Viele Arbeitnehmer verbringen den Hauptteil ihres Tages damit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um sich den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und die eigene Familie durchzubringen. Während manche Jobs es erfordern die meiste Zeit am Schreibtisch zu sitzen und mit dem Computer umzugehen, gibt es andere, bei denen Arbeitnehmer sehr viel gefährlichere Arbeiten ausführen und zum Beispiel mit hochgiftigen Stoffen hantieren.
Kurz & knapp: Arbeitsunfall
Um einen Arbeitsunfall handelt es sich bei einer fahrlässig zugezogenen Verletzung im Rahmen einer versicherten Tätigkeit. In welchen Situationen unter anderem ein Arbeitsunfall vorliegen kann, lesen Sie hier.
Auch solche Unfälle können als Arbeitsunfälle angesehen werden. In solchen Fällen ist allerdings die Rede von einem sogenannten „Wegeunfall“.
Nach einem Arbeitsunfall erhalten Mitarbeiter einen finanziellen Ausgleich, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dazu gehört unter anderem das Verletztengeld, das in sich in etwa auf 80 Prozent des Gehalts beläuft.
Inhalt
Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner
Spezifische Informationen zum Arbeitsunfall:
Im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen entstehen häufig eine ganze Menge Fragen: Was ist ein Arbeitsunfall? Was nun? Muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Arzt? Bekomme ich nach einem Arbeitsunfall Krankengeld? Die Informationen erhalten Sie im vorliegenden Ratgeber. Wir klären diesbezüglich auf und beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Eine Definition
Häufig kursiert die Vermutung, dass Arbeitsunfälle doch nur an Hochrisiko-Arbeitsplätzen auftreten. Dass dem nicht so ist, zeigt sich im Arbeitsalltag immer wieder. Es ist daher wichtig, die Definition vom Arbeitsunfall zu kennen.
Übrigens: Gesetzlich versichert sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch:
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Blut- und Organspender
Wann der Versicherungsschutz gegeben ist und wann nicht, wird immer wieder vor Gericht ausgehandelt. Dies liegt darin begründet, dass eine Abgrenzung zwischen versicherter Tätigkeit und nicht versicherter Zeit häufig nicht ganz so einfach möglich ist bzw. ein Zusammenhang zwischen dem Unfall bei betrieblichen Tätigkeiten und dem Gesundheitsschaden nachgewiesen werden muss.
Wissen Sie beispielsweise, ob eine Verletzung, die Sie sich beim Weg von oder zur Toilette zugezogen haben, als Arbeitsunfall gilt? Die Antwort ist: Ja. Auch in diesen Situationen sind Sie versichert. Beachten Sie, dass das nicht für die eigentliche Tätigkeit an sich, sondern nur für die Wege gilt.
Wo müssen Sie den Arbeitsunfall melden?
Sind Sie auf Arbeit gestolpert und können nun nicht mehr auftreten oder ist Ihnen lediglich die Brille zu Bruch gegangen, als Sie eine Lieferung angenommen haben? Dann ist es wichtig, dass Sie dies melden. Nur durch diese Anzeige stellen Sie sicher, dass die Berufsgenossenschaft vom Arbeitsunfall Kenntnis nimmt und Sie eine Entschädigung erhalten.
Es ist dringend davor abzuraten, Zwischenfälle, die sich als vermeintlich nichtig darstellen, zu verharmlosen.
Unmittelbar nach einem Arbeitsunfall keine wesentlichen Schäden bemerkbar sind.
Gerade bei Stürzen können sich etwaige negative Konsequenzen erst sehr viel später zeigen.
Haben Sie den Unfall nicht als Arbeitsunfall angezeigt, können Sie nicht mehr nachweisen, dass die aufgetretenen Störungen aus dem Zwischenfall auf Arbeit herrühren.
Weitere Informationen zum Arbeitsunfall:
Arbeitsunfall – die Berufsgenossenschaft bietet verschiedene Leistungen zur Genesung an
Wie bereits ausgeführt, sind es die Berufsgenossenschaften und unter Umständen auch Träger der öffentlichen Hand diejenigen, die darüber bestimmen, ob ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird oder nicht. Aus dieser Einschätzung resultiert, wer zahlt bei einem Arbeitsunfall und aufkommen muss für die mit der gesundheitlichen Genesung einhergehenden Kosten.
Der Versicherungsträger steht bei Arbeitsunfällen wie folgt ein:
- Er bezahlt die Heilbehandlung und weitere Maßnahmen, die der medizinischen Rehabilitation dienen. Hierzu gehören zum Beispiel die Erstversorgung und Behandlung, Krankengymnastik, häusliche Pflege etc.
- Darüber hinaus steht er auch ein für Kinderbetreuungskosten, etwaige Umschulungen, Kosten, die durch bestimmte Reisen entstehen.
- Da häufig eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen können, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall. Dies erhalten Sie allerdings nur, solange Sie auch tatsächlich nicht in der Lage sind zu arbeiten.
- War der Arbeitsunfall so schlimm, dass dieser zu einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten führte, umfasst der Versicherungsschutz ebenfalls die Zahlung eines Pflegegeldes.
Können Sie auf Krankengeld bei einem Arbeitsunfall hoffen?
Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit in finanzielle Schräglage geraten, gibt es verschiedene Auffangnetze. In der Regel zahlt bei „normaler Erkrankung“ der Arbeitgeber die reguläre Vergütung in den ersten sechs Wochen weiter. Diesem Prozedere liegt das Entgeltfortzahlungsgesetz zugrunde. Sind Mitarbeiter noch länger nicht in der Lage zu arbeiten, tritt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld – zumindest bei gesetzlich Versicherten. Es beläuft sich nicht mehr auf den vollen Betrag des Gehalts oder Lohns, sondern beträgt nur noch 70 Prozent des Brutto-Regelentgelts.
Gibt es aber auch nach einem Arbeitsunfall Krankengeld? Im Gegensatz zur beschriebenen Situation, erhält ein Arbeitnehmer bei einem mit seiner Tätigkeit zusammenstehenden Unfall kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld. Es beläuft sich auf 80 Prozent der vereinbarten Bruttovergütung und wird vom Träger der Unfallversicherung gezahlt – allerdings ebenfalls erst nachdem ein Arbeitnehmer schon bereits sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Arbeitsunfall und Schmerzensgeld – wie hängt das zusammen?
Wer in Deutschland einen Schaden erlitten hat, kann unter Umständen Anspruch auf Genugtuung und damit einen Ersatz des Schadens in monetärer Form haben.
Dabei muss nicht zwingend eine Sache in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Schäden können ebenfalls an Seele und Gesundheit entstanden sein.
Kann also auch Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall verlangt werden? Nach Angaben des Bundesamtes für Arbeit und Soziales steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.
Zivilrechtliche Ansprüche, zu denen auch das Schmerzensgeld zählt, können demnach nicht gefordert werden.
Das gilt sowohl für den Unfallversicherungsträger als auch den Arbeitgeber. Auch vom Kollegen, der gegebenenfalls maßgeblich dazu beigetragen hat, dass sich der Zwischenfall ereignete, können Sie kein Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall verlangen.
Müssen Sie mit einer Kündigung nach einem Arbeitsunfall rechnen?
Ein Arbeitsunfall geht meist mit einer Schädigung der Gesundheit des Betroffenen einher. Das bedeutet auch, dass er oder sie – je nach Schwere der erlittenen Verletzungen – für eine ganze Weile ausfällt und nicht zur Arbeit erscheint. Kann das eine Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen?
Wann die vertraglichen Vereinbarungen rechtmäßig aufgehoben werden können, besagt unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In einem Arbeits- oder Tarifvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch auf Abweichungen von diesen Mindeststandards einigen. Auch zu beachten ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.
Das gilt auch in der Probezeit. Zur Illustration soll folgender Fall herangezogen werden: Vor dem Arbeitsgericht in Solingen klagte ein Arbeitnehmer gegen ein Unternehmen, in dem er für zwei Monate angestellt war, bis er bei einem schweren Arbeitsunfall vier Finger verlor. Nachdem noch einmal so viel Zeit verging, wurde ihm gekündigt – die Probezeit war noch nicht verstrichen. Das wollte der Mitarbeiter nicht auf sich sitzen lassen und reichte Kündigungsschutzklage ein (Az. 2 Ca 198/12).
Das Gericht befand: Die Kündigung war rechtens. Die Richter folgten den Ausführungen des beklagten Unternehmens und schmetterte die Klage mit der Begründung ab, es sei keine Treu- oder Sittenwidrigkeit erkennbar. Innerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis prinzipiell auch bei einem Arbeitsunfall binnen einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Bumblie meint
26. Juni 2019 at 10:12
Hallo, mein Mann hatte nach einer 8 stündigen Autofahrt von einer Inbetriebnahme eine beidseitige Lungenembolie. Meiner Meinung nach hat der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflicht verletzt. Er wurde weder über die Gefahren einer solchen Geschäftsreise, noch zur Vermeidung aufgeklärt. Vor der Autofahrt war er zwei Wochen in verschiedenen Stahlwerken mit richtig schlechter und verdreckter Luft unterwegs zwecks Inbetriebnahme. Nach einer Woche fing mein Mann an zu husten und bekam schlecht Luft, tat dies aber ab. Dann kam die Fahrt und es ging ihm immer schlechter. Bis er schließlich zu Hause angekommen ist und mir direkt vor der Haustür zusammenbrach. Ist dies ein BG Fall? Lohnt es sich hier rechtlich Beraten zu lassen?
Vielen Dank schon im Voraus.
Pechvogel meint
14. Juni 2019 at 19:51
Hallo
Ich hatte in letzter zeit viel pech.
Am 19.03.2019.
Arbeitsunfall im lager 2 Bänder gerissen irgend ein weichteil Bruch beim sprungkelenk…keine richtige Auskunft vom d Arzt… d arzt gewechselt dann meiner meinung nach trotzt schmerzen und schwellung Behandlung vom Arzt aus beendet.
Dann 2 Tage gearbeitet und auf dem weg von Arbeit nach Hause wurde mir beim Auto fahren vorfahrt bei 70 kmh genommen.
Ich bin unschuldig also opfer das ist vom unfall Verursacher auch bei Polizei und mit Zeuge bestätigt.
Jetzt nochmal d arzt wieder ein neuer und der ist auch ein griff ins wc .
Wurde laut und pampig und aggressiv weil ich eine frage stellte bezüglich des tinnitus und magen probleme wegen schmerzmittel des kranenhauses…
Klärungsversuch mit arzt damit er sich beruhigt hat nicht funktioniert denn ich bin ein komplozierter patient und würde ihn ständig unterbrechen….war eigentlich das Gegenteil.
Meine frage…
Ist das ein normal Zustand das speziell Orthopäden überlastet sind das menschliche in diesem Maße verlohren geht?
Kann ich darauf hoffen das eine ordentliche Dokumentation stattfindet weil es wichtig ist für meinen anwalt?
Schreiben sich Ärzte untereinander und stelen Patienten in ein schlechtes licht?
Ist es besser von meinem recht auf wechels des Aztes nach diesem Vorfall gebrauch zu machen oder mit anwalt die Situation besprechen?
Krankenkasse konnte mir diesbezüglich nicht helfen.
Hoffe auf einen kleinen rat. Keine Rechtsberatung!
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
17. Juni 2019 at 8:43
Hallo Pechvogel,
Ärzte sind verpflichtet, die in Ausübung ihres Berufs getroffenen Feststellungen und Maßnahmen zu dokumentieren. Außerdem unterliegen sie der Schweigepflicht und dürfen nicht so ohne weiteres Informationen über ihre Patienten weitergeben. Bei rechtlichen Fragen rund um ihre medizinische Betreuung kann Ihnen ein entsprechend spezialisierter Anwalt weiterhelfen. Sie können sich aber auch an die Unabhängige Patientenberatung wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred F. meint
20. April 2019 at 14:11
Ich hatte einen Unfall im Treppenhaus auf dem Weg zur Tiefgarage, um mit dem Auto zum Kunden zu fahren.
War selbständig mit Büroservice (ein Raum in Wohnung in Mehrfamilienhaus) mit Kundenbesuch und führe auch Datenverarbeitung beim Kunden direkt durch.
War freiwillig unfallversichert. Verletztengeld wurde bezahlt. Jetzt nach Verschlimmerung, musste ich meine Selbständigkeit deswegen aufgeben. VBG meint jetzt, dass Verletztengeld zu Unrecht bezahlt worden ist, da Unfall innerhalb der Wohnungstüre stattgefunden hat.
Helene meint
1. April 2019 at 14:40
Hallo Team vom Arbeitsrechte.de
ich hatte im November Jan 18 einen Unfall im Geschäft, hierbei habe ich mir das Knie verletzt. Op im Nov.18, dabei ist festgestellt worden, das ein minimaler Knorpelschaden im Knie ist. BG hat den Fall nun abgelehnt, da Knorpelschäden wohl zur normalen Abnutzung gehört. Ist das rechtens?
Seid ca. 10 Tagen habe ich wieder erhöhte Knieprobleme. MRT- Diagnostik: zwischen Nov 18-Mär 19 grösserer Knorpelschaden. Arbeite als Krankenschwester.
Wie verhält es sich hier mit der BG?
Vielen herzlichen Dank für ihre Antwort.
Gruß Helene
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 9:39
Hallo Helene,
die BG kommt nur für Schäden auf, die auf einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall resultieren, nicht jedoch für andere Erkrankungen oder gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Ob und inwieweit die bei Ihnen vorliegenden Knorpelschäden auf einem Arbeitsunfall beruhen, können und dürfen wir nicht beurteilen. Im Zweifelsfall können Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fil meint
20. März 2019 at 13:25
Hallo,
ich habe vor ca. sechs Wochen einen Kollegen mit einer Armeinse ausversehen am Fuß verletzt.
Er was deswegen fünf Wochen Krankgeschrieben.
Es geht ihm wieder gut und er kann wieder voll arbeiten, nur ist er etwas gekränkt und möchte da wohl evt. weitere Schritte einleiten.
Kann es mich des wegen belagen?
Grüße
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 9:01
Hallo Fil,
Normalerweise kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Personenschäden auf, die auf einem Arbeitsunfall beruhen. Laut § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII haften Beschäftigte nicht, wenn sie rein fahrlässig gehandelt und dadurch einen Personenschaden haben. Handelte der Betreffende grob fahrlässig oder vorsätzlich, springt ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Schadensverursacher haftet dann ihr gegenüber gemäß § 110 SGB VII.
Wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall gestaltet, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peters meint
5. März 2019 at 14:21
Ich hatte am 12.10.2014 einen Arbeitsunfall,eine Quetschwunde am linken Fuß über den Knöchel deutliches Hämatom,jetzt war an der Stelle immer eine kleine Beule.
Jetzt hatte ich am 08.01.2019 eine Lungen Embolie (Thrombose im linken Bein genau da wo die Quetschung war.
Jetzt meint der Arzt das sich da in den Jahren ein keiner Blut Grinsel gebildet hat und der die Thrombose ausgelöst hat
Kann man dafür Schmerzengeld bekommen wegen den Arbeitsunfall
arbeitsrechte.de meint
6. März 2019 at 9:21
Hallo Peters,
Schmerzensgeld kann eine geschädigte Person laut § 253 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn das Gesetz ihm einen entsprechenden Anspruch zuspricht. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte lassen Sie dies ggf. von einem Anwalt prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
25. Februar 2019 at 1:34
Ich bin Kurierfahrerin,und habe vor 4 Monaten einen Arbeitsunfall gehabt. (Hab wärend meiner Tätigkeit den Fuß umgeknickt und gebrochen. ) Leider heilt der Bruch sehr schlecht zusammen. Kann mir mein Arbeitgeber wärend der Krankschreibung kündigen.? Ich bin 6,5 Jahre in der Firma tätig.
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 9:24
Hallo Petra,
in der Regel ist eine Kündigung wegen einer Krankheit unwirksam. Wenden Sie sich aber an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren speziellen Fall beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulrike S. meint
20. Januar 2019 at 15:44
Ich bin auf dem Weg zur Arbeit tätlich angegriffen und verletzt worden, es wurde polizeilich aufgenommen, Strafanzeige erstattet, war 3 Wochen arbeitsunfähig. War das ein Arbeitsunfall?
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 14:31
Hallo Ulrike,
ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt kann Ihnen die BG mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Svetlana meint
4. Januar 2019 at 16:41
Guten Tag.
ich bin selbständig tätig und hatte vor zwei Jahren eine Arbeitsunfall, der auch anerkannt ist.
Wenn ich nun meine Selbständigkeit aufgebe, zahle in Bg ein , aber nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, bekomme ich dann trotzdem Krankengeld bzw. später Rente von der BG? Aufgrund der Verletzung bin ich krankgeschrieben und es läuft auf Rente hinaus. Oder soll ich den Betrieb lieber angemeldet lassen, bis Rentenbescheid da ist.
Danke für Ihre Aukunft
Manuela meint
13. Dezember 2018 at 15:35
Guten Tag,
ich hatte im November 2010 einen Arbeitsunfall, der bei der BG auch gemeldet wurde.
Seit langen Monaten habe ich erhebliche Probleme mit der Nackenwirbelsäule, auch mit dem linken Arm.
Wie mir jetzt mehrere voneinander unabhängige Physiotherapeuten gesagt haben, hängt das mit dem damals erlittenen Arbeitsunfall zusammen.
Kann ich auch nach acht Jahren noch über die BG entsprechende REHA Maßnahmen oder Therapien in Anspruch nehmen?
MfG
Manuela M.
arbeitsrechte.de meint
20. Dezember 2018 at 16:37
Hallo Manuela,
diese Entscheidung obliegt der Berufsgenossenschaft. Es kann keine pauschale Antwort getroffen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michaela K. meint
28. September 2018 at 10:03
Liebes Team,
ich hatte einen BG Unfall mit einer komplizierten Knie OP. Danach war ich 6 Wochen krankgeschrieben, seit dem arbeite ich von zu Hause oder direkt in der Firma im Büro. Da mein Bein noch sehr schmerzt, muss ich es hochlegen, ich habe nach einem Hocker dafür gefragt. Da dieser nicht im Büro verfügbar ist wurde mir gesagt, dass keine extra Anschaffung möglich sei. Man hat mir eine leere Sprudelkiste hingestellt. Ist das in Ordnung?
Gibt es eine Grundlage, dass nach einem BG Unfall „Hilfsmittel“ zur Genesung zur Verfügung gestellt werden müssen? Ich habe mir privat für meinen Homeofficeplatz einen Hocker für 100,– gekauft, um mein Bein hochlegen zu können.
Aus meiner Sicht müsste doch für ein mittelständisches Unternehmen diese Investition für eine schnelle und reibungslose Genesung nach einem BG Unfall möglich sein. Können Sie mir hierzu etwas sagen?
Ebenso muss ich alle 3 Wochen zur Kontrolle zum Durchgangsarzt – bisher habe ich mir für diese Termine Urlaub genommen. Wie ist hier die rechtl. Lage, kann ich das auch während der Arbeitszeit- natürlich mit entsprechender Bestätigung von dem Arzt?
Ganz herzlichen Dank für eine Rückmeldung.
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 15:31
Hallo Michaela,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Zu welchen Maßnahmen Ihr Arbeitgeber in Ihrem konkreten Fall verpflichtet ist, können wir daher nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Kathrin meint
13. September 2018 at 11:16
Hallo
Ich bin auf Arbeit umgeknickt und mein Chef (Zahnarzt) hat mich nach Hause geschickt zum kühlen und Bein hochlegen. Er sagte das ich nur zum Arzt gehen sollte wenn es den nächste Tag nicht besser ginge. Als Begründung dafür gab er an das er wenn er einen arbeitsunfall meldet, eine Strafe zahlen müsse. Ist das richtig?
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 14:07
Hallo Kathrin,
Arbeitgeber sind verpflichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Tun sie dies nicht, kann dies unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet wird (§ 25 Arbeitsschutzgesetz).
Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alla meint
10. September 2018 at 16:23
Hallo, ich habe eine Frage, Ich habe mich bisschen im Internet durchgelesen wie lange man im Jahr krank sein darf. bis zu 31Tagen stand drin. Ich habe bislang 29 erreicht ( ABER!! 17 Tage davon war ein Betriebsunfall ) und sonst einzelne Tage wie Arztbesuche oder mal ne Woche wegen Grippe oder Angina. Jetzt habe ich Angst krank zu werden und war bereits mit über 39 grad Fieber beim arbeiten bis ich auf Überstunden gehen konnte und auch mit einer starken Blasenentzündung unter Schmerzen.
Ich möchte meine Gesundheit aber nicht weiter belasten und das Klima beim arbeiten generell schlägt auf die Psyche weil hier aktuell noch mehr los ist.
Muss ich jetzt mit einer Kündigung rechnen wenn ich mal ausfalle?
LG und Danke
Conny meint
12. August 2018 at 1:16
Ich hatte am 4.8.2016 einen Wegeunfall gehabt, wodurch ich mir einen offenen Splitterspruch, von Elle und Speiche und einen Mittelfingerbruch hinzugefügt habe.
Es kam zu Komplikationen (entzündungen, plattenbrüche) und nach 1,5 jahren (die 78 Wochen) bekam ich kein Verletzengeld mehr von der BG. Nun beziehe ich Rente vom Deutschen Rententräger. Ich bin zur Zeit noch krank geschrieben und mache eine Reha. Meinen Mittelfinger kann ich nicht mehr komplett beugen, wodurch ich keine richtige Faust mehr hinbekomme und den Arm kann ich auch nicht mehr komplett aufdrehen (knapp über die Grundstellung/ Arm angewinkelt, Daum nach oben zeigend). Die Sehne von meinem Zeigefinger ist verklebt, wodurch ich bei geschlossener Faust, diese nicht mehr nach unten beugen kann. Demnächst wird ein Eingriff vorgenommen um die Sehne wieder zu lösen. Danach wird die Reha fortgesetzt.
Meine frage ist, ob ich jetzt eigendlich schon BG-Rente beziehen kann, oder ob ich damit warten muss, bis ich wieder bestmöglich hergestellt wurd und die Rente erst dann beantragen kann?
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 14:50
Hallo Conny,
ob und wann im Einzelfall BG-Rente bezogen werden kann, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
2. August 2018 at 22:48
Hallo. Ich hatte vor einem Jahr in meiner Arbeit einen Bandscheibenvorfall. Es wurde nicht als Arbeitsunfall deklariert. drei Monate war ich zu Hause krankgeschrieben habe dann selber gekündigt und bin nach Nepal um mich dort heilen zu lassen da ich nicht mit einer Operation einverstanden war. Es wurde aber nicht besser jetzt bin ich wieder in Deutschland habe mich am Arbeitsamt gemeldet. Ich denke ich habe von Anfang an alles falsch gemacht habe ich jetzt noch eine Chance im Nachhinein . ich habe jeden Tag unglaubliche Schmerzen und es wird einfach nicht besser.
Detlef meint
31. Juli 2018 at 11:52
Hallo
Ich habe mir ,bei der Arbeit,im Juni den linken Zeigefinger zertrümmert und bin bis mindestens ende September krank geschrieben .Die BG übernimmt auch alles . Jetzt hat meine Firma angerufen und gefragt ob ich für ein paar Stunden in die Firma kommen kann un die neuen Azubis auszubilden ,ich muss ja da nichts anfassen . Meine Frage ,laufe ich da Gefahr das die BG meine Rehabilitation nicht mehr so ernst nimmt weil ich ja dann auch andere Sachen machen kann und bin ich da versichert ?
Was soll ich machen Grundsätzlich würde ich gerne wieder zur Arbeit möchte aber auch alles tun um meinen Finger wieder in gang zu kriegen
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 16:25
Hallo Detlef,
eine Krankschreibung beeinträchtigt in der Regel nicht den Versicherungsschutz, wenn Sie dennoch wieder arbeiten gehen. Sie stellt kein Arbeitsverbot dar. Wollen Sie aber ganz sicher gehen, wenn es um weitere Rehabilitationsmaßnahmen geht, sollten Sie mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung treten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Todorov meint
11. Juli 2018 at 6:23
Guten Tag,
Ich war BG von 03.04.2018. War operiert am 25.04.2018. Kreuzband plastic. Ich bin von Krankenhaus entlasen am 27.04.2018. Folgende tage waren Wochenende und 01.05.2018 – Feiertag in welcher mine Hausarzt hat Brüken tag. Ich ging nicht am diesen Tag auf stellvertretener Arzt. Ich habe kein Krankenshein
für diser Tag auch. Ich war am 02.05.2018 beim Hausarzt. Ich habe Krankengeld beckommen bis 27.04.2018 Weil ich für diser Tag kein Krankenschein habe, bin Abgemeldet von AOK obwolh ich bin noch krank und kenkgeschriben bis 12.07.2018. Und bekomme nich mehr Krankengeld.
Mein Frage- Wie verhalte ich mich nun ?
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 13:37
Hallo Todorov,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sch. Petra meint
21. Juni 2018 at 12:13
Habe am 26,2.2018 einen Betriebsunfall (Handgelenk gebrochen) gehabt, war bis1.06. Krank geschrieben.
Bin am 2.06.in Urlaub.
Hatte dann einen erneuten Termin am 19. 06 beim Arzt. Dort wurde entschieden das eine weitere Krankschreiben erfolgen muß ( weil das Gelenk nicht vollständig funktionsfähig ist)
Ich habe die Krankenkasse und die Bg aber informiert und um Rat gebeten wie ich mich richtig verhalten soll.
So richtig konnte mir keiner Helfen es waren alles nur Ausflüchte weil es ja um Geld geht welches am liebsten keiner zahlen möchte.
Kriege ich nun Schwierigkeiten mit der Bg oder der Krankenkasse.
Wie verhalte ich mich nun.
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:34
Hallo Petra,
wir können keine Abschätzung über den Verlauf des bürokratischen Prozesses geben. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt zur Seite stehen und Sie beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paula meint
15. Juni 2018 at 12:57
Hallo!
1. Meine papa hat ein arbeitsumfall bei baustelle gehabt in 1991. War gleich im akh stationiert un operiert 2 mal im 1 jahr . Meine papa wurde normal krank geschrieben von firma und nicht arbeitsumfall.
2. Akh gibt nicht meine papa die alle befunde von umfall, garnicht!
3 Wir haben beweis geschrieben von parkt.artz das er ein umfall bei die arbeit gehabt hat .
4 Komische weiße akh verstekt uns die befunde das wir keine beweise haben die firma einzeige machen.
Bitte sagen sie uns asa mussen wir machen? Vielen dank!!!
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:09
Hallo Paula,
bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie beraten, welche rechtlichen Schritte Sie vornehmen können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
23. Mai 2018 at 21:35
Hallo!
Durch einen au reicht aufgrund eines Teilzeitvetrages die Lohnfortzahlung zum Leben nicht aus, desweiteren werde ich demnächst auch Verletztengeld bekommen. Dies reicht demensprechend noch weniger um zu überleben. Welche Möglichkeiten habe ich um meinen Lebensunterhalt zu sichern? Und muss diese Überbrückung zurück gezahlt werden? Wenn ja, komme ich aus dieser Schleife nicht mehr raus.
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 8:58
Hallo Anna,
wenn das eigene Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, besteht unter Umständen die Möglichkeit, mit Hartz 4 aufzustocken. Lohnfortzahlungen während der Arbeitsunfähigkeit und Verletztengeld müssen nicht zurückgezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sero meint
7. Mai 2018 at 11:42
Hallo bin monteur habe kreuzbandriss werde operiert seit über 3jahren im betrieb .frage …kann der chef mich kündigen??
arbeitsrechte.de meint
11. Mai 2018 at 11:51
Hallo Sero,
ob in Ihrem Fall eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Atilla S. meint
6. Februar 2018 at 12:29
Hallo
ich hatte am 26.02.2017 einen Arbeitsunfall wobei ich mir das Handgelenk mit einer scheibe geschnitten hatte und den Medianus nerv verletzt habe und drei finger am linken Hand nicht mehr spüre und die Muskulatur am Daumen bedingt durch die Verletzung des Nerves nicht mehr benutzen kann.
Ich bekomme zur Zeit Verletztengeld voraussichtlich bis August 2018 die BG ist der Meinung das ich als Fensterbauer nicht mehr meinen Beruf ausüben kann und Umschulung machen muss.
Meine Frage, da ich einen sehr gut bezahlten Job hatte brutto 3500 euro und ich Sehr wahrscheinlich 35% Erwerbsminderung bekomme und im neuen Job evtl. nicht mehr so gut bezahlt werde, habe ich das recht den ausgleich des Gehaltes von der BG zu verlangen?
Ich bitte um Entschuldigung da ich der deutschen Sprache nicht mächtig bin und Schwärigkeiten habe mich richtig auszudrücken.
MfG an das Team
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:15
Hallo Attila,
die Frage, ob ein Ausgleich möglich ist, kann Ihnen bei der Berufsgenossenschaft beantwortet werden. Im Zweifelsfall ist ein Anwalt in der Lage, Ihre Situation zu beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dina meint
31. Januar 2018 at 14:12
Mein Mann hatte vor etwa 12 Jahren einen Arbeitsunfall. Ihm ist bei der Arbeit der Hammer weggerutscht und vor die Zähne geschlagen. Die Zähne waren so arg beschädigt, dass er eine Zahnbrücke haben musste. Nun wurde festgestellt, das unter der Brücke alles vereitert bzw. weg ist. Die Brücke muss raus und eine Prothese bzw. Implantate rein. Ist dies noch BG-Sache (Folgeschäden), da er ja ohne den Arbeitsunfall die Brücke gar nicht bekommen hätte?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:52
Hallo Dina,
ob die Kosten übernommen werden, können Sie bei der BG erfragen..
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Waldemar meint
21. Januar 2018 at 3:16
Ich habe in september 2017 Arbeitsumfall gehabt, aber ich habe bis jetzt probleme mit Becken bei laufen, ich mache termin bei ortopede, aber kann die waitere behanlung bezahlen wenn muss die Berufsgenossenschaft.
Martina meint
13. Dezember 2017 at 0:39
Hallo,
Ich hatte am 08.12.17 einen Arbeits Unfall und wurde sofort gekündigt da ich noch in der Probezeit bin. Wer zahlt denn nun weiter?
Liebe Grüße und Danke für Ihre Mühe
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 15:49
Hallo Martina,
nach der Kündigung wird die Lohnfortzahlung durch Krankengeld ersetzt, welches die Berufsgenossenschaft über die Krankenkasse auszahlen lässt. Anspruch darauf besteht aber nur, wenn Sie mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt waren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de