Mit dem Arbeitsschutz kann wohl jeder etwas anfangen und viele Arbeitnehmer verbinden diesen mit ihren täglichen Erfahrungen. Auch das Arbeitszeitgesetz ist wohl jedem ein Begriff.
Aber was ist der Arbeitszeitschutz? In welchem Zusammenhang stehen diese Begriffe und welche Anwendung finden Sie in der Praxis?
Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die maximalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Außerdem ist darin definiert, welche Regeln zu Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit einzuhalten sind.
Maximal acht Stunden am Tag sind gemäß Arbeitszeitgesetz erlaubt. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden täglich arbeiten, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Informationen zur Überstundenregelung finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeiten Arbeitnehmer mehr als neun Stunden, müssen sie 45 Minuten lang Pause machen.
Informationen rund um die Folgen, die ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz haben kann, erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Wie sieht der Arbeitszeitschutz im Tagesgeschäft in Unternehmen und Betrieben aus? Inwiefern regelt das Arbeitsschutzgesetz die maximale Arbeitszeit? Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz
Was ist Arbeitszeit? Darunter ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ausschließlich der Ruhepausen zu verstehen (§ 2 des Arbeitszeitgesetzes). Laut Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Sie sollte im Regelfall nicht überschritten werden.
Das Arbeitszeitgesetz ist einigen auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt, da es die Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland normiert. Dazu zählen auch Festlegungen bezüglich der Ruhepausen und Ruhezeiten.
Unter Arbeitszeitschutz ist zunächst ein Teilbereich des sozialen Arbeitsschutzes zu verstehen. Dabei geht es weitestgehend um die Vermeidung oder Verminderung von gesundheitlichen Gefahren und Risiken im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang einer nicht angemessenen Arbeitszeit auftreten können.
Eine hohe zeitliche Beanspruchung verursacht bei vielen Arbeitnehmern gesundheitliche Probleme. Dies betrifft nicht nur Burn-Out oder Depressionen, sondern die dauerhafte psychische Belastung durch Überstunden und Mehrarbeit kann sich auch auf den Körper negativ auswirken.
Alle öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem die sogenannte Arbeitszeitordnung vorangegangen ist. Sie war von 1924 bis 1994 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.
Doch was wird konkret im Arbeitszeitgesetz zu den Arbeitszeiten geregelt?
- Tägliche Höchstarbeitszeit
- Zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages
- Ruhepausen
- Arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag
- Sonn- und Feiertagsruhe
Arbeitszeitgesetz vs. Arbeitnehmerschutzgesetz:
Wie bereits erwähnt, ist das Arbeitszeitschutzgesetz synonym zum Arbeitszeitgesetz zu verwenden. Juristisch korrekt ist der Begriff Arbeitszeitgesetz.
Das Arbeitnehmerschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten in Österreich. Die Bezeichnung ist in Deutschland eher unüblich.
Zwar ist der Arbeitszeitschutz ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes, aber das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz sind nicht gleichzusetzen.
Der Arbeitsschutz umfasst generell alle Maßnahmen und Mittel sowie Methoden, die dem Schutz der Beschäftigten dienen sollen. Dies ist umfassend im Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Wenn demnach im Folgenden vom Arbeitsschutzgesetz die Rede ist, soll dies vor allem betonen, dass die Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil im Bereich des generellen Arbeitsschutzes ist.
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit nicht explizit aufgeführt. Denn um den Schutz zu gewährleisten, wurde das Arbeitszeitgesetz erlassen.
Inhalt vom Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz legt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden fest. Dies ergibt sich aus der bereits erwähnten täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen in der Woche.
Ebenso regelt das Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitszeit in Bezug auf Nebentätigkeiten. Denn sollten Sie als Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein, gilt auch hier die Höchstgrenze.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz beschreiben die Ruhezeiten jene Zeiträume zwischen den Arbeitstagen. Dabei ist von einer Mindestruhezeit von elf Stunden auszugehen.
Für das Arbeitszeitgesetz sind Ruhezeiten für manche Branchen extra geregelt. Dort können diese um eine Stunde gekürzt werden. Das betrifft folgende Bereiche:
- Krankenhäuser
- Gaststätten
- Beherbergungsbetriebe
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunk
- Landwirtschaft
Im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer gibt es zudem weitere Sonderregelungen, beispielsweise in Bezug auf die Lenkzeiten.
Wichtig! Seit dem 1. Januar 2004 sind sowohl Bereitschaftsdienst als auch Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu definieren. Aus diesem Grund müssen sie auch bei der Berechnung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie der maximalen täglichen Arbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden Berücksichtigung finden.
Neben den Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz auch Pausen geregelt, die maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Durch diese Unterbrechungen erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Sie vermeiden so Fehler am Arbeitsplatz. Derartige Pausen sind unbedingt von den sogenannten bezahlten Pausen abzugrenzen, denn sie werden nicht vergütet.
Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitsrecht regelt die maximale Arbeitszeit, vor allem um eine Gefährdung der Gesundheit durch Überlastung zu verhindern. Dies erfolgt neben dem Arbeitszeitgesetz in erster Linie durch die vertraglichen Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen werden.
Sollte die Verteilung der Arbeitszeit im Wochenverlauf nicht vollständig und umfassend im Vertrag geregelt sein, unterliegt sie der Weisungsbefugnis durch den Arbeitgeber.
Es gibt aber auch Gruppen, die vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen sind.
- Personen unter 18 Jahren (Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.)
- Selbständige
- Freie Mitarbeiter
- Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
- Chefärzte
- Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
- Arbeitnehmer, die in Eigenverantwortung erziehen, pflegen oder betreuen
- Personen aus dem liturgischen Bereich
Wichtig! Das Arbeitszeitgesetz soll in erster Linie den Arbeitnehmer schützen und eine gesundheitliche Gefährdung durch eine hohe zeitliche Belastung mindern.
Janette M. meint
22. Juni 2017 at 11:03
Hallo,
der Beitrag ist zwar schon älter aber ich versuche es trotzdem mal.
Folgendes:
Mein Mann arbeitet als Zeltbauer,was körperlich wirklich anstrengend ist,gerade bei den aktuellen Temperaturen draußen.
Er geht seit 5 Wochen von Montag bis Sonntag arbeiten.Letzte Woche hatte er einen Rekord von ca. 36 Stunden am Stück.Er kam nach der Zeit Abends halb sieben nach Hause und früh um vier klingelte bereits wieder der Wecker. Die Arbeitszeit beträgt sonst meist zwischen 12 und 16 Stunden. Von Sonntag zu Montag waren es wieder ca. 26 Stunden am Stück. Dieses Wochenende hat er wahrscheinlich auch nicht frei.
Ich mache mir wirklich große Sorgen um ihn,da ich merke,wie sehr ihm das an die Substanz geht und unser Sohn (2) leidet natürlich auch darunter.
Könnte ich,als seine Frau eigentlich auch Beschwerde bei einem zuständigen Amt einlegen oder müsste das mein Mann selber tun? Es gab auch schon Tage,da war er zwei Stunden zuhause und musste wieder los. So kann das doch nicht weiter gehen.
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:20
Hallo Janette,
Verstöße gegen das Arbeitzeitgesetz oder berufliche Missstände können ggf. auch von einem Dritten angezeigt werden. Allerdings wäre es immer besser, wenn der betroffene Arbeitnehmer selbst sich gegen derlei Vorgänge zur Wehr setzt. Raten Sie Ihrem Mann zur Beratung bei einem Anwalt, um zu prüfen, welche Möglichkeiten sich in seinem Fall ergeben und welche Rechte er im Einzelfall gegenüber dem Arbeitgeber hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf meint
21. Juni 2017 at 10:04
Hallo,
man hat mir einen neuen Job in einem mittelständigen Unternehmen in Sachsen angeboten,
die wöchentliche Arbeitszeit (5-Tage Woche) soll 42,5h über das ganze Jahr betragen.
Ist das mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar (ein Ausgleich auf 8h im Durchschnitt von 6 Monaten ist nicht vorgesehen)?
LG Ralf
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 10:28
Hallo Ralf,
in der Regel darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten bzw. muss für zu viel geleistete Stunden innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich vorgesehen sein. In § 7 ArbZG sind jedoch Abweichungen von diesen Arbeitszeitbestimmungen geregelt, wodurch in einigen Tarifvertragen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen auch längere Arbeitszeiten veranschlagt werden können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela P. meint
13. Juni 2017 at 16:22
Hallo ich habe einen befristet(3Monate) AV.Teile mir mit einer Kollegin den Dienst von Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Können wir jeder einen Tag um den anderen arbeiten? !
LG Manuela
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 11:07
Hallo Manuela P.,
wir würden Ihnen empfehlen, dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen bzw. nachzuschauen, was dazu in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
11. Juni 2017 at 11:38
Einen schönen guten Morgen!
Ich arbeite als Verkäuferin in einer Bäckerei.
Vormittags 1,5h im Wohnort und Nachmittag
in einem anderen Ort 5,0h. Gilt die Fahrzeit
als Arbeitszeit dazu?
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 13:01
Hallo Angelika,
in der Regel zählt die Fahrtzeit nicht zur Arbeitszeit. Es kommt jedoch darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Toni meint
10. Juni 2017 at 8:15
Hallo
Ich hätte da auch eine Frage ich bin Fußbodenleger aus Brandenburg.
Ich fange um 6:30 in der Firma an.
Wir haben wechselnde Arbeitsstellen aber meistens in Berlin wir machen um 16 uhr Feierabend und fahren dann ca eine Stunde bis zu Firma zurück ich bin dann abzüglich der 45 min Pause 9 std im dienste der Firma unterwegs
Ich bin auf 40 std angestellt 5 Tage woche.
Aber komme defintiv nicht über seid neuestem müssen wir stundenzettel schreiben diese belaufen sich auf 190 h im Monat .
Mein Chef beklagt jedoch das wir minusstunden haben.
Und darf er mir urlaubstage abziehen wenn er mal keine arbeit für mich ich bin dann in Bereitschaft.
Lg toni
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 14:08
Hallo Toni,
uns ist nicht ganz klar, wie sich auf diese Weise Minusstunden ergeben können. Vielmehr sollte daraus jeden Tag eine Stunde Mehrarbeit resultieren. Urlaubstage darf der Arbeitgeber in der Regel nicht abziehen, wenn er keine Arbeit für Sie hat. Ein solches Verhalten ist nicht rechtens. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E. Zock meint
6. Juni 2017 at 15:23
Hallo,
ich möchte eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung annehmen, die auf 3 Wochen befristet ist. Sind folgende Arbeitszeiten erlaubt:
Sonnabend 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sonntag 00:00 Uhr – 5:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Montag 3:00 Uhr – 9:00 Uhr
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 12:56
Hallo E. Zock,
wir wüssten nicht, weshalb die genannten Arbeitszeiten nicht erlaubt sein sollten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerrit meint
31. Mai 2017 at 22:00
Moin,
ich arbeite derzeit als dualer Student in einem Fitnessstudio.
Mein Chef hat seit kurzem ein geteilten Dienst eingeführt meine Arbeitszeiten sind seitdem
Frühschicht: 19 Uhr Pause von 13-15Uhr
Mittelschicht: 10-20 Uhr Pause von 14-16 Uhr
Spätschicht: 12-22 Uhr Pause von 16-18 Uhr
Diese Arbeitszeiten hat er ohne meine Zustimmung festgelegt.
Meine frage wäre ob er das einfach so machen darf wenn es nicht vorher Vertraglich oder auf anderen Weg abgeklärt wurde?
arbeitsrechte.de meint
6. Juni 2017 at 13:13
Hallo Gerrit,
wurden die Arbeitszeiten zuvor in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart, darf Ihr Arbeitgeber diese normalerweise nur dann ändern, wenn Sie auch damit einverstanden sind. Wir würden Ihnen empfehlen, ein klärendes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörn meint
24. Mai 2017 at 22:20
Hallo,
neben meiner Haupttätigkeit mache ich noch Musik.
Wie verhält es sich wenn ich Freitags arbeite (8 Arbeitsstunden) und abends noch einen Auftritt von 3 Stunden habe? Überschreitung der täglichen Arbeitszeit?
Wie verhält es sich wenn ich Sonntag Abend einen Auftritt von 20-23 Uhr habe und Montags um 6 Uhr mein Dienst beginnt? Ruhezeit?
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 16:42
Hallo Jörn,
werden diese Auftritte als Arbeitszeit angesehen, können Sie die vorgegebenen Ruhezeiten nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie jedoch selbst dafür verantwortlich. Der Arbeitgeber Ihrer Haupttätigkeit hält sich schließlich an die gesetzlichen Vorgaben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
23. Mai 2017 at 19:46
Habe eine 40 Stunden Woche.
Arbeitszeit von 7.00 – 16.00 Uhr.
Da ich aber jeden Tag 4 -5 Stunden Fahrzeit habe erhöht sich meine Belastung enorm.
Frage: Muß ich Überstunden leisten?
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 14:10
Hallo Michael,
Arbeitnehmer sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Befinden sich dazu jedoch Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, kann etwas anderes gelten. Auch in speziellen Situationen wie z. B. bei Personalmangel können Überstunden verlangt werden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen und ggf. mit Ihrem Arbeitgeber darüber zu sprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mark meint
22. Mai 2017 at 9:19
Hallo, ich hab da auch mal eine Frage , ich arbeite in einen Landwirtschaftsbetrieb wo unsere Arbeitszeit gesplittet ist. Wir haben ein halbes Jahr eine reguläre Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag plus Überstunden bzw auch am we. Die zweite Jahreshälfte Haben wir eine reguläre Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag und freitags haben wir 12.15 Uhr Schluss. Allerdings arbeiten wir diese Zeit auch länger wenn denn noch arbeit auf dem Acker ist. Meine Frage ist, ist das so rechtens?
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 11:13
Hallo Mark,
auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz, wonach gilt: Eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf nur dann überschritten werden, wenn es innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. innerhalb von 24 Wochen bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden bleibt. Das heißt: Arbeiten Sie sehr oft 9 Stunden oder mehr, muss es auch kurze Tage oder Freizeitausgleich geben, damit das Arbeitszeitgesetz nicht verletzt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
mudi.s meint
19. Mai 2017 at 15:29
Hallo,
ich arbeite in einem Wettbüro. Vereinbart sind laut Vertrag ca. 105 Arbeitsstunden und ich hab jetzt aufgrund von einigen aussfällen knapp 160 Arbeitsstunden. Desweiteren arbeite ich z.B diese woche 7 Tage die Woche je 12-13 stunden pro Tag ohne jedliche pause ( die meines Wissens nach gesetzlich verplichtend ist).
Auserdem verlangt mein Arbeitgeber das ich immer 20-30 min vor Arbeitsbeginn im Laden bin damit bei Eröffnung alles bereit steht. Diese Zeit wird mir ebenso nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Ist das rechtens? und wen nicht, in wie fern kann ich dagegen was unternehmen und mit welchen Konsequenzen hat mein Arbeitgeber zu rechnen ?
Mit freundlichen Grüßen
Mudi.S 🙂
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 8:05
Hallo Mudi,
grundsätzlich darf die Arbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz nur acht Stunden pro Tag betragen, in Ausnahmefällen auch zehn, wenn innerhalb von sechs Monaten die Arbeitszeit von acht Stunden im Schnitt nicht überschritten wird. Auch Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Zeit, die Sie arbeiten – also auch vor Eröffnung – muss Ihnen normalerweise gezahlt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder an den Betriebsrat, soweit vorhanden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan meint
18. Mai 2017 at 8:12
Mal ne Frage bezüglich Arbeitszeit. Ich fange So. 0.00 an bis 09.30 Mo.22.00- 0730 Di. 22.00-07.30 Mi.rolltag Do. 0.00-09.30 Fr.22.00-0730 und Sonntag dann wieder um 0.00 ist das rechtens oder nicht??
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 11:09
Hallo Jan,
es gilt das Arbeitszeitgesetz. Demnach darf eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nur dann überschritten werden, wenn es innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. innerhalb von 24 Wochen bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden bleibt. Das heißt: Arbeiten Sie sehr oft 9 Stunden oder mehr, muss es auch kurze Tage oder Freizeitausgleich geben, damit das Arbeitszeitgesetz nicht verletzt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
15. Mai 2017 at 7:50
Ist es gesetzlich vertretbar bei einer vertraglichen 40-Stunden -Woche das Doppelte an Stunden (80 Stunden an 10 Tagen) arbeiten zu müssen?
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 9:19
Hallo Simone,
ob Überstunden geleistet werden müssen bzw. dürfen, muss in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt sein. Mehr als zehn Stunden am Tag darf laut Arbeitszeitgesetz jedoch nicht gearbeitet werden. Dabei darf der Durchschnitt der Arbeitsstunden in sechs Kalendermonaten acht allerdings nicht überschreiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen F. meint
25. April 2017 at 18:38
Hallo, kann ein Arbeitgeber einen Freizeitausgleich anordnen, obwohl noch keine Überstunden vorhanden sind, also eine Option für Mehrarbeit in der Zukunft?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 16:29
Hallo Steffen F.,
dies ist normalerweise nur dann möglich, wenn ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mike meint
25. April 2017 at 12:10
Hallo, meine Frau arbeitet im Versandhandel.
Nun will Ihr Chef, dass für den kommenden 1.Mai, am Samstag davor gearbeitet wird.
Gearbeitet wird sonst immer Montag bis Freitag.
Ist das rechtens?
Mit freundlichen Grüßen Mike
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 15:59
Hallo Mike,
wenn die jeweiligen Arbeitstage im Arbeitsvertrag nicht genau definiert sind, kann diese Vorgehensweise durchaus rechtens sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bärbel meint
23. April 2017 at 20:36
Hallo,
ich arbeite in einer Hausverwaltung. Einmal im Jahr stehen für die von uns betreuten Objekte die Eigentümerversammlungen an. Diese finden zum Großteil immer außerhalb der Arbeitszeiten statt. Man bekommt weder diese Stunden vergütet noch kann man diese abfeiern. Im Schnitt sind das im Jahr fast 10 Arbeitstage die man arbeitet ohne einen Ausgleich zu bekommen. Ist das statthaft ?
Bärbel
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 10:39
Hallo Bärbel,
regelmäßige angeordnete Überstunden sind für gewöhnlich nur dann zulässig, wenn dazu Klauseln im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Außerdem steht Ihnen für das Ableisten dieser Stunden ein Freizeitausgleich oder alternativ eine Auszahlung zu. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Weigert er sich, Ihnen einen Ausgleich zu gewähren, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Ansprüche vor einem Arbeitsgericht einfordern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paula meint
13. April 2017 at 8:22
Seit April 2017 werden die Arbeitsstunden per elektronischer Zeiterfassung erfasst. Meine Frage betrifft vor allem 30h Teilzeitkräfte. Nach 6 Std. Arbeit wird eine 1/2 h Pause abgezogen. D.h. wenn 6h gearbeitet wurde (Karenzzeit +-5min) wird, automatisch die Pause abgezogen, sodaß eine Arbeitszeit von 5:34h berechnet wird. Ist das so korrekt? Müßte hier nicht auf die 6h gekürzt werden und die Pause draufgerechnet werden? Im konkreten Fall: 7:12 Arbeitsbeginn – 13:18h Arbeitsende
Vielen Dank im Voraus!
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 11:46
Hallo Paula,
die tatsächlich geleistete Arbeitszeit darf nicht gekürzt werden. Haben Sie also sechs Stunden gearbeitet, so gilt dies als Arbeitszeit; unabhängig davon, ob Sie danach eine halbe Stunde Pause gemacht haben oder nicht. So wie Sie es beschreiben, klingt diese Art der elektronischen Zeiterfassung nicht korrekt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susi meint
8. April 2017 at 23:14
Hallo
Ich bin examinierte pflegekraft, habe folgendes problem:
Laut arbeitsvertrag bin ich teilzeitbeschäftigt 25 stunden / 5 tage woche!
Zur erklärung: ich habe eine 80% behinderte tochter!
Ich muss fast jedes wochenende arbeiten, da ich da länger arbeiten kann (bis über den mittag), aber eines halb (nur samstag) und das nächste voll (samstag und sonntag) und unter der woche hab ich ziemlich viel frei, quasi zum ausgleich, aber ich frag mich ob das rechtens ist! Habe nichts mehr von den wochenenden, von der familie!
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 12:35
Hallo Susi,
diesbezüglich gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In § 11 ArbZG ist verankert, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Weiterhin muss es zum Freizeitausgleich innerhalb der Woche kommen, welcher bei Ihnen anscheinend vorliegt. Arbeiten Sie also nur jeden zweiten Sonntag im Jahr, liegt diesbezüglich kein Gesetzesverstoß vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Günther meint
1. April 2017 at 23:49
Hallo,
ich arbeite in einer Marketing-Agentur und habe in meinem Vertrag 40 Std./Woche und eine Kernzeit von 10-16 Uhr stehen. Jetzt möchte mein Arbeitgeber, dass ich bis 17 Uhr bleiben muss. Die Begründung ist, damit bis 17 Uhr alle Arbeitsplätze bestückt sind. Ich bin aufgrund der Verkehrslage (60 KM einfache Fahrt) gezwungen gegen 7:30-7:40 auf der Arbeit zu erscheinen,da ich sonst verkehrsbeding das doppelte an Fahrzeit hätte. Somit arbeite ich täglich mehr als die vorgeschriebenen 8 Stunden. Ist diese Anweisung statthaft aufgrund dieser Begründung?
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 9:26
Hallo Günther,
normalerweise ist in einem solchen Fall maßgeblich, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, die Sie in einer solchen Situation haben, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erik meint
2. März 2017 at 5:52
Ich arbeite in einem Betrieb der Wechselschichtig früh und spät Arbeit von Montag bis Freitag. Und der Abteilung wo ich arbeite wird allerdings 3-schichtig gearbeitet und zwar folgendermaßen in Wochen aufgeteilt Früh, Früh, Nacht, Nacht, Spät. Ist das zulässig? Die erste Frühschicht Woche soll jetzt nich umgestellt werden zur Spätschicht also dann 2x spät 2x Nacht und einmal früh, die pause wird nachts bezahlt und tagsüber muss man diese raus arbeiten aber Maschinen während der Pause produzieren lassen. Ist das zulässig? Mfg Erik
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:34
Hallo Erik,
im § 5 Arbeitszeitgesetz steht: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ Besteht dieser Zeitraum zwischen den Schichten, sind diese in der Regel zulässig. Haben Sie weiterhin zweifel, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mia meint
1. März 2017 at 18:22
Hallo,
wir arbeiten in der Industrie im 3-Schichtsystem. Leider haben wir einen Kollegen, der stets am Freitag in der Spät- und Nachtschicht 2-4 Stunden nach Hause geht. Dies geschieht leider erst von einer Minute zur anderen. Wenn es mal notwendig ist Samstag zu arbeiten, weigert er sich immer. Unser Arbeitgeber führt für alle ein AZ- Konto zur Ausgleichung von Arbeitsstunden. Nun meine Frage: Darf der Kollege so handeln und was können wir tun. um diese Unfairniss zu ändern?
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:50
Hallo Mia,
hierbei können Sie sich leider nur an Ihren Arbeitgeber oder, wenn vorhanden, an den Personal- bzw. Betriebsrat wenden. Verdeutlichen Sie, dass Sie sich eine faire Behandlung wünschen. Kompetente Arbeitgeber werden dem auch nachkommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robert meint
28. Februar 2017 at 16:31
Sollte, hätte, könnte: Versteh ich nicht ganz, wenn im §3 des Arbeisschutzgesetz steht, acht Stunden täglich ist das maximum und dahinter der Zusatz, SOLLTE nicht überschritten werden. Also heisst das, der Arbeitgeber kann sich daran halten, muss es aber nicht??
Ich habe mich auf eine Stelle beworben in der sie mir bei fünf Tagen 42,5 Stunden aufbrummen möchten. Heisst dann 8.5h täglich. Ist das nun zulässig oder nicht? Werde diese Stelle aufgrund dessen eh nicht antreten, da sich das etwas ausbäuterisch anhört, oder ich das inzwischen normal?
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:45
Hallo Robert,
Sie sprechen scheinbar von § 3 des Arbeitszeitgesetzes. Dort heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Es kann demnach zulässig sein, 8,5 Stunden täglich zu arbeiten, jedoch muss dafür ein gewisser Ausgleich erfolgen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E., Simone meint
27. Februar 2017 at 10:00
Ich seh nicht ganz duch bei den Arbeitszeiten für LKW- Fahrer, darum meine Frage : Wenn der Fahrer seine neun oder zehn Stunden Fahrzeit hat, wie verhält sich das den mit der Arbeitszeit, z. B . bei neun Stunden hat er eine Pausenzeit von einer dreivietel Stunde, muß dann die Pausenzeit von der Arbeitszeit abgezogen werden oder wie ist dann die reine Arbeitszeit, es wird ja immer eine Stunde Pause abgezogen, die nicht bezahlt wird.
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 14:25
Hallo Simone,
Lenkzeitunterbrechnungen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden dementsprechend normalerweise nicht vergütet. Die Lenkzeitunterbrechung ist demnach zusätzlich zur Arbeitszeit anzusehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ant4res meint
25. Februar 2017 at 17:38
Hallo, eine Freundin von mir hat mir vorhin erzählt das sie in einem Zerspanerbetrieb ab nächsten Monat jeweils 13 Tage am Stück arbeiten muss. In Früh, Spät und Nachtschichten untergliedert. Sie hat im Monat ganze 4 Tage frei. Teils gerade mal 1 Tag frei bevor Sie zur nächsten Schicht muss. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das dies so rechtens ist und wollt daher mal eure Meinung wissen.
MfG Ant4res
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 14:12
Hallo Ant4res,
laut Arbeitszeitgesetz kann dies in der Regel erlaubt sein. Arbeitnehmer benötigen allerdings nach Vollendung einer täglichen Arbeitszeit mindestens 11 Stunden Ruhezeit – und kann u. U. auf zehn Stunden verkürzt werden. Wird an einem Sonntag gearbeitet, muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Erfolgt eine Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss innerhalb von acht Wochen ein Ersatzruhetag eingelegt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lars meint
22. Februar 2017 at 17:14
Hallo
Meine Freundin arbeitet mit einem 36 Stunden vertag in einem Altenheim. Manchmal arbeitet sie 4 Wochenden hintereiander durch. Im Vetrag steht 150 Stunden. Wie sieht das aus, ist das so rechtens. Laut Gesetz weiiß ich das 19 Tage durcharbeiten maximal erlaubt sind.
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 13:30
Hallo Lars,
da haben Sie Recht. Zusätzlich müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein. Wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da dieser Sie individuell beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de