Nach einem Arbeitsunfall ist die Entschädigung oft wichtig
Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer wünschen sich, dass am Arbeitsplatz ein Unfall passiert. Doch manchmal lässt es sich trotzdem schwer vermeiden, dass es zum Arbeitsunfall kommt. Wer zahlt dann und kommt für entstandene Schäden auf?
Folglich stellt sich auch die Frage, ob Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall gezahlt wird. Der vorliegende Ratgeber nimmt diese Fragestellung genauer unter die Lupe. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld gezahlt werden kann und welcher Zweck hinter dieser Zahlungsart steckt.
Inhalt
Kurz & knapp: Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall
In der Regel besteht bei einem Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Laut geltender Rechtsprechung muss dem Arbeitgeber dafür Vorsatz nachgewiesen werden können, üblicherweise wünscht sich jedoch kein Unternehmer einen Arbeitsunfall.
Schmerzensgeld soll dem Unfallopfer Genugtuung verschaffen und ihn für fremdverschuldete Schmerzen entschädigen. Bei einem Arbeitsunfall lässt sich in der Regel jedoch kein klarer Schuldiger benennen. Anders sieht es hier aus, wenn der Unfall auf eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, z. B. bezüglich des Arbeitsschutzes, zurückzuführen ist. Doch auch hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob wirklich ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.
Zunächst haben Sie sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Sind Sie danach immer noch arbeitsunfähig, steht Ihnen Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft zu.
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Anspruch auf Schmerzensgeld: Nach einem Arbeitsunfall eher selten vorhanden
Nach einem Arbeitsunfall kann durch Geld tatsächlich finanzielle Hilfe geleistet werden. Diese Aufgabe übernimmt für gewöhnlich die zuständige Berufsgenossenschaft. Dafür gibt es jedoch eine Bedingung: Der Arbeitgeber muss den Unfall ordnungsgemäß melden. Andernfalls ist es wahrscheinlich, dass die Berufsgenossenschaft Unterstützung verweigert.
Tatsächlich kommt es selten dazu, dass nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld gezahlt wird. Das gilt oft auch bei der Sonderform, die sich Wegeunfall nennt. Schmerzensgeld kann nur dann gefordert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu kommt, dass Geschäftsführer besondere Haftungsprivilegien besitzen, wodurch sie nur in extrem wenigen Fällen zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden können.
Die Frage: „Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld“, ist dadurch selten relevant. Vielmehr ist im Einzelfall abzuwägen, ob überhaupt ein Anspruch vorliegt. Durch die herrschende Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass zumindest Vorgesetzte nur dann Schmerzensgelder aufbringen müssen, wenn Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das gestaltet sich grundsätzlich schwierig, da die Grundannahme herrscht, dass sich kein Unternehmer einen Unfall wünscht.
Der Gedanke hinter Schmerzensgeld
Es zeigt sich: Nach einem Arbeitsunfall ist Schmerzensgeld eher untypisch. Eine Tabelle, die typische Geldhöhen auflistet, ist aber nicht nur aus diesem Grund schwer zusammen zu stellen. Denn Schmerzensgeld richtet sich, wenn es gezahlt wird, immer nach den Umständen des Einzelfalls. Entscheidend ist dabei mitunter die Art der Verletzungen und wie es zum Arbeitsunfall kommen konnte.
Weiterhin ist zu beachten:
- Der Grundgedanke eines Schmerzensgeldes ist es, für fremdverschuldete Schmerzen Kompensation zu erhalten.
- Darüber hinaus sollten veranlasste Zahlungen auch dafür sorgen, dass Unfallopfer Genugtuung empfinden.
Für Genugtuung und Kompensation muss es einen klaren Schuldigen geben. Das ist, wie bereits erwähnt, in einem Unternehmen in der Regel nicht der Fall.
Bei einem Wegeunfall kann Schmerzensgeld schon eher eine Rolle spielen, vor allem wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt, den eine andere Person verursacht hat. Nach einem solchen Unfall besteht oft ein Kompensationsanspruch. Benötigen Sie Hilfe bei dem Unterfangen, nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld einzufordern, kann Ihnen ein versierter Rechtsanwalt dabei zur Seite stehen.
A.H. meint
22. Dezember 2023 at 22:53
Wie kann man beim Verletztengeld aus Netto-Gehalt in Brutto-Gehalt umbenennen und 2mal Sozialbeiträge abziehen. im Nettogehalt sind diese ja im Vorfeld doch schon abgezogen worden Daher ja der Begriff Netto-Gehalt.
Silvia meint
11. Oktober 2023 at 10:06
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte einen Arbeitsunfall, der aber durch eine angestellte Reinigungsfirma (dritte Person) wergen nicht Sachgemäßer und vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen ereignet ist.
Jetzt ist meine normal Lohnfortzahlung von 6 Wochen vorbei und nun bekomme ich Krankengeld.
Da ich jetzt (für mich enorme) finanzielle Einbußen habe, und ich nicht weiß wie ich meine monatlichen Zahlungen alle tätigen kann, ist jetzt die Frage
Kann ich von der Reinigungsfirma den mir fehlenden Betrag zu meinem vollen Lohn inkl. Schichtzulage einfordern? Wenn ja, wie kann ich das machen und wie lange wird das dauern?
Regina meint
20. Januar 2021 at 9:59
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Frage haette Ich zum Schmerzensgeld. Wie lange muss Dr Arbeitsunfall her sein um Schmerzensgeld zu beantragen.
Bei mir geht es um eine Fremd Verschuldung mit 10 Grad Behinderung, die durch einen Patienten zugefügt wurde.
Danke