Mit dem Arbeitsschutz kann wohl jeder etwas anfangen und viele Arbeitnehmer verbinden diesen mit ihren täglichen Erfahrungen. Auch das Arbeitszeitgesetz ist wohl jedem ein Begriff.
Aber was ist der Arbeitszeitschutz? In welchem Zusammenhang stehen diese Begriffe und welche Anwendung finden Sie in der Praxis?
Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die maximalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Außerdem ist darin definiert, welche Regeln zu Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit einzuhalten sind.
Maximal acht Stunden am Tag sind gemäß Arbeitszeitgesetz erlaubt. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden täglich arbeiten, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Informationen zur Überstundenregelung finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeiten Arbeitnehmer mehr als neun Stunden, müssen sie 45 Minuten lang Pause machen.
Informationen rund um die Folgen, die ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz haben kann, erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Wie sieht der Arbeitszeitschutz im Tagesgeschäft in Unternehmen und Betrieben aus? Inwiefern regelt das Arbeitsschutzgesetz die maximale Arbeitszeit? Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz
Was ist Arbeitszeit? Darunter ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ausschließlich der Ruhepausen zu verstehen (§ 2 des Arbeitszeitgesetzes). Laut Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Sie sollte im Regelfall nicht überschritten werden.
Das Arbeitszeitgesetz ist einigen auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt, da es die Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland normiert. Dazu zählen auch Festlegungen bezüglich der Ruhepausen und Ruhezeiten.
Unter Arbeitszeitschutz ist zunächst ein Teilbereich des sozialen Arbeitsschutzes zu verstehen. Dabei geht es weitestgehend um die Vermeidung oder Verminderung von gesundheitlichen Gefahren und Risiken im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang einer nicht angemessenen Arbeitszeit auftreten können.
Eine hohe zeitliche Beanspruchung verursacht bei vielen Arbeitnehmern gesundheitliche Probleme. Dies betrifft nicht nur Burn-Out oder Depressionen, sondern die dauerhafte psychische Belastung durch Überstunden und Mehrarbeit kann sich auch auf den Körper negativ auswirken.
Alle öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem die sogenannte Arbeitszeitordnung vorangegangen ist. Sie war von 1924 bis 1994 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.
Doch was wird konkret im Arbeitszeitgesetz zu den Arbeitszeiten geregelt?
- Tägliche Höchstarbeitszeit
- Zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages
- Ruhepausen
- Arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag
- Sonn- und Feiertagsruhe
Arbeitszeitgesetz vs. Arbeitnehmerschutzgesetz:
Wie bereits erwähnt, ist das Arbeitszeitschutzgesetz synonym zum Arbeitszeitgesetz zu verwenden. Juristisch korrekt ist der Begriff Arbeitszeitgesetz.
Das Arbeitnehmerschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten in Österreich. Die Bezeichnung ist in Deutschland eher unüblich.
Zwar ist der Arbeitszeitschutz ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes, aber das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz sind nicht gleichzusetzen.
Der Arbeitsschutz umfasst generell alle Maßnahmen und Mittel sowie Methoden, die dem Schutz der Beschäftigten dienen sollen. Dies ist umfassend im Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Wenn demnach im Folgenden vom Arbeitsschutzgesetz die Rede ist, soll dies vor allem betonen, dass die Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil im Bereich des generellen Arbeitsschutzes ist.
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit nicht explizit aufgeführt. Denn um den Schutz zu gewährleisten, wurde das Arbeitszeitgesetz erlassen.
Inhalt vom Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz legt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden fest. Dies ergibt sich aus der bereits erwähnten täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen in der Woche.
Ebenso regelt das Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitszeit in Bezug auf Nebentätigkeiten. Denn sollten Sie als Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein, gilt auch hier die Höchstgrenze.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz beschreiben die Ruhezeiten jene Zeiträume zwischen den Arbeitstagen. Dabei ist von einer Mindestruhezeit von elf Stunden auszugehen.
Für das Arbeitszeitgesetz sind Ruhezeiten für manche Branchen extra geregelt. Dort können diese um eine Stunde gekürzt werden. Das betrifft folgende Bereiche:
- Krankenhäuser
- Gaststätten
- Beherbergungsbetriebe
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunk
- Landwirtschaft
Im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer gibt es zudem weitere Sonderregelungen, beispielsweise in Bezug auf die Lenkzeiten.
Wichtig! Seit dem 1. Januar 2004 sind sowohl Bereitschaftsdienst als auch Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu definieren. Aus diesem Grund müssen sie auch bei der Berechnung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie der maximalen täglichen Arbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden Berücksichtigung finden.
Neben den Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz auch Pausen geregelt, die maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Durch diese Unterbrechungen erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Sie vermeiden so Fehler am Arbeitsplatz. Derartige Pausen sind unbedingt von den sogenannten bezahlten Pausen abzugrenzen, denn sie werden nicht vergütet.
Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitsrecht regelt die maximale Arbeitszeit, vor allem um eine Gefährdung der Gesundheit durch Überlastung zu verhindern. Dies erfolgt neben dem Arbeitszeitgesetz in erster Linie durch die vertraglichen Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen werden.
Sollte die Verteilung der Arbeitszeit im Wochenverlauf nicht vollständig und umfassend im Vertrag geregelt sein, unterliegt sie der Weisungsbefugnis durch den Arbeitgeber.
Es gibt aber auch Gruppen, die vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen sind.
- Personen unter 18 Jahren (Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.)
- Selbständige
- Freie Mitarbeiter
- Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
- Chefärzte
- Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
- Arbeitnehmer, die in Eigenverantwortung erziehen, pflegen oder betreuen
- Personen aus dem liturgischen Bereich
Wichtig! Das Arbeitszeitgesetz soll in erster Linie den Arbeitnehmer schützen und eine gesundheitliche Gefährdung durch eine hohe zeitliche Belastung mindern.
Katerina meint
11. April 2018 at 14:56
Hallo
Ich habe folgende Frage.
Gibt es eine Mindestarbeitszeitbegrenzung für unbezahlte Praktika für Sekretariatsstellen?
MfG Katerina
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 9:42
Hallo Katerina,
die Arbeitszeit für Praktikanten darf im Durchschnitt die acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
11. April 2018 at 7:39
Hallo,
Mein Freund arbeitet als Elektriker, fast täglich zwischen 10 und 11 Stunden pro Tag. Er arbeitet meistens die Pausen durch, dazu kommt noch das er viel draußen arbeitet, momentan viel in der Sonne. Das Problem ist, er wollte sich 5 Minuten in den Schatten stellen und hat aber dafür eine Minusstunde bekommen, ist das eigentlich zulässig?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
20. April 2018 at 9:55
Hallo Lisa,
laut § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stehen jedem Arbeitnehmer „im voraus feststehende“ Pausen zu:
Die Frage ob ein konkretes Verhalten des Arbeitgebers zulässig ist, dürfen wir nicht beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jonas meint
6. April 2018 at 9:20
Ich arbeite von 6:30-1900 auf einem Schiff wir können abends nicht nach Hause die Zeit zwischen 1900-0630 ist keine bereitschaftszeit falls doch etwas passiert müssen wir dennoch raus (wiederspruch Nr. 1) wenn wir nachts von 2-3 arbeiten müssen wir dennoch normal aufstehen um 0630 normalerweise müssten wir doch ab 0300 die 11 Stunden wieder anfangen muss ich die Zeit die ich dann nicht normal arbeite nachholen ?
arbeitsrechte.de meint
18. April 2018 at 10:34
Hallo Jonas,
in ihrem Fall scheint es oft zu mehreren Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zu kommen. Eine Ruhezeit von 11 Stunden muss für gewöhnlich eingehalten werden. Dazu kommen die Arbeitszeiten, die weit über 10 Stunden pro Tag gehen. Auch das sorgt für Verstöße. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, wenn Ihr Vorgesetzter nach entsprechendem Hinweis keine Änderungen vornimmt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerstel meint
26. März 2018 at 14:20
Guten Tag,
ich bin beschäftigt bei einm Herrn im Arbeitgeber Modell. Er ist schwerst Behindert.
Wie siehr es da mit den 11 Stunden Ruhe Pausen aus, wenn ich zb. die Frühschicht, beginnt um 08.00 Uhr, dann die Spätschicht, beginnt um 15,30 Uhr und nun auch die Nachtschicht, die um 23.00 Uhr beginnt.
Oder noch ein Beispiel:
ich arbeite Spätdienst, also von und in der Nachtschicht, soll dann gleich wieder in die Spätschicht kommen. Dazwischen liegen gerade 7,5 Stunden und keine 11 Stunden wie der Gesetzgeber vorsieht.
Gibt es Ausnahmeregelungen, da im Privathaushal?
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 9:08
Hallo Gerstel,
elf Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten werden in § 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es laut § 5 Abs. 2 ArbZG nur in bestimmten Branchen (Pflege, Gaststätten etc.). Demnach darf aber die Ruhezeit nur vorübergehend und nur um eine Stunde verkürzt werden und muss außerdem zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgeglichen werden. Andere Ausnahmen sind uns nicht bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Veronika meint
15. März 2018 at 6:43
Hallo,
Mein Mann arbeitet im Logistik seit Juni 2017. Er konnte leider durch eine Zeitarbeitsfirma hingehen. Das Problem ist, dass er zurzeit wieder kaum Pause hat, obwohl manchmal mehr als 10 Stunden pro Tag arbeitet.
Auf die Zeitkontozettel kann bloß maximal 48 Stunden aufschreiben und er hat wieder 3 Stunden, was er nirgends schreiben kann. Letztes Mal hat alles so aufgeschrieben wie es war und da war eine riesengroße Zirkus davon, danach hatte er „ganz normale“ Arbeitstagen.
Zu wem könnten wir gehen, irgendwelche Möglichkeit zu finden? Der Chef droht denen jeden Tag mit Kündigung weil ein Zeitarbeiter kein Wert hat. Hat schon Abteilungwechsel nachgefragt aber er muss da bleiben.
Gruß
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 9:31
Hallo Veronika,
wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, sollte Ihr Mann sich an diesen wenden. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, sich Hilfe von einem Rechtsanwalt zu holen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
13. März 2018 at 9:10
Hallo,
Ich arbeite im 3-SCHICHTSYSTEM. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt laut Vertrag 40 Stunden. Normalerweise beginnt die Nachtschicht Sonntags um 22 Uhr und endet Freitags früh um 6 Uhr. 8Stunden täglich. Jetzt arbeiten wir aber nun schon seit einen halben Jahr bis Samstags um 6 Uhr. Also 48 Stunden in der Nachtschicht. Ist das zulässig da ja im Arbeitsvertrag eine 40 Stunden Woche geregelt ist? Und wenn ja, auch über einen solch langen Zeitraum?
Mit freundlichen Grüßen
Steffen
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 11:11
Hallo Steffen,
leider sind wir anhand Ihrer Informationen nicht in der Lage, Ihre Frage zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag auf seine Gesetzmäßigkeit prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ali meint
11. März 2018 at 22:29
Ich arbeite 8stunden montag und dienstag mittwoch und donnerstag 12 bis 14 stunden freitag 8bis 10 stunden ich habe ein vertrag fur 160 stunden 1600 brutto rechnen sie selber wie vièle stunden arbeite ich am monat sie sind uber 220 stunden 5 euro netto pro stunde ist das im eurem gesetz
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 10:15
Hallo Ali,
gemäß dem deutschen Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer täglich nicht mehr als 8 Arbeitsstunden leisten. In Ausnahmefällen sind 10 Stunden erlaubt, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt trotzdem nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeitet.
Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an diese gesetzliche Regelung, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fanio meint
1. März 2018 at 8:54
Hallo liebes Arbeitsrechte Team.
Ich habe in meine aktuelle Stelle gekündigt.
Bei mir wurden öfters die Ruhezeiten nicht eingehalten z.B.
Ich hatte spätschicht bis 22 Uhr und musste am nächsten Tag um 5.00 Uhr morgens wieder anfangen zu arbeiten.
Könnte ich da rechtlich vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Fanio
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 11:14
Hallo Fanio,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten. Welche rechtlichen Schritte hier möglich sind, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
26. Februar 2018 at 18:04
Hallo,
Wie verhalte ich mich am besten?
Mehr als 100 Überstunden aufgebaut, aber keine Sicht sie langfristig abzubauen. Ganz im Gegenteil, es kommen wöchentlich mehr dazu, wegen Unterbesetzung der Abteilung.
Mit der Geschäftsführung wurden Gespräche geführt aber bisher ohne Lösung bzw wird das Thema heruntergespielt und einfach abgetan.
Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer der seinen Job mag aber so nicht weiter machen kann!?
LG
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 11:13
Hallo Alex,
halten sich Geschäftsführer nicht an geltendes Recht, können Sie als Arbeitnehmer juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich also am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kai meint
23. Februar 2018 at 17:43
Hallo Arbeitsrecht.de Team,
bei und gibt es auch ständig Diskussionen um die Arbeitszeit. der Arbeitsvertrag basiert auf einer 40 Stunden Woche ohne Angabe von Arbeitstagen. Nun ist es so, daß wir 4 Tage von 08:00-20:00 oder 20:00-08:00 mit jeweils 2 Stunden Pause arbeiten. Danach haben wir immer 4 Tage frei. Man möchte uns aber zu einen 5ten Tag mindesten einmal im Monat drängen. Man begründet dies immer damit, daß wir die Jahresarbeitszeit nicht leisten. Kann man das so einfach machen.
Mit freundlichen Gruß
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:42
Hallo Kai,
es darf nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen werden. Dieses erlaubt eine Arbeitszeit von 10 Stunden, aber nur „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Für weitere Infos richten Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag rechtens ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
18. Februar 2018 at 13:51
Hallo,
Meine Frau ist am 01.02.bei einer neuen Firma die Flughafen Reinigung macht angefangen, heute ist schon der 18.02 und sie hat erst einen Tag frei bekommen. Da die Firma viel zu wenig Mittarbeiter hat, müssen die auch jedes Wochenende arbeiten und arbeiten für 2 – 3 Mittarbeiter machen. Meine Frau hat nur noch Schmerzen und kann sich gar nicht mehr richtig bewegen, weil die sich nicht 1Minute ausruhen dürfen.
Doch es geht ja um die Arbeitszeit,
Wie viel darf sie arbeiten, wie viel frei steht ihr zu, wie viel am Wochenende und auch mal 2 Tage frei
Ihr Arbeitsvertag besagt 40Std und sie weiß von anderen Mittarbeitern, das die ca. 230 Std im Monat machen und nur ca. 3 – -4 einzelne Tage frei bekommen-
Das die Gesundheit und die Familie dabei kaputt gehen ist der Firma anscheinend egal.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:27
Hallo Thomas,
wir raten Ihnen, sich mit dem Arbeitsvertrag, an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann prüfen, ob der Arbeitgeber Ihrer Frau sich richtig verhält und welche Maßnahmen ergriffen werden können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Iris meint
13. Februar 2018 at 10:33
Frage: Beispiel
ich arbeite in der ersten Woche von montags bis sonntags,
in der zweiten Woche von montags bis freitags,
in der dritte Woche von montags bis sonntags,
in der vierten Woche von montags bis freitags.
Habe ich damit meine Ausgleichstage für die Sonntage erhalten?
Gruß
Iris
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:12
Hallo Iris,
in § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es dazu: „Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.“ Da Sie alle zwei Wochen Samstag und Sonntag frei haben, sollte dies erfüllt sein. Um sicherzugehen, sollten Sie allerdings einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Markus R. meint
8. Februar 2018 at 7:35
Ist es einem Arbeitgeber erlaubt, ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer Überstundenfrei anzuordnen?
Sollte ich während dem Überstundenfrei krank werden, muss Überstundenfrei gestrichen werden und mir die eigentliche Arbeitszeit auf meinem Konto hinterlegt werden?
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:31
Hallo Markus,
der Umgang mit Überstunden ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Im Krankheitsfall können jedoch keine Überstunden verrechnet werden. Bei weiteren Fragen zu Ihrem Fall, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht genauere Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HOLGER meint
6. Februar 2018 at 1:32
Hallo,
Arbeite als Schlosser in einer Molkerei, dort kann es bei Wartungen an den Maschinen mal vorkommen das durch produktionsverzug ich um 6uhr anfange und nach ein bis zwei Stunden wieder nach Hause geschickt werde. Die Wartung wird dann auf 14uhr geschoben oder ich bin auf Abruf zuhause. Muss ich nachdem ich ja schon zwei Stunden in der Arbeit war auch die 11 Stunden Pause machen?
Gruß
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:35
Hallo Holger,
die Arbeitszeit zu stückeln, ist in der Regel nicht zulässig. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, kann ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peggy K. meint
30. Januar 2018 at 20:32
Hallo Arbeitsrechte,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin mit meinem Anliegen,ich versuch es mal.
Ich arbeite in einer Spielothek als Angestellte , 157,5 h im Monat. Durschnittliche Arbeitszeit ist von
16.30 Uhr bis 1.00 Uhr. Arbeite Sonn-und Feiertage und Wochenenden.
das Gleichheitsgesetz —weiss nicht ob es so genannt wird — gilt bei dieser Firma nicht es gibt 5 AN die permanent an Sonn-uns Feiertagen arbeiten, 15 AN haben immer frei an diesen Tagen.
Ich schreibe meine Stunden auf einen Zettel geb ab bekomm Abrechnung und Geld auf Konto. Sehr primitiv im Zeitalter von Handy und Co.
z.b
01.01 Mo ———– 7,5h Feiertag Neujahr
02.01 Di 9.00 – 16.30 7,5h
03.01 Mi 16.30 – 24.00 7.5h
04.01 Do ———- 7,5h Urlaub
05.01 Fr ———- 7,5h Urlaub
06.01 Sa 17.00 – 01.00 8,0h
07.01 So 17.00 – 24.00 7,0h +7,0 Sonntaglohn
u.s.w.
Nun mein Anliegen , ich bekomme keinen Ersatzruhetag für diesen Sonntag und somit versuche ich mir das Geld dafür zu holen. Chef sagt : “ Das bekommt kein Angestellter also Sie auch nicht.“
Habe versucht im Internet fündig zu werden und bin der Meinung das ich mit den +7.0h am Sonntag richtig liege. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:31
Hallo Peggy,
Arbeitssonntage müssen generell durch einen Ersatzruhetag ausgeglichen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia meint
23. Januar 2018 at 22:18
Hallo, liebes Arbeitsrecht-Team!
Ich arbeite Teilzeit mit 30 Stunden/Woche, mein Mann ist wochentags in einer anderen Stadt und erst Freitags wieder bei uns, und mein Kind befindet sich im letzten Kitajahr. Meine derzeitigen Arbeitszeiten sehen wie folgt aus:
Mo 8-12
Di 8-17
Mi 8-17
Do 8-15
Fr 8-12
An den zwei langen Tagen wird das Kind nachmittags von den Großeltern betreut, da ich es bei meinem Arbeitsweg sonst erst gegen 18 Uhr aus der Kita holen könnte. Die Großeltern wohnen allerdings in einer anderen Stadt und reisen dafür ein.
Nun will mein Chef neben den Öffnungszeiten des Büros (wir sind nur 3 Mitarbeiter) auch meine Arbeitszeiten ändern, und zwar so:
Mo 8-12
Di 8-18 (jetzt 9 Stunden, vorher die normalen 8)
Mi 8-12
Do 8-18 (jetzt 9 Stunden, vorher die normalen 8)
Fr 8-12
Problem 1: Großelternbetreuung am Donnerstag ist nicht schaffbar aufgrund eigener Termine.
Problem 2: Die Kita hat zwar bis 19 Uhr auf, aber das wird eine Punktlandung zum Abholen ohne Pufferzeiten und bis man mit Kind zu Hause ist, ist es halb 8.
Problem 3: Im Sommer kommt das Kind in die Schule. Hausaufgabenbetreuung Dienstags und Donnerstags um 19.30 Uhr? Welches Kind, zumal ein Erstklässler, kriegt das noch hin? Auf den Hort kann man sich ja nicht unbedingt verlassen.
Problem 4: Sind Arbeitszeiten zweimal die Woche von 9 Stunden am Stück überhaupt erlaubt?
Welche Möglichkeiten habe ich oder was blüht mir, wenn ich mit dieser Verteilung der Arbeitszeiten zweimal bis um 18 Uhr nicht einverstanden bin?
Gründe für diese Neuverteilung hat er noch nicht genannt, die wären noch zu erfragen.
Vielleicht können Sie mir einen ersten Anhaltspunkt geben? Vielen Dank im voraus.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:42
Hallo Silvia,
leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung erteilen. Wir würden Ihnen raten, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und sich ggf. anwaltlich beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johanna meint
18. Januar 2018 at 18:25
Hallo
ich habe ein problem und hoffe hier auf Hilfe!
Ich arbeite in einer Wohngruppe wo die Kinder 24 Stunden 7 Tage die Woche betreut werden. Ich habe keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag, lediglich einen mündlichen, der besagt, dass ich eine 30 Stunden Woche habe und wie viel Gehalt und Urlaub ich bekomme/habe. Nun zu meiner Frage. Wir areiten meist in langen Diensten z.B am Wochenende (24 Stunden – Samstag 9 Uhr bis Sonntsg 9 Uhr) hierfür werden uns allerdings lediglich 18 Stunden Arbeitszeit angerechnet, mit der begründung wir würden ja in der Nacht schlafen. Wie ich jetzt hier raus lese muss diese Zeit (die 6 Stunden die nicht angerechnet werden) jedoch zur Arbeitszeit dazu gerechnet werden. Denn mein Arbeitgeber gibt ja vor das ich mich an meiner Arbeitsstelle aufzuhalten habe um bei bedarf meine Arbeit aufnehmen zu können. Liege ich damit richtig? Desweiteren stellt sich damit für mich die Frage, wie dann die Ruhezeit auszusehen hat. Ich habe im kommenden Monat 3 Dienste, die wiefolgt aussehen:
Dienstag (13.02.) 16 Uhr bis Donnerstag (14.02.) 10Uhr – davon 6h Bereitschaft ( 0Uhr bis 6 Uhr) = 18 Arbeitsstunden
dann am gleichen Tag – Donnerstag (14.02.) 14.30 Uhr bis 20 Uhr
Dies wiederholt sich in den kommenden 2 Wochen ebenso.
Steht mir nach einer 18 Stunden Schicht, auch wenn sie 6 Bereitschaftsstunden enthält, eine Ruhepause von 11 Stunden zu oder ist es erlaubt, dass ich nach einer 18 Stunden Schicht nach einer Ruhezeit von 4,5 Stunden meine Arbeit wieder auf nehme?
Danke im voraus!
arbeitsrechte.de meint
23. Februar 2018 at 13:21
Hallo Johanna,
die Rechtslage in Bezug auf Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst ist kompliziert und die Rechtsprechung hierzu in ständiger Entwicklung. Aus diesem Grund und auch, weil wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janett E. meint
15. Januar 2018 at 22:57
Hallo Team von Arbeitsrecht, ich befinde mich in der Probezeit als Disponentin und Bürokraft und soll laut Vertrag 48 Std/Woche arbeiten. Ist die Pause inklusive oder kommt die noch dazu. 1 Stunde mindestens laut Vertrag. Mir wurde vor kurzem gesagt ich müsse 10 Std/ Tag arbeiten plus 1 Stunde Pause, also 11 Stunden. Laut Vertrag werden Überstunden nach Wahl, entweder vergütet oder durch Freistellung abgegolten. Es ist kein Tarifvertrag angegeben. Arbeite also seit dem 1.9.17 jeden Tag mindestens 9,5 Stunden. Manchmal sogar mehr. Bekomme kein Geld für die Überstunden und auch keine Freistellung. Was kann ich tun. Danke für eure Hilfe.
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2018 at 15:17
Hallo Janett,
die Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit nicht länger als 8 Stunden betragen darf. Eine Erhöhung auf 10 Stunden ist an einzelnen Tagen zulässig, solange der Arbeitnehmer im Durchschnitt von 6 Monaten trotzdem nur 8 Stunden täglich arbeitet.
Sieht der Arbeitsvertrag eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich von Überstunden vor, steht dies dem Arbeitnehmer auch zu.
Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Becks meint
1. Januar 2018 at 20:21
Einen schönen guten Tag! Über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit habe ich nun sehr viel gelesen. Wie ist es denn mit der monatlichen Arbeitszeit? Gibt es auch dafür eine Höchstgrenze? Kaum ein Monat hat genau vier Wochen und nicht jeder Monat beginnt mit einem Montag und endet mit einem Samstag.
Ich habe mal etwas von max. 200h gehört. Ist das richtig?
Schon jetzt vielen lieben Dank für die Antwort!
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 11:14
Hallo Becks,
für die Berechnung einer maximalen Arbeitszeit wird nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit herangezogen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fritz meint
18. Dezember 2017 at 12:03
Hallo,
ich arbeite auf einer Bohranlage (Bohrungen nach Öl) auf dem Land in Deutschland als Mechaniker.
Ich arbeite 14 Tage am Stück jeweils von 8:00 bis 18:00 auch am Wochenende. Danach habe ich 14 Tage frei dann kommt meine Ablösung. Nach 18:00 habe ich Bereitschaft bis zum nächsten morgen. Es kommt öfter vor das ich in der Nacht arbeiten muß. Ich muß aber wieder um 8:00 zur Arbeit erscheinen. So habe ich teilweise nur ein paar Stunden Ruhepause. Ist das so rechtens?
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 15:53
Hallo Fritz,
in der Regel sind derartige Bedingungen nicht rechtens, es gibt aber Ausnahmefälle, in denen die Tätigkeit solche Arbeitszeiten unumgänglich macht. Dies vermögen wir von unserer Seite nicht zu beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Putzfee meint
18. Dezember 2017 at 10:39
Guten Tag
Ich arbeite in der Gebäudereinigung mit 16 Wochenstunden von Montag bis Freitag im Arbeitsvertrag so aufgeführt.
Zwischen unserem Chef und dem Pflegeheim wurde ein reinigungsturnus von 5 Tagen die Woche vereinbart.
Wie verhält sich das nun an Feiertagen zudenen wir immer verpflichtet werden.
Wir bekommen den Feiertag bezahlt mit 75 Prozent Zuschlag.
An aufeinanderliegenden Feiertagen soll samstags vor oder nachgearbeitet werden.
Hat man also in dieser Branche keinerlei Rechte auf Feiertage?
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 15:41
Hallo Putzfee,
hat ein Unternehmen die Berechtigung zur Feiertagsarbeit, kann der Arbeitgeber diese anordnen. Es existiert keine gesetzliche Obergrenze, die die Anzahl der zu arbeitenden Feiertage beschränkt. Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, empfehlen wir Ihnen, sich an diesen zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meister meint
5. Dezember 2017 at 7:02
Hallo Arbeitsrecht.de,
ich habe eine 5 Tage Woche (Mo-Fr.) im Außendienst. Ab und zu sind Messen die meistens am Samstag und/oder am Sonntag statt finden. Für den Sonntag ist ein Ausgleichstag innerhalb der darauf folgenden 2 Wochen zu nehmen. Wann kann / darf dieser genommen werden? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich diesen Ausgleichstag an einem Samstag nehmen muss? obwohl ich den Samstag sowieso frei habe.
Oder muss ich diesen, als Ausgleich, zwischen Mo-und Fr. nehmen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß Theo
arbeitsrechte.de meint
2. Februar 2018 at 15:32
Hallo Meister,
der Ausgleichstag muss einen regulären Arbeitstag ersetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Horst meint
24. November 2017 at 17:48
Ist es zulässig die Bereitschaftszeit mit einem Zeitfaktor (0,6) zu versehen, so das bei 4 Stunden Bereitschaftszeit nur 2,4 Stunden als Arbeitszeit gerechnet werden? Diese Frage stellt sich bei unseren Beschäftigten. Wir sind in einem privaten Krankentransportunternehmen tätig, und die Standzeiten ( aus unserer Sicht Bereitschaftszeit) werden derzeit nicht als Arbeitszeit angerechnet und damit auch nicht vergütet. So halten wir natürlich die Höchstarbeitszeiten ein. Sollte de o.g. Regelung zulässig sein, würden wir gerne eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen. Ich bin der Betriebsratsvorsitzende in diesem Unternehmen
arbeitsrechte.de meint
22. Januar 2018 at 10:33
Hallo Horst,
die Beurteilung von arbeitsvertraglichen Regelungen auf ihre Zulässigkeit fällt in den Bereich der Rechtsberatung. Diese dürfen wir nicht anwenden. Bei Rechtsstreitigkeiten und Fragen der rechtlichen Beurteilung eines individuellen Sachverhalts kann Sie ein Rechtsanwalt unterstützen. Wir hingegen dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina meint
21. November 2017 at 15:15
Hallo, meine Tochter ist 16 Jahre alt und macht eine Ausbildung zur Hotelfachfrau.
Es kommt zu einigen Problemen, die die Arbeitszeit und auch die Pausenzeitbetreffen. Meist erhält meine Tochter nur 30 min Pause, auch wenn sie einen Dienst von 7 – 16 Uhr hat.
Nach dem JArbSchG müssten es doch 60 min sein oder gibt es hier eine Ausnahme im Hotel- bzw. Gatronomiebereich?
Eine weitere knifflige Frage zur Fünftagewoche des JArbSchG: Meine Tochter arbeitet Schichtdienst und im Hotel bzw. Gastronomiebereich ist halt auch Wochenendarbeit Pflicht. Wenn man sich im Extremfall zwei Arbeitswochen hintereinander anschaut, dann könnte es sein, dass sie 10 Tage hintereinander arbeitet muss, was ich für eine 16 jährige Jugendliche schon sehr heftig finde. Diese sind zwar auf 2 Wochen verteilt und überschreiten dabei auch nicht unbedingt die 40 Arbeitsstunden pro Woche.
Jeder normale Jugendliche ist durch das JArbSchG vor Überlastungen geschützt, in dem eigentlich ganz klar eine Fünftagearbeitswoche von Montag bis Freitag herrscht, an die sich dann zwei freie Tage des Wochenendes anschließen. Meine Tochter arbeitet oft 6, 7, 8 Tage hintereinander, bevor es dann mal einen freien Tag (nicht unbedingt zwei freie Tage) gibt. Das Hotel sagt, jede Woche zählt neu. Doch dadurch kann es im Extremfall zu folgender Situation kommen:
Montag – frei
Dienstag – frei
Mittwoch – 8 Stunden Arbeit
Donnertag – 8 Stunden Arbeit
Freitag – 8 Stunden Arbeit
Samstag – 8 Stunden Arbeit
Sonntag – 8 Stunden Arbeit
Montag – 8 Stunden Arbeit
Dienstag – 8 Stunden Arbeit
Mittwoch – 8 Stunden Arbeit
Donnerstag – 8 Stunden Arbeit
Freitag – 8 Stunden Arbeit
Samstag – frei
Sonntag – frei
Ist dies entsprechend der Arbeitsgesetzte bzw. gerade entsprechend des JArbSchG statthaft für eine 16jährige Jugendliche?
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 15:05
Hallo Martina,
die Pausenregeln des JArbSchG kennen keine branchenabhängigen Ausnahmen! Auch im Hotel-/Gastronomiebereich sind diese einzuhalten. Der von Ihnen genannte Extremfall verstößt in jedem Fall gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz und auch gegen das Arbeitszeitgesetz. Weigert sich das Management, hier Fehler einzusehen, sollten Sie zukünftige Schritte abwägen. Bei Problemen kann Sie auch ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hinweis meint
9. November 2017 at 17:37
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bereitschaft ist seit 2009 als Arbeits- und nicht als Ruhezeit zu werten!
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 12:45
Hallo Hinweis,
danke für die Anmerkung. Dies ist sogar bereits seit 2004 der Fall. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de