Kommen sie mit einem Problem einfach nicht weiter oder konnten eine schwierige Aufgabe endlich bewältigen, gönnen sich einige Arbeitnehmer eine Zigarette, um den Kopf wieder freizubekommen und sich danach wieder voll motiviert auf die Arbeit zu stürzen. Auch der eine oder andere Rat unter Kollegen wird gerne mal in einer Raucherpause ausgetauscht.
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Es ist kein Geheimnis, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet. Doch was, wenn Sie sich als Mitarbeiter während der Raucherpause eine Verletzung zuziehen, indem Sie beispielsweise hinfallen oder sich am Glimmstängel verbrennen? Sind Sie in einem solchen Fall versichert? Und handelt es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall, wenn die Raucherpause in einem Krankenhausaufenthalt endet?
Kurz & knapp: Arbeitsunfall in der Raucherpause
Verletzen Sie sich als Arbeitnehmer während der Raucherpause, liegt grundsätzlich kein Arbeitsunfall vor. Dies ist darin begründet, dass es sich beim Rauchen um eine persönliche Angelegenheit handelt, die keinen Bezug zur Berufstätigkeit aufweist.
Die Behandlungskosten werden in einem solchen Fall normalerweise von der Krankenkasse und nicht von der Berufsgenossenschaft bzw. der gesetzlichen Unfallversicherung getragen.
Hat sich ein Unfall während der Raucherpause ereignet, erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen sollten.
Im Ratgeber erklären wir, wie ein Arbeitsunfall in der Raucherpause aus rechtlicher Sicht zu bewerten ist und informieren Sie gleichzeitig darüber, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie sich beim Konsum einer Zigarette auf der Arbeit verletzt haben.
Inhalt
Was sagt der Gesetzgeber zum Arbeitsunfall in der Raucherpause?
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland bei der Ausübung seiner Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Unterbrechen Beschäftigte ihre Arbeit, um ihre Sucht nach einer Zigarette zu befriedigen, ist dies allerdings ihre persönliche Angelegenheit.
Da das Rauchen zudem keinen Bezug zur Berufstätigkeit aufweist, handelt es sich entsprechend nicht um einen Arbeitsunfall, wenn die Raucherpause damit endet, dass sich ein Arbeitnehmer verletzt.
Dies musste beispielsweise eine Pflegehelferin, die in einem Seniorenheim in Berlin arbeitete, im Jahr 2012 feststellen:
- Aufgrund des geltenden Rauchverbots am Arbeitsplatz hatte die 46-Jährige damals das Gebäude verlassen, um eine Zigarette zu rauchen.
- Als sie fertig war, kam es in der Eingangshalle zu einem Zusammenstoß mit dem Hausmeister, der dabei einen Eimer Wasser verschüttete. Dies führte dazu, dass die Betroffene ausrutschte und sich in diesem Zug den Arm brach.
- Da sich das Ganze am Arbeitsplatz der Pflegehelferin abspielte, war sie der Meinung, dass es sich bei diesem Szenario um einen Arbeitsunfall handelte. Die Raucherpause, die sie zuvor eingelegt hatte, dürfe keine Rolle spielen.
- Dies sah die entsprechende Berufsgenossenschaft jedoch anders, weshalb sie den Vorfall nicht als Arbeitsunfall anerkannte.
- Die darauf folgende Klage der Frau lehnte das Sozialgericht (SG) Berlin jedoch mit seinem Urteil vom 23. Januar 2013 ab (Az.: S68 U 577/12).
Wie gehen Sie nach einem Unfall in der Raucherpause vor?
Normalerweise übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft die anfallenden Kosten bei einem Arbeitsunfall. Da eine Raucherpause, in der der betroffene Arbeitnehmer sich verletzte, jedoch nicht als Arbeitsunfall gilt, kommt in der Regel die Krankenkasse für die Behandlung auf.
Daher sollten Sie als geschädigter Arbeitnehmer nach dem Unfall Ihren Hausarzt aufsuchen und keinen Durchgangsarzt.
Mia meint
10. September 2018 at 6:19
Dass ein Unfall in der Raucherpause kein Arbeitsunfall ist, musste ein Bekannter auch feststellen, als er beim D-Arzt war. Der D Arzt hat zwar die erste Behandlung gemacht, zuständig wäre aber der Hausarzt gewesen. Seit dem passt der Bekannte auch peinlich auf seien Arbeitsweg auf, denn nur der direkte Arbeitsweg ist auch versichert.