Wenn eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht ausgesprochen wird, ist das immer ärgerlich. Besonders, wenn sogar zu Streitigkeiten vor Gericht kommt, weil der Gekündigte eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat.
Im schlimmsten Fall ist der Arbeitnehmer erfolglos und muss sich im Anschluss wieder auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle begeben. Dafür sind vor allem gute Referenzen das, worauf es bei Bewerbungen ankommt.
Wie sieht es also rechtlich aus mit einem Arbeitszeugnis: Kann eine fristlose Kündigung Ihnen dieses verwehren oder besteht auch weiterhin ein Anspruch darauf? Diese Frage wird im nachfolgenden Ratgeber geklärt.
Kurz & knapp: Arbeitszeugnis bei fristloser Kündigung
Unabhängig davon, ob Sie eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung erhalten haben, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Recht ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten.
Das Arbeitszeugnis bei einer fristlosen Kündigung sollte, wie bei einer ordentlichen Kündigung, klar und verständlich formuliert sein und keine Äußerungen enthalten, die Sie in irgendeiner Form herabsetzen oder beleidigen. Auch der Grund für die außerordentliche Kündigung dar nicht enthalten sein.
Sind Sie mit dem Arbeitszeugnis nicht zufrieden, weil es beispielsweise beleidigende Äußerungen enthält, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Dafür haben Sie nach Erhalt der fristlosen Kündigung in der Regel drei Wochen Zeit. Geht das Ganze zu Ihren Gunsten aus, muss der Arbeitgeber das Zeugnis normalerweise neu verfassen.
Inhalt
Arbeitszeugnis bei fristloser Kündigung: Anspruch oder Wunschdenken?
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht, ein Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber zu bekommen. Dies ist unter anderem in der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten. Im § 109 Abs. 1 GewO steht dazu Folgendes:
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
Darüber hinaus legt die GewO fest, dass sich die Formulierungen lediglich auf die Arbeitsleistung des betreffenden Arbeitnehmers beziehen dürfen. Spielen andere persönliche oder subjektive Bewertungen ein Rolle, ist dies unzulässig für ein Arbeitszeugnis.
Nützlich zu wissen: Die elektronische Variante von einem Arbeitszeugnis nach fristloser Kündigung ist nicht ausreichend. Sie muss immer auch in Papierform eingereicht und mit entsprechender Unterschrift und einem Firmenstempel versehen sein.
Welche Eigenschaften sollte ein Arbeitszeugnis besitzen?
Haben Sie Ihren Arbeitsplatz verloren, dann sollten Sie nicht verzagen und sich umso intensiver mit dem Arbeitszeugnis beschäftigen, das Ihnen einen neuen Arbeitsplatz beschaffen soll.
Nachfolgend finden Sie deshalb die wichtigsten Fakten rund um Arbeitszeugnisse. Was sollten sie alles beinhalten? Was darf auf keinen Fall darin stehen?
Wichtig: Sie haben das Recht, dass das entsprechende Arbeitszeugnis ausgebessert wird, wenn es falsche Punkte beinhaltet oder essentielle Dinge fehlen. Um eventuelle Fehler beheben zu lassen, habe Sie mindestens fünf, aber maximal 15 Monate Zeit.
- Ein Arbeitszeugnis, nachdem die (fristlose) Kündigung rechtskräftig wurde, muss immer in Papierform ausgehändigt werden. Die elektronische Option, beispielsweise per E-Mail, ist dafür nicht ausreichend.
- Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht bis zu drei Jahre, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
- Das Zeugnis an sich muss der vollen Wahrheit entsprechen und wohlwollend ausgerichtet sein.
- Sogenannte Geheimcodes, die versteckte Kritik beinhalten, sind fast immer im Arbeitszeugnis zu finden, denn ein Zeugnis muss immer wohlwollend verfasst werden. Die unterschiedlichen Codes sind wie Schulnoten zu entschlüsseln. Bereits kleine Wörter können hier einen großen Unterschied machen. Einige Beispiele dafür sind:
- Note 1: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit.
- Note 2: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.
- Note 3: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur vollen Zufriedenheit.
- Note 4: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur Zufriedenheit.
- Note 5: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
- Note 6: Er/Sie hat sich bemüht.
- Es gibt drei unterschiedliche Arten eines Zeugnisses: das einfache, das qualifizierte und das Zwischenzeugnis.
- Die formalen Kriterien müssen passen, das bedeutet, dass folgende Komponenten unabdingbar sind:
- Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum)
- Dauer und genauen Zeitraum der Beschäftigung beim betreffenden Unternehmen
- alle ausgeübten Tätigkeiten des gekündigten Arbeitnehmers
- Unterschrift des Vorgesetzten / Personalchefs
- Folgende Dinge können optional im Arbeitszeugnis für eine (fristlose) Kündigung im Arbeitsrecht sein:
- Schlusssatz, in dem Bedauern und Dank zum Ausdruck gebracht sowie Erfolg gewünscht wird
- Grund für die Kündigung (nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers)
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M.S. meint
26. Februar 2024 at 15:05
Darf der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis vermerken, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt?