Die Arbeitszeit ist für den Arbeitsalltag elementar und sie entscheidet auch oft darüber, wie wohl sich Arbeitnehmer fühlen. Sie ist einer der Kernpunkte in einem Arbeitsvertrag und vor allem im Hinblick auf die sogenannte Work-Life-Balance ein wichtiges Kriterium für ein gesundes Leben.
Kurz & knapp: Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist maßgeblich durch das Arbeitszeitgesetz in Deutschland reglementiert.
Im Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit vor allem im Hinblick auf Lage, Verteilung und Vergütung geregelt. Neben dem Gesetz sind außerdem tarifliche sowie betriebliche Vereinbarungen entscheidend.
Was zur Arbeitszeit gehört und was nicht, lesen Sie hier.
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Spezifische Informationen zur Arbeitszeit:
Die meisten kennen wohl den Acht-Stunden-Tag, den es jedoch erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts gibt. Noch bis 1860 war beispielsweise eine 80-Stunden-Woche gar nicht so unüblich. Doch wie sind die Arbeitszeiten im Allgemeinen in Deutschland geregelt? Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen? Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften von Arbeitszeit. Dabei geht es vor allem darum, herauszustellen, welche Funktion die Arbeitszeit erfüllt und um ihre Bedeutung.
Definition zur Arbeitszeit
Grundlegend gilt all jene Zeit als Arbeitszeit, in der Sie Ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Arbeitszeitgesetz sowie die europäische Richtlinie 93/104/EG. Diese gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen, in denen Unternehmen und Arbeitgeber die jeweilige Arbeitszeit individuell gestalten können.
Gemäß § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit die Spanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG schließt zusätzlich die Bereitschaftsdienste mit ein.
Wer regelt was?
Grundsätzlich regelt das ArbZG die maximale zulässige Arbeitszeit. Die wöchentlichen Arbeitszeiten werden vom Arbeitgeber oder durch Tarifverträge festgelegt. Daraus ergeben sich ebenso die Vergütung sowie die Überstunden, die eventuell anfallen können. Überstunden können bereits im Arbeitsvertrag durch entsprechende Klauseln mit aufgeführt sein. Jedoch ist nicht jede Vereinbarung diesbezüglich rechtens.
Die tarifliche Arbeitszeit kann sowohl engere Grenzen setzen als auch über die Regelungen des ArbZG hinausgehen. Die Tarfiverträge basieren jedoch auf den gesetzlichen Bestimmungen. Für Beamte gelten sogar gesonderte Arbeitszeitverordnungen.
Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht inne.
Gesetzliche Arbeitszeit als Arbeitsschutz
Die Reglementierung der Arbeitszeit ist auch Teil des Arbeitsschutzes. Höchstgrenzen und andere Einschränkungen sind in unterschiedlichen Verordnungen und Richtlinien für verschiedene Personen- beziehungsweise Berufsgruppen festgelegt. Dazu zählen unter anderem:
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Seemannsgesetz
- Ladenschlussgesetz des Bundes
- Feiertagsgesetze der Länder
- Sondervorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Schichtzeiten vom Fahrpersonal
Was zählt zur Arbeitszeit?
Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland pro Werktag bei acht Stunden und sollte nur in Ausnahmen überschritten werden. Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt.
Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Neben der Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen und den sogenannten bezahlten Pausen gibt es die Ruhepausen. Dies sind gesetzlich festgelegte Pausen innerhalb eines Arbeitstages, die in der Arbeitszeit selbst nicht enthalten sind.
Laut Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit nach sechs Stunden zu unterbrechen. Diese Pause sollte mindestens 30 Minuten dauern. Generell ist die Dauer und Anzahl der Pausen von der Länge der Arbeitszeit abhängig. Konkrete Regelungen finden sich hierzu im § 4 ArbZG.
Wichtig! Zwar enthält das Gesetz zur Arbeitszeit eine Pausenregelung, dennoch sind die Pausenzeiten keine Arbeitszeit.
Neben der regelmäßigen Arbeitszeit und den Ruhe- oder Pausenzeiten sind noch andere Elemente der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Denn es gibt zahlreiche Sonderbestimmungen und Ausnahmen. Für viele Angestellte sind Nacht- und Schichtarbeit sowie die Sonn- und Feiertagsarbeit relevant. Beide Arten der besonderen Arbeitszeit werden im Arbeitszeitgesetz aufgeführt. Spezifische Regelungen wie zu beispielsweise Kernarbeitszeit erfolgen, wie bereits oben erwähnt, in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen.
Thorsten meint
18. März 2024 at 10:59
Hallo, ich nutze die freie Variante zur Arbeitszeiterfassung bei workwizard. Erstelle mir da immer ein Projekt für jeden Monat und mache dann meine Zeiterfassung.
S.M. meint
1. Februar 2024 at 10:59
Meine Chefin verlangt von mir, dass ich 9 Stunden arbeite, und sie möchte jeden Tag 1 Stunde Pause machen, obwohl ich keine 1 Stunde Pause mache. Kann ich eine Lösung für dieses Problem finden?
Bruno meint
26. Oktober 2023 at 11:19
Hallo,
da ich eine sehr weite Anfahrt zur Arbeitsstätte habe, arbeite ich täglich 9,50 Stunden an 4 Tagen (Mo. bis Do.) anstatt an 5 Tagen die Woche jeweils 8 Stunden. Ist das erlaubt?
Margit meint
18. Januar 2023 at 18:04
Hallo, meine Frage wäre :
Bin zur Zeit in einer Wiedereingliederung bei der Arbeit. 6 Std. Am Tag!
Steht mir in den 6 Stunden eine Pause zu?
Mein Chef meinte, wenn ich Pause mach, muss ich länger bleiben und die Pausen Zeit wieder reinarbeiten.
Danke schon mal.
Stephan meint
11. Mai 2024 at 14:31
Pausenzeit ist prinzipiell keine Arbeitszeit.
Die Arbeit wird durch eine Pause immer unterbrochen.
Die Ansicht, dass Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen und dass man diese einarbeiten muss, ist richtig.