Die Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer werfen immer wieder Fragen auf. Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Berufskraftfahrer? Ist die Arbeitszeit mit der Lenkzeit gleichzusetzen? Und worauf kommt es bei den Ruhezeiten an? Wie ist eine Pause zu legen?
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Im PDF finden Sie:
- Infos über Lenkzeiten (täglich und wöchentlich)
- detaillierte Erläuterungen über einzuhaltende Ruhezeiten
- Wissenswertes über Arbeits- und Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
Das Thema ist sehr komplex und bedarf einiger Begriffserläuterungen sowie eines genauen Blicks auf die Gesetze und Verordnungen.
Kurz & Knapp: Arbeitszeit für den Lkw-Fahrer
Für LKW-Fahrer, die der EG-Verordnung Nr. 561/2006 unterliegen, gilt die Sonderregelung des § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wonach die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung auf 60 Stunden erlaubt. Für alle anderen, v. a. für Fahrer von Kfz bis zu 3,5 t, gelten die allgemeinen Regelungen zur Arbeitszeit.
Die Lenkzeit zählt zwar zur Arbeitszeit, umfasst aber nur den Dienst am Steuer. Zur Arbeitszeit gehören jedoch auch das Be- und Entladen des LKW, Wartungen, Reinigungen und Reparaturen.
Sie darf neun Stunden pro Tag nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden ist höchstens zweimal pro Woche möglich. Mehr zu den Lenk- und Ruhezeiten können Sie in unserem eBook nachlesen.
Im folgenden Ratgeber finden Sie alles zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer, inklusive der gesetzlichen Vorschriften sowie der Ausnahmen.
Inhalt
Allgemeines und Rechtsgrundlage der Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer
Wenn von der Arbeitszeit für Lkw-Fahrer die Rede ist, geht es auch immer um die sogenannten Lenk- und Ruhzeiten, die es zu beachten gilt.
Dabei sind neben dem allgemeingültigen Arbeitszeitgesetz verschiedene Verordnungen und Richtlinien auf europäischer Basis zu betrachten.
Die Arbeitszeit für Kraftfahrer ist im § 21 a vom Arbeitszeitgesetz reglementiert. Dies fußt auf der Richtlinie 2002/15/EG.
Des Weiteren sind die Verordnung EG 561/2006 und die Regelungen durch die AETR zu berücksichtigen. Sie definieren für die Lkw-Fahrer die Arbeitszeit in puncto maximale Tageslenkzeit, Fahrtunterbrechungen, wöchentliche Lenkzeit sowie tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten. Jene Bestimmungen gelten für all jene Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem zulässigen Höchstgewicht von über 3,5 Tonnen (inklusive Anhänger) unterwegs sind.
Fahrzeuge bereits ab 2,8 Tonnen erfasst die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Sie gilt jedoch nur in Deutschland.
Begrifflichkeiten und Vorschriften zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer
Grundsätzlich gilt für Kraftfahrer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die Arbeitszeit selbst sowie Regelungen zur Pause enthält.
Gemäß § 21 a ArbZG beschreibt die Arbeitszeit für Kraftfahrer den Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende; also von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. Davon ausgenommen sind Ruhepausen und Ruhezeiten.
Zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer zählen neben den reinen Fahrtzeiten auch andere Aspekte der Arbeit eines Lkw-Fahrers:
- die Be- und Entladezeiten
- die Reinigungs- und Wartungsarbeiten
- die Zeit für gesetzliche und behördliche Formalitäten
- das Überwachen von Be- und Entladungen
- die Wartezeiten
Damit ist klar, dass Arbeitszeit nicht gleich Lenkzeit ist. Denn die Lenkzeit gehört zur Arbeitszeit, sie ist ein Teil dieser. Die gesetzliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer umfasst weder Ruhepausen noch Ruhezeiten. Darüber hinaus gehört die sogenannte Bereitschaftszeit nicht zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer. Es ist zu bedenken, dass es jedoch keine gesetzliche Höchstgrenze diesbezüglich gibt.
Wochenarbeitszeit für Lkw-Fahrer
Die wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer darf 48 Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten vier Monate bei 48 Stunden lag.
Dabei ist zu bedenken, dass das Arbeitszeitgesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Demnach liegt die tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer bei acht Stunden, die jedoch auf zehn Stunden verlängerbar ist, wenn ein Ausgleich berücksichtigt wird. Derartige Regelungen finden Sie im Arbeitsvertrag.
Was droht, wenn der Berufskraftfahrer die Arbeitszeit überschreitet?
Wird die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer überschritten, hat dies unweigerlich Konsequenzen. Diese treffen allerdings in der Regel den Arbeitgeber, da dieser die Verantwortung dafür trägt, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden. Ordnet er z. B. an, die gesetzlichen Vorgaben einfach zu ignorieren, können hohe Bußgelder auf ihn zukommen. Das Gleiche ist der Fall, wenn die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer nicht ordentlich aufgezeichnet wurde.
Werden weder Ruhepausen noch die Ruhezeit bei der Wochenarbeitszeit für Lkw-Fahrer gewährt bzw. bei einer Verkürzung erfolgt kein Ausgleich, kann eine Strafe von bis zu 15.000 Euro drohen. Wurde nicht nur die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer überschritten, sondern ebenfalls die Lenk- und Ruhezeiten, erwarten auch den betroffenen Fahrer Bußgelder. Je Verstoß pro 24 Stunden können dann zwischen 30 und 60 Euro fällig werden.
D.T. meint
8. März 2018 at 20:55
Hallo…
Sie schreiben,daß innerhalb von 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden Arbeitszeit werktäglich sichergestellt sein soll.
Muß ich,um das zu erreichen, meinen Urlaub dafür nutzen wie es mein Arbeitgeber will.
Falls ja würde das ja heißen daß er mich verheizen kann und mir dann zum Ausgleich meinen Urlaub gibt?
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 12:31
Hallo D.T.,
leider ist uns nicht ganz ersichtlich, worauf Sie sich beziehen. Vielleicht können Sie Ihre Frage etwas konkretisieren?
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
25. Februar 2018 at 15:32
Meine Firma rechnet die Spesen nach den GPS Daten ab,ist das Rechtens, wen nein wo ist das gergeld
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:57
Hallo Frank,
lassen Sie Ihren Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Olaf meint
10. Januar 2018 at 9:54
Moin
In meinem Av steht 45 std woche , ich soll aber 226 std im Monat leisten .
was sagt ihr dazu ?
mfg Olaf
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 8:50
Hallo Olaf,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen oder zunächst einmal Ihren Arbeitgeber darauf anzusprechen, um das Problem zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pralienenkutscher meint
17. Dezember 2017 at 9:37
Hallo zusammen,
habe da auch mal eine Frage. Ich arbeite als LKW Fahrer im Nahverkehr/ Lienenverkehr , laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine 40 Stunden Woche (5 Tage) und bekomme Stundenlohn. Meine Dispo sagt: LKW Fahrer dürfen bis 15 Std/Tag arbeiten. Ich bin aber der Meinung, ich habe einen 8 Std/Tag laut Arbeitsvertrag und bin nur verpflichtet bei Bedarf 10 Std/Tag zu arbeiten plus Pause. ( max 2 Überstunden am Tag)alles was über 8 Std/Tag hinaus geht landet auf einem Guthabenkonto und kann abgefeiert werden wenn es bei uns ruhig ist, bzw der Chef meint wir müssen zu Hause bleiben und Stunden abbauen.
Wer hat hier recht ?
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 13:53
Hallo Pralienenkutscher,
im Grundsatz stimmt es, dass die Regelarbeitszeit acht Stunden nicht überschritten darf, § 3 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Diese Arbeitszeit „kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“, § 3 Satz 2 ArbZG. Allerdings kann z. B. auch in Tarifvertrag abweichende Regelungen festlegen, § 7 ArbZG.
Ob und gegebenenfalls welche Regelungen in Ihrem Fall gelten, kann Ihnen zum Beispiel ein Anwalt sagen, nachdem er Ihren Vertrag geprüft hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
schmeling meint
14. Dezember 2017 at 17:23
hallo,städig muss ich mir anhören,wenn ich beim kunden länger stehe(ca.2stunden ) soll ich auf pause stellen.es ist fast täflich das man beim kunden lange steht um entladen oder zur beladung drankommt.
ist das soweit rechtens?kann der AG sagen ich hab ja nichts getan.oder kann ich nach dem arb.zg vom einlegen der fahrerkarte bis zur entnahme bzüglich meine ofizielle pause 0,45std.als meine reine arbeitszeit.darf er die standzeiten /pausen) abziehen?ich areite im nahverkehr und arbeite sehr oft mehr als 12stunden.ich will diese zeiten nähmlich bezahlt bekommen od.als ausgleich frei.
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2018 at 13:30
Hallo schmeling,
Sind sie gezwungen, sich in dieser Zeit beim Kunden aufzuhalten, handelt es sich tatsächlich um Arbeitszeit. Entsprechend steht Ihnen dann auch eine reguläre Bezahlung zu. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
7. Dezember 2017 at 6:08
Hallo erstmal,
also man liest schon ziemlich viel darüber wie die Leute sich hier fast ausschließlich nur beschweren. Von der Redaktion immer wieder der selbe Kommentar „wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt“… Ich bin auch Berufskraftfahrer und erlebe jeden Tag den Wahnsinn mit den „Schichtzeiten“. Um genau zu sein würde ich sowas Nötigung nennen… Es ist aber leider Gang und Gebe und wie meine Vorredner, bräuchten wir morgens nicht einmal vom Hof zu fahren… Mit solchen Arbeitszeiten hätten die Unternehmer ein ganz schönes Problem an der Backe… Problem ist nur… Sind wir Menschen zweiter Klasse?! Wo ist die Rechtfertigung für solche Arbeitszeiten? Auf den Kommentar von Marcel im August, heißt es von der Redaktion, ihr könntet den Fehler nicht finden. Marcel hat sich leider nicht mehr gemeldet. Der „Fehler“ ist folgender… Ja, es mag sein dass die 561/2006 über Gottes Gesetzen steht. Es steht aber nirgends etwas darüber, dass die Lenkzeit zu Ende gefahren werden darf, wenn zwischendurch wechselnde Tätigkeiten bestanden haben. Sehr wohl finde ich aber folgenden Absatz in Artikel 6 der 561/2006:“(2) Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in der Richtlinie 2002/15/EG festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird“… Tut mir leid aber ich bin nicht der erste Kritiker an eurer Aussage und so was ist irreführend für die Menschen die so schon ausgepresst werden… Wenn es wahr wäre, dann würde die Realität tatsächlich so aussehen, dass wir tatsächlich zwischen 13 und 15 Stunden ackern dürften, bis sich wöchentlich um die 70 Stunden ansammeln… Ich mein, danke für das tolle EBook… Wenn die Redaktion sich aber mal dazu bequemen würde uns konkret die Textpassage zu kopieren, wäre allen sehr geholfen…
Gruß Alex
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 9:38
Hallo Alex,
wir sind bemüht, jede Frage zu beantworten. Dennoch müssen wir uns dabei an gesetzliche Regelungen halten. Gemäß § 5 und § 6 RDG ist es uns nicht gestattet, eine kostenlose Rechtsberatung zu leisten. Daher verweisen wir bei Fragen zu individuellen Fällen an einen Rechtsanwalt. Wir bitten um Verständnis.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uwe meint
30. Januar 2019 at 10:27
Aber das ist sehr wichtig wenn man seine Überstunden über das Arbeitsgericht gelten machen will ,da der Fahrer in der Beweispflicht ist mit seiner Fahrerkarte man hat auch gute Chancen vor dem Gericht aber wenn sich keiner traut wird sich auch nie was ändern in diesem Beruf .Be und Entladen sollte man daher auch immer im Tachografen auf arbeit eingeben.Arbeitgeber versuchen vor dem Gericht wenn man seine Überstunden einklagt diese Zeit als Pause darzustellen um die Arbeitzeit zu drücken.
c. meint
30. November 2017 at 18:42
Ich will jetzt endlich mal klagen und mein recht einfordern.
Aber auch hier ist wieder nicht ersichtlich welche Arbeitszeiten gelten.
Bzw. laut irgendeinem § hab vergessen welchen muss der Arbeitgeber die genaue Arbeitszeit im Arbeitsvertrag seit glaubig 2014 Eintragen bin mir nicht ganz sicher.
Das ist bei mir nicht der Fall ich habe eine 5 Tage Woche Keine 6 also rechne ich mal einfach meine Überstd. auf 40, 45, 48 und 60 Std.
Bsp.
stand November 30.11.2017 18:05 Uhr
40 Std. dann hab ich jetzt 515,60 Überstd.
45 Std. dann hab ich jetzt 318,60 Überstd.
48 Std. dann hab ich jetzt 200,40 Überstd.
60 Std. dann hab ich jetzt 0 Überstd. muss noch 272,40 Bis ende Dezember ableisten.
Lenk und Ruhezeiten wurden immer eingehalten Bzw. Lenkzeiten von 9 Std. nie überschritten aber auf grund von wartezeiten sind 13 und 15 Stunden tage drinne oft 2 mal die Woche 15 Std. (Ruhezeiten immer eingehalten) und die anderen tage 13 Std. auch das Kommt mit Ruhezeiten hin. Eigentglich arbeite ich so wie sehr viele einer Kollegen dauernd auf Schichtzeit da wir die Lenkzeiten im Hafenverkeher kaum erreichen solange es im Nahberreich ist. Das heißt wir haben teilweise 60-69 Std. die woche 2 mal 9 std ruhe zeit 3 mal 11.
Und wie bei den meisten Steht im Arbeitsvertag mit dem festgehalt von Bsp. meins 2400 Euro Brutto sind Extra arbeiten mit abgegolten oder so ähnlich. Was uns alle auch rechtlich verunsichert, meines Wissenstands nach hat dieser entscheidende Satz vor dem Recht keine Grundlage und ist somit wiederrechtlich auch irgendwo hier auf der Seite zu finden wenn man danach sucht, dazu gibt es ein Thema was das behandelt.
Nun ja ein anwalt Kostet im ersten Moment uns Geld bevor der Chef eventuell uns den Anwalt zahlen muss weil der Richter dieses festlegt oder wie das gehandhabt wird. Jeder würde gerne sein rechtfordern aber ohne die Konkrete Info die man sich überall zufinden hoft aber nirgens auf keiner seite nicht hier oder sonst wo findet traut sich keiner damit vor Gericht zuziehen.
Also was Gilt genau mit § und Verordnungen kann ich auch um mich schmeißen Theoretisch versteh ich sie auch alle. Sie sagen uns Wir sind an die Lenk und Ruhezeiten gebunden check auch an das Arbeitsschutzgesetz was nach 6 Std. pause vorschreibt (Lenkzeit nach 4.5 in 90% erreiche ich die 4.5Std. nicht und mach nach 6 Std. die pause)! Aber wieder rum auch eine Schichtzeit von 15 Std. bei uns erlaubt aber wiederum darf unsere Wöchentgliche arbeitszeit in 4 Monaten bzw. 16 Wochen 48 Std. nicht über schreiten bei einer 6 tage Woche Check ich bin seit 2 Jahren im schnitt auf 58 Wochenstunden halte aber Lenk und Ruhezeiten so wie das Arbeitsschutzgesetz ein, verstoße aber nach der aussage hier gegen das gesetzt was bei 6 Tagen Arbeitszeit nur 48 Std. erlaubt und dann hab ich nur eine 5 Tage Woche!?! und nein es gibt keinen ausgleich bei um auf das 60 Std. prinzip zukommen desweiteren gibt es keinen Anhaltspunkt wie der ausgleich auszusehen hat. Und hab ich mich strafbar gemacht durch die Mehrarbeit muss ich was befürchten?!?
Eure Beiträge sind hilfreich aber keiner Konkret genug das ich mir das Erspaarte schnappe und zum Anwalt renne, da kauf ich lieber den Kinder zu Weihnachten etwas größere Geschenke. auch wenn die auf Grund von Überstunden Bezahlung noch größer ausfallen könnten.
Also Bitte ich sie mal darum einen Konkreten hinweiß für uns BKF da zulassen denn irgendjemand bei ihnen hat Studiert und irgendjemand kann doch auch mal sagen hey wir wollen denen helfen ich gebe mal Probono eine Rechtlich Sachliche Konkrete Antwort dadrauf.
Wenn ich sicherheit habe zu diesen Thema mit Std. usw. werde ich mein recht einfordern denn ich habe in den letzen 4 Jahren 15 Monatsgehälter wenn man die gesamt stunden auf Monate rechnet dem Chef geschenkt wie sehr viele BKF auch wir bitten euch um eine Sichere Aussage hier zu.
MfG
c.wehrs
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2018 at 9:59
Hallo c.,
eine Überstundenregelung, welche eine unspezifische Anzahl an Zusatzstunden mit dem Gehalt abgelten soll, ist in der Tat rechtlich unwirksam. Arbeitgeber müssen dabei die genaue Stundenzahl angeben, die maximal mit dem Gehalt abgegolten ist. Alles Weitere bedarf einer Rechtsberatung, die wir hier schlichtweg nicht geben dürfen. Dazu sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
8. November 2024 at 8:23
Es gibt überhaupt keine 15 h Schichtzeit . Das Gesetz ist da doch deutlich formuliert . 13h Schichtzeit + 11h Ruhezeit . Die Ruhezeit darf zwei mal auf 9h verkürzt werden . So steht es geschrieben . Das bedeutet also 13h Schichtzeit +9h verkürzte Ruhezeit . also dürft ihr zwei mal aus 24h , 22h machen . Es steht nirgendwo geschrieben das ihr zwei Stunden länger arbeiten müßt um auf neun Stunden zu verkürzen . Leider wird das von Arbeitgeberseite so ausgelegt und von Seiten der Behörden nicht geahndet bzw deutlich klar gestellt . Fahrer haben eben keine Lobby und auch keine vernünftige Gewerkschaft die sich auch nur ansatzweise kümmern würde .
Cool-Liner 67 meint
10. November 2017 at 14:58
Hallo Team,
nur zum Verständnis
wenn die Verordnung 561/2006 Vorrang vor der Richtlinie 2002/15/EG und damit vor den § 21 a ArbZG hat, bedeutet das, dass ich im Prinzip pro Tag mehr als 10 Stunden arbeiten kann (muß), Hauptsache der Schnitt von 48 Stunden wöchentlich innerhalb von 24 Wochen wird nicht überschritten?
Bisher bin ich davon ausgegangen das jede tägliche Arbeitszeit von mehr wie 10 Stunden rechtswidrig ist.
arbeitsrechte.de meint
4. Januar 2018 at 16:06
Hallo Cool-Liner 67,
so sieht auch unserer Wissenstand aus. Es gibt für gewöhnlich keine Verordnungen, die „vor“ einem anderen Gesetz zur Geltung kommen und dieses unwirksam machen. Herrschende Rechtsprechung kann jedoch für bestimmte Situationen Vorgaben machen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
3. November 2017 at 7:50
Mich würde dringend interessieren ob ein Berufskraftfahrer mit einem Bruttoeinkommen von 1650 Euro om Mindestlohn liegt. Danke
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:03
Hallo Angelika,
bei einer 40-Stunden-Woche und einem Monatsgehalt von 1650 Euro liegt der Stundenlohn über dem Mindestlohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Diverse by XY meint
25. Oktober 2018 at 5:53
Ha, Ha 1650 Brutto liegt über dem Mindestlohn, wer’s glaubt wird selig….
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 16:14
Hallo Diverse by XY,
der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 8,84 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche (8 Stunden täglich) und durchschnittlich 23 Arbeitstagen pro Monat würde er entsprechend 1.626,56 Euro brutto betragen. Damit sollte erwiesen sein, dass 1.650 Euro brutto über dem Mindestlohn liegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helmut meint
10. Februar 2019 at 14:58
Entschulgigt bitte, eine 40 -Stunden Arbeitswoche als Kraftfahrer ist fast so selten, wie ein 5-Karäter Diamant. 60 Stunden und mehr ist die Regel.Bereitschaftszeit, klar nach Definition, ist zwar keine Arbeitszeit, wird aber wie diese bezahlt. Soll so bei Unternehmen, welche im Verband organisiert sind, gehandhabt werden. Zweifel sind erlaubt. Ehrlich 1650 Euro Brutt0lohn sind unverschämt. Die Fahrer müssen nicht nur lenken, sonder auch denken, mitdenken. In der Industrie werden ähnliche Arbeitsaufgaben, die so komplex sind, mindestens doppelt so hoch vergütet.
Sven meint
26. Oktober 2017 at 20:52
Hallo zusammen
Ich soll an einem bundesweiten Feiertag fahren. Muss mir da nicht die Firma eine extra Vergütung zahlen, oder einen ausgleichstag geben?
Grüße
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 9:38
Hallo Sven,
der Arbeitseinsatz an einem Sonn- oder Feiertag darf nur in Ausnahmefällen stattfinden. Außerdem muss er durch einen freien Tag zum Ersatz ausgeglichen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luccy meint
8. Oktober 2017 at 22:47
Hallo liebes Arbeitsrechts Team,
Hatte im Oktober als LKW Fahrer 285,75 Stunden. Das kann doch nicht gerecht sein oder ?
gehe ich von einem Normalarbeiter mit 40 Stunden Woche aus, habe ich ja 3 Wochen in einem Monat mehr gearbeitet. und das ist bei unserer Spedition fast die Regel. Der Chef wollte mich nach telefonischem Gespräch fast rausschmeißen weil ich körperlich nicht mehr konnte. Krank geschrieben wegen Depressionen. Sind wir noch als Menschen oder als Sklaven anzusehen? kann es in Deutschland nicht endlich eine vernünftige !!!!! Regelung zur Arbeitszeit für LKW Fahre geben ? Ich bin jetzt 51 und seit meinem 18. Lebensjahr fahre ich 40 Tonner. Wenn ich bis 67 arbeite habe ich sozusagen fast zwei leben gearbeitet den Stunden nach. Ist doch nicht normal oder ?
Christian meint
25. Januar 2018 at 8:19
Ich bin ebenso seit gut 15 Jahren im.Fernverkehr und seit Dez.2017 im Tagespendelbereich und wie schon beschrieben im durchschnitt 70 stunden/Woche am Schaffen. Jeder Berufszweig wird nach Arbeitszeit- und ArbeitsschutzGesetze klar und human geregelt nur bei Berufskraftfahrern scheinbar nicht. Ich bin nun 35, verheiratet mit Kind und ich bekomme keine Möglichkeit weniger zu arbeiten bzw auch mal für die Familie da zu sein. Durch den Führerschein CE und dem hohen Fahrerdefizitiert in Deutschland habe ich auch keine Möglichkeit umzuschulen.
Ich finde es armselig, wie mit den Fahrern umgegangen wird in bezug auf Arbeitszeiten und abzocke durch Behörden.
Ich kann mich nur anschließen und Frage hoffnungsvoll auf hilfreiche Antwort : Was kann man tun bzw muss das so weitergehn?
arbeitsrechte.de meint
2. März 2018 at 16:39
Hallo Christian,
bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz bzw. die geltenden Lenk- und Ruhezeiten kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht zur Seite stehen, wenn der Vorgesetzte sich nicht kümmert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramme meint
7. Juni 2018 at 20:33
Das Gesetz besagt 208 Arbeitstunden. Und 36 Std Bereitschaft im Monat
Freightliner915 meint
21. September 2017 at 21:52
Ich habe jetzt hier vieles gelesen und muss sagen das bei uns im großen und ganzen alles geregelt läuft was Stunden und Entlohnung angeht
Was mich nur interessieren würde jedoch nicht angeschnitten wird
Darf der Arbeitgeber verlangen das ich meine tägliche Ruhezeit auf 9 std verkürze oder liegt dies im Ermessen des Fahrers?
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 13:28
Hallo Freightliner915,
eine Verkürzung auf neun Stunden ist zwar zweimal in einem Sechs-Tages-Zyklus möglich, darf allerdings nicht an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Es ist sowohl möglich, dass der Arbeitgeber dies von Ihnen verlangt, als auch, dass Sie sich selbst dazu entschließen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Skipper 24 meint
29. Dezember 2017 at 7:57
Hallo an das Team, hier ist euch doch ein Fehler unterlaufen. Die Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden ist 3x innerhalb von 6 24h Zeiträumen möglich, auch gibt es keinerlei Vorschriften darüber,wie die Reihenfolge der Ruhezeiten liegen müssen.
Schaut dazu bitte in die 561/2006.
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 10:22
Hallo Skipper,
danke für den Hinweis.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Szymanski meint
15. September 2017 at 14:47
Hallo, ich habe auch eine Frage. Wie sieht es aus, wenn man als Fernfahrer innerhalb BRD einen Tag Urlaub in der Woche hat, z.B. an einem Montag, aber das ist ja auch egal welcher Tag. Verringert sich dann für diese Woche die Lenk- und Arbeitszeit? Wenn Ja, um wieviel genau? Für mich macht es keinen Sinn, wenn man trotz eines Urlaubstages die volle Stundenzahl in der Woche macht oder innerhalb von 2 Wochen trotzdem auf 90 Std kommt, denn dadurch entsteht ja keine Erholung und der Urlaubstag ist verschenkt.
Wie sind da die Gesetze?
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 11:43
Hallo Szymanski,
die wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten ändern sich nicht durch Urlaubstage. Der Urlaub sollte sich aber natürlich auch als solcher bemerkbar machen. Arbeiten Sie normalerweise von Montag bis Freitag und haben am Montag frei, sollen folglich auch nur vier Arbeitstage in der Woche „stattfinden“. Ansonsten wäre der Erholungseffekt nicht gegegeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
15. August 2017 at 13:21
Hallo liebes Team.
Hab da auch so meine Problemchen.
Ich fange teilweise um 2:30 an um den LKW zu beladen. Dann Abfahrt zum 1. von 5 – 12 Kunden. Pause gibt es nicht. Nach Aussage vom Chef –> wenn du ablädst beim Kunden steht der Fahrtenschreiber ja automatisch auf Pause.
Also ich fahre meine ganzen Kunden ab ohne Pause weil gegessen wird während des Fahrens. Danach wieder auf die Autobahn und zurück in die Firma. Jetzt noch Leergut abladen ca 1-1,5 Stunden.
Arbeitszeitende ist zu 95% erst so nach 16:00 Uhr. Kann aber schon auch vorkommen daß es mal 18-19 Uhr wird.
Was soll ich machen?
Muß noch hinzufügen daß Überladungen mit 5,7 Tonnen ( wurde von mir nachgerechnet immer wieder „normal“ sind.
Ich fahre keinen Tag mit dem erlaubten Gewicht von 18t Gesamt aus der Firma. Jeden Tag wird Zuviel aufgeladen!
Ich kann auch anhand der Ladeliste keine Gewichte sehen.
arbeitsrechte.de meint
25. August 2017 at 13:06
Hallo Michael,
wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Anwalt, um die Vorgänge prüfen zu lassen und ggf. auch rechtliche Schritte hiergegen einzuleiten. Fertigen Sie ggf. auch ein Dokument an, in dem Sie Ihre Arbeitszeiten genau aufschlüsseln, um einen Nachweis hierüber zu haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fred meint
27. Januar 2019 at 15:15
Ich rate jedem Kraftfahrer sich ein Fahrerkarten Auslesegerät zukaufen. Nur so hat man einen genauen Nachweis. Spreche aus Erfahrung
nichtmitmir meint
16. November 2017 at 19:21
Kurz und knapp. fahren mit be oder -entladen und autopflege und den dingen die man für die arbeit macht sind 8std bzw. 10 Maximum erlaubt.Die 15std. Schichtzeit geht nur wenn man noch
5stdPause mit dazu macht,also meine frei verfügbare Zeit, unter Voraussetzung das man davon mind. 3std steht.
Nur dann ist die Schichtzeit von15 Std. Erlaubt. Eigentlich nur für Fernverkehr 1 -2 ablader pro Woche gedacht.
Das problematische dabei..setz das Mal beim Chef durch. Der weiss ganz genau Bescheid! wird aber alles versuchen einen zu wiedersprechen und mundtot zu machen.
Aber nicht mit mir.. so ein geiler Job mit normalen Arbeitszeiten aber so ein scheissdreck über 10std.
Marek meint
3. August 2017 at 9:13
Hallo. heute hat mir mein Dispo neue schulung gemacht. Das die Arbeitzeit 10 stunden pro tag ist hammer und lenken zusammen. Weil ich nicht langer als 10 Stunden arbeiten darf,heisst auch ,wenn ich 4 Stunden an der Rampe stehe mit hammer,darf ich dann nicht langer als 6 stunden fahren,weil die Arbeitszeti ist vorbei. Auch wenn ich noch zeit zum lenken habe. Ist das so ? Danke MArek.
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 15:16
Hallo Marek,
grundsätzlich fallen sowohl die Lenkzeiten als auch die Zeit für Be- und Entladung in die Arbeitszeit hinein. Wenn Sie also bereits 4 Stunden an der Rampe gearbeitet haben, dürften Sie bei einem Maximum von 10 erlaubten Stunden nur noch 6 Stunden reine Lenkzeit aufschlagen. Wenden Sie sich bitte für eine nähere Erläuterung an den Schulungsleiter.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
30. August 2017 at 11:03
Somit widersprechen sie sich ja mit ihrer obigen Aussage!
arbeitsrechte.de meint
2. Oktober 2017 at 15:55
Hallo Marcel,
wo widersprechen wir uns denn? Wir können den Fehler nicht finden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lefti meint
26. Juli 2017 at 15:12
Hallo,
Ich blick da ehrlich gesagt auch nicht durch was dieses Arbeitszeitgesetz betrifft. ABZOCKE ?
ABER, mal ganz davon abgesehen, hat mich noch NIE die BAG oder die Polizei mich auf die Arbeitszeiten hingewiesen, NIE. Was denen Interessiert sind die Lenk und Ruhezeiten, mehr nicht. Wenn es nach diesem Arbeitszeitgesetz ginge , würde kein einziger LKW mehr auf der Straße Rollen und das Wissen die, weil wir ALLE drüber liegen. Habe auch NIE ein Verfahren gehabt wegen Arbeitszeit und ich hatte schon einige , glaubt mir . Aber jetzt nicht mehr, jetzt werden die Lenk und Ruhezeiten eingehalten 🙂
Gruß
Lefti
Olaf meint
10. Januar 2018 at 9:49
sehr gut gesagt , herr kollege
Hafft meint
30. Januar 2019 at 10:10
Aber das ist sehr wichtig wenn man seine Überstunden über das Arbeitsgericht gelten machen will ,da der Fahrer in der Beweispflicht ist mit seiner Fahrerkarte
Putzer meint
2. Mai 2017 at 19:28
Hallo liebes Team,
Ich fahre im Nahverkehr (Werkverkehr) fange teilweise 4.00 Uhr an bis 17.00 Uhr davon 45min. Pause ist das so O.K.?
Habe teilweise eine 6 Tage Woche mit 84 Std. ohne ausgleich (5Tage Woche oder 6 mit ausgleich innerhalb von 16 Wochen)
Darf ich tatsächlich nur max. 60 Std. pro woch arbeiten? Also Lenken + Be & Entladen ?
Weil mir 84 Std. schon sehr viel vorkommt???
Mit freundlichen Grüßen
Truckdriver11179
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2017 at 8:21
Hallo Putzer,
dies ist definitiv zu viel. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass acht Stunden täglich nicht überschritten bzw. maximal zehn Stunden täglich gearbeitet werden dürfen, wenn die tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden beträgt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Felicitas meint
26. Januar 2017 at 20:44
Hallo liebes Team,
Danke für die schnelle Antwort.
Mein Freund ist nun schon beim 4. oder 5. Unternehmen, überall das Gleiche.
Schichtzeiten seien ja keine Arbeitszeiten. Heute hat er um 5:15 Uhr angefangen. Musste „Spülen“ (er fährt Silo) dann zum Beladen und dann 219km zum Entladen und wieder zurück. Um 19:30 Uhr hat er den LKW verlassen. Und diese Zeiten sind Gang und Gebe. Es währt sich nur keiner, weil alle auf das Geld angewiesen sind.
Was genau soll es bringen einen Anwalt einzuschalten? Dann sitzt er auf der Straße, weil das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist.
Bei der Rubrik Lenk- und Ruhezeiten schreiben Sie hier auch, dass eine Schicht 13 oder 15 Stunden dauern kann. Wie ist denn das nun auszulegen und für den Berufsalltag anzuwenden?
Nochmals danke, dass Sie sich Kümmern.
Viele Grüße
Sophie Charlotte meint
11. Juni 2019 at 12:57
Die einfachste Lösung für alle: Bitte sofort Amt für Arbeitsschutz( Telefonnummer Kann man über die Stadtverwaltungen erfragen) einschalten anonym per Brief oder Mail oder per Telefon! (Gewerkschaften arbeiten nicht anonym!) Haben selbst sehr gute Erfahrungen mit dieser Institution gemacht weil wurde uns selbst von anderen empfohlen! Diese Instituiton arbeitet anonym und kostet nichts! Diese Missstände in den Berufsbracnchen werden sich sonst nie ändern! Man wird weiterhin nur ausgenutzt ! Rechtsanwälte alles schön und gut! Aber nicht in diesen Fällen! Man steht allein mit seinem Namen für alles und neben bei hilft man auch noch Arbeitskollegen unvermittelt die gar nichts gegen diese Misstände unterrnehmen und wen es über Anwälte läuft ist immer die federführende Person namentlich benannt!
Felicitas meint
24. Januar 2017 at 19:53
Hallo,
Bei meinem Freund ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, was Arbeitszeiten anbelangt. In der Berufskraftfahrerbranche ist es üblich die allgemeinen Ruhezeiten so auszulegen, dass die Fahrer 3 x pro Woche eine 13 Stunden Schicht und 2x pro Woche eine 15 Stunden Schicht schieben sollen.
Wartezeiten und Bereitschaftszeiten sind vor Fahrantritt nie bekannt.
Meinem Freund habe ich Paragraph 21.a vorgelegt, aber 48-60 Stunden Arbeitszeit pro Woche ist Wunschdenken und absolut nicht üblich, ich frage mich welcher Fahrer diese Traumzeiten einhalten kann…
Generell ist er machtlos und kann ohne seinen Job einzubüßen nichts dagegen machen, oder haben Sie eine Idee?
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2017 at 10:14
Hallo Felicitas,
bitte lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cristian meint
12. Mai 2017 at 19:53
Hallo,
und welches sind die Aufsichtsbehörde die zuständig sind?
Danke schon
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2017 at 12:06
Hallo Cristian,
in § 17 des Arbeitszeitgesetzes heißt es: „Die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden) überwacht.“ Demzufolge kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolfgang M. meint
20. Juli 2017 at 19:15
Moin.moin. Die 15 Std. machen doch über 90 Prozent der Lkw Fahrer. 10 Std. Lenkzeit plus aufladen, abladen und Wartezeit. Wenn das alles 10 den 10 Std. beziehungsweise 9 Std. gemacht werden soll, bräuchten wir gar nicht mehr loszufahren.
markm meint
9. Januar 2017 at 12:30
Ich verstehe jetzt garnichts mehr.Ich darf laut gesetz 3x neun stunden und 2x zehn stunden in der woche lenken, das macht bei mir 56 stunden in der woche ????Wie kommt man da auf 48 stunden die woche ???
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2017 at 8:04
Hallo markm,
die tägliche Arbeitszeit für Fahrer liegt bei 8 Stunden, kann jedoch auf 10 Stunden erhöht werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Zwar darf die wöchentliche Arbeitszeit für Fahrer laut Arbeitszeitgesetz 48 Stunden nicht überschreiten, sie kann allerdings auf 60 Stunden ausgedehnt werden. Das funktioniert dann, wenn die Arbeitszeit innerhalb von 4 Monaten oder 16 Wochen im Durchschnitt bei 48 Stunden lag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marek meint
13. Januar 2017 at 11:50
Guten Tag. Ich bin der polnische Fahrer in Deutsche firma, ich fahre mit Kuhlsattel.
Meine Arbeitzeit ist 60-70 Stunden pro woche. Ihm meine Vertrag steht 48 Stunden wochentlich.
Wo soll Ich hilfe suchen. Mit freudlichen grussen Marek.
arbeitsrechte.de meint
19. Januar 2017 at 8:34
Hallo Marek,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kirchturmkutscher meint
3. Januar 2017 at 21:47
Wenn die Bereitschaftszeit nicht zur Arbeitszeit gerechnet wird, dann…ein extremes (?) Beispiel. Ich habe 3 Abladestellen. Arbeitsbeginn 6 Uhr. Ich fahre 2 1/2 Stunden, der 1. Kunde macht eine Stunde Pause. Bereitschaft? Dann Abladen 30 min. Weiterfahren 90 Min dann Pause. 2 Stunden Fahrt. Der 2. Kunde. Du hast einen vor dir, für den brauchen wir 1 Stunde. Bereitschaft? Eine halbe Stunde abladen. 1 Stunden Fahrt Der 3. Kunde. Wir haben Schichtwechsel in 30 Min geht’s weiter. 1 Stunde beladen. 30 min Restfahrzeit. Das macht 12 Stunden das man für den Arbeitgeber von zu Hause weg ist. Im Endeffekt aber nur 9 1/2 Stunden (bezahlbare?) Arbeitszeit. Das bedeutet doch, das man im Falle eines Falles, in der Woche nicht die Höhstarbeitszeit überschreitet und auch nicht die Schichtzeit, aber trotzdem 60 Stunden für den Arbeitgeber seine Zeit opfert.
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 9:56
Hallo Kirchturmkutscher,
hier ist zu beachten, was im Arbeitsvertrag geschrieben steht. Die Wartezeiten gelten aber gewöhnlich als Teil der Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
AnSchuh meint
10. August 2018 at 22:48
Mahlzeit allerseits…,
Bin in einer Firma beschäftigt, die Spedition und Lagerei betreibt…, Nahverkehr und Lagerei für einen dicken KFZ-Produzenten und Fernverkehr für hauptsächlich Papier und Stahl …,
wir sind seit etwas über einem Jahr BR-tätig und gewerkschaftlich halbwegs ( wörtlich ) organisiert…,
unser bisheriger AV im Fernverkehr sah ein Festgehalt mit max 244h vor, wobei 244h Arbeitszeit und Bereitschaftszeit beinhaltete…, Jetzt bot der AG dem BR eine “ Änderung der Lohngestaltung “ an indem er die Bezahlung der Lenkzeit hochstufte und die Arbeits- und Bereitschaftszeit gleichsetzte und sich beides Letzterwähnte unter den gesetzlichen Mindestlohn stellte…,
Desweiteren forderte der AG den AN versteckt auf den Zeitgruppenschalter während der Be- und Entladezeiten ( Bsp. eigenhändiges Be-, Entladen, Ladung sichern ) auf Bereitschaftszeit zu stellen…, das Ganze mit der direkten Drohung einer Abmahnung bei Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen täglichen Arbeitszeit von 10h…, ich selbst halte es für eine perfide Erpressung und Steigerung des bereits vorherrschenden Drucks auf den Fahrer, zumal es seit der Währungsunion ( davor nicht bekannt ) keine Lohnerhöhung gab…,
Wie sieht das eigentlich der Gesetzgeber ???
arbeitsrechte.de meint
31. August 2018 at 13:48
Hallo AnSchuh,
die rechtliche Beurteilung von individuellen Sachverhalten fällt unter die Rechtsberatung, zu der wir nicht befugt sind. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
12. Oktober 2020 at 4:43
Mein Chef bocht darauf das wenn wir stehen und darauf warten das wir beladen werden wir auf Bereitschaft stellen sollen gibt es für diese Anordnung eine gesetzliche Regelung
Dirk meint
23. Januar 2017 at 8:24
Die Bereitschaftsdienste ist Arbeitszeit. Da liegt ein Urteil vom EuGH zu Grunde. Aber Vorsicht, es gibt Unterschiede zwischen bereitschaftszeiten.
Karlchen meint
13. Mai 2019 at 19:26
Ja und ich finde das ist beschiess , da wird der Fahrer wieder aus genommen
Matthias meint
30. November 2016 at 1:37
Das ist aber nicht ganz richtig mit dieser ausnahme..die hat vielleicht vorrang aber hierbei geht es doch um fahrzeiten und pausen.Die sind allgemein in Europa einzzhalten. Aber die arbeitszeiten gehen von dem land aus wo man angestellt ist.Ich z.b. deutschland. Und da sagt das arbeitszeitschutzgesetz für lkw fahrer 48st. Pro woche im durchschnitt auf 4 monate. Aber auch auf maximal 10stunden pro tag.
Ich rede jetz von lkw fahrern die güter und waren transportieren..egal ob nah oder Fernverkehr.
Ausnahmen belaufen sich dann auf begleiter sanitärfahrer beförderung von tieren o.ä. Diese ausnahmen darf man vom jeweiligen land hernehmen.
Dirk meint
23. Januar 2017 at 8:54
Es gibt sowas wie eine Rangfolge.auch in den einzelnen Gesetzen festgeschrieben. Ganz oben steht die 561gefolgt von 15/2002 nächstes Gesetz ist fahrpersonalgesetz und erst dann kommt das arbeitszeitgeetz was im übrigen im ganzen gilt und nicht nur 21a. 21a begrenzt den einen oder anderen Paragraph. Was wichtig ist, Paragraph 2 und 6 gilt auch für LKW Fahrer.was den Zeitraum zur Berechnung der durchschnittlichen Tages und Wochenarbeitszeit erheblich verkürzt. Und zwar von 16 Wochen auf 4!!!!! Wochen…
parnitzke m. meint
29. November 2016 at 10:05
schuld sind wir selber, da nicht organisiert und nicht geeint schaut mal zu den Piloten. Man stelle sich mal vor wenn sich Kraftfahrer ihrer stärke bewusst wären und auf die Idee kämen zu streiken nichts ging mehr in der Republik. so aber kann die Polizei (angeblich selber Überstunden ohne ende aber schön für den staat kassieren ) Wobei ich nichts gegen vernünftige und sinnvolle Kontrollen habe die müssen sein. der Doktor der am menschen operiert braucht nicht nachweisen was er in den letzten 28 tagen so getrieben hat . nur der Kraftfahrer der ja so einen verantwortungsvollen Job hat ( leider nicht honoriert ).
ronny meint
5. Juli 2017 at 19:51
zum thema streiken, dazu braucht man leider erstmal eine gewerkschaft,die es nicht gibt und zum anderen existiert leider ein streikverbot für uns kraftfahrer in deutschland.
Rainer meint
7. September 2017 at 8:03
Ja , das ist so , es besteht ein Verbot zu streiken, jeder Lkw ist Versorgung der deutschen Bevölkerung und Streik bedeutet Revolution und das ist kriminell, wird mit Bußgeld oder Gefängnis bestraft , Danke Deutschland
Michael Sch. meint
31. Oktober 2017 at 6:24
Es gibt kein Streikverbot für LKW Fahrer wenn er Gewerkschaftlich organisiert ist! Wilde Streiks ja, aber nicht unter dem Dach der Gewerkschaft. Nur ist der Organisationsgrad eben leider nicht sehr hoch und da sollten sich die Kollegen mal an die Nase fassen und mal inne gehen und drüber nachdenken.
Mario meint
28. September 2017 at 13:38
Es gibt doch eine gewerkschaft. [Link von der Redaktion entfernt]
Monika meint
14. Januar 2018 at 13:14
Es gibt wohl eine Gewerkschaft, die ist jedoch sehr zahnlos, weil es zu wenig Mitglieder gibt. Und ein Streikverbot gibt es nur für Beamte.
Lars meint
23. Mai 2018 at 21:15
Momentan sind nur Ca 5-6% der deutschen BKF gewerkschaftlich organisiert. Ein Anwalt hilft dir auch nicht unentgeltlich. Eine Gewerkschaft wird nur durch die Mitglieder stark, die sie von innen bewegen. Und natürlich dürfen wir streiken. Allerdings nicht wie in Frankreich z.b. Die haben ein anderes Streikrecht. In Deutschland darfst du “nur“ deinen Betrieb bestreiken.
Gudi meint
5. November 2018 at 11:53
Beamte dürfen nicht streiken, Lkw Fahrer dürfen und eine Gewerkschaft gibt es auch!
Zurel meint
11. Juni 2018 at 12:54
Ganz deiner Meinung…wir sind shaafe ohne Hirten.
Last die Wölfe frei !!!
A.Kozan meint
19. November 2016 at 9:19
Leute, wie sind freiwild in unbserer Branche.
Ein chaos das ganze
Yus meint
11. Februar 2022 at 17:12
Mein Arbeitgeber will das ich 15 Stunden arbeite und er sagt das es gesetzlich auch so ist. Aber wie ich hier verstanden habe ich muss 10 Stunden nicht überschreiten. Wann ist die Ausnahme das ich 15 std arbeite?? Hab das nicht ganz verstanden.
Lindner meint
19. August 2016 at 10:51
Wie kommen Sie auf obigen Gedankens? Können Sie mir Fundstellen benennen? Ich möchte das bei einer Kontrolle der Polizei vorlegen können. Danke
arbeitsrechte.de meint
22. August 2016 at 10:08
Hallo Linder,
auch welche Gesetzestexte und Verordnungen wir uns beziehen, können Sie dem Text entnehmen. Bei weiteren Fragen hilft auch eine Rechtsberatung weiter.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Mathias meint
24. November 2016 at 18:35
Der untere text ist in der Verordnung 561/2006 nicht zu finden. bzw wird keine angabe gemacht wo dieser text stehen könnte genau. bitte teilen uns mit wo dieser in der Verordnung steht.
Ausnahme: Wenn der Berufskraftfahrer die Arbeitszeit überschreitet
Wie erwähnt, schließt die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer die maximale Lenkzeit mit ein. In der Regel darf darüber hinaus nicht mehr gelenkt werden.
Doch es besteht eine Ausnahme. Denn die Verordnung 561/2006 hat Vorrang vor der Richtlinie 2002/15/EG und damit vor den § 21 a ArbZG. Ist für den Fahrer vom Lkw die Arbeitszeit bereits vorbei, darf er unter Umständen weiterfahren. Denn bestand während der Arbeitszeit eine wechselnde Tätigkeit zwischen Lenken und weiteren Aufgaben, kann die Fahrt so lange fortgesetzt werden, bis die maximale Lenkzeit erreicht ist. Das gilt aber nur, wenn das rechtzeitige Einlegen der Ruhezeit möglich ist.
arbeitsrechte.de meint
8. Dezember 2016 at 12:13
Hallo Mathias,
wir haben den unteren Absatz auch nicht aus der Verordnung kopiert, deshalb können Sie ihn dort auch nicht finden.
Dies ergibt sich aus dem Begriff der Schichtzeit, die mehr als die reine Lenkzeit umfasst. Denn wie oben beschrieben gibt es Tätigkeiten, die zur Arbeitszeit, aber nicht zur Lenkzeit gehören.
Hier „Lenk- und Ruhezeiten im Nah- und Fernverkehr – Aktuelle Rechtslage und politische Debatte“ vom Deutschen Bundestag herausgegeben, finden Sie, dass die Verordnung 561/2006 Vorrang hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian Kempa meint
11. Oktober 2017 at 20:44
Es wird doch klar defeniert das die maximale tägliche arbeitszeit 10std. Auf keinen Fall überschreiten. Es gibt auch keine Ausnahme davon u d den Begriff schichtzeit gibt es im rechtlichen sinne auch nicht. Als schichtzeit wird dee Zeitraum von Arbeitsbeginn bis arbeitende bezeichnet. Das heißt maximal kann man 10std. Arbeitszeit und 5std. Pausen/ruhezeiten haben. So das sich 15std. Schichtzeit ergeben bis die nächste verkürzte tagesruhezeit von 9std. Beginnt.
Reiner meint
28. Oktober 2016 at 23:05
unterm Strich ist jeder weitere Satz ein Witz…
….wir LKW Fahrer…oder auch BKF…wobei…bei ….der Bezahlung….gar kein Unterschied ….das gleiche …raus kommt….es gibt keine anlauf stelle…um zu erfahren…..wieviele Stunden wir ……wirklich….für wieviel Geld…arbeiten müssen…sollen..dürfen..ohne daß der Arbeitgeber uns nicht an leder kann…
Diehl J. meint
5. November 2016 at 16:42
Genau so schaut`s aus , Rainer.
Aries 70 meint
30. August 2017 at 15:34
Genauso ist es,es fehlt die maximale Stundenzahl, es ist immer noch eine Grauzone. Wo bitte ist der Fachanwalt der sich zu 100% Prozent auskennt. Alles andere ist lauwarmer Kaffee