Im Gegensatz zum Verkehrsrecht, wo viele Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die dazugehörigen Strafen im Bußgeldkatalog festgehalten sind, herrscht im Arbeitsrecht Vertragsfreiheit. Aus diesem Grund gelten stets die Regelungen, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind.
Gerade Berufskraftfahrer sollten genau darauf achten, was sie unterschreiben und welche Regelungen sie damit akzeptieren. Ein wichtiger Aspekt in einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer ist die Arbeitszeit. Viele LKW-Fahrer arbeiten weit mehr, als im Vertrag vorgeschrieben und werden für die mehr geleistete Arbeit nicht entlohnt.
Kurz & knapp: Arbeitsvertrag für Kraftfahrer
Die Arbeitszeit von LKW-Fahrern ist laut Arbeitszeitgesetz auf 48 bzw. maximal 60 Stunden pro Woche begrenzt.
Ein Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer orientiert sich oft nicht an dieser Begrenzung, ist dadurch jedoch nicht direkt unwirksam. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wissenswertes zum Urlaubsanspruch für LKW-Fahrer lesen Sie hier.
Worauf bei einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer besonders geachtet werden muss, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer: Vorsicht bei Mehrarbeit
Laut Arbeitsrecht muss jeder Arbeitnehmer spätestens bei Vertragsschluss darüber informiert werden, was ihn erwartet und wie hoch das Gehalt für die geleistete Arbeit sein wird. Es kommt jedoch öfter vor, dass die Angaben in einem Arbeitsvertrag für Berufskraftfahrer die Realität nicht ansatzweise wiederspiegeln.
Dadurch sind sie nicht direkt unwirksam, aber Berufskraftfahrer könnten den Lohn für die mehr geleistete Arbeit im Nachhinein einfordern. Manche Kraftfahrer arbeiten 50 Prozent mehr, als es der Arbeitsvertrag vorsieht. Einige Arbeitgeber rechtfertigen sich, indem Sie behaupten, der betroffene Fahrer habe den Vertrag schließlich unterzeichnet und sich damit auf die Vereinbarung eingelassen. Dieses Argument ist jedoch nicht akzeptabel.
Achten Sie beim Abschluss von einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer stets auf die Ausschlussfrist. Durch diese sichern sich Arbeitgeber ab, wenn ein LKW-Fahrer die Entlohnung für die mehr geleistete Arbeit im Nachhinein geltend machen möchte. Eine gängige Formulierung dieser Klausel sieht wie folgt aus:
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen zwei Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.“
Von einem Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer dieser Art ist in jedem Fall abzuraten. Die oben genannte Klausel ist schlichtweg nicht rechtens – laut Bundesarbeitsgericht ist eine Zeitspanne von zwei Monaten viel zu kurz.
Es lohnt sich also, den Arbeitsvertrag für Kraftfahrer auch im Nachhinein noch einmal zu überprüfen und wenn nötig, Klage einzulegen. Es bietet sich dementsprechend auch in puncto Arbeitsvertrag für LKW-Fahrer an, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Der Urlaubsanspruch für Kraftfahrer
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist festgehalten, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Dabei stellen Kraftfahrer keine Ausnahme dar. Zur Dauer des Urlaubs steht in § 3 BUrlG:
- Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
- Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Ein Recht auf den vollen Umfang des Urlaubs erwerben Sie jedoch erst, nachdem Sie mindestens sechs Monate für ein Unternehmen tätig sind. Die Bedingungen zum Urlaubsanspruch für Kraftfahrer können auch in einem Tarifvertrag festgehalten sein.
T.R. meint
24. März 2023 at 9:41
Hallo
Meine Firma will mir an einem Feiertag einen Urlaubstag abziehen, weil wir Luftfracht fahren und man diese auch an Feiertagen laden könnte. Praktisch sieht es aber so aus das keiner bei uns im Lager noch im Büro arbeitet und wir deswegen nicht eingesetzt werden zum fahren.
Gibt es da eine rechtliche Grundlage?
Frank meint
20. Juni 2022 at 11:51
Bin lkw fahrer 40t , hab meinen Chef freundlich gefragt wegen Gehaltserhöhung. Da ich der einzigste lkw fahrer bin vergleicht er mich mit seinen Frankfurter Fahrern.also keine Gehaltserhöhung. Ich schreib monatlich alles auf und hab ihn dann darauf hingewiesen das er doch überstunden bezahlen müsste. Nun muss ich keine auslandstouren mehr fahren und soll jedes we zu Hause sein. Aber es fallen immer noch überstunden an. Nun meint er wenn ich nach hause fahre ist das privat fahrt da muss er keine überstunden bezahlen. Privatfahrt? Ich lade Trailer fahre nach hause und von dort fahre ich zum ausladenden, das ist keine privat fahrt. Was kann ich tun um meine überstunden bezahlt zu bekommen?
Mark meint
26. März 2022 at 20:53
Hallo
Bin lkw fahrer im werkverkehr
Meine aufgabe hier ist 4 ab und zu 5 tage a 12std -0,5 pause fahren arbeiten ladetätigtkeit jetzt zu meine frage ist dieses rechtens oder nicht vielen dank schon mal
Peter meint
1. November 2021 at 12:17
Hallo, ich bin Tankzug Fahrer und habe eine frage bezüglich der bevorstehenden Pension.
ist es richtig das, wen ich als Berufs Kraftfahrer in Pension gehe, etwas mehr Pension erhalte als , wie wenn ich als Arbeiter bei der Firma im Dienstverhältnis fahre.
Wenn ja wie kann man das ändern.
im voraus besten für eure Antwort
Mfg
Peter
Noll meint
21. Oktober 2020 at 18:43
sehr geehrte Damen und Herren. Wir sind eine Spedition mit 7Lkw. mein Lkw ist zur Zeit zur Reparatur.
Da mein Chef keinen Leihwagen holen möchte soll ich bei einer Fremdspedition einen Lkw fahren.der dort nicht besetzt ist bzw. frei ist. Ist das rechtens. viele grüsse M.Noll
Herzkasper meint
22. Juli 2019 at 20:05
Hallo Ich bin Kraftfahrer im Verteiler service .Laut Arbeitsvertrag habe ich einen 8,75 Stunden Tag. Nun kommt es aber öfters mal vor das an manchen Tagen nur Aufträge für 5 oder 6 Stunden Arbeitszeit da sind. Ich werde dann nach Hause geschickt. Die nicht geleisteten Stunden werden dann als minus Stunden im Stundenkonto geführt. wenn dann irgend wann mal Überstunden anfallen werden diese dann verrechnet. Ist der Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich, genug Arbeit ranzuschaffen das ich den Arbeitstag voll bekomme. Im Arbeitsvertrag gibt es jedenfalls keine Regelung das Minusstunden durch Überstunden ausgeglichen werden. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, das Kollegen aus dem Büro zu Hause bleiben mussten wenn keine Arbeit da war. Gibt es da wieder eine Sonderregulung für Kraftfahrer die uns da benachteiligt ? würde auch gern Erfahrungen von Kollegen höhren. Vielen Dank im voraus für eure Wortmeldungen.
Mischa meint
14. Juni 2019 at 18:10
Bin seit 30 Jahren als Kraftfahrer ohne Arbeitsvertrag beschäftigt.Gilt deshalb der Tarifvertrag für mich?
Jonas meint
23. April 2019 at 7:42
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Arbeitsrecht für die Kraftfahrer. Es ist wichtig, dass man sich stets über die aktuellen Rechte informiert, damit man im Zweifelsfall davon Gebrauch machen kann.
Christian meint
19. Dezember 2018 at 17:29
hallo Team von Arbeitsrechte.de,
ich bin Kraftfahrer bei [edit. v. d. Red.]
wir Arbeiten in 3-Schichten,also 4Fahrer pro schicht +2fahrer in Reserve wenn jemand ausfällt oder krank wird.
Nun Verlangt unser Arbeitgeber von uns Fahrern die gerade in Reserve stehen bzw.nicht fahren das wir im Porschewerk die Fahrzeugteile mit kommisionieren bzw.mit dem elektrischen Schlepper(so was ähnliches wie ein Stapler)die Fahrzeugteile an das jeweilige Band fahren bzw.verteilen.Da im mein Arbeitsvertrag steht Kraftfahrer und nicht Komisionierer oder ähnlisches bin ich der meinung das mich das nix angeht ich berufe mich auf mein Arbeitsvertrag,und dort steht Kraftfahrer.Wie verhält sich das nun mit dem Arbeitsrecht darf er mich für andere Tätigeiten benutzen.Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
Mfg Christian
Markus meint
11. Dezember 2018 at 5:38
Wieviel Urlaubsanspruch hat man als Kraftfahrer in den Ferien zusammenhängend ? Bei uns in der Firma werden nicht mehr wie 2 Wochen genehmigt. Ich finde diese Zeit als Erholungsurlaub zu kurz.
Gruß Markus
Johanna meint
10. Dezember 2018 at 14:33
Hallo
Für nachweiss von Überstunde reicht das Ausdrück von FahrerKarte
Danke für das Antwort
Gruss
Johana
Falk meint
18. September 2018 at 0:03
Hallo!
Kann der Chef einfach einen Urlaubstag ein tragen, z.B. am Freitag wenn er mir frei gibt weil keine Arbeit da ist. Muß dazu sagen, wenn ich Überstunden hatte, wurden natürlich die Überstunden eingetragen und wenn keine da waren wurde einfach frei vermerkt, halt ohne Bezahlung. Und in diesem Jahr wurde so mein Erholungsurlaub einfach verdattelt. Und wo ich Urlaub nehmen wollte hieß es, ich habe ja garnicht mehr so viel Urlaub.
MfG
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 14:35
Hallo Falk,
wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcus meint
6. September 2018 at 18:08
Hallo,
Frage: Unser Chef zahlt keine Spesen, den diese sollen wir uns von der Lohnsteuer zurück holen.
Das kann doch nicht rechtens sein. da wir nur ein bruchteil von den Steuern wieder bekommen. Das sind 30% und die 70% fehlen uns alle.
Kann der Arbeitgeber es nicht selbst von den steuern absetzen (einforgern)
unser Chef meinte es geht nicht. Oder ist die Steuerberaterin schlecht ?
Welche ausgaben kann die Firma umsetzen ? für die Angestelten ?
ich höre oft diverse zuschläge ( Prämien ) kann der chef doch absetzen oder etwa nicht.
M.f.G.
Tom meint
3. August 2018 at 23:40
Hallo,
werden Spesen und Nachtzulagen auf den Mindestlohn angerechnet?
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 8:48
Hallo Tom,
Spesen und Nachtzulagen werden immer zusätzlich zum Lohn gezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
1. August 2018 at 7:56
Hallo,
Werden Spesen bzw. Nachtzulagen auf den Mindestlohn angerechnet? Oder zählen diese extra?
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 15:27
Hallo Tom,
mit der Frage, ob Zuschläge auf den Mindestlohn anzurechnen sind, mussten sich in den letzten Jahren einige Arbeitsgerichte auseinandersetzen, da es hierzu keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Wir empfehlen Ihnen daher, die Rechtslage von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Ionel meint
31. Juli 2018 at 8:28
Hallo, ich habe einen Vertrag von 2300 brutto und 48h pro Woche. Aber die Driven + Lade Download und Standby-Zeit machen 55h-60h pro Woche. Ist das normal?
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 15:55
Hallo Ionel,
das kann tatsächlich vorkommen. Sie sollten Ihre Mehrarbeit beim Arbeitgeber geltend machen und entsprechend vergütet bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik meint
20. Juni 2018 at 18:13
Moin moin, brauche dringend eure Hilfe. Wir sind au SH junge Familie aus 3 Personen. Ich bin als LKW Fahrer tätig. Ich arbeite ab 04:20 jedes Morgen. Bis zum 16 oder abenzu 17 oder 18 Uhr. Das Kind geht jetzt zu Schule 1 Klasse und Frau ist immer ab 9 bis 18 Uhr täglich. Das Problem ist – Betreuer/in in der Schule nur bis zum 16 Uhr. Ich komme immer mit verspätung und immer wieder…. Plus ich mache keine Pause… D. H angekommen auf Pause umgestellt und abladen…. Der Arbeitgeber versteht mich nicht… Und lässt mich immer über 11 oder 12 Stunden arbeiten… Das Kind wird öfter von meine Frau abgeholt, aber sie bekommt auch Schwierigkeiten mit ihr Chefin da das Kind beider Arbeit ist. Gib es einfach eine gesetzliche Lösung?? Laut mein Arbeitsvertrag 165 St Monat plus Überstunden. Ich habe ehrlich Angst, falls ich meiner Chef absagen würde, der kann mich nachher kündigen.
Vielen Dank für Ihr Antwort!
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:53
Hallo Maik,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann in Ihrer Situation der richtige Ansprechpartner sein. Er kann Ihre gesetzlichen Möglichkeiten darlegen und Sie beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerd meint
19. März 2018 at 13:06
Hallo Zusammen,
meine Frage wäre, wenn im AV-steht bei Unfall ist die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung zu Zahlen in meinem Fall 500,00 € ohne Unterscheidung nach Fahrlässigkeit (leicht od. Grob) ist das Rechtens?
Danke für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 14:19
Hallo Gerd,
solche Abschnitte sind in Arbeitsverträgen für Berufskraftfahrer üblich. Ob die Formulierung so zulässig ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrechte beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de