Kurz & knapp: Kündigung bei Arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Sie angeben Ihre Arbeit verrichtet zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist. Formen von Arbeitszeitbetrug können private Erledigungen während der Arbeitszeit ohne Absprache oder falsche Angaben zu Ihrer Arbeitszeit sein. Lesen Sie hier mehr dazu.
Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber kann in diesem Fall eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Auch eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ist möglich. Manche Arbeitgeber belassen es aber auch bei einer Abmahnung.
Ein Kündigungsschreiben muss immer individuell an den jeweiligen Fall angepasst werden. Sie finden hier ein vorgefertigtes Muster mit einer Vorlage, in dem Sie lediglich Anpassungen wie die Angaben zur Person vornehmen müssen.
Inhalt
Wann liegt Arbeitszeitbetrug vor?
Sie begehen Arbeitszeitbetrug, wenn Sie als Arbeitnehmer eine vorsätzliche Täuschung bezgl. Ihrer Arbeitszeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber vornehmen. In diesem Fall nehmen Sie in Kauf gegen die Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben, zu verstoßen. Damit riskieren Sie eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug, möglicherweise sogar ohne zuvor eine Abmahnung erhalten zu haben. Auch eine fristlose Kündigung ist bei Arbeitszeitbetrug nicht auszuschließen.
Wenn Sie während Ihrer Arbeitszeit kurz ein Gespräch mit einem anderen Mitarbeiter führen, sich erst nach Eintrag in die Zeiterfassung den ersten Kaffee holen oder einmalig etwas verspätet an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, fällt dies nicht unter Arbeitszeitbetrug. Dieser liegt dann vor, wenn Sie ganz bewusst bei der Täuschung vorgehen. Allenfalls könnte Ihr Arbeitgeber Ihnen bei solchen Dingen einen Arbeitszeitverstoß vorwerfen.
Ein Beispiel: Sie arbeiten im Home Office und schalten um 8 Uhr Ihren Computer ein, melden sich bei Ihrer Arbeitszeiterfassung an und behaupten somit, dass Sie seit 8 Uhr arbeiten. Anstatt nun aber Ihrer Arbeit nachzugehen, bereiten Sie sich ein ausgiebiges Frühstück vor, gehen anschließend mit Ihrem Hund eine Runde spazieren und erst nachdem Sie wiedergekommen sind, nehmen Sie tatsächlich Ihre Arbeit auf. Mittlerweile ist über eine Stunde vergangen, in der Sie laut Zeiterfassung vorgegeben haben zu arbeiten, sich allerdings mit privaten Dingen beschäftigt haben und Ihren Arbeitspflichten nicht nachgekommen sind.
In diesem Fall begehen Sie Arbeitszeitbetrug – und das in gleich mehreren Kategorien. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich dabei nicht um einen einmaligen Vorfall handelt. Ihr Arbeitgeber kann als Konsequenz für diesen Arbeitszeitbetrug eine Kündigung aussprechen oder eine Abmahnung erteilen.
Arbeitszeitbetrug kann in mehreren Varianten entstehen. In den folgenden Fällen liegt dieser vor:
- Falsche Angaben von Arbeitszeiten (z. B. späterer Arbeitsantritt oder früherer Feierabend als angegeben)
- Private Erledigungen (auch im Internet surfen oder private Telefonate)
- Regelmäßig unentschuldigt von der Arbeit fernbleiben
- Wiederholtes Zu-spät-Kommen
Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug
Sowohl eine Abmahnung als auch eine Kündigung kann bei Arbeitszeitbetrug die Folge sein. Doch ist bei Arbeitszeitbetrug auch eine fristlose Kündigung möglich?
Die Antwort lautet: Ja. Im Fall von Arbeitszeitbetrug kann eine Kündigung auch fristlos erfolgen. Eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug wird zwar in der Regel ordentlich durch verhaltensbedingte Gründe ausgesprochen. Doch auch für eine außerordentliche Kündigung liefert Arbeitszeitbetrug genügend Gründe.
Eine außerordentliche Kündigung, also eine fristlose Kündigung, kann gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) immer nur dann ausgesprochen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Die Rechtsprechung erklärt eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug für gültig und erkennt diesen als schwerwiegenden Grund an.
Übrigens: Auch wenn nur der Verdachtsfall eines Arbeitszeitbetruges vorliegt, kann eine Kündigung zulässig sein. Laut Rechtsprechung reicht bereits die Ausstellung einer Verdachtskündigung wegen Arbeitszeitbetrug, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Muster für Arbeitgeber: Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
Sie wollen als Arbeitgeber wegen Arbeitszeitbetrug eine (außerordentliche) Kündigung ausstellen? Wenn Sie als Arbeitgeber vermuten oder sogar nachweisen können, dass Ihr Arbeitnehmer sich des Arbeitszeitbetruges schuldig gemacht hat, dann ist in der Regel die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit zerstört.
Doch wie formulieren Sie eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug, die möglicherweise sogar fristlos erfolgen soll? Für eine (fristlose) Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ist unser Muster eine gute Möglichkeit, um eine passende Vorlage zu erhalten.
Sie können unser Muster für eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug sowohl als PDF-Datei als auch als Word-Dokument herunterladen. Beachten Sie jedoch, dass dieses Muster keine Universallösung darstellt. Sie müssen die Angaben zu der Person, Ihrem Unternehmen und den genauen Vorwürfen bzw. Kündigungsgründen selbstständig anpassen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug als Muster (.doc)
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug als Muster (.pdf)
Wenn Sie als Arbeitnehmer wegen Arbeitsbetrug eine Kündigung erhalten haben, die möglicherweise sogar fristlos ist, und diese für unrechtmäßig halten, hilft meistens nur der Gang zum Anwalt. Wenden Sie sich mit Ihrem Fall an einen Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auf solche Fälle spezialisiert ist.
Arbeitszeitbetrug: Genügt auch eine Abmahnung?
Wann Sie für einen Arbeitszeitbetrug eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten, ist in erster Linie von Ihrem Arbeitgeber abhängig. Natürlich kann auch entscheidend sein, wie schwerwiegend und wie häufig Sie sich des Arbeitszeitbetruges schuldig gemacht haben.
War dies ein einmaliger Vorfall und Sie haben sich zuvor nichts zuschulden kommen lassen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber es bei einer Abmahnung belässt, größer.
Am Ende entscheidet die Kulanz des Unternehmens über die Konsequenzen. Mancher Arbeitgeber wird Ihnen für mehrmalige schwerwiegende Fälle vielleicht zunächst „nur“ eine Abmahnung ausstellen, um Sie auf inakzeptables Verhalten hinzuweisen. Ein anderer setzt Sie dagegen möglicherweise für einen kleineren Arbeitszeitbetrug durch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gleich vor die Tür.
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