, wenn sie infolge einer versicherten Tätigkeit auftreten. Doch nicht immer ist diese Definition eindeutig und Gerichte müssen Einzelfälle genau abklären; so auch beim Arbeitsunfall in der Mittagspause.
Arbeitsunfall in der Mittagspause: Im Einzelfall ist zu entscheiden
Kommt es zum Arbeitsunfall in der Kantine oder auf dem Weg dahin, vermuten Arbeitnehmer oft, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, welcher durch die Unfallversicherung versichert ist. Die Rechtslage ist dabei aber eher komplex und schwer zu verallgemeinern. So ist es sinnvoll, sich die vergangene Rechtsprechung im Einzelfall genauer anzusehen:
- Innerhalb der Kantine kommt es zu einer Beinverdrehung mit Kreuzbandriss: Hier muss die Unfallversicherung nicht für Schäden aufkommen, so urteilte das Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 1 U 4282/12). Demnach besteht der Versicherungsschutz nur auf dem Weg zur Kantine, einschließlich des öffentlichen Verkehrsraums. Das gilt auch für den Rückweg. Die Tür zur Kantine lässt den Schutz auf dem Hinweg also enden, wo er auf dem Rückweg zum Betrieb wieder beginnt.
- In der Pause werden Lebensmittel eingekauft: Das Landessozialgericht Hessen (Az. L 3 U 225/10) hat für diesen Fall genaue Bedingungen festgelegt. So besteht eine Unfallversicherung bei dieser Tätigkeit, solange sich der Einkauf hauptsächlich auf die Pausenmahlzeit beschränkt. Bei einem überwiegenden „eigenwirtschaftlich[en]“ Anteil muss die zuständige Berufsgenossenschaft wiederum nicht mehr zahlen
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