Viele Arbeitnehmer verbringen den Hauptteil ihres Tages damit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um sich den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und die eigene Familie durchzubringen. Während manche Jobs es erfordern die meiste Zeit am Schreibtisch zu sitzen und mit dem Computer umzugehen, gibt es andere, bei denen Arbeitnehmer sehr viel gefährlichere Arbeiten ausführen und zum Beispiel mit hochgiftigen Stoffen hantieren.
Kurz & knapp: Arbeitsunfall
Um einen Arbeitsunfall handelt es sich bei einer fahrlässig zugezogenen Verletzung im Rahmen einer versicherten Tätigkeit. In welchen Situationen unter anderem ein Arbeitsunfall vorliegen kann, lesen Sie hier.
Auch solche Unfälle können als Arbeitsunfälle angesehen werden. In solchen Fällen ist allerdings die Rede von einem sogenannten „Wegeunfall“.
Nach einem Arbeitsunfall erhalten Mitarbeiter einen finanziellen Ausgleich, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dazu gehört unter anderem das Verletztengeld, das in sich in etwa auf 80 Prozent des Gehalts beläuft.
Inhalt
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Spezifische Informationen zum Arbeitsunfall:
Im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen entstehen häufig eine ganze Menge Fragen: Was ist ein Arbeitsunfall? Was nun? Muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Arzt? Bekomme ich nach einem Arbeitsunfall Krankengeld? Die Informationen erhalten Sie im vorliegenden Ratgeber. Wir klären diesbezüglich auf und beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Eine Definition
Häufig kursiert die Vermutung, dass Arbeitsunfälle doch nur an Hochrisiko-Arbeitsplätzen auftreten. Dass dem nicht so ist, zeigt sich im Arbeitsalltag immer wieder. Es ist daher wichtig, die Definition vom Arbeitsunfall zu kennen.
Übrigens: Gesetzlich versichert sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch:
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Blut- und Organspender
Wann der Versicherungsschutz gegeben ist und wann nicht, wird immer wieder vor Gericht ausgehandelt. Dies liegt darin begründet, dass eine Abgrenzung zwischen versicherter Tätigkeit und nicht versicherter Zeit häufig nicht ganz so einfach möglich ist bzw. ein Zusammenhang zwischen dem Unfall bei betrieblichen Tätigkeiten und dem Gesundheitsschaden nachgewiesen werden muss.
Wissen Sie beispielsweise, ob eine Verletzung, die Sie sich beim Weg von oder zur Toilette zugezogen haben, als Arbeitsunfall gilt? Die Antwort ist: Ja. Auch in diesen Situationen sind Sie versichert. Beachten Sie, dass das nicht für die eigentliche Tätigkeit an sich, sondern nur für die Wege gilt.
Wo müssen Sie den Arbeitsunfall melden?
Sind Sie auf Arbeit gestolpert und können nun nicht mehr auftreten oder ist Ihnen lediglich die Brille zu Bruch gegangen, als Sie eine Lieferung angenommen haben? Dann ist es wichtig, dass Sie dies melden. Nur durch diese Anzeige stellen Sie sicher, dass die Berufsgenossenschaft vom Arbeitsunfall Kenntnis nimmt und Sie eine Entschädigung erhalten.
Es ist dringend davor abzuraten, Zwischenfälle, die sich als vermeintlich nichtig darstellen, zu verharmlosen.
Unmittelbar nach einem Arbeitsunfall keine wesentlichen Schäden bemerkbar sind.
Gerade bei Stürzen können sich etwaige negative Konsequenzen erst sehr viel später zeigen.
Haben Sie den Unfall nicht als Arbeitsunfall angezeigt, können Sie nicht mehr nachweisen, dass die aufgetretenen Störungen aus dem Zwischenfall auf Arbeit herrühren.
Weitere Informationen zum Arbeitsunfall:
Arbeitsunfall – die Berufsgenossenschaft bietet verschiedene Leistungen zur Genesung an
Wie bereits ausgeführt, sind es die Berufsgenossenschaften und unter Umständen auch Träger der öffentlichen Hand diejenigen, die darüber bestimmen, ob ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird oder nicht. Aus dieser Einschätzung resultiert, wer zahlt bei einem Arbeitsunfall und aufkommen muss für die mit der gesundheitlichen Genesung einhergehenden Kosten.
Der Versicherungsträger steht bei Arbeitsunfällen wie folgt ein:
- Er bezahlt die Heilbehandlung und weitere Maßnahmen, die der medizinischen Rehabilitation dienen. Hierzu gehören zum Beispiel die Erstversorgung und Behandlung, Krankengymnastik, häusliche Pflege etc.
- Darüber hinaus steht er auch ein für Kinderbetreuungskosten, etwaige Umschulungen, Kosten, die durch bestimmte Reisen entstehen.
- Da häufig eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen können, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall. Dies erhalten Sie allerdings nur, solange Sie auch tatsächlich nicht in der Lage sind zu arbeiten.
- War der Arbeitsunfall so schlimm, dass dieser zu einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten führte, umfasst der Versicherungsschutz ebenfalls die Zahlung eines Pflegegeldes.
Können Sie auf Krankengeld bei einem Arbeitsunfall hoffen?
Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit in finanzielle Schräglage geraten, gibt es verschiedene Auffangnetze. In der Regel zahlt bei „normaler Erkrankung“ der Arbeitgeber die reguläre Vergütung in den ersten sechs Wochen weiter. Diesem Prozedere liegt das Entgeltfortzahlungsgesetz zugrunde. Sind Mitarbeiter noch länger nicht in der Lage zu arbeiten, tritt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld – zumindest bei gesetzlich Versicherten. Es beläuft sich nicht mehr auf den vollen Betrag des Gehalts oder Lohns, sondern beträgt nur noch 70 Prozent des Brutto-Regelentgelts.
Gibt es aber auch nach einem Arbeitsunfall Krankengeld? Im Gegensatz zur beschriebenen Situation, erhält ein Arbeitnehmer bei einem mit seiner Tätigkeit zusammenstehenden Unfall kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld. Es beläuft sich auf 80 Prozent der vereinbarten Bruttovergütung und wird vom Träger der Unfallversicherung gezahlt – allerdings ebenfalls erst nachdem ein Arbeitnehmer schon bereits sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Arbeitsunfall und Schmerzensgeld – wie hängt das zusammen?
Wer in Deutschland einen Schaden erlitten hat, kann unter Umständen Anspruch auf Genugtuung und damit einen Ersatz des Schadens in monetärer Form haben.
Dabei muss nicht zwingend eine Sache in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Schäden können ebenfalls an Seele und Gesundheit entstanden sein.
Kann also auch Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall verlangt werden? Nach Angaben des Bundesamtes für Arbeit und Soziales steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.
Zivilrechtliche Ansprüche, zu denen auch das Schmerzensgeld zählt, können demnach nicht gefordert werden.
Das gilt sowohl für den Unfallversicherungsträger als auch den Arbeitgeber. Auch vom Kollegen, der gegebenenfalls maßgeblich dazu beigetragen hat, dass sich der Zwischenfall ereignete, können Sie kein Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall verlangen.
Müssen Sie mit einer Kündigung nach einem Arbeitsunfall rechnen?
Ein Arbeitsunfall geht meist mit einer Schädigung der Gesundheit des Betroffenen einher. Das bedeutet auch, dass er oder sie – je nach Schwere der erlittenen Verletzungen – für eine ganze Weile ausfällt und nicht zur Arbeit erscheint. Kann das eine Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen?
Wann die vertraglichen Vereinbarungen rechtmäßig aufgehoben werden können, besagt unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In einem Arbeits- oder Tarifvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch auf Abweichungen von diesen Mindeststandards einigen. Auch zu beachten ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.
Das gilt auch in der Probezeit. Zur Illustration soll folgender Fall herangezogen werden: Vor dem Arbeitsgericht in Solingen klagte ein Arbeitnehmer gegen ein Unternehmen, in dem er für zwei Monate angestellt war, bis er bei einem schweren Arbeitsunfall vier Finger verlor. Nachdem noch einmal so viel Zeit verging, wurde ihm gekündigt – die Probezeit war noch nicht verstrichen. Das wollte der Mitarbeiter nicht auf sich sitzen lassen und reichte Kündigungsschutzklage ein (Az. 2 Ca 198/12).
Das Gericht befand: Die Kündigung war rechtens. Die Richter folgten den Ausführungen des beklagten Unternehmens und schmetterte die Klage mit der Begründung ab, es sei keine Treu- oder Sittenwidrigkeit erkennbar. Innerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis prinzipiell auch bei einem Arbeitsunfall binnen einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Marie meint
8. Dezember 2017 at 16:45
Kann ein Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall schon die Kündigung aussprechen bzw. mir schriftlich
übergeben, wenn der Arbeitsunfall sich erst am Vortag ereignet hat. Wie sind die Fristen? Ich bin seit
20. Oktober 2017 arbeitsunfähig.
Der Arbeitsunfall wurde durch den Arbeitgeber nicht an seine Berufsgenossenschaft gemeldet, nur durch
den D-Arzt, der mich krank geschrieben hat und durch mich.
Ich habe für Oktober und November keinen Lohn bzw. Krankengeld erhalten.
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:06
Hallo Marie,
wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen zu Unrecht gekündigt wurde, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht dabei helfen die Situation zu beurteilen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole meint
30. November 2017 at 11:57
Hallo,
ich hatte im August einen Arbeitsunfall bei dem meine Achillessehne gerissen ist. Dieser wurde lt. Aussage meines Arbeitgebers auch bei der BG gemeldet. Ich selber habe bei der BG keine schriftliche Meldung gemacht, sondern sollte telefonisch schildern was passiert ist.
Die Voruntersuchung hat bei einer BG-Sprechstunde in dem Krankenhaus stattgefunden in dem ich auch anschließend operiert wurde. Auch die Nachbetreuung findet durch eine D-Arzt statt. Leider bin ich immer noch arbeitsunfähig.
Da ich jetzt aus der Lohnfortzahlung raus bin hatte mir die Krankenkasse die Berechnung für Verletzengeld geschickt. Ein paar Tage danach bekam ich eine Korrektur, in der es heißt da ich Krankengeld bekomme. Warum diese Korrektur gemacht wurde ist mir nicht mitgeteilt worden.
Bei einem Telefonat mit der BG (war noch vor der Korrektur durch die Krankenkasse) wurde mir mitgeteilt das entschieden wurde das es sich bei meiner Arbeitsunfähigkeit um keinen Arbeitsunfall handelt. Etwas schriftliches habe ich nicht erhalten.
Habe ich ein Anrecht auf die Unterlagen/Kopie der Schilderung des Unfallhergangs, die die Mitarbeiterin bei dem Telefonat erstellt hat ?
Muss die BG mir schriftlich mitteilen, das sie den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen und warum?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:38
Hallo Nicole,
Sie sollten Ihren Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anni meint
27. November 2017 at 16:32
Kann man den D Arzt wechseln wenn man mit der Behandlung nicht zufrieden ist oder muss man bis zum ende der Behandlung beim gleichen Arzt bleiben
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2018 at 13:40
Hallo Anni,
ein Wechsel ist durchaus möglich. Klären Sie das aber am besten mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. meint
25. November 2017 at 3:01
Hallo, ich habe am 02.11.17 bei einer Leihfirma angefangen und hatte heute am 25.11.17 einen Arbeitsunfall. Diagnose ist, dass mehrer Zehen gebrochen sind und es höchstwahrscheinlich operiert werden muss.
Bekomme ich eine Lohnfortzahlung und ist mit einer Kündigung zu rechnen?
Mfg
arbeitsrechte.de meint
22. Januar 2018 at 11:36
Hallo K.,
ein Arbeitnehmer hat bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Gemäß Absatz 3 dieser Vorschrift entsteht dieser Anspruch jedoch erst „nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses„.
Inwieweit eine Kündigung in der Probezeit zulässig ist, können Sie bei einem Anwalt erfragen. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hoff meint
16. November 2017 at 12:25
Ich hatte einen AU und musste dazu an der linken Hüfte operiert werden. Durch den AU und der OP ist nun mein linkes Bein 2 cm kürzer. Habe ich damit einen Anspruch auf Genugtuung? Ich wurde aus der Formulierung Ihrerseits, Anspruch auf Genugtuung und damit Ersatz des Schadens in monetärer Form ja, aber Schmerzensgeld nein, nicht ganz schlau.
Kerstin Hoff
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2018 at 18:38
Hallo Hoff,
Schmerzensgeld wird bei einem Arbeitsunfall im Betrieb eher selten gezahlt. Hierzu müsste in den meisten Fällen nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber vorsätzlich am Unfall schuld ist. Der Unfall muss in jedem Fall ordnungsgemäß der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese kommt dann für medizinische Kosten auf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leszek meint
7. November 2017 at 9:31
Hallo,
ich hatte am 17.05.17 einen Arbeitsunfall im Betrieb und war bis ende August krankgeschrieben.
Seit Juni bekomme ich zusätzlich Krankengymnastik vom D-Arzt verordnet.
Da ich seit September wieder Arbeite habe ich oft noch die Termine (1-3x pro Woche) während der Arbeitszeit zur KG.
Zählen die Termine zur Arbeitszeit oder ist es gerechtfertigt das mir die Zeit (ca. 1,5 Stunden inkl. Anfahrt + Abfahrt) von meinem Zeitkonto abgezogen werden ?
vielen dank schon mal für die Antwort 😉
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 10:54
Hallo Leszek,
die Zeit die mit der medizinischen Behandlung verbracht wird unterliegt der Lohnfortzahlung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich die Termine attestieren lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela L. meint
3. November 2017 at 11:24
Hallo, ich hatte am 01.08. Einen Arbeitsunfall. War jetzt bis heute durchgehend krank geschrieben.
Jetzt soll ich von heute auf morgen wieder Vollzeit arbeiten gehen.
Habe ich kein Recht auf Wiedereingliederung?
Danke für ihre Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:13
Hallo Daniela,
eine Wiedereingliederung wird in der Regel vor Ende der Krankschreibung durch den behandelnden Arzt empfohlen. Nach dem Ende der Krankschreibung ist eine Wiedereingliederung unüblich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kuc meint
24. Oktober 2017 at 1:05
Ich hatte einen Unfall bei der Arbeit Schlaganfall starke Strömungen 06.19.2017 Verbrennungen zu 28% 2b Körper linke Seite des Kopfes hat, jetzt nicht das Gefühl, gut, ich habe jetzt Probleme Schwindel steif sa.Idem regelmäßig überprüft die Klinik BG.Doktor sagt mir, dass Sie müssen pocenes radis.Recite mich wem sollen Sie sich für meine Rechte wenden, denn wenn mein gesundheitlicher Zustand noch mehr gefährdet sein, weil ich nicht ich stres.Jeli kann nicht schlafen, den Arzt von mir Zeichen geschrieben fragen kann, dass ich in der Lage bin zu arbeiten, und dass wir es gewährleistet, dass meine Gesundheit nicht ugrozeno.Bitte Sie Antworten sein und zu wissen, wer zu drehen
arbeitsrechte.de meint
12. Dezember 2017 at 17:30
Hallo Kuc,
bei Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie auch vor dem Arbeitsgericht vertreten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kevin meint
18. Oktober 2017 at 2:04
Guten Tag, ich hatte im April einen Arbeitsunfall, bei dem ich mir etliche Bänderrisse im Knie zugezogen hatte. Der Arbeitsunfall wurde auch zunächst als einer anerkannt, jedoch kam im Juli ein Bescheid, das dieser durch Aussagen meines Vorgesetzten nun doch aberkannt wird. Darauf hin bezog ich Stellung und letzte Woche bekam ich Bescheid, das dieser nun doch anerkannt wird. Meine Frage wäre folgende, steht mir für die Zeit von Juli bis Oktober ein Ausgleich für den Differenzbetrag zwischen Krankengeld (Krankenkasse) und Verletztengeld (BG) zu?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
7. Dezember 2017 at 12:20
Hallo Kevin,
Sie benötigen eine Rechtsberatung, welche Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht geben kann. Wir dürfen diese leider nicht anbieten. Es ist jedoch gut möglich, dass Leistungen rückwirkend erstattet werden, da der Unfall anerkannt wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus meint
17. Oktober 2017 at 10:37
Hallo,
meine Tochter ist in der Schule von einem Gerüst gefallen. Hierbei hat sie sich einen Nasenbeinbruch zugezogen und musste operiert werden. Der Fall ist BG-lich anerkannt und dokumentiert.
Wie lange bleiben die “ Akte geöffnet“ .Sollten hier regelmäßige Nachuntersuchungen erfolgen. Sie ist ja noch am wachsen und man weiß ja nicht welche Spätfolgen noch auftreten können. Gibt es hier Fristen die eingehalten werden müssen. Wer trägt die Kosten für Fahrten in die Klinik bzw. den Arbeitsausfall für uns Eltern wenn wir sie fahren bzw. die Fahrtkosten ?
Gruß und danke
arbeitsrechte.de meint
6. Dezember 2017 at 17:57
Hallo Klaus,
dieser Unfall sollte als Arbeitsunfall gelten. Folglich ist die zuständige Berufsgenossenschaft als Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung verantwortlich. Diese übernimmt auch Kosten solcher Art, wenn der Unfall angemessen gemeldet wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
13. Oktober 2017 at 16:13
Hallo
Ich hatte vor 6 Wochen einen Arbeitsunfall. Ein Außenband am Sprunggelenk ist gerissen die anderen 2 sind angerissen und ein knöcherner Abriss.
Ich bin auch gleich zu einer Arztpraxis mit D-Arzt. Jetzt meine Frage darf mich in dieser Praxis, die mehrere Ärzte hat aber nur einen D- Arzt ein Arzt behandeln der kein Durchgangsarzt ist?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 11:46
Hallo Judith,
wenn Sie einen Durchgangsarzt verlangen, dürfen Sie auch nur von einem solchen behandelt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
F. Kerstin meint
9. Oktober 2017 at 11:44
Hstte im Juli 2017 Arbeitsunfall. Bin beim Verlassen der Priduktionshalle ueber ein Steg mit Treppe. Bin von oberster Stufe abgerutscht. Um nicht mit Kopf auf Betonfusssboden zufallen, bin ich mit rechten Bein im vollen Stand aufgekommen. Linke Seite des Koerpers einige Verletzungen. Mein rechtes Knie nur starke Schmerzen seid dem. Durch MRT ein Meniskussriss. BG sagt, ist Verschleiß. Zuvor habe ich 8 Stunden gestanden, drei Schichten in Akkord gearbeitet. Was habe ich für Rechte und hilft eventuell Rechtschutzversicherung?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2017 at 13:35
Hallo F. Kerstin,
uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Die benötigten Informationen erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
25. September 2017 at 10:06
Hallo,
ich hatte Ende August einen Arbeitswegunfall. Bin nun bis 01.10.2017 krankgeschrieben. Ich beginne am 02.10.2017 bei einem neuen Arbeitgeber. Bei meinem alten Arbeitgeber (TvödSue) hatte ich noch 4 Urlaubstage übrig, die ich nun nicht mehr nehmen konnte. Verfallen diese nun oder kann ich diese mit zu meinem neuen Arbeitgeber (AVR) mitnehmen oder beantrage ich Ausbezahlung dieser bei der Berufsgenossenschaft?
Andrea
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 13:35
Hallo Andrea,
in diesem Fall haben Sie normalerweise die Möglichkeit, sich die Resturlaubstage von Ihrem alten Arbeitgeber auszahlen zu lassen, oder sie zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dann bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung Ihres alten Arbeitgebers über Ihre verbleibenden Urlaubstage, die Sie dann in der Regel Ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen müssen, um doppelte Ansprüche zu vermeiden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gudrun meint
11. September 2017 at 14:37
Hallo.
Hatte einen Arbeitsunfall, war bei D-Arzt und wurde krank geschrieben. Muss die Fortsetzung der AU weiter vom D-Arzt erfolgen, oder kann das auch der Hausarzt machen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 11:07
Hallo Gudrun,
in der Regel entscheidet der Durchgangsarzt darüber, ob die weitere Behandlung durch ihn oder durch den Hausarzt erfolgt. Daher sollten Sie diese Frage an Ihren D-Arzt richten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
3. September 2017 at 16:31
Hallo,
ich hatte einen Arbeitsunfall, war auch beim D-Arzt, etc.. und bin immer noch AU. Nur wird mein Fall von einer BG zur anderen gereicht, da der Betrieb nicht bei ihnen gelistet ist. Und der AG es anscheined nicht gemeldet hat? Der AG hat sich geweigert mir Informationen zu einer Mitgliedsnr. zu geben? Was kann ich tun?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:58
Hallo Michael,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen und verweisen daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HariboHunter meint
23. August 2017 at 14:34
Ich hab mir während der Arbeit das Knie verdreht und bin daher auf Krücken und darf mein Bein kaum belasten. Mein Chef ist ein Cholerischer Chef daher hab ich ihm gesagt das mir das Morgrens nach dem ich aufgestanden passiert ist. Hab mich nicht getraut ihm das zu sagen, weil er sonst wieder an die Decke gegangen wäre
Bekommt mein Chef Bescheid von der BG, weil das ja beim Arzt und alles als Arbeitsunfall gilt?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 9:57
Hallo HariboHunter,
Sie dürfen auf keinen Fall versäumen, den Vorfall ordnungsgemäß als Arbeitsunfall zu melden. Andernfalls können später Zahlungen verweigert werden, die Sie eventuell benötigen, wenn es zu Folgekrankheiten bzw. -verletzungen kommt. Die Antwort auf Ihre Frage ist jedoch: Sagen Sie Ihrem Chef nicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erfährt es auch nicht die BG. Denn er muss bei dieser Meldung erstatten. Aber so kann es eben später auch zu Versicherungsproblemen kommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jutta meint
23. August 2017 at 13:39
Hallo,
mein Mann wurde auf dem Weg zur Arbeit von einem Hund gebissen. Der Vorfall wurde auch durch den Arbeitgeber an die BG gemeldet. Mein Mann wurde zur Erstversorgung bei einem Durchgangsarzt vorstellig. Da mein Mann nicht arbeitsunfähig war, kam es zu keiner Krankschreibung. Allerdings waren mehrfache weitere ambulante Kontrolluntersuchungen und Behandlungen erforderlich, die terminlich während der Arbeitszeit stattfanden. Sind diese Behandlungszeiten als Arbeitszeit zu werten?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 9:53
Hallo Jutta,
Arztbesuche werden für gewöhnlich nicht als Arbeitszeit. Die Krankschreibung sorgt aber dafür, dass es zur Lohnfortzahlung kommt. Und Minusstunden dürfen bei ordnungsgemäß gemeldeter Krankheit nicht entstehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Svetlana meint
24. Juni 2017 at 14:44
Für mich bekommen arbeitsunfähig- Sehne gerissen Rechte Hand, 12.06.2017 operiert meine Hand und 3 Tagen nach meine krankmeldung bekommt Kündigung ( Vertrag ist mit Probezeit 6 Monaten) 😏😑
Siegrun meint
20. Juni 2017 at 18:29
Ich habe für den 01.07.2017 einen Rentenantrag wegen Altersrente gestellt. Unglücklicherweise hatte ich im Februar 2017 einen AU und bin noch krank geschrieben. Ich bekomme Verletztengeld. Muss ich ab 01.07.2017 in Rente gehen, oder kann ich noch das BG-Geld für den weiteren Zeitraum meiner Krankheit in Anspruch nehmen?
Darf mein Arbeitnehmer meinen Arbeitsvertrag für den 01.07.2017 kündigen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:37
Hallo Siegrun,
besteht bei Eintritt in die Rente ein Anspruch auf Krankengeld kann dieser mit Renteneintritt entfallen. Ggf. können die Krankengeldträger auch Erstattungen von dem Rentenversicherer verlangen. Ob der Vertrag automatisch mit Renteneintritt beendet werden kann, richtet sich nach den hierin festgehaltenen Regelungen zur Altersbegrenzung. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Sachverhalt genau prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hilfesuchende meint
16. Juni 2017 at 11:26
Hallo!
Ich hatte Ende 2015 einen Arbeitsunfall und bin Anfang 2016 wieder arbeitsfähig gewesen… In Vollzeit. Ich hatte ca. 6 Monate Verletztengeld und einen Ausgleich vom Arbeitgeber. Also praktisch keine Einbußen. Nun verhält es sich jedoch so, das ich in Elternzeit bin und das oben genannte Geld nicht als Einkommen zählt, ich also nur den Mindestsatz von 300 Euro bekomme und seit dem mein Sohn vier Monate ist auch wieder arbeite, sonst käme ich gar nicht durch den Monat… Ich fühle mich „hangen“gelassen und durch den Arbeitsunfall stark benachteiligt! Haben Sie einen Rat für mich?
MfG
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 11:28
Hallo Hilfesuchende,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hollinger meint
26. April 2017 at 6:16
Hallo,
ich bin vim Büro (06.oo Uhr Dienstbeginn) geg. 11.oo Uhr mit d. Fahrrad zum privaten Arztermin gefahren. Das ist mit meiner Chefin so geregelt, dass ich dies öfter so machen darf. Dazu verrechne ich meine Mittagspause u. ggf. Überstunden. Nach d. Terminen erledige ich dann üblicherweise meine dienstlichten Tätigkeiten, bei denen ich oft Klienten in Ihren Wohnungen aufsuche. Auch an dem Tag war das so geplant.
Auf dem Weg wurde mir als Fahrradfahrerin von einem Transporter die Vorfahrt genommen. Es kam zu Zusammenprall und meinem Sturz. Der Unfallverursacher beging Fahrerflucht.
Meine Frage ist nun, ob es sich um einen „BG-Fall“ handelt oder nicht. Schließlich arbeite ich oft mit dieser Art von Zeitoptimierung.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2017 at 7:37
Hallo Hollinger,
in diesem Fall sollten Sie sich direkt an die BG wenden sowie Ihren Arbeitgeber informieren. Die BG wird im Anschluss darüber entscheiden, ob der Vorfall als Wegeunfall zu bewerten ist oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Interessent meint
10. März 2017 at 10:49
Hallo,
wenn ich während der AU gekündigt werde, wer zahlt mein Gehalt? Zahlt dann die BG weiterhin Verletztengeld, oder bekommt man dann reguläres ALG1?
Was wenn keine Besserung in Sicht ist? Welche Möglichkeiten gibt es dann?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
13. März 2017 at 12:09
Hallo Interessent,
das Verletztengeld wird weiter gezahlt, wenn Ihre Arbeitsunfähig fortbesteht. Erst bei wiedererlangter Arbeitsfähigkeit erfolgt der Wechsel zu Arbeitslosengeld. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft nicht, wenden Sie sich direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese kann Sie zu weiteren Maßnahmen beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
straßburger meint
6. Januar 2017 at 17:03
Hallo. Hatte am 16.02.16 einen AU.Bin vom Stapler am r.Fuß erfasst worden und klemmte feSt. Diagnose. Wadenbeinbruch, sprungelenk kaputt und eine Nervenschädigung. Meine Frage.am 15.12.16 die Betrieneben. Kündigung erhalten. Kann ich auf Abfindung klagen?bin noch immer AU.MfG St. Straßburger
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2017 at 9:44
Hallo straßburger,
wir würden Sie bitten, diese Frage an einen Anwalt zu richten. Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kai G. meint
2. Januar 2017 at 14:17
Habe vor 2 Jahren einen Arbeitsunfall gehabt dann nach 78 Wochen von der Bg ausgesteuert worden
und zum Arbeitsamt verwiesen worden.
Jetzt meine Frage
Muss jetzt die Bg wieder mit dem Verletztengeld einspringen ?
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 10:20
Hallo Kai,
die Berufsgenossenschaft zahlt normalerweise höchstens 78 Wochen lang das Verletztengeld. Es gelten jedoch spezielle Bedingungen, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen können, Umschulungen besuchen müssen, oder ähnliches. Wir würden Ihnen empfehlen, sich direkt bei der Genossenschaft zu informieren, wie sich dies in Ihrem Fall verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karsten meint
1. November 2016 at 17:58
Hatte einen Arbeitsunfall, Berufskraftfahrer/ Absturz von der Kippermulde, Handgelenk OP, Reha jetzt wieder Gesund geschrieben und habe immer wieder Schwierigkeiten meine Arbeit zu 100% aus zuführen.
Wie soll ich mich weiter verhalten?
arbeitsrechte.de meint
7. November 2016 at 9:59
Hallo Karsten,
da wir leider keine Rechtsberatung erteilen dürfen, bitten wir Sie, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Hier erhalten Sie mit Rat und Tat die Unterstützung, die Sie benötigen.
Das Team von Arbeitsrechte.de