Ist die Schule beendet, stehen viele Jugendliche vor der Frage: Soll ich eine Ausbildung machen oder lieber ein Studium anstreben? Wer schnell Geld verdienen will und praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln möchte, um schnell einen Beruf zu erlernen, wird sich in der Regel eher für eine Berufsausbildung entscheiden.
Sind der Traumberuf und ein Betrieb gefunden, der Sie als Auszubildenden einstellen will, stellt sich die Frage: Müssen Sie überhaupt einen Ausbildungsvertrag unterschreiben? Oder sind auch mündliche Absprachen gültig? Und müssen Sie als noch nicht Volljähriger auf Ihre Eltern zurückgreifen?
Kurz & knapp: Ausbildungsvertrag
Ein Ausbildungsvertrag dient der Weiterbildung. Er hält schriftlich fest, an welche Rechte und Pflichten sich ein Auszubildender zu halten hat.
Ein schriftlicher Ausbildungsvertrag, egal ob medizinische Fachangestellte, Bäcker oder Gebäudereiniger, ist Pflicht. Mündliche Absprachen erlaubt der Gesetzgeber im Gegensatz zu einem mündlichen Arbeitsvertrag bei einer Ausbildung nicht.
Gerne können Sie unser kostenloses Muster von einem Ausbildungsvertrag zur Orientierung verwenden.
Im folgenden Artikel wird geklärt: Was ist ein Ausbildungsvertrag? Welche Elemente weist dieser Vertrag auf? Und: Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag? Wir geben Antworten auf alle Fragen rund um Ausbildungsverhältnis.
Inhalt
Die Bestandteile vom Ausbildungsvertrag
Wer Auszubildende in seinem Betrieb beschäftigen will, ist dazu verpflichtet, die Rahmenbedingungen einer Ausbildung in einem Ausbildungsvertrag (also schriftlich) festzuhalten.
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.“ (§ 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz – BBiG)
Ferner sieht das Gesetz ebenfalls vor, wann der Ausbildungsbetrieb dieses Dokument dem Auszubildenden vorzulegen hat und Aussagen zu welchen Punkten hierin getroffen werden müssen.
Bei folgenden Elementen handelt es sich um ganz wesentliche Informationen, die der Auszubildende deshalb schriftlich – und nicht elektronisch – erhalten muss:
- Art und Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Umfang der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (sie darf nach § 20 BBiG ein Höchstmaß von vier Monaten nicht überschreiten)
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Anzahl der zustehenden Urlaubstage
- wann und wie eine Kündigung vom Ausbildungsvertrag möglich ist (in der Probezeit gilt gemäß § 22 BBiG keine Kündigungsfrist)
- Vermerk, dass Ausbildungsinhalte auch außerhalb des Betriebs vermittelt werden
- Hinweis, welche Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten
Ist dies geschehen, muss der Ausbildungsbetrieb der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) den Ausbildungsvertrag zuschicken. Hier erfolgt eine genaue Prüfung der vereinbarten Regelungen. Sind die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt? Ist das der Fall, wird er genehmigt und einem Verzeichnis hinzugefügt.
So kann ein Muster vom Ausbildungsvertrag aussehen
Das Erstellen eines Ausbildungsvertrages kann für Arbeitgeber mühevoll sein, gerade, wenn sie noch nie einen Azubi beschäftigt haben.
Hierum wissen nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch die Kammern. Wollen Sie also einen Azubi einstellen, können Sie nicht nur bei der Handwerkskammer einen Ausbildungsvertrag als Muster finden.
Statt online ausgiebig nach der richtigen Vorlage zu suchen, können Sie auch unser Muster eines Vertrages für die Ausbildung verwenden. Es steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Ausbildungsvertrag als Muster (.doc)
Ausbildungsvertrag als Muster (.pdf)
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