Mit dem Arbeitsschutz kann wohl jeder etwas anfangen und viele Arbeitnehmer verbinden diesen mit ihren täglichen Erfahrungen. Auch das Arbeitszeitgesetz ist wohl jedem ein Begriff.
Aber was ist der Arbeitszeitschutz? In welchem Zusammenhang stehen diese Begriffe und welche Anwendung finden Sie in der Praxis?
Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die maximalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Außerdem ist darin definiert, welche Regeln zu Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit einzuhalten sind.
Maximal acht Stunden am Tag sind gemäß Arbeitszeitgesetz erlaubt. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden täglich arbeiten, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Informationen zur Überstundenregelung finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeiten Arbeitnehmer mehr als neun Stunden, müssen sie 45 Minuten lang Pause machen.
Informationen rund um die Folgen, die ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz haben kann, erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Wie sieht der Arbeitszeitschutz im Tagesgeschäft in Unternehmen und Betrieben aus? Inwiefern regelt das Arbeitsschutzgesetz die maximale Arbeitszeit? Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz
Was ist Arbeitszeit? Darunter ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ausschließlich der Ruhepausen zu verstehen (§ 2 des Arbeitszeitgesetzes). Laut Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Sie sollte im Regelfall nicht überschritten werden.
Das Arbeitszeitgesetz ist einigen auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt, da es die Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland normiert. Dazu zählen auch Festlegungen bezüglich der Ruhepausen und Ruhezeiten.
Unter Arbeitszeitschutz ist zunächst ein Teilbereich des sozialen Arbeitsschutzes zu verstehen. Dabei geht es weitestgehend um die Vermeidung oder Verminderung von gesundheitlichen Gefahren und Risiken im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang einer nicht angemessenen Arbeitszeit auftreten können.
Eine hohe zeitliche Beanspruchung verursacht bei vielen Arbeitnehmern gesundheitliche Probleme. Dies betrifft nicht nur Burn-Out oder Depressionen, sondern die dauerhafte psychische Belastung durch Überstunden und Mehrarbeit kann sich auch auf den Körper negativ auswirken.
Alle öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem die sogenannte Arbeitszeitordnung vorangegangen ist. Sie war von 1924 bis 1994 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.
Doch was wird konkret im Arbeitszeitgesetz zu den Arbeitszeiten geregelt?
- Tägliche Höchstarbeitszeit
- Zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages
- Ruhepausen
- Arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag
- Sonn- und Feiertagsruhe
Arbeitszeitgesetz vs. Arbeitnehmerschutzgesetz:
Wie bereits erwähnt, ist das Arbeitszeitschutzgesetz synonym zum Arbeitszeitgesetz zu verwenden. Juristisch korrekt ist der Begriff Arbeitszeitgesetz.
Das Arbeitnehmerschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten in Österreich. Die Bezeichnung ist in Deutschland eher unüblich.
Zwar ist der Arbeitszeitschutz ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes, aber das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz sind nicht gleichzusetzen.
Der Arbeitsschutz umfasst generell alle Maßnahmen und Mittel sowie Methoden, die dem Schutz der Beschäftigten dienen sollen. Dies ist umfassend im Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Wenn demnach im Folgenden vom Arbeitsschutzgesetz die Rede ist, soll dies vor allem betonen, dass die Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil im Bereich des generellen Arbeitsschutzes ist.
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit nicht explizit aufgeführt. Denn um den Schutz zu gewährleisten, wurde das Arbeitszeitgesetz erlassen.
Inhalt vom Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz legt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden fest. Dies ergibt sich aus der bereits erwähnten täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen in der Woche.
Ebenso regelt das Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitszeit in Bezug auf Nebentätigkeiten. Denn sollten Sie als Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein, gilt auch hier die Höchstgrenze.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz beschreiben die Ruhezeiten jene Zeiträume zwischen den Arbeitstagen. Dabei ist von einer Mindestruhezeit von elf Stunden auszugehen.
Für das Arbeitszeitgesetz sind Ruhezeiten für manche Branchen extra geregelt. Dort können diese um eine Stunde gekürzt werden. Das betrifft folgende Bereiche:
- Krankenhäuser
- Gaststätten
- Beherbergungsbetriebe
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunk
- Landwirtschaft
Im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer gibt es zudem weitere Sonderregelungen, beispielsweise in Bezug auf die Lenkzeiten.
Wichtig! Seit dem 1. Januar 2004 sind sowohl Bereitschaftsdienst als auch Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu definieren. Aus diesem Grund müssen sie auch bei der Berechnung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie der maximalen täglichen Arbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden Berücksichtigung finden.
Neben den Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz auch Pausen geregelt, die maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Durch diese Unterbrechungen erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Sie vermeiden so Fehler am Arbeitsplatz. Derartige Pausen sind unbedingt von den sogenannten bezahlten Pausen abzugrenzen, denn sie werden nicht vergütet.
Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitsrecht regelt die maximale Arbeitszeit, vor allem um eine Gefährdung der Gesundheit durch Überlastung zu verhindern. Dies erfolgt neben dem Arbeitszeitgesetz in erster Linie durch die vertraglichen Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen werden.
Sollte die Verteilung der Arbeitszeit im Wochenverlauf nicht vollständig und umfassend im Vertrag geregelt sein, unterliegt sie der Weisungsbefugnis durch den Arbeitgeber.
Es gibt aber auch Gruppen, die vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen sind.
- Personen unter 18 Jahren (Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.)
- Selbständige
- Freie Mitarbeiter
- Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
- Chefärzte
- Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
- Arbeitnehmer, die in Eigenverantwortung erziehen, pflegen oder betreuen
- Personen aus dem liturgischen Bereich
Wichtig! Das Arbeitszeitgesetz soll in erster Linie den Arbeitnehmer schützen und eine gesundheitliche Gefährdung durch eine hohe zeitliche Belastung mindern.
Bakiev meint
6. Februar 2019 at 21:37
HALLO,
Ich heiße Bach.
Jetzt bin ich im 3. Ausbildungsjahr in Kfz- Mechatroniker in einer Frei-Werkstatt .
Unser Chef ist immer hektisch und er ist Alarmist , während wir arbeiten.
z.B ein Arbeit : Ein Radwechsel ohne zu wuchten. Zeit c.a 20 min.
Aber zwingt uns er in 7-10 Min Zeitraum die Arbeit fertig zu machen.
Das ist zusätzlich Ärger, Nervosität, Belastung, Fehler (wegen hektisch). Du kriegst auch nicht zusätzlich Geld oder etwas. .
Gibt es Regeln oder Gesetz in dem man sich schutzen kann? (für KFZ Branche ).
Wie hoch muss sein die Belastung während einem Arbeitstag.?
Vielen Dank im Voraus.
Markus meint
24. Februar 2019 at 7:26
Such dir bette ne neue werkstatt wo du dein 3. Lehrhahr fertig machen kannst. Gib ihm keine chance euch so zu stressen!!
Das arbeitsamt hilft bei solchen fällen….
Hans - Jürgen meint
6. Februar 2019 at 8:12
Hallo,
ich arbeite in einem Verkehrsbetrieb und leider gibt es immer wieder unterschiedliche Auslegungen in Bezug auf die Definition Wochenende. Gibt es aus Ihrer Sicht eine klare rechtlich einwandfreie Definition für die Begrifflichkeit Wochenende?
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2019 at 10:57
Hallo Hans-Jürgen,
das kommt gewöhnlich auf den jeweiligen juristischen Kontext an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
5. Februar 2019 at 10:21
Hallo, mein Arbeitgeber möchte das ich wieder auswärtig arbeite. Prinzipiell habe ich damit überhaupt kein Problem, aber er verweigert das Hotel und möchte das wir täglich fahren. Ich soll zum Beispiel in der kommenden Woche an acht Tagen hintereinander von 9-19Uhr arbeiten. Danach geht es 150 km mit dem Auto zu dem Ort wo die ganzen Kollegen herkommen und ich muss dann noch mal 80 km nach Hause fahren. Um am nächsten Morgen pünktlich wieder am Treffpunkt zu sein müsste ich circa 5:30 Uhr losfahren, damit ich 7Uhr am Treffpunkt bin. Manchmal reichen diese 2 Stunden vom Treffpunkt bis zum Einsatzort auch nicht aus. Bei einem pünktlichen Feierabend um 19:00 Uhr
Meine Frage, ist es zumutbar von meinem Arbeitgeber aus mich täglich pendeln zu lassen? Zweitens frage ich auch für die Kollegen aus dem anderen Ort mit 150 km. In meinen Augen wird erstens die Arbeitszeit überschritten, denn man arbeitet in jedem Fall mindestens 72 Stunden an acht auf einanderfolgenden Tagen, eventuelle Überstunden sind da noch nicht eingerechnet. Das geht eindeutig auf Lasten meiner Gesundheit. Bei einem pünktlichen Feierabend um 19:00 Uhr, könnte ich realistisch 22:00 Uhr zu Hause sein. Dann würde ich mir was zu essen kochen und vielleicht Brötchen schmieren, in jedem Fall hätten sowieso alle Läden schon zu und ich würde nichts mehr zu essen kaufen können und dann ab ins Bett. Spätestens 5:30 Uhr muss ich bei mir wieder losfahren, es könnte auch erforderlich sein das es schon um fünf ist je nachdem wann der Treffpunkt disponiert ist. Kann mein Arbeitgeber so etwas verlangen, und das auch noch ein acht Tagen hintereinander?
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2019 at 10:42
Hallo Peter,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können Ihr Anliegen aber von einem Anwalt prüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arthur meint
4. Februar 2019 at 20:14
Sehr Geehrte Dammen und Herren,
Ich Arbeite als Monteur, laut meinen Vertrag 40 Stunden die Woche, das Problem bei mir ist die Wochenende
am Wochenende fahre ich Zuhause und zurück 1200km, das ist etwa 14 stunden Zeit,. Mein arbeitgeber will das nicht als Arbeitszeit recnen.
Meine Frage an euch: Was für Rechte habe ich?
Mit freundlichen Grüßen
Arthur
Kimera meint
1. Februar 2019 at 11:44
Guten Tag Liebes Team, ich hätte auch eine Frage:
Ich arbeite alle 2 Wochen 6 Tage die Woche. Mache also alle 2 Wochen 4 Überstunden, weil wir Samstags nur von 8-12 geöffnet haben. Mein Chef will das mit „Freizeitausgleich“ vergüten. So steht es im Vertrag. Allerdings will er mir nicht die tatsächlichen Stunden gutschreiben sondern mir stattdessen aufs Jahr gerechnet 1,5 Tage mehr Urlaub geben. Eigentlich stehen mir bei 26 Samstagsdiensten, 13 Tage Freizeit zu. 1,5 Tage sind für ihn eine gute Lösung, aber mich benachteiligt das doch sehr. Darf er das? Wenn im Vertag steht „Freizeitausgleich“ bedeutet das auch er kann mir einfach mehr Urlaub geben?
Vielen Dank
LG
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 15:13
Hallo Kimera,
ob dieses Vorgehen im Rahmen des Arbeitsvertrages liegt, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis M. meint
29. Januar 2019 at 8:26
Hallo,
ich arbeite als Servicetechniker und habe eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden (Mo-Fr). Jetzt hat mein Arbeitgeber an einem Samstag Arbeit angeordnet. Diese hat sich nun durch Verzögerungen auf Sonntag ausgeweitet.
Am Sonntagabend habe ich also angefangen zu arbeiten und hatte Montag um 4 Uhr Feierabend.
Mein Arbeitgeber möchte nun, dass ich Montag Überstunden abbaue. Muss er diesen Tag nicht eigentlich voll bezahlen?
Normalerweise hätte ich Bereitschaftsdienst von zuhause aus gehabt, diesen konnte ich natürlich nicht ab 7 Uhr antreten, da ich erst um 5 im Bett war.
vielen dank für eure Hilfe 🙂
martin meint
26. Januar 2019 at 0:42
hi ich arbeite Vollzeit 40 stunden die Woche
möchte aber aufgrund der zeit die ich trotzdem habe bei einen andern Arbeitgeber auch arbeiten ca. 45 stunden im Monat und auch oft sonntags und kommt dann auch einmal die Woche vor das ich nicht die 11 stunden Ruhezeit einhalten kann. darf ich das selber für mich verantworteten wenn meine Hauptstelle nicht darunter leidet. da ich dann auch sonntags arbeite und teilweise dann auch mal auf ein 14 bis 15 gesammmtarbeitstag komme
LG
Leo G. meint
19. Januar 2019 at 7:57
Hallo,
ich soll demnächst am Samstag von 17 Uhr bis ca. 2 Uhr nachts arbeiten. Den Rest vom Sonntag habe ich dann frei. Darf ich dann am Montag wieder um 8 Uhr anfangen zu Arbeiten, oder gilt da 24 frei plus 11 Std. Ruhezeit?
Gruß Leo
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 13:43
Hallo Leo,
die 11 Stunden Ruhezeit werden nicht auf den Sonntag aufgerechnet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Josephine meint
18. Januar 2019 at 13:18
Hallo,
ich habe vor Kurzem eine neue Arbeit aufgenommen. Da der Auftraggeber für unsere Maßnahme keine Zeiten vorsieht, in denen die Geschäftsstelle unbesetzt ist, darf ich die Geschäftsstelle in meiner Pause nicht verlassen und muss in meinem Büro Pause machen. Ist das zulässig? Es kommen keine Menschen zu Schaden, wenn ich nicht in der Geschäftsstelle bin.
Meine Chefin reagiert auf Nachfragen nicht selbst, sondern schickt die Standortleitung vorbei, die mir erklärt, dass die Geschäftsstelle immer betzt sein muss. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass es verboten sei, die Geschäftsstelle in der Zeit von 7:30 bis 16 Uhr zu verlassen.
Herzlichen Dank für Antwort.
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 13:26
Hallo Josephine,
wenden Sie sich mit diesem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Der kann beurteilen welche Pflichten sich für Sie ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
8. Januar 2019 at 19:42
Hallo Arbeitsrechte Team,
Ich arbeite früh, fange oft um 3 Uhr an manchmal 2 sonst 4.
Mein Arbeitgeber Zahlt keinen Nachtzuschlag. Wir sind Tariflich nicht gebunden.
Wenn ich es richtig versteh , steht mir der Zuschlag zu wenn ich mehr als 2 stunden im Nachtzuschlag Radius arbeite. Das heißt wenn ich um 3 Uhr anfange steht mir bis 6 Uhr Nachtzuschlag zu.
Ich hab von einem Urteil gelesen das ein Arbeitgeber verdonnert wurde 5 Jahre nachzuzahlen.
Würde auf über 1100 Stunden Nachtzuschlag kommen die nicht gezahlt worden sind.
Wie kann ich zu meinem Recht kommen, oder liege ich hier falsch ?
Vielen Dank.
Frank
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 13:48
Hallo Frank,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, würden Ihnen allerdings empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
F. R meint
7. Januar 2019 at 19:58
Guten Tag, ich arbeite als Hausmeister und habe schließdienst am Wochenende!
9:00 – 9:30 öffnen
13:00-13:30 Kontrolle von Toilette und Räumen
18:00-18:30 Abschließen der Räume
Jeweils Fahrzeit von 30min zur Arbeitsstätte.
Kann man denn kompletten Tag alles Arbeitstag rechnen, oder nur die Zeit die ich bei der Arbeit war?Oder muss der Arbeitgeber mir die Kilometer bezahlen?
Grüsse
F. R
Melike meint
5. Januar 2019 at 20:15
Hallo,
Ich hätte auch eine Frag und zwar ich arbeite im Einzelhandel als Teilzeit die Woche 30h und habe öftersmal von 9:15-20:10 gearbeitet und ich jeden Tag durch gearbeitet habe ohne die Woche frei zu bekommen außer Sonntag, jetzt kriege ich die Woche einmal frei und wir Mitarbeiter Mangel schon seit 2 Jahren habe und nichts unternommen wird, weil es heißt das wir genug Leute sind. Dadurch habe ich 300 Überstunden die ich nicht ausgezahlt bekomme oder das was dafür gemacht wird, trotz ich meinen Chef darüber angesprochen hatte. Was kann ich dafür tun? Danke im Voraus.
Jonas meint
31. Dezember 2018 at 5:07
Hallo Arbeitsrechte Team,
ich hätte mal eine Frage, im Arbeitszeitgesetz steht es nicht explizit drin.
Wie viele Arbeitstage arbeitet ein Schichtarbeiter mit einer 40 Stunden Woche / 8 Stunden am Tag im Jahr?
Hat ein Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit stattgefunden, wenn ich auf die selben Tage komme, wie ein regulärer Arbeitnehmer?
Freundliche Grüße
Jonas
Petra meint
28. Dezember 2018 at 22:01
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Std. im Einzelhandel, 1 Tag Arbeit, 1 Tag frei, 2 Tage arbeiten,
Freitag und Samstag Krank mit Krankenschein. Werden Freitag und Samstag als Arbeitstag gerechnet, obwohl krank?
Husein meint
21. Dezember 2018 at 10:35
Hallo, mich interessiert ob man auch mehr als 48h/Woche arbeiten darf wenn man selbst möchte.
Ich habe eine Vollzeitstelle mit 40h und würde zusätzlich noch gerne 10h/Woche auf Minijob-Basis arbeiten da ich genug Zeit und Lust dazu hätte. Darf man dann auch, ohne den Ausgleich innerhalb der 24 Wochen, länger arbeiten?
Uwe meint
12. Dezember 2018 at 17:30
Hallo, meine Frau arbeitet im Handel und muss jeden 2. Samstag arbeiten. Dafür bekommt sie in der folgenden Woche einen Tag ( 8 Stunden) frei. Da das Geschäft am 24.12. und 31.12. nur bis 12:00 Uhr geöffnet ist, als nur 4 Stunden Arbeitszeit, soll meine Frau, wenn sie frei haben will für diesen halben Tag ihren freien Tag opfern. „Meinung vom Marktleiter: über 4 Stunden Arbeitszeit werden als ein voller Arbeitstag angerechnet“ Ist das so richtig?
J. meint
7. Dezember 2018 at 10:41
Hallo,
mein Freund arbeitet als Elektrotechniker für Automatisierungstechnik in einem Elektrobetrieb. Er ist mehrmals im Jahr für 2-4 Wochen auf Montage um diverse Anlagen zu programmieren und in Betrieb zu nehmen.
Nun folgende Situation: Die Firma X, von der die Elektrofirma beauftragt wurde, ist mit der Anlage im Verzug, will diesen aber nicht melden, da sonst erhebliche Kosten auf sie zukommen. Die Mitarbeiter der Elektrofirma sollen nun in den nächsten 3 Wochen diesen Verzug wieder aufarbeiten. Anweisung des Projektleiters (Firma X):“Ihr könnt ja auch mal 14 Stunden und Sonntags arbeiten. Auf Montage ist das so!“ Ist das zulässig? Die Jungs fangen morgens um spätestens halb 8 mit ihrer Arbeit an und vor 19 Uhr ist selten Feierabend. Samstags wird auch gearbeitet. Der Chef der Elektrofirma traut sich nicht nein zu sagen, da er Angst hat einen großen Kunden zu verlieren.
Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten? Ist dringend!!!
Heike meint
5. Dezember 2018 at 16:36
Hallo
meine Frage.sind einzelne Tage mal über 8 h erlaubt wenn man in der 40 h Woche bleibt?
Ich arbeite
Montag 3,75 h
Dienstag 10,00 h
Mittwoch 4,0 h
Donnerst 6,5 h (aller 2 Wochen +2,0 h gesamt dann 8,5 h
Freitag 4,0
in der Woche sind das mal 29,25 h bzw 31,25 h
überlege nun einen zweiten Job rein zu nehmen weil ich von diesem einen mit h Lohn 9,55 nicht leben kann, da wäre ich Aufstocker wenn es reduziert wird. wollte ich vermeiden.
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 10:18
Hallo Heike,
in § 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es zu dem Thema: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marie meint
29. November 2018 at 12:32
Hallo,
folgende Frage kam heute bei uns in der Abteilung auf:
Bsp.: ich nehme zwei Tage Überstunden und erkranke währenddessen.
Werden die Überstunden wieder gutgeschrieben, wenn ich im Gegenzug einen Krankenschein vorlege?
Mein Kollege meinte nein.
Da ich mir das aber nicht vorstellen kann, hoffe ich dass mir hier jemand helfen kann.
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:50
Hallo Marie,
in der Regel wird kein Freizeitausgleich aufgewendet, wenn eine Krankheit vorliegt. Ob die Überstunden rückgerechnet werden können, kann Ihnen die Personalabteilung oder ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ringo J. meint
27. November 2018 at 15:56
Hallo,
ich arbeite im Baugewerbe die normale Arbeitszeit Mo.-Fr. 7.00 – 16.00 Uhr,
es kann auch mal 1,2 h länger gehen ,wird auch als Überstunde bezahlt soweit in Ordnung.
Wir haben eine Vertrag mit einem Kommunalen Versorger wo über Nacht und Wochenende Bereitschaft gewährleisten werden muss, so passiert es (Bsp.) das man 15.00 Uhr zur Havarie abgezogen wird und bis vllt. 23.00 Uhr die Havarie beseitigt oder eben 18.00 Uhr zur Havarie bestellt wird und je nachdem 22/23.00 Uhr arbeitet.
Ich glaube im Baugewerbe denkt kaum jemand an diese Möglichkeit der Havarien (handelt sich um Trinkwasserversorgung) ,da wir keine Feuerwehrleute oder im Medizinischen Bereich tätig sind.
Meine Frage wie ist da die Regelarbeitszeit im Baugewerbe oder handelt es sich um höhere Gewalt, wenn ich nur an die Arbeitsschutzlehrgänge denke, für die ich/wir unterschreiben, dann kann daß sicher nicht richtig sein und dieser Ablauf geht schon seit 25 Jahren so.
Vielen Dank
Stefan meint
25. November 2018 at 0:33
Hallo,
ich arbeite in einem Privatem Entsorgungsfachbetrieb und mein Chef verlangt täglich von 7 bis 18 Uhr zu arbeiten,dazu jeden 2. Samstag von 7 bis 12 Uhr.
Wenn ich Urlaub machen bezahlt er aber nur 8 stunden pro Tag und nicht die sonst von mir täglich geleisteten 10 Stunden.
Daher ist meine Frage,wenn er 10 Stunden pro Tag verlangt,muss er dann auch 10 Stunden bei Urlaub zahlen?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 14:18
Hallo Stefan,
in der Regel ergibt sich der Anspruch auf Bezahlung im Urlaub aus den im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nici meint
23. November 2018 at 14:58
Hallo
in meinem Arbeitsvertrag wurden 160 Stunden im Monat vereinbart. Schon bei der Vertragsunterzeichnung habe ich darauf hingewiesen, dass dies etwas wenig ist für eine Vollzeitstelle. Nun wurde so gearbeitet und jetzt wird behauptet dies war ein Fehler und es wird alles umgerechnet auf 40 Stunden in der Woche, da ja nicht jeder Monat gelich viele Arbeitstage hat. Ist es nun rechtens, dass der Arbeitgeber dies umrechnet, obwohl im Vertrag von 160 Stunden im Monat die Rede ist? Somit hätte ich laut Aufzeichnung eine Menge überstunden. Durch die neue Berechnung sind wir bei der Hälfte?
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:44
Hallo Nici,
in einem solchen Fall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das Ganze von ihm überprüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helga meint
22. November 2018 at 13:47
Hallo,
durch Schichtänderungen mußte ich mich von einer 5- Tage Woche mit 8 Std. pro Tag auf eine
4-Tage Woche mit 9,5 Std. pro Tag, ohne Pause, umstellen. Abgesehen von einer Urlaubsverkürzung von 20 auf 16 Tage – ist diese Arbeitszeit rechtens?
Viele Grüße
Helga
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:29
Hallo Helga,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hendrik meint
21. November 2018 at 16:00
Hallo,
meine Frage bezieht auf die Festlegung der Pausenzeiten in Verkehrsbetrieben, speziell an Flughäfen.
Die Pausen werden in Regel je nach Verkehrsaufkommen kurzfristig gegeben. Es ist fast unmöglich dem Arbeitnehmer innerhalb eines vorher festgelegten Korridors die Pause zu geben.
Muss der Arbeitnehmer wissen wann er innerhalb der 6 Stunden Pause haben wird?
Wieweit im Voraus muss der Arbeitnehmer wissen in welchen Zeitraum er seine Pause machen kann?
Wo finde ich die entspr. gesetzlichen Passagen?
VG
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 8:45
Hallo Hendrik,
das Arbeitszeitgesetz regelt zu diesem Thema normalerweise nur, dass bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten verpflichtend ist. Ob dem Arbeitnehmer im Voraus mitgeteilt werden muss, wann er diese Pause machen kann, wird nicht erwähnt. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Salzberg meint
20. November 2018 at 16:18
Hallo
ist es zulässig bei nur 6 Stunden Arbeitszeit einen Halben Guttag abzuziehen?Es ist ja nicht seine Schuld, wenn er nicht 8 Stunden beschäftigt werden kann, oder.
Dies ist momentan bei uns der Fall und ein Kollege hat dadurch schon 6 Minustage.