Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, bedarf es dazu in der Regel einer Kündigung, bei der sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an eine bestimmte Kündigungsfrist halten müssen. Hat ein Arbeitnehmer allerdings bereits eine neue Stelle in Aussicht und möchte diese so früh wie möglich antreten, kann ihm diese Frist schnell einen Strich durch die Rechnung machen.
In einer solchen Situation bietet sich ein sogenannter Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer an. Im Gegensatz zu einer Kündigung handelt es sich dabei nicht um eine einseitige Erklärung, sondern eine spezielle Vereinbarung, der beide Parteien zustimmen müssen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da die gesetzlichen Kündigungsfristen keine Beachtung finden, kann dies außerdem sehr kurzfristig geschehen.
Kurz & knapp: Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Durch einen Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt auflösen.
Es besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
Arbeitnehmer sollten sich genau überlegen, ob sie einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmen, da eine solche oft Nachteile für sie mit sich bringt. Eine Zusammenfassung der Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag finden Sie hier.
Im Ratgeber erklären wir, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten möchten, wann ein solcher überhaupt wirksam ist und welche Vor- und Nachteile damit einhergehen. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Muster von einem Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung.
Inhalt
Aufhebungsvertrag: Was sollten Arbeitnehmer bedenken?
Ein Aufhebungsvertrag stellt quasi das Pendant zu einem Arbeitsvertrag dar. Durch Letzteren wird ein Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einverständnis geschlossen, durch Ersteren wiederum einvernehmlich aufgelöst. Daher wird ein Aufhebungsvertrag häufig auch als Auflösungsvertrag bezeichnet.
Arbeitnehmer, die einen solchen anstreben, sollten in Bezug auf seine Wirksamkeit Folgendes bedenken:
- Unabhängig davon, ob ein Aufhebungsvertrag durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer initiiert wurde, muss er gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in schriftlicher Form vorliegen. Es ist demzufolge nicht möglich, einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer mündlich, per E-Mail oder per Fax zuzustimmen.
- Nur wenn ein Aufhebungsvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber unterschrieben wurde – beide Parteien ihm also zustimmen – ist er wirksam.
- Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten, Sie jedoch ohne jegliche Bedenkzeit dazu drängen, Ihre Unterschrift unverzüglich unter den Vertrag zu setzen, verliert dieser automatisch seine Wirksamkeit. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 16. Januar 1992 (Az.: 2 AZR 412/91).
Welche Punkte sollte ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer abdecken?
Inhaltlich sollten Sie bei einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer darauf achten, dass unter anderem folgende Punkte darin geregelt sind:
- Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll
- Erwähnung, ob der Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber (bzw. aus betriebsbedingten Gründen) initiiert wurde, da sich aus letzterem ein Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ergibt
- Festlegung noch offener Gehaltszahlungen
- Zeitraum einer möglichen Freistellung bzw. der Gewährung von Resturlaub
- Ausstellung eines Arbeitszeugnisses inklusive Festlegung der Zeugnisnote (ggf. auch des gesamten Inhalts als Anlage)
- Rückgabe von Firmeneigentum (Auflistung der jeweiligen Gegenstände wie z. B. Laptop, Schlüssel oder Diensthandy sowie Rückgabezeitpunkt)
- Vereinbarung einer Abfindung inklusive Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit
- Ausgleichsklausel, die besagt, dass durch den Aufhebungsvertrag weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis haben
Nutzen Sie unser kostenloses Muster von einem Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer!
Wie könnte ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer aussehen? Die Vorlage, welche Sie im Folgenden finden, bietet Ihnen zumindest eine grobe Orientierung. Sie sollten allerdings nicht vergessen, dass es sich dabei nur um ein Beispiel handelt, das keinesfalls unverändert oder ohne anwaltliche Überprüfung verwendet werden sollte!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer (Muster).doc
Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer (Muster).pdf
So gehen Sie bei der Bitte um einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer vor
Streben Sie als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an, haben Sie die Qual der Wahl: Sie können Ihren Wunsch mündlich beim Arbeitgeber äußern, oder Sie formulieren Ihre Bitte schriftlich als formlosen Antrag. Diesen können Sie Ihrem Chef ausgedruckt oder per E-Mail zukommen lassen. Es empfiehlt sich, das Ganze jedoch im Vorfeld bereits mündlich anzusprechen.
Denken Sie daran, Ihren Arbeitgeber um Rückmeldung zu bitten und ihm eine Frist zu setzen, innerhalb der Sie seine Antwort erwarten. Lassen Sie ihm dabei genug Zeit, um darüber nachzudenken und um den Vertrag ggf. bereits aufzusetzen. Gibt es Probleme in Bezug auf die Formulierung, wenn ein Aufhebungsvertrag durch Sie als Arbeitnehmer gefordert werden soll, können Sie gerne auf unser Muster zurückgreifen:
Ihr Vor- und Nachname
Ihre Adresse
Name des Unternehmens
Name Ihres Arbeitgebers
Adresse des Unternehmens
Ort, Datum
Bitte um einen Aufhebungsvertrag
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],
hiermit bitte ich Sie, das seit dem [Datum] bestehende Arbeitsverhältnis zum [Datum] aufzulösen. Derzeit beträgt mein Resturlaub [Anzahl] Tage, diese würde ich noch vor dem geplanten Beschäftigungsende in Anspruch nehmen.
Sollten Sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, kündige ich meinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Frist zum [Datum]. In diesem Fall würde ich vom [Datum] bis zum [Datum] von dem mir zustehenden Resturlaub Gebrauch machen.
Weiterhin bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] mit, ob Sie meinem Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
–––––––––––––––––––––––
Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Bitte um Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer (.doc)
Bitte um Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer (.pdf)
Muss der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmen?
Wie bereits weiter oben erwähnt: Wirksam wird ein Aufhebungsvertrag nur, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihm zustimmen. Für Beschäftigte besteht kein genereller Anspruch auf eine solche Vereinbarung. Haben Sie Pech und Ihr Arbeitgeber stimmt einem Aufhebungsvertrag nicht zu, können Sie ihn dementsprechend auch nicht dazu zwingen.
Aufhebungsvertrag: Erhalten Arbeitnehmer stets eine Abfindung?
Vor allem wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anstrebt, bietet er dem jeweiligen Mitarbeiter oft eine Abfindung an. Damit soll ein Ausgleich für gewisse Nachteile geschaffen werden, die auf den Arbeitnehmer zukommen können, wenn er der Aufhebung seines Arbeitsvertrages zustimmt.
Da er damit seine Arbeitslosigkeit mehr oder weniger selbst herbeigeführt hat, kann ihm schließlich eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen in Bezug auf die Zahlung von Arbeitslosengeld drohen. Die jeweilige Abfindung soll ihm diese Zeit erleichtern. Eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag, der durch den Arbeitnehmer initiiert wurde, ist zwar nicht üblich, aber dennoch möglich.
Die Höhe der Abfindung im Aufhebungsvertrag: Woran sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren können
Bei der Festsetzung der jeweiligen Höhe richten sich Arbeitgeber des Öfteren nach der Abfindung, die gemäß § 1a KSchG nach einer betriebsbedingten Kündigung gezahlt werden muss. Diese wird häufig auch „Regelabfindung“ genannt.
In § 1a Absatz 2 KSchG heißt es dazu:
Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses […]. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.“
Daraus ergibt sich die Faustformel Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit (in Jahren). Unabhängig davon, ob der Aufhebungsvertrag von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite gewünscht ist – diese Formel kann lediglich eine grobe Orientierung bei der Abfindungsberechnung bieten.
Schließlich spielen stets die speziellen Umstände des Einzelfalls eine Rolle, wenn es darum geht, eine angemessene Abfindungshöhe festzusetzen. Dabei sollten sich beide Parteien unter anderem folgende Fragen stellen:
- Wie gut steht der Arbeitgeber finanziell da?
- Wie stark ist der Kündigungsschutz, der dem Arbeitnehmer zusteht?
- Wie schnell könnte der Arbeitnehmer eine neue Stelle finden (Alter, Qualifikation, Lage auf dem Arbeitsmarkt)?
- Wie dringend pocht der Arbeitgeber auf eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Hätte beispielsweise eine Kündigungsklage gute Erfolgsaussichten vor Gericht, lassen sich einige Arbeitgeber breitschlagen, eine höhere Abfindung zu zahlen, wenn es zu einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer kommt. Schließlich möchten sie eine Klage in jedem Fall vermeiden. Ist der Arbeitgeber relativ finanzstark und möchte das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich auflösen, wird er ebenfalls im Regelfall bereit sein, die jeweilige Abfindungszahlung zu erhöhen.
Müssen Sie die Abfindung versteuern?
Wurde die Zahlung einer Abfindung im Aufhebungsvertrag vereinbart, müssen Arbeitnehmer diese auch versteuern. Die Problematik dabei sehen wohl die meisten Beschäftigten darin, dass sich dadurch der Jahresbruttoverdienst teilweise drastisch erhöht und sie automatisch in die Stufe des nächsthöheren Steuersatzes schlittern.
Um dies zu verhindern, sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) bei Abfindungen einen ermäßigten Steuersatz vor, um eine steuerliche Besserstellung zu erwirken. Diese ist auch als „Fünftelregelung“ bekannt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 EStG). In solchen Fällen erfolgt die Berechnung so, als hätten Sie fünf Jahre lang jeweils ein Fünftel der Abfindung bekommen, was wiederum zu einer Verminderung des jährlich zu versteuernden Einkommens führt.
Ihr Arbeitnehmer möchte einen Aufhebungsvertrag inklusive Arbeitszeugnis?
Schließt ein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einem Arbeitnehmer, hat Letzterer laut § 109 der Gewerbeordnung (GewO) das Recht darauf, sich in diesem Zuge ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dieses muss zudem den folgenden Kriterien entsprechen:
- Ein Arbeitszeugnis ist in schriftlicher Form sowie auf Papier zu verfassen.
- Es enthält Angaben zur Art des Arbeitsverhältnisses sowie der jeweiligen Dauer.
- Es muss in klarer und verständlicher Sprache formuliert worden sein.
- Es darf weder Formulierungen noch Merkmale aufweisen, die dem Wortlaut oder der äußeren Form entgegenstehen.
- Optional kann ein Zeugnis auch Angaben zu Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers enthalten. In diesem Fall ist die Rede von einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Überlegen Sie, ob Sie einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer zustimmen, sollten Sie zunächst überprüfen, welche Art von Zeugnis Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet. Mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis können Sie bei zukünftigen Arbeitgebern definitiv eher punkten, da diese so mehr über Ihre Arbeitsweise und Ihre Person an sich erfahren.
Aufhebungsvertrag: Auswirkungen für Arbeitnehmer auf das Arbeitslosengeld
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer gemäß § 38 Abs. 1 SGB III dazu verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend zu melden. Da es Ihnen bei einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer jedoch oft nicht möglich ist, diesen Zeitraum einzuhalten, weil ein solcher meist kurzfristig geschlossen wird, können Sie diese Meldung ausnahmsweise auch innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungsdatums vornehmen.
Doch selbst wenn Sie diese Frist einhalten, kann ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf die Zahlung von Arbeitslosengeld haben. § 159 Absatz 1 Nummer 1 SGB III zufolge ist eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen möglich. Dies ist darin begründet, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit quasi selbst herbeigeführt haben, indem Sie einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer zugestimmt haben.
Können Sie die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden?
Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer unterzeichnen. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber hat seinem Mitarbeiter bereits im Vorfeld eine ordentliche betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung in Aussicht gestellt, sich letzten Endes jedoch dazu entschieden, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu schließen.
- Im Auflösungsvertrag wird die gleiche Kündigungsfrist eingehalten, die bei einer der genannten Kündigungsarten maßgeblich gewesen wäre.
- Die vereinbarte Abfindung darf eine Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nicht überschreiten.
Fazit: Vor- und Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages vorgeschlagen oder Sie überlegen, selbst um einen solchen zu bitten, sollten Sie im Vorfeld genau abwägen, worauf Sie sich einlassen. Je nachdem, welche individuellen Umstände vorliegen, könnte es schließlich mehr Argumente dagegen als dafür geben.
Um Ihnen bei der Entscheidung ein wenig unter die Arme zu greifen, finden Sie im Folgenden einen Überblick über die Vor- und Nachteile, die ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer mit sich bringen kann:
Vorteile
- Ein Aufhebungsvertrag stellt für Arbeitnehmer eine Option dar, kurzfristig aus dem Unternehmen auszuscheiden. Können Sie es beispielsweise kaum noch ertragen, dort zu arbeiten, ist dies ein schneller Ausweg.
- Planen Sie einen Jobwechsel und haben bereits ein Angebot für eine neue Stelle in der Tasche, können Sie durch eine Aufhebung des Arbeitsvertrages die Kündigungsfrist umgehen und so früher bei Ihrem neuen Arbeitgeber einsteigen.
- Sie können eine Abfindung aushandeln oder Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen von vornherein eine an.
- Steht eine außerordentliche oder eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber im Raum, können Sie dem durch einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer zuvorkommen. In diesem Fall bleiben die Kündigungsgründe seitens des Arbeitgebers unter Verschluss.
- Sie haben ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Bedingungen, zu denen das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Dazu gehört unter anderem die Ausstellung von einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Nachteile
- Jegliche Form des Kündigungsschutzes entfällt, wenn Sie einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer zustimmen.
- Dies gilt ebenfalls für den besonderen Kündigungsschutz, der normalerweise schwerbehinderten Arbeitnehmern oder Schwangeren zuteilwird. In diesem Fall findet auch er keine Anwendung mehr.
- Unterzeichnen Sie einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer, nehmen Sie die möglicherweise darauf folgende Arbeitslosigkeit quasi billigend in Kauf, was eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann. Bis zu zwölf Wochen kann Ihnen diese Zahlung dann verwehrt bleiben.
- Der Betriebsrat (falls vorhanden) bleibt außen vor – es findet keine Anhörung statt.
- Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen, können die Anwartschaften verfallen, nachdem Sie einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer zugestimmt haben.
Ingo meint
5. Dezember 2020 at 17:23
Hallo, ich (Arbeitnehmer) möchte meinem Chef einen Aufhebungsvertrag anbieten zum 31.12.2020, damit mein neues Arbeitsverhältnis schon ab dem 02.01.2021 in Kraft treten kann. Mein Anspruch auf Resturlaub von 13 Tagen möchte ich nicht verzichten. Auf eine Abfindung würde ich verzichten wenn ich das schon erhaltene Weihnachtsgeld behalten kann(dieses ist im falle einer Kündigung bis 31.03.des folge Jahres zurück zu zahlen).
shashu meint
10. Juli 2020 at 0:23
meine chef hat ein aufhebungsvetrag gegeban… aber jeizt will nicht aufhebungsvetrag.. was soll ich mach bitte helfen mir..
Danke