Wie viele Urlaubstage habe ich pro Jahr? An wie vielen Tagen in der Woche muss ich arbeiten und von wann bis wann? Werden Überstunden ausgezahlt oder gibt es einen Freizeitausgleich? – Antworten auf all diese Fragen liefert im Normalfall der Arbeitsvertrag. Jegliche Pflichten und Rechte, die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer einhalten müssen, sind in der Regel in diesem Dokument festgehalten.
Dies gilt beispielsweise auch für die entsprechenden Fristen, die Beachtung finden müssen, sollte es zu einer Kündigung kommen. Einige Arbeitnehmer staunen jedoch nicht schlecht, wenn sie das entsprechende Schriftstück durchforsten und irgendwann feststellen, dass sie einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist vorliegen haben.
Kurz & knapp: Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist
Ja. Ein Arbeitsvertrag verliert nicht automatisch seine Gültigkeit, nur weil darin keine Kündigungsfrist angegeben ist.
Befinden sich keine Angaben zu den einzuhaltenden Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag, gelten normalerweise automatisch die gesetzlichen Vorschriften, die in § 622 BGB definiert sind. Demzufolge liegt die Frist in einem solchen Fall bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende.
Ist die Möglichkeit einer Kündigung in einem befristeten Arbeitsvertrag nicht angegeben, können in der Regel weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer diesen vorzeitig kündigen. Ist die Kündigungsoption zwar genannt, die dazugehörige Frist fehlt jedoch, gelten normalerweise die gesetzlichen Vorgaben.
Im Ratgeber erklären wir, ob ein Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist überhaupt Gültigkeit besitzt, welche Frist in einem solchen Fall maßgeblich ist und welche Besonderheiten gelten, wenn es sich um einen befristeten Vertrag ohne angegebene Kündigungsfrist handelt.
Inhalt
Die Kündigungsfrist steht nicht im Arbeitsvertrag: Was jetzt?
Grundsätzlich bleibt die Gültigkeit des Dokuments vollkommen unberührt von der Tatsache, ob es sich um einen Arbeitsvertrag mit oder ohne Kündigungsfrist handelt. Befindet sich keine Angabe zur Frist im Vertrag, ist dies nicht direkt als Nachteil anzusehen.
Doch welche Kündigungsfrist gilt, wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht? Schließlich müssen Sie den neuen Arbeitgeber irgendwann darüber in Kenntnis setzen, wann Sie denn nun die Stelle antreten können.
Haben Sie einen Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist erhalten, treten in der Regel die gesetzlichen Vorgaben an diese Stelle. § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) befasst sich dabei mit den Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen und besagt in Absatz 1 Folgendes:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Demzufolge ist grundsätzlich ein Zeitrahmen von vier Wochen (also 28 Tagen) ausschlaggebend, wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis beenden möchten und einen Arbeitsvertrag ohne vereinbarte Kündigungsfrist haben. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen ausnahmsweise andere Fristen Beachtung finden müssen. Dazu gehören die zwei Folgenden:
- Handelt es sich um eine fristlose Kündigung, ist logischerweise keine Frist einzuhalten. Hier ist es daher nicht von Belang, ob Sie einen Arbeitsvertrag mit oder ohne Kündigungsfrist vorliegen haben. Es ist allerdings nur dann möglich, ein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder Mobbing am Arbeitsplatz).
- Bei einer Kündigung in der Probezeit liegt die Frist allgemein bei zwei Wochen. Dies besagt § 622 Absatz 3 BGB. Bei einem Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist kommen zwar auch hier die gesetzlichen Vorschriften zum Tragen, allerdings mit dem Unterschied, dass diese eine Frist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit vorsehen.
Wichtig: Die Probezeit im Arbeitsrecht darf maximal sechs Monate dauern und ermöglicht es Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern, sich erst einmal zu „beschnuppern“ und zu schauen, ob es mit der Zusammenarbeit überhaupt funktioniert. Sollte dem nicht so sein, können beide Parteien das geschlossene Arbeitsverhältnis zu jedem Tag beenden – natürlich unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist.
Wie verhält sich das Ganze bei einem befristeten Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist?
Wie der Name schon sagt, läuft ein Vertrag mit einer Befristung ohnehin zu einem im Vorfeld festgelegten Datum aus. Daher wird ein solcher befristeter Arbeitsvertrag häufig ohne Kündigungsfrist bzw. der Option einer vorzeitigen Kündigung geschlossen. In der Regel ist es dann keiner der beiden Parteien möglich, die Zusammenarbeit verfrüht zu beenden.
Lediglich dann, wenn die Möglichkeit einer Kündigung im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Absatz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vorzeitig gekündigt werden. Doch Obacht: Zwar kann die Option einer Kündigung angegeben sein, allerdings gilt dies nicht automatisch auch für die dazugehörige Frist.
Sind Sie unsicher, wann Sie Ihren befristeten Arbeitsvertrag ohne angegebene Kündigungsfrist kündigen müssen, um zu einem gewissen Zeitpunkt eine neue Stelle antreten zu können? Normalerweise können Sie beruhigt sein, denn auch hier gelten die gesetzlichen Regelungen. Daher ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist meist ein Rahmen von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende maßgeblich.
Andrea meint
24. April 2021 at 14:23
Hallo, bin noch in der Probezeit. Am 04.05.21 möchte ich nachmittags, nach der Arbeit meine fristgerechte Kündigung abgeben. Der Satz ich kündige zum, ist mir noch etwas unklar. Also 14 Tage habe ich Kündigungsfrist in Probezeit. Muss ich zum 18.5.21 oder zum 19.05. 21 schreiben? Möchte nix falsch machen, nicht dass meine Kündigung ungültig ist ? Mit freundlichen Grüßen , A.