Die Arbeitszeit ist für den Arbeitsalltag elementar und sie entscheidet auch oft darüber, wie wohl sich Arbeitnehmer fühlen. Sie ist einer der Kernpunkte in einem Arbeitsvertrag und vor allem im Hinblick auf die sogenannte Work-Life-Balance ein wichtiges Kriterium für ein gesundes Leben.
Kurz & knapp: Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist maßgeblich durch das Arbeitszeitgesetz in Deutschland reglementiert.
Im Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit vor allem im Hinblick auf Lage, Verteilung und Vergütung geregelt. Neben dem Gesetz sind außerdem tarifliche sowie betriebliche Vereinbarungen entscheidend.
Was zur Arbeitszeit gehört und was nicht, lesen Sie hier.
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Spezifische Informationen zur Arbeitszeit:
Die meisten kennen wohl den Acht-Stunden-Tag, den es jedoch erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts gibt. Noch bis 1860 war beispielsweise eine 80-Stunden-Woche gar nicht so unüblich. Doch wie sind die Arbeitszeiten im Allgemeinen in Deutschland geregelt? Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen? Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften von Arbeitszeit. Dabei geht es vor allem darum, herauszustellen, welche Funktion die Arbeitszeit erfüllt und um ihre Bedeutung.
Definition zur Arbeitszeit
Grundlegend gilt all jene Zeit als Arbeitszeit, in der Sie Ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Arbeitszeitgesetz sowie die europäische Richtlinie 93/104/EG. Diese gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen, in denen Unternehmen und Arbeitgeber die jeweilige Arbeitszeit individuell gestalten können.
Gemäß § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit die Spanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG schließt zusätzlich die Bereitschaftsdienste mit ein.
Wer regelt was?
Grundsätzlich regelt das ArbZG die maximale zulässige Arbeitszeit. Die wöchentlichen Arbeitszeiten werden vom Arbeitgeber oder durch Tarifverträge festgelegt. Daraus ergeben sich ebenso die Vergütung sowie die Überstunden, die eventuell anfallen können. Überstunden können bereits im Arbeitsvertrag durch entsprechende Klauseln mit aufgeführt sein. Jedoch ist nicht jede Vereinbarung diesbezüglich rechtens.
Die tarifliche Arbeitszeit kann sowohl engere Grenzen setzen als auch über die Regelungen des ArbZG hinausgehen. Die Tarfiverträge basieren jedoch auf den gesetzlichen Bestimmungen. Für Beamte gelten sogar gesonderte Arbeitszeitverordnungen.
Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht inne.
Gesetzliche Arbeitszeit als Arbeitsschutz
Die Reglementierung der Arbeitszeit ist auch Teil des Arbeitsschutzes. Höchstgrenzen und andere Einschränkungen sind in unterschiedlichen Verordnungen und Richtlinien für verschiedene Personen- beziehungsweise Berufsgruppen festgelegt. Dazu zählen unter anderem:
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Seemannsgesetz
- Ladenschlussgesetz des Bundes
- Feiertagsgesetze der Länder
- Sondervorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Schichtzeiten vom Fahrpersonal
Was zählt zur Arbeitszeit?
Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland pro Werktag bei acht Stunden und sollte nur in Ausnahmen überschritten werden. Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt.
Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Neben der Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen und den sogenannten bezahlten Pausen gibt es die Ruhepausen. Dies sind gesetzlich festgelegte Pausen innerhalb eines Arbeitstages, die in der Arbeitszeit selbst nicht enthalten sind.
Laut Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit nach sechs Stunden zu unterbrechen. Diese Pause sollte mindestens 30 Minuten dauern. Generell ist die Dauer und Anzahl der Pausen von der Länge der Arbeitszeit abhängig. Konkrete Regelungen finden sich hierzu im § 4 ArbZG.
Wichtig! Zwar enthält das Gesetz zur Arbeitszeit eine Pausenregelung, dennoch sind die Pausenzeiten keine Arbeitszeit.
Neben der regelmäßigen Arbeitszeit und den Ruhe- oder Pausenzeiten sind noch andere Elemente der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Denn es gibt zahlreiche Sonderbestimmungen und Ausnahmen. Für viele Angestellte sind Nacht- und Schichtarbeit sowie die Sonn- und Feiertagsarbeit relevant. Beide Arten der besonderen Arbeitszeit werden im Arbeitszeitgesetz aufgeführt. Spezifische Regelungen wie zu beispielsweise Kernarbeitszeit erfolgen, wie bereits oben erwähnt, in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen.
Lisa meint
8. Januar 2018 at 22:14
Hallo zusammen 🙂
ich arbeite im Einzelhandel von Montag- Samstag. Da Sonntags in unserem Shop eingebrochen wurde, rief mich die Polizei an, ich ging hin und habe 9 Std. gearbeitet, damit der Schaden ( Notverglasung, Aufräumarbeiten etc.) bis Montag zur Shopöffnung behoben sein konnte, Nun hat mein Arbeitgeber keinen Sonntagszuschlag dafür geleistet. Er behauptet, dies sei von Seiten des Arbeitsgebers freiwillig und er zahlt mir nur den normalen Stundenlohn. Ist da so rechtens?
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 9:51
Hallo Lisa,
Arbeitnehmer, die sonntags arbeiten, bekommen nicht automatisch einen Sonntagszuschlag. Der Anspruch darauf besteht nur, wenn dies im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
30. November 2017 at 20:49
Bei meiner Frau im Betrieb wird der Weg zum Pausenraum von der Pausenzeit abgezogen. Jedesmal 4 Minuten hin und 4 Minuten zurück. Ist das so richtig?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 18:03
Hallo Jörg,
grundsätzlich gehört auch der Weg zum Pausenraum zur eigentlichen Pause, da eine Freistellung von den Dienstverpflichtungen stattfindet. Arbeitgeber bzw. Betriebsrat können jedoch eine Regelung aufstellen, dass dies nicht so gewertet wird. Andernfalls ist es rechtmäßig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
schieritz meint
14. November 2017 at 18:35
hallo würde gerne wissen ob das rechtens ist mein mann ist bis nächstes jahr krank der chef hat ersatz für ihn aber der chef möchte nicht mehr das er seinen aarbeitsplatz für ein jahr räumt und nur noch für 4 stunden kommt dürfen sie das
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 11:15
Hallo schieritz,
im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven V. meint
2. November 2017 at 11:26
Moin zusammen, ich arbeite seit 10 Jahren in einem 3 Schichtbetrieb. Die Produktion beginnt montags um 6:00 Uhr und endet freitags um 23:15 Uhr. Jetzt sollen wir ab nächstes Jahr im den 4 schicht Betrieb gehen. Die Produktion beginnt dann sonntags 22:00 Uhr und endet Samstags entweder um 14 Uhr oder um 22:00 uhr. Alle 4 Wochen hätten wir dann eine Woche Freischicht. In meinem Arbeitsvertrag steht nur das ich mich für den Schichtdienst bereiterkläre. Ist sowas rechtens? Die Mitglieder im Betriebsrat und die geschaftsfuhrung befinden sich in Gesprächen jedoch ist im Betriebsrat nicht ein Mitglied das von der 4 schicht Variante betroffen ist Also haben die leicht reden. In meinen Augen schränkt das We arbeiten meine Lebensqualität gewaltig ein und das Familienleben leidet auch.
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 8:21
Hallo Sven,
eine Umstrukturierung des Schichtdienst unter Einbeziehung des Betriebsrates ist in der Regel rechtens.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephan J. meint
24. Oktober 2017 at 17:54
Hallo,
arbeite als Gas-Wasserinstallateur,seit eine Firmezusammenlegung arbeiteten die mit einem PC Programm ,die uns einfach von einem 8 Std/Tg ,eine 3/4Std Pause abzieht.
Wir haben uns schon mächtig in die Haare gekriegt.weil mir einfach die Pausen von den 8 Std abgezogen werden.
Nun ist ein Schreiben an uns gegangen,wo drin steht,daß die Pausenzeiten lt.Arbeitzgestz einzuhalten sind,also 3/4 Std Pause. Nach 6 Std eine 1/2 Std und eine 1/4 Std nach der 9 Std.
Ich oder wir arbeiten aber keine 9Std.
Es wir sich aber weiter stur am PC Programm gehalten.
Was kann man machen
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 8:32
Hallo Stephan,
eine falsche Erfassung der Arbeitszeit ist unzulässig. Sollte der Arbeitgeber auf Hinweise darauf nicht reagieren, sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Reinhard meint
3. Oktober 2017 at 11:04
Hallo,
ich arbeite seit Juni dieses Jahres zwischen 10 – 14 Std am Tag ohne Pausen auch habe ich dieses Jahr noch keinen Urlaub bekommen weil es die Arbeitssituation so erfordert. Ich beziehe ein Festgehalt wenn ich dieses auf die Std. errechne bin ich an der Grenze zum Mindestlohn, teilweise sogar darunter. Im Vertag werde ich als gewerblicher Mitarbeiter geführt, in der Arbeitsplatzbeschreibung die geführt wird als kaufmännischer Mitarbeiter.
Auf diese Situation habe ich meinen Vorgesetzten angesprochen und um eine Lohnerhöhung und Anpassung des Arbeitsvertrags angesprochen leider erfolgt keine Antwort bzw keine Reaktion.
Nun habe ich mich persönlich dazu entschlossen nur noch höchstens 10 Std. am Tag zu arbeiten, egal ob dadurch Arbeit liegen bleibt.
Meine Frage: Kann mir durch meine persönliche Entscheidung ein Nachteil entstehen?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 8:34
Hallo Reinhard,
wenn keine Arbeitszeiten vertraglich festgehalten wurden, sollten Ihnen keine Nachteile entstehen. Jedoch werden eigenmächtige Entscheidungen selten vom Arbeitgeber honoriert, weswegen Sie weiter versuchen sollten, eine gemeinsame Lösung zu finden
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jaeger meint
30. September 2017 at 16:56
Mich würde interessieren warum manche Arbeitgeber ganzjährig eine wöchentliche Arbeitszeit von 42,5 h und eine Tägliche von 8,5h vertraglich vereinbaren dürfen. Wenn doch § 3 ArbZG aussagt :
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Die Firma gibt dem MA auch nur 24 U-Tage wobei man 4 Samstage/Jahr als Pflicht U-Tag ansieht.
Es handelt sich hier um eine telefonische Kundendiensttätigkeit, die nach Mindestlohn bezahlt wird.
arbeitsrechte.de meint
21. November 2017 at 15:30
Hallo Jaeger,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
enes meint
29. August 2017 at 20:22
Hallo,arbeite als Chef de Rang im Restaurant.Habe vertraeglich 48 St./Woche,oft hach 23.00 Feierabend und SA-So arbeite sowieso immer.Ist es OK??
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 13:49
Hallo Enes,
Ihrer Schilderung nach befinden sich Ihre Arbeitszeiten noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
NADIA OMAIRAT meint
4. Januar 2019 at 22:31
Hallo guten Abend ich Frage wogen bihendert paschalbitrag ohne meine Sohn 29 Jahre alt und schwerbehindert 100% und hat in seiner Ausweis b g h Rf und eh ist zuhause keine Arbeit und ich und meiner man Betreuung meiner Sohn und wie Arbeitslos meiner frage Fön bihendert paschalbitrag geht auch für meiner Sohn
Annika meint
11. Juli 2017 at 19:46
Ich habe gerade eine Stelleals Einzelhandelsverkäuferin angeboten bekommen, aber in meinem Arbeitsvertrag steht, daß meine wöchentliche Arbeitszeit jederzeit von 40 auf 60 Stunden erhöht werden kann. Ist das so zulässig?
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 12:43
Hallo Annika,
der Arbeitgeber ist in Notfallsituationen und Ausnahmefällen berechtigt, Überstunden (begrenzt) anzuordnen. Eine feste Vorgabe bezüglich der Wochenarbeitszeit gibt es in der Form jedoch nicht. Ausgegangen wird grundsätzlich, dass Vollzeitbeschäftigte eine Fünf-Tage-Woche mit acht Stunden täglicher Arbeitszeit haben. Allerdings können grundsätzlich auch Samstage Werktage sein, in einigen Unternehmen ist auch ein Sonntag regulärer Arbeitstag. So kann sich die Wochenarbeitszeit im Einzelfall auch schon einmal erheblich erhöhen. Der Arbeitgeber muss aber gewährleisten, dass die gesetzlichen Erholungszeiten dabei eingehalten werden und nicht ausreichend begründete Überstunden vermeiden.
Legen Sie den Arbeitsvertrag ggf. einem Anwalt für Arbeitsrecht vor, um die Regelungen im Einzelnen prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabrina meint
25. Juni 2017 at 11:04
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
ich bin im Verkauf tätig und wurde zum 01.05.17 als Teilzeitkraft auf 87 Std im Monat eingestellt. Im Vertrag steht, 5 Tage Woche und 20 Tage Urlaub. Überstunden werden sofort vergütet, gehen also auf kein Zeitkonto.
Meine tatsächliche Arbeitszeit ist aber weitaus höher und zwei bis drei mal im Monat arbeite ich 6 Tage die Woche. Müsste mein Urlaubsanspruch, dann nicht auf 24 Tage gesetzt werden?
Wenn ich Urlaub nehmen will, verlangen die dass man von Montag bis Samstag Urlaub nimmt also sechs Tage die Woche ist das rechtens?
liebe Grüße und Danke im voraus. Sabrina
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 15:20
Hallo Sabrina,
eine solche Vorgehensweise ist nicht rechtens, da sie gegen das verstößt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Axel meint
24. Juni 2017 at 23:30
Hallo, ich arbeite lt. Tarifvertrag eine 40 Std.-Woche. Bisher Mo-Fr. je 8 Stunden. Nun laut Betriebsanweisung Mo-Do 8,5 Stunden und Fr. 6 Stunden. Wie verrhält sich die Stundenabrechnung wenn ein Feiertag / Urlaubstag oder Krankheitstag auf einen Mo-Do fällt und habe ich an einen Fr. nun 6 oder 8 Stunden Urlaub oder Feiertag? Und was passiert wenn der Monatwechsel die Woche teilt? Habe ich dann in dem einen Monat Überstunden und im nächsten Absatzstunden?
Vielen Dankfür eine Antwort,
Axel
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 12:59
Hallo Axel,
die Bemessung von Urlaubstagen richtet sich in der Regel nach den arbeitsvertraglich getroffenen durchschnittlichen Arbeitszeiten. Wenden Sie sich im Zweifel an Gewerkschaft, Betriebsrat oder Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
yvette meint
22. Juni 2017 at 19:31
ich arbeite in der und habe einen Vertrag von 30 Std/Woche d.h Teilzeit und 75%. Meine Arbeitszeiten habe ich so gestaltet
Montag 8h30 bis 14h30 keine Pause
Dienstag 8h30bis 13h30 keine Pause
Mittwoch 8h30 bis 16h00 30 min Pause
Donnerstag 8h30 bis 14h30 keine pause
Freitag 8h30 bis 14h30 keine Pause.
plötzlich kam meine Arbeitgeberin zu mir uns sie sagt ich habe Minusstunden. ich verstehe gar nichts mehr …wo entstehen die Minusstunden her? ich habe mich bis jetzt an meine Arbeitszeiten gehalten. Danke für die Hilfe
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:15
Hallo Yvette,
woher die Minusstunden kommen, können wir anhand Ihrer Angaben nicht einschätzen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, damit dieser Ihnen erklärt, woher die Minusstunden stammen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anny meint
16. Juni 2017 at 18:33
ich arbeite im öffentlichen Dienst(3Schichtsystem) mit einer 35 Stundenwoche,aber ich habe seit Monaten Minusstunden u.es werden immer mehr,es sind nun schon 30 Minusstunden,man arbeitet jeden Tag u.am Monatsende sieht es aus, als ob ich garnicht da war,dann erhalte ich noch die Antwort auf Nachfrage bei meiner Vorgesetzten;sie kann bis zu 80 Minusstunden aufbauen,damit wir immer woanders einsetzbar sind,aber ich mit meiner 35 Stundenwoche habe ich keine Chance wieder hoch zukommen,so wie ein Tag eingesprungen wurde,wird er gleich wieder frei gegeben,Plusstunden sind quasi unmöglich,So nun meine Frage.Ist das alles i.O.??
habe noch vergessen,ich bin 58 Jahre u.wenn man krank wird dann werden wir noch runter geputzt vom Feinsten u.hat noch mehr Minusstunden,wenn ich mal krank werde,bringe ich schon lange nicht mehr selbst den Krankenschein in Betrieb,da schicke ich einen von meiner Familie.
Somit verbleibe ich mit der Hoffnung auf Antwort.
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 15:32
Hall Anny,
Minusstunden dürfen Ihnen niemals zur Last gelegt werden, wenn Sie diese nicht selbst verschuldet haben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Auch Krankheit darf in absolut keinem Fall Minusstunden nach sich ziehen. Wir empfehlend dringend anwaltliche Hilfe.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
dennis meint
12. Juni 2017 at 20:00
Hallo ich arbeite bei einem Fähr Verbindung zur Insel ich habe jeden Tag andere Arbeitszeiten wegen der tide. ich muss bis zu dreimal am Tag zur Arbeit fahren .Beispiel fange um 3.30h an bis 9h und dann mittags 13-14.30h und abends 17.30-19h ist das eine Arbeitszeit von 8h und 30min ? lg
und ist es erlaubt 38std in einer 7 Tage Woche bei 3 freien Tagen im Monat zu arbeiten ?
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2017 at 12:35
Hallo dennis,
werfen Sie am besten einen Blick in das Arbeitszeitgesetz. Dort ist genau geregelt, wie Wochenend- und Feiertagsarbeit ausgeglichen werden muss. Die beschriebene tägliche Arbeitszeit klingt nach mehr als acht Stunden und dreißig Minuten. Solche Überschreitungen sind nur bedingt zulässig. Bei Ihnen scheinen entsprechend einige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vorzuliegen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konstanze meint
8. Juni 2017 at 10:57
Hallo
ich werde am 01.08. eine neue Arbeit beginnen. Mein Arbeitsvertrag beläuft sich auf 4 Arbeitstage von Montag – Donnerstag. Da der 1.8. ein Dienstag ist darf da der Arbeitgeber von mir verlangen dann die 4 Tage bis Freitag zu arbeiten?
Wir haben zwar darüber gesprochen das im Bedarfsfall das auch mal Die-Fr oder ein anderer freier Tag sein kann das wollen wir aber unter uns händeln. Es soll also nicht im Vertrag „flexibel“ stehen.
Zweite Frage: wie sieht das mit Brücken/Feiertagen aus. Prinzipiell heißt es Brückentage sind „Zwangsurlaubstage“, werden also automatisch eingetragen. Wenn also ein Brückentag auf einen Freitag fällt würde mir ja automatisch ein Urlaubstag abgezogen obwohl ich an dem Tag gar nicht arbeite, oder ich müsste dann eben erst Dienstag anfangen? Ich habe ja auch aufgrund der verkürzten Zeit sowieso schon weniger Urlaubstage.
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 9:57
Hallo Konstanze,
ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag explizit auf Montag bis Donnerstag beschränkt, kann Ihr Arbeitgeber normalerweise nicht verlangen, dass Sie in diesem Fall von Dienstag bis Freitag arbeiten. Ist die Arbeitszeit im Vertrag jedoch nicht explizit definiert, könnte er dazu berechtigt sein. Es ist in der Regel nicht rechtens, dass Ihnen Urlaub an Tagen abgezogen wird, an denen Sie ohnehin nicht arbeiten. Wir würden Ihnen empfehlen, zu prüfen, ob sich dazu eine spezielle Regelung im Arbeitsvertrag befindet bzw. Ihren Arbeitgeber direkt darauf anzusprechen. Schlimmstenfalls haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens L. meint
27. Mai 2017 at 11:54
Hallo Arbeitsrechteteam Ich arbeite 30 Std in einem Floristikladen und habe eine 6 Tage Woche ! Jetzt wollte ich Euch fragen ,wieviele Samstage mir im Monat anFreizeit zu stehen vielen Dank im vorraus !!
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 11:15
Hallo Jens L.,
im Arbeitsrecht gilt der Samstag ebenfalls als Werktag. Einen Ausgleich sieht das Arbeitszeitgesetz lediglich für Sonn- und Feiertagsarbeit vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia P. meint
2. Mai 2017 at 16:14
Wie errechne ich die Monatssollzeit bei einer 16-Stunden-Woche, wobei der Donnerstag immer frei ist.
Wie rechnet es sich dann, wenn ein Feiertag auf einen Mittwoch fällt?
Und wenn er auf einen Donnerstag fällt, an dem ich ja bereits frei habe, hab ich Pech gehabt, oder?
Vielen Dank
Gruß Silvia
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2017 at 8:53
Hallo Silvia P.,
dies kommt stets auf den jeweiligen Monat an. Es kann jedoch eine durchschnittliche Monatssollzeit berechnet werden. Dazu benötigen Sie zunächst einen sogenannten Wochenfaktor, der angibt, wie viele Wochen ein Monat durchschnittlich hat. Teilen Sie 52 Wochen pro Jahr durch 12 Monate pro Jahr, ergibt sich daraus ein Faktor von 4,333 Wochen pro Monat. Die Lohnsteuerrichtlinie geht jedoch von einem Wert von 4,35 aus, da auch Schaltjahre berücksichtigt werden müssen. Multiplizieren Sie die wöchentlichen Arbeitsstunden mit 4,35 (in Ihrem Fall 16), erhalten Sie die durchschnittliche Monatssollzeit. Diese liegt in Ihrem Fall bei 69,6 Stunden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
23. April 2017 at 11:53
ich soll ab August am Nachmittag arbeiten. In der Kita in der ich zur Zeit arbeite bin ich seit 7 Jahren vormittags gearbeitet. Was kann ich dagegen tun wenn ich gegen meinen Willen nachmittags arbeiten soll? Ich arbeite in einer evangelischen Kita, und werde dieses Jahr noch 62 Jahre alt.
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 10:45
Hallo Judith,
es gibt das sogenannte Gewohnheitsrecht, dass in Bezug auf Arbeitszeit und Schichten aber eher nicht angewandt wird. Denn das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 9 Sa 1325/98) hat in einem Fall entschieden, dass keine betriebliche Übung entsteht, wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten für längere Zeit in einer bestimmten Schicht arbeiten lässt. Das heißt: Das Verhalten der Unternehmensleitung lässt in diesem nicht den Schluss zu, dass der Wille vorliegt, den jeweiligen Arbeitnehmer nur in der einen Schicht einzusetzen. Folglich findet das Gewohnheitsrecht keine Anwendung.
Sie können sich aber trotzdem an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihren Fall kompetent bewerten und einschätzen, ob es nicht doch Möglichkeiten des Widerspruches gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
25. April 2017 at 12:41
Vielen Dank für ihre Stellungnahme! Freundliche Grüße Judith
Udo K. meint
22. April 2017 at 13:06
Hallo Arbeitsrechte-Team,
ich habe eine 38 Stunden-Woche bei 5 Tagen (Mo-Fr). Da sich die 38 Stunden nicht auf 5 Tage gleichmäßig verteilen lassen, habe ich mit meinem Arbeitgeber folgende, täglichen Arbeitszeiten vereinbart:
Montags und Mittwochs 7 Stunden 55 Minuten
Donnerstags und Freitags 7 Stunden 50 Minuten
Dienstags 6 Stunden 30 Minuten
Nun behauptet mein Arbeitgeber, dass wenn ich z.B. an einem Montag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag der laufenden Woche arbeitsunfähig (krankgeschrieben) bin, ich die Verkürzung der Arbeitszeit auf 6 Stunden 30 Minuten am Dienstag nicht vornehmen dürfe. Ich war bisher der Meinung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell die Zeit von 8 Stunden abdeckt (bzw. die volle vereinbarte tägliche Arbeitszeit am Tage der Arbeitsunfähigkeit). Können Sie mir bitte mit einer Antwort helfen ?
Vielen Dank !
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 11:52
Hallo Udo K.,
es ist nicht rechtens, dass sich durch eine Arbeitsunfähigkeit Minusstunden ergeben. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine bestimmte Arbeitszeit für den jeweiligen Tag vereinbart, so deckt die Krankschreibung diese Stunden auch ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cotte meint
10. April 2017 at 15:54
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich habe einen Arbeitsvertrag von 8 Std./Tag auf eine 5 Tage Woche. Ich arbeite in 2 Schichten (Früh von 5.30 – 14.30 Uhr und Spät von 14.30 – 23.30 mit jeweils 1 Std. Pause).
Nun ist es aber so, daß unsere Arbeitszeit in der Spätschicht über die normale Az. hinausgeht (bis 01.00 Uhr und sogar bis 04.00 Uhr) und das passiert ziemlich oft in der Spätschicht.
Nun meine Frage: Wenn die Az. bis über 01.00 Uhr hinausgeht, muß die Schicht dann als komplette Nachtschicht gezahlt werden? Oder bekomme ich nur einen Nachtzuschlag von 25% ab 23.00 Uhr!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Arbeitnehmer
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 8:49
Hallo Cotte,
in der Regel wird bei Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr ein Nachtzuschlag von 25 Prozent gezahlt. Da Ihre Schicht bereits um 14.30 Uhr beginnt, handelt es sich dabei normalerweise nicht um eine komplette Nachtschicht. Der Zuschlag sollte Ihnen jedoch ab 23 Uhr zustehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria C. meint
17. März 2017 at 11:54
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte bei einer Reinigungsfirma geschlossen
beginn ab dem 15.03.2017.
für das Objekt das für mich vorgesehen war geht erst ab 01.04.2017 los ,
mir wurde zugesagt das ich anderweitig beschäftigt werde in anderen Objekten
nur ist es so das ich von der Firma noch nicht beschäftigt werde und auch keinen Rückruf auf meine anfrage wo ich eingesetzt werde erhalten habe.
ich habe für diesen Job meinen anderen Job gekündigt und jetzt häng ich in der Luft und weiß nicht was Sache ist,ich habe einen Verdienstausfall und sehe mich gezwungen den Arbeitsvertrag zu Kündigen und mir einen neuen Minijob zu suchen denn ich bin auf dieses Geld angewiesen.
Wie ist es dann mit der Kündigungszeit ? Der Vertrag wurde am 10.03.2017 geschlossen.
Vielen dank im voraus für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 11:26
Hallo Maria C.,
wurde Ihnen vertraglich zugesichert, dass Sie in der Zwischenzeit anderweitig beschäftigt werden, können Sie normalerweise dagegen vorgehen, wenn sich Ihr Arbeitgeber nicht daran hält. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ansonsten gilt für Sie normalerweise eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, da Sie sich noch in der Probezeit befinden müssten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.G.M. meint
10. März 2017 at 13:00
Zweiteilige Arbeitszeit
Hallo,
leider hat Google nicht viel ergeben zu diesem Thema. Ein Bekannter von mir arbeitet in der Gastronomie zu diesen Arbeitszeiten: 09-14h, 17-22h, 5 Tage die Woche, 192 Stunden im Monat. Welche sind seine Rechte? Beim Unterschreiben des Vertrages wurde das nicht erwähnt. Hat er ein Recht auf einen Zuschlag wegen der geteilten Arbeitszeit oder wird das wie normal, einteilige Arbeitszeit bezahlt?
Danke
arbeitsrechte.de meint
13. März 2017 at 12:05
Hallo A.G.M.,
Arbeitszeiten von mehr als 8 Stunden am Tag sind nur begrenzt zulässig. Innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen darf die durchschnittliche nicht über 8 Stunden liegen, sonst wird gegen § 3 Arbeitszeitgesetz verstoßen. Zuschläge sind bei geteilten Arbeitszeiten jedoch eher nicht zulässig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
S.B meint
22. Dezember 2016 at 18:14
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Und zwar arbeite ich im Einzelhandel mit meiner 43 Stunde Woche bin ich somit auch ziemlich gut bedient.
Was ich jetzt aber nicht verstehe ist die berrechnung zwecks feiertage.
Meine Chefin verrechnet mir einen Feiertag ebenso wie bei den Kollegen die nur 40 Stunden in der Woche arbeiten einen halben freien Tag an. Ist dass wirklich korrekt ?
arbeitsrechte.de meint
23. Dezember 2016 at 12:48
Hallo S.B,
das Gesetz besagt nur, dass ein Ausgleichstag gegeben werden muss, innerhalb der folgenden zwei Wochen nach Einsatz an einem Feiertag. Schauen Sie am besten in Ihren Arbeitsvertrag oder in den Tarifvertrag, der bei Ihnen Anwendung findet, ob es diesbezüglich eine Festlegung gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
25. November 2016 at 9:20
Vor allem ich werde ja nicht auf Stunden bezahlt sondern mit einem Festgehalt
Claudia meint
25. November 2016 at 9:19
Hallo ich habe eine Frage ich habe am 1.10.16 in einer Praxis angefangen hatte vorher in meiner Elternzeit schon öfters wegen Unterbesetzung ausgeholfen habe. Nun das Problem ich arbeire Tz 30h die woche schon beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt dass es nur 29 sind aber das ist kein Problem meine Arbeitszeiten sind montags von 13 Uhr bis 19 Uhr aber selbst da bin ich immer halbe bis dreiviertel Stunde länger am Dienstag von 8 Uhr bis 14:30 Uhr und dann von 16 Uhr bis 19:30 Uhr mittwochs von 8 Uhr bis 2 so auf Donnerstag jetzt war es so dass mein Chef krank geworden ist ich aber ganz normal in die Arbeit kam und mir dann von unserer Qualitätsmanagerin gesagt wurde du kannst heute früher gehen so auch an den anderen Tagen wo er nicht da war aber ohne mir zu sagen dass es Minusstunden sind da ich erst neu angefangen habe habe ich überhaupt nicht darüber nachgedacht nun habe ich aus mehreren Gründen zum 30.11. Gekündigt und mir steht laut Chef noch 3 Tage Resturlaub zu jetzt kam aber heraus dass ich aufgrund des früher gehen Minusstunden habe insgesamt 19 jetzt soll ich die Stunden einarbeiten dass ich mein volles Festgehalt bekomme meine Frage ist ist es rechtens wegen dem nix sagen und was ist mit meinem Resturlaub vielen lieben Dank Claudia
arbeitsrechte.de meint
1. Dezember 2016 at 9:05
Hallo Claudia,
der Resturlaub steht Ihnen zu. Ist der Zeitraum bis zum letzten Arbeitstag so eng bemessen, dass z. B. aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten eine Freistellung nicht mehr möglich ist, kann der Arbeitgeber Ihnen prinzipiell die freie Zeit auch in Geld auszahlen. Um Minusstunden handelt es sich nur, wenn in Ihrem Beschäftigungsverhältnis laut Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Weist das Vertragswerk eine solche Vereinbarung nicht auf, sollten Sie zur Klärung der Angelegenheit einen Anwalt aufsuchen und sich dort beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de