Mit dem Arbeitsschutz kann wohl jeder etwas anfangen und viele Arbeitnehmer verbinden diesen mit ihren täglichen Erfahrungen. Auch das Arbeitszeitgesetz ist wohl jedem ein Begriff.
Aber was ist der Arbeitszeitschutz? In welchem Zusammenhang stehen diese Begriffe und welche Anwendung finden Sie in der Praxis?
Kurz & knapp: Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die maximalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Außerdem ist darin definiert, welche Regeln zu Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit einzuhalten sind.
Maximal acht Stunden am Tag sind gemäß Arbeitszeitgesetz erlaubt. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden täglich arbeiten, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Informationen zur Überstundenregelung finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Arbeiten Arbeitnehmer mehr als neun Stunden, müssen sie 45 Minuten lang Pause machen.
Informationen rund um die Folgen, die ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz haben kann, erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Wie sieht der Arbeitszeitschutz im Tagesgeschäft in Unternehmen und Betrieben aus? Inwiefern regelt das Arbeitsschutzgesetz die maximale Arbeitszeit? Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Der Arbeitszeitschutz im Arbeitszeitgesetz
Was ist Arbeitszeit? Darunter ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ausschließlich der Ruhepausen zu verstehen (§ 2 des Arbeitszeitgesetzes). Laut Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Sie sollte im Regelfall nicht überschritten werden.
Das Arbeitszeitgesetz ist einigen auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt, da es die Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland normiert. Dazu zählen auch Festlegungen bezüglich der Ruhepausen und Ruhezeiten.
Unter Arbeitszeitschutz ist zunächst ein Teilbereich des sozialen Arbeitsschutzes zu verstehen. Dabei geht es weitestgehend um die Vermeidung oder Verminderung von gesundheitlichen Gefahren und Risiken im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang einer nicht angemessenen Arbeitszeit auftreten können.
Eine hohe zeitliche Beanspruchung verursacht bei vielen Arbeitnehmern gesundheitliche Probleme. Dies betrifft nicht nur Burn-Out oder Depressionen, sondern die dauerhafte psychische Belastung durch Überstunden und Mehrarbeit kann sich auch auf den Körper negativ auswirken.
Alle öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem die sogenannte Arbeitszeitordnung vorangegangen ist. Sie war von 1924 bis 1994 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.
Doch was wird konkret im Arbeitszeitgesetz zu den Arbeitszeiten geregelt?
- Tägliche Höchstarbeitszeit
- Zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages
- Ruhepausen
- Arbeitsfreie Zeiten nach einem Arbeitstag
- Sonn- und Feiertagsruhe
Arbeitszeitgesetz vs. Arbeitnehmerschutzgesetz:
Wie bereits erwähnt, ist das Arbeitszeitschutzgesetz synonym zum Arbeitszeitgesetz zu verwenden. Juristisch korrekt ist der Begriff Arbeitszeitgesetz.
Das Arbeitnehmerschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten in Österreich. Die Bezeichnung ist in Deutschland eher unüblich.
Zwar ist der Arbeitszeitschutz ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes, aber das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz sind nicht gleichzusetzen.
Der Arbeitsschutz umfasst generell alle Maßnahmen und Mittel sowie Methoden, die dem Schutz der Beschäftigten dienen sollen. Dies ist umfassend im Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Wenn demnach im Folgenden vom Arbeitsschutzgesetz die Rede ist, soll dies vor allem betonen, dass die Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil im Bereich des generellen Arbeitsschutzes ist.
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit nicht explizit aufgeführt. Denn um den Schutz zu gewährleisten, wurde das Arbeitszeitgesetz erlassen.
Inhalt vom Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz legt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden fest. Dies ergibt sich aus der bereits erwähnten täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen in der Woche.
Ebenso regelt das Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitszeit in Bezug auf Nebentätigkeiten. Denn sollten Sie als Arbeitnehmer in zwei Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein, gilt auch hier die Höchstgrenze.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz beschreiben die Ruhezeiten jene Zeiträume zwischen den Arbeitstagen. Dabei ist von einer Mindestruhezeit von elf Stunden auszugehen.
Für das Arbeitszeitgesetz sind Ruhezeiten für manche Branchen extra geregelt. Dort können diese um eine Stunde gekürzt werden. Das betrifft folgende Bereiche:
- Krankenhäuser
- Gaststätten
- Beherbergungsbetriebe
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunk
- Landwirtschaft
Im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer gibt es zudem weitere Sonderregelungen, beispielsweise in Bezug auf die Lenkzeiten.
Wichtig! Seit dem 1. Januar 2004 sind sowohl Bereitschaftsdienst als auch Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu definieren. Aus diesem Grund müssen sie auch bei der Berechnung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie der maximalen täglichen Arbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden Berücksichtigung finden.
Neben den Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz auch Pausen geregelt, die maßgeblich für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Durch diese Unterbrechungen erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Sie vermeiden so Fehler am Arbeitsplatz. Derartige Pausen sind unbedingt von den sogenannten bezahlten Pausen abzugrenzen, denn sie werden nicht vergütet.
Was ist das Besondere am Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitsrecht regelt die maximale Arbeitszeit, vor allem um eine Gefährdung der Gesundheit durch Überlastung zu verhindern. Dies erfolgt neben dem Arbeitszeitgesetz in erster Linie durch die vertraglichen Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen werden.
Sollte die Verteilung der Arbeitszeit im Wochenverlauf nicht vollständig und umfassend im Vertrag geregelt sein, unterliegt sie der Weisungsbefugnis durch den Arbeitgeber.
Es gibt aber auch Gruppen, die vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen sind.
- Personen unter 18 Jahren (Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.)
- Selbständige
- Freie Mitarbeiter
- Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
- Chefärzte
- Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
- Arbeitnehmer, die in Eigenverantwortung erziehen, pflegen oder betreuen
- Personen aus dem liturgischen Bereich
Wichtig! Das Arbeitszeitgesetz soll in erster Linie den Arbeitnehmer schützen und eine gesundheitliche Gefährdung durch eine hohe zeitliche Belastung mindern.
Babett meint
12. August 2019 at 19:47
Hallo, meine Tochter, 24 Jahre alt macht eine Ausbildung zur Konditorin. Ihre Arbeit fängt 2.30 Uhr an und endet 11.30 Uhr. Neuerdings muss sie freitag Abend um 20.30 Uhr noch eine Nachtschicht einlegen. Ist leider keine Ausnahme sondern findet alle zwei Wochen statt. Darf ihr Chef das verlangen? Und meistens muss sie alles allein machen in der konditoreiabteilung,da keine weitere arbeitskraft vorhanden ist. Kennt sich da jemand aus?
Dietmar meint
7. August 2019 at 15:03
Guten Tag,
als Nachtwache/Krankenpflege arbeite ich 9,25 Stunden tgl. Darf ich wochenübergreifend dann 8 Nächte am Stück arbeiten, wenn ich danach 6 Tage frei habe. Im 2 Wochen Rythmus gerechnet wären das dann ja 37,0 Stunden pro Woche.
Mein Vorgesetzter sagt es gilt die Woche von Montag bis Sonntag.
Vielen Dank im Voraus
Dietmar
Nadine meint
30. Juli 2019 at 19:27
Hallo,
ich arbeite auf 450 Euro basis. Mein Chef hat alle Mitarbeiter ( außer die Im Urlaub waren) zu einen Pflichttermin einbestellt. An diesem Tag hätte ich auch nicht gearbeitet.
Jetzt möchte er mir die Dauer von 1,5 Stunden nicht bezahlen.
Was ist mein Recht?
Eileen meint
23. Juli 2019 at 0:07
Guten Tag….
Ich arbeite im Verkauf auf Vollzeitbasis… in meinem Vertrag steht 40std Woche … laut meinem Arbeitgeber soll ich aber 173std im Monat machen. Ob der Monat mehr oder weniger Wochen hat ist dabei egal. Allerdings komme ich nicht auf meine Stunden so wie er mich einteilt.
Mo. 14-20 abzgl. 15m. Pause
Mi. 7-20 abzgl. 2std Pause
Do. 14-20 abzgl. 15m Pause
Fr. 14-20 abzgl 15m. Pause
Sa. 13-18 abzgl 15m. Pause
Jetzt soll ich über 80 minus Stunden haben und 2 mal die Woche von 7-20 und ohne freien Tag arbeiten.
Ich weiß nicht was ich machen soll. Ist das alles so richtig ?
arbeitsrechte.de meint
25. Juli 2019 at 11:07
Hallo Eileen,
ob dabei alles seine Richtigkeit hat, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen solchen zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erik P. meint
17. Juli 2019 at 9:48
Hallo,
mein Arbeitgeber möchte von mir das ich 7Tage, 4 Wochen lang arbeiten komme. Darf er das überhaupt? Das würde ja die Arbeitsstunden im Monat überschreiten….
Torsten meint
9. Juli 2019 at 22:47
Hallo …….ich arbeite in einer elektroinstallations Firma Arbeitszeit von 07:00 – 16:15 fahren morgens ab 7 Uhr auf Baustelle mit Firmenwagen und ab 16:15 Uhr in die Firma……heißt wenn Baustelle in Berlin ist ( rund 60km) mit Stau und so kommt es vor das man erst zu 17:45uhr in der Firma is dann Abschluss Gespräch mit Bestellung und so ist es dann 18 Uhr …… ist die Arbeitszeit auf dem Firmengelände Gelände zu beziehen oder Baustelle was bedeutet das ich rund 1 1/2 Stunden verschenke an mein Chef……..weil er das ja nicht bezahlt……
Frank meint
9. Juni 2019 at 14:53
Hallo
habe folgende Frage.
Bin Kraftfahrer im Nahverkehr, darf mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit per Fahrerkarte
abrechnen obwohl ich ständig bis zu 20 min. vor abfahrt auf tour und tourende mich auf
der Firma aufhalte.
Marco meint
8. Juni 2019 at 16:48
Hallo,
im Mantelrahmentarifvertrag vom 30.08.2011 für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland steht unter §6 Arbeitszeit 1.4. Die monatliche Regelarbeitszeit kann wie folgt ausgedehnt werden.
ab 01.01.2016 bis zu 228 Stunden.
Sind das reine Arbeitszeiten oder zählt Urlaub und Krankheit mit in die 228 Stunden?
z.Bsp. 196 Arbeitsstunden und 4 Tage Urlaub (Berechnung Urlaub: Arbeitsstunden der letzten 3 Monate geteilt durch 65= ca. 10,5 Stunden pro Urlaubstag).
196 Arbeitsstunden + 42 Stunden (4 Tage Urlaub) = 238 Stunden.
Marcel meint
6. Juni 2019 at 13:34
Hallo
Ich habe folgende Frage.
In einem unternehmen werden Arbeit Zeiten erfasst per Papier und/oder digitaler Form…
Wer ist dafür verantwortlich das dies gestehen kann bzw. wer muss das Material dafür bereitstellen?
Wie z. B. ein besonders Papier, sowie Briefkosten für eine erfassen in Papier Form
oder z. B. ein Notebook zur Erfassung in digitaler Form
Muss ich das z. B. als Arbeitnehmer selbst alles stellen oder ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet mir dieses zu stellen?
Liebe Grüße
Kathrin meint
30. Mai 2019 at 11:57
Hallo,
ich arbeite in einer stationären Pflegeeinrichtung- Ltd. Arbeitsvertrag 40 Std./Woche, 6 Tage/Woche, Urlaubsanspruch im Jahr 30 Tage.
Ich arbeite seit 01.01. in dieser Einrichtung und habe zum Ende der Probezeit 30.06. gekündigt.
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich und ist dieser auch ohne vorherige Beantragung und Genehmigung zu gewähren?
Der Arbeitgeber rechnet die monatliche Arbeitszeit mit 168,5 Std., daraus würde ich in dem halben Jahr nach meiner Berechnung mehr Stunden arbeiten, als im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Wie kann ich mich dagegen wehren.
Der Urlaub wird vom Arbeitgeber mit 6,48 Std. pro Tag berechnet. Ist das rechtmäßig?
arbeitsrechte.de meint
3. Juni 2019 at 8:57
Hallo Kathrin,
Sie können diese Fragen mit einem Anwalt klären. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
walle meint
22. Mai 2019 at 20:10
ich weiß ja nicht wie das mit den gesetz ist aber bei uns ist es arbeitzzeit begint ab baustelle und wenn man sich das mal durchrechnet um 7 auf bau vorher auto beladen 1 h den zur baustelle 2 h den da 8 h arbeiten den 2 h zurück oder der kolegen der immer bereitschaft hat und den noch repperaturen fährt der macht 4 kunden an tag pro kunde 2 h und von kunden zu kunden 2h fahrzeit und der muss auch um 7 beim ersten sein das heißt er muss auch früher da sein um zu beladen und den zum ersten hin faheren und den kommt natürlich auch noch die zeit zurück wie ist es bei den ?
Steffen meint
22. Mai 2019 at 7:51
Hallo,
mich würde auch mal was interessieren.
1. ich habe einen Arbeitsvertrag von 45 Stunden die Woche, bei 5 Arbeitstagen. Ist das überhaupt rechtlich in Ordnung.
2. wenn ich jetzt noch einen Nebenjob habe, weil das Geld einfach nicht ausreicht. Ist das dann überhaupt noch möglich, denn ich möchte schon noch die maximale Zeit pro Monat dazu arbeiten. Meistens am Wochenende oder auch mal Abends.
Ich bin wirklich bespannt, wie das wird. Ohne den Zusatzjob, wird es sehr schwer alles finanziell zu bewältigen.
Danke
Steffen
Klein meint
16. Mai 2019 at 14:17
Hallo,
ich bin als Bürofachkraft in einer Baufirma mit 42,5Std/Woche angestellt.
Wenn ich Ihren Artikel richtig verstand habe sind mehr wie 40 Std. pro Woche nicht gesetzlich in Ordnung.
Stimmt das so?
arbeitsrechte.de meint
20. Mai 2019 at 8:41
Hallo Klein,
der besagte Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über das Arbeitszeitgesetz. § 3 ArbZG bestimmt eine tägliche Höchstgrenze von acht Arbeitsstunden. Das Gesetz lässt allerdings Ausnahmen und Abweichungen von dieser Regelung zu. Sie finden weiterführende Informationen zur Arbeitszeit und unserem entsprechenden Ratgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sozialarbeiterin meint
14. Mai 2019 at 16:44
Hallo,
Ich arbeite in einem Internat, wir haben neuerdings die Ferien geschlossen. D.h ca 12 Wochen im Jahr frei. Daraus folgt ich muss mind. 6 Wochen raus arbeiten laut meinem Arbeitgeber. In meinem Vertrag steht jedoch das ich auch in den Ferien arbeiten muss!
Den weiteren haben wir ca alle 2 Wochen am Wochenende dienst von 24 Std oder 22 Std.
Wochenarbritszeit kann dann auch mal 70 Std betragen.
Ich habe eine 38.5 Std Woche laut Vertrag…
Freie Tage laut dienstplan können in der Woche jederzeit gekippt werden, da unser Chef sagt wir haben keine Ausgleichstage. Wenn wir aus dem Dienst am Morgen kommen wäre das ja ein freier Tag?!
Wieviel Std müssen nach 24 Std frei sein bzw nach 22 Std? Gilt hier auch 11 Std?
Unsere schlafbereitschaft von 00-6 Uhr .
Lena meint
10. Mai 2019 at 21:54
Guten ABEND
Ich habe eine 38,5 Std Woche arbeite in einer Behinderten Werkstatt . Auf einem Öffentlichen Parkplatz.Meine Arbetiszeiten sind entweder von 7-14 Uhr oder von 14-23 Uhr Leider haben wir keine Pausen, und jedesmal werden mir Minusstunden abgezogen da ich zur Zeit ein Zeitfenster von 60 Minusstunden habe,. Bei den anderen Kollegen passiert sowas nicht.
Manuela meint
27. April 2019 at 11:03
Hallo.
Ich arbeite in der Gastronomie und soll vertraglich festgelegt 184 Std im Monat Arbeiten bei einer 5 Tage Woche. Feste Pausen gibt es nicht. Lediglich mal alle 2 Std. 2 bis 3 Minuten für eine Zigarette. Und es gibt nur 20 Tage Urlaub im Jahr. Ist dies überhaupt erlaubt?
MfG Manuela
arbeitsrechte.de meint
6. Mai 2019 at 8:45
Hallo Manuela,
der Gesetzgeber schreibt in Bezug auf Ruhepausen Folgendes vor: „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ (§ 4 ArbZG). Bei einer 5-Tage-Woche sind mindestens 20 Urlaubstage im Jahr Pflicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hannes meint
20. April 2019 at 0:21
Halli Hallo
Hab da mal eine frage. Ich bin bei … als Springer angestellt. Mein freier Tag variiert zwischen Montag und Samstag. Mal 2x Dienstag hintereinander, da drauf mal Samstag dann wieder Mittwoch usw. Wie ist es mit Feiertagen? Mein freier Tag wird sehr auf den Feiertag gelegt. Stammzusteller haben ihre festen freien tage aber Springer eben nicht und es wird so gelegt wie sie wollen. Finde es nur ungerecht das meine Kollegen dann 1 Tag mehr frei haben und ich den Rest der Woche arbeiten muss. Ist das so zulässig? mfg
Birgit meint
5. April 2019 at 20:22
Hallo zusamme
Ich arbeite in einem Pflegeheim als Reinigungskraft. Ich habe vor kurzem festgestellt, dass die Feiertagsstunden nicht im Dienstplan und auch nicht im Arbeitzeitkonto aufgeführt sind. Ist das rechtlich beziehungsweise wie ist bas vom Gesetzgeber geregelt. Ich habe es leider nicht gefunden
Danke für ihre Antwort
Marco meint
23. März 2019 at 16:14
Hallo ich habe mal eine Frage
Also habe normaler weise eine 40 Stunden Woche wir haben Früh und Spätschicht früh ist von 8.30 bis 17.30 und spät ist 10 bis 19Uhr
Wenn der Kollege 1 oder 2 Wochen nicht da ist muss von von 8.30 bis 19Uhr arbeiten man hat 1 Stunde Pause aber trotzdem ist man ja dann über 40 Stunden ist es rechtens?
Marco meint
22. März 2019 at 9:16
Hallo ich habe mal eine Frage ich muss nächste Woche von Montag Dienstag von830 bis 19Uhr arbeiten Mittwoch frei ab Donnerstagund Freitag von 8.30 bis 19Uhr und Samstag von 8uhr bis 18.00Uhr in der Woche habe ich 1 Stunde Pause und samstag nur 45minuten habe aber laut Vertrag nur 40 Stunde darf der Arbeitnehmer sowas verlangen ?
Björn meint
21. März 2019 at 13:18
Hallo,
ich bin Betreuer in einer Jugendeinrichtung. Einer meiner Schützlinge( 20 Jahre alt) macht gerade ein vom Arbeitsamt gefördertes Praktikum über 40 h die Woche. Ist es in Ordnung diese 40 Stunden auf 5 normale Arbeitstage und jeden 2. Samstag zu verteilen.
Vielen dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 9:15
Hallo Björn,
bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
13. März 2019 at 14:15
Hallo
Gibt es ein Gesetz das dauerhaft Überstunden bei einer 35h Woche in der Vollschicht verbindet. Wenn man immer 40h in der Woche vom Arbeitgeber aus arbeiten muss?
Dank für Antworten
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 11:55
Hallo Matthias,
die Arbeitszeiten sind in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Wird ständig vom Vertrag abgewichen, können Sie eine Anpassung verlangen oder darauf verweisen, dass es sich nicht um vertraglich vereinbarte Aufgaben handelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
6. März 2019 at 12:56
Guten Tag Arbeitsrechtes.de
Ich habe eine Frage zu Arbeitszeit.
In einem außertariflichen Vertrag für Ärzte steht: „Alle über-, mehr-, sonn- und Feiertagsstunden u.ä. sind ebenfalls abgegolten“
ist diese Klausel im Arbeitsvertrag ohne Festlegung der Höchstarbeitszeit überhaupt zulässig? Oder halten Sie diese pauschale Abgeltungsklausel für unwirksam, da hier eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegt? Wenn Ja dann was kann man dagegen machen?
Danke
arbeitsrechte.de meint
11. März 2019 at 9:02
Hallo Stefan,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen deshalb keine Vertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen auch erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
22. Februar 2019 at 13:24
Hi ,
meine Mutter ist Freiberuflerin in der Pflege (24 std Betreuung ) eine schicht geht 12 std . Nun ist Sie aber von gestern 18:00 bis jetzt 13:00 dort .Heißt um 06:00 in der früh ist niemand zur ablöse gekommen . Und ob jemand kommt um 18.00 heute ist fraglich . Natürlich könnte meine Mutter den Patient in das Krankenhaus einweisen . Was Wahrscheinlich dazu führen würde das Sie nicht mehr gebucht werden würde . Es kommt dort nicht zu selten vor ! Auch andere Mitarbeiter & Freiberuflerin haben schon häufiger es dort so erlebt . Das höchste war bisher 48 std ohne Ablösung die Frau war sehr verzweifelt. Das heißt man ist angewiesen auf dem Job die Buchung . Ich halte es für Unverantwortlich da menschen Fehler machen und sicher noch mehr wenn man nicht die Konzentration 24 oder 48 std aufrecht erhalten kann . Wie lange darf man per Gesetzt dort arbeiten ? Und sehe ich das falsch ? ich würde den verein gerne Anzeigen. Weil es mir wichtiger ist das es meiner Mom gut geht . Als sich um solche Menschen wo eigentlich eh der Stecker gezogen werden müsste so auf zu opfern .
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 8:47
Hallo Michael,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um mögliche Schritte abschätzen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lori meint
20. Februar 2019 at 13:05
Hallo,
ich bin Volljährig und mache momentan eine schulische Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau verbunden mit einem Praktikum in der Gastronomie und Hotellerie.
Das Praktikum geht bis Ende meiner Ausbildung und die Schulzeit findet in Blöcken statt.
Ich arbeite in der Hochsaison, 12 Stunden + 1 Stunde Pause. Heißt ich verbringe mindestes zwei Tage die Woche jeweils 13 Stunden am Stück im Betrieb.
In der Nebensaison arbeite ich 10 Stunden + 45 Minuten Pause. Eine 60 Stunden Woche ist also ganz normal.
Ich habe eine 6-Tage Woche und bisher hatte ich auch nie ein Wochenende frei, sondern meistens Montags.
Zudem haben wir Praktikanten auch den Schlussdienst, Das heißt unsere Schicht beginnt Abends um 22 Uhr und geht dann +10,45 h oder in der Hauptsaison + 13 h =(8:45 o. 11 Uhr am nächsten Tag)
An Feiertag und Sonntagen arbeiten wir immer. Die Pausen bei unseren Schichten finden meist zum Ende der Arbeitszeit statt. (also bei 13 h Arbeitszeit nach ca. 7/8 Stunden erst die Pause)
Ich würde gerne wissen, ob mein Chef sowas machen kann, da wir ja nur Praktikanten sind?
In diesem Betrieb gibts es keine Auszubildenden, da mein Chef die Ausbilderlizenz verloren hat, weil er früher die Azubis bis zu 16 Stunden schichten arbeiten lassen hat.
Heute ist es so, dass sich mein Chef einfach Praktikanten holt, da sie günstig sind und lange arbeiten können.
Im Ganzen Betrieb sind die Praktikanten die einzigen mit einer 6-Tage Woche. Alle anderen haben eine 5-Tage Woche.
Die Praktikanten erledigen die ganze Arbeit, sei es im Restaurant, oder Servicekraft auf den verschiedenen Veranstaltungen, oder in der Küche Gemüse schnibbeln.
Ich bitte dringend um Rat.
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 7:53
Hallo Lori,
für Unterstützung können Sie sich an die Schulleitung oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de