Kurz & Knapp: Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft
Lassen Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft ein, können Sie nicht nur eine Abfindung vereinbaren, sondern auf flexibel Bedingungen und Modalitäten zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses festlegen.
Mit dem Abschluss von einem Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft verlieren Sie als Schwangere Ihren Kündigungsschutz. Zudem besteht für die berufliche Zukunft aufgrund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Unsicherheit. Sie müssen sich im Anschluss erst einmal wieder einen neuen Job suchen.
Bei Abschluss von einem Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft bekommen Sie Arbeitslosengeld. Die dreimonatige Sperrzeit kommt nur dann nicht auf Sie zu, wenn ein wichtiger nachweisbarer Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrags bestand. Beispielsweise ist die Schwangere nicht mehr in der Lage, in Ihrem bisherigen Beruf tätig zu sein.
Inhalt
Was gilt für den Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft?
Der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Hauptinhalt, dass das Arbeitsverhältnis des Angestellten endet. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung müssen beide Parteien mit dem Vertrag einverstanden sein, also unterschreiben. Arbeitgeber bieten Frauen in der Schwangerschaft häufig einen Aufhebungsvertrag an. Darin enthalten sind Punkte wie der Beendigungszeitpunkt, Urlaubsansprüche und die Höhe einer möglichen Abfindung. Einerseits kann dies geschehen, obwohl die Arbeitnehmerin schwanger ist – oder gerade deswegen. Gerade die hohe Abfindung kann die Frau reizen, diesen zu unterschreiben. Jedoch sollten auch die Nachteile einer solchen Vereinbarung bedacht werden, bevor Sie sich dafür entscheiden.
Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft: Arbeitsschutzregelungen
Denn die schwangere Arbeitnehmerin unterliegt im Arbeitsrecht einem besonderen Schutz. Dazu gehört auch ein besonderer Kündigungsschutz. Die Schwangere kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Mit einem Aufhebungsvertrag in der Schwangeschaft kann sich der Arbeitgeber trotzdem von ihr trennen. Grundsätzlich schützt § 17 Abs. 1 Satz 1 des Mutterschutzgesetz (MSchG) die werdende Mutter vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Wenn jedoch andere Gründe für eine Kündigung vorliegen, kann auch die Schwangere entlassen werden.
Grundsätzlich sieht das Mutterschutzrecht auch nicht vor, dass die Schwangere kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Mit der Unterschrift in einem solchen Vertrag verzichtet sie auf diese schützenden Regelungen. Das kann Auswirkungen auf die Elternzeit, das Krankengeld, die Arbeitslosenversicherung und die Sozialversicherung haben. Ob Sie einen Aufhebungsvertrag trotz Schwangerschaft schließen wollen, sollten Sie sich also gut überlegen. Eine genaue Prüfung des Vertrages und anwaltlicher Rat kann die Schwangere davor bewahren, durch eine Unterschrift Nachteile in Kauf zu nehmen.
Die Vorteile und Nachteile von einem Aufhebungsvertrag, wenn Sie schwanger sind
Ein Aufhebungsvertrag wegen Schwangerschaft kann Ihnen einige Vorteile bieten, die Sie bei der Abwägung einbeziehen sollten. Diese sind:
- Sie können Konflikte mit dem Arbeitgeber durch den Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft vermeiden und diesen vorbeugen.
- Die Vereinbarung kann Ihnen durch eine Abfindung und Resturlaub finanzielle Sicherheit bieten.
- Bei dem Vertrag können Sie flexibel und selbstbestimmt die für Sie günstigen Bedingungen verhandeln und selbst bestimmen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Dagegen stehen die Nachteile eines Aufhebungsvertrages, den Sie trotz der Schwangerschaft schließen. Diese sind:
- Der rechtliche Schutz, wie der Kündigungsschutz, geht durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Schwangerschaft verloren.
- Wenn Sie keine Abfindung ausgezahlt bekommen, kann der Aufhebungsvertrag finanzielle Nachteile für Sie bringen, während Sie Ihr Gehalt ohne Auflösungsvertrag einfach weiter gezahlt bekommen.
- Für die Zukunft besteht eine Unsicherheit für die berufliche Zukunft, da Sie sich eine neue Beschäftigung suchen müssen.
Vor einer Entscheidung sollten Sie sich ausreichend informieren und rechtlichen Rat einholen. Eine gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber über die Situation kann zudem hilfreich sein und andere Alternativen zum Vorschein bringen – wie eine Versetzung in andere Abteilungen oder einen Wechsel der Aufgaben.
Bekommen Sie bei einem Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft Arbeitslosengeld? – Achtung beim Abschluss von einem Aufhebungsvertrag bei Schwangerschaft! Es ist nicht leicht, schwanger einen neuen Job zu finden. Auch aufgrund der Sperrzeit beim Erhalt von Arbeitslosengeld bekommen Sie nicht sofort finanzielle Unterstützung.
Alternativen für einen Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft
Wenn der Druck vom Chef und den Kollegen groß werden, kann neben dem Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft noch an andere günstigere Alternativen gedacht werden. Mit dem Auflösungsvertrag darf Sie der Arbeitgeber nicht unter Druck setzen. Das macht den Vertrag gerade unwirksam. Haben Sie das Gefühl, dass Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, haben Sie die Möglichkeit, ein ärztliches Beschäftigungsverbot einzuholen. Ein solches gilt für die Dauer der Schwangerschaft, wenn die Schwangere durch die konfliktbelastete Situation auf der Arbeit so belastet ist, dass sie psychisch oder physisch leidet und das das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind belastet.
Sind Sie schwanger, ist der Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft meist nicht die beste Variante, wenn Sie sich auf der Arbeit nicht mehr wohl fühlen. Das Beschäftigungsverbot hingegen sichert Ihnen Ihren Arbeitsplatz und gibt Ihnen durch weitere Lohnzahlungen finanzielle Sicherheit. Denn eine Kündigung in der Schwangerschaft ist schließlich aufgrund des umfassenden rechtlichen Kündigungsschutzes der Schwangeren nicht möglich.
Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft wieder auflösen – geht das?
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag während der Schwangerschaft unterschrieben und wollen das rückgängig machen, ist das meist nicht so leicht möglich. In den meisten Fällen enthalten Auflösungsverträge weder ein Rücktritts- noch ein Widerrufsrecht. Wie Sie dann noch aus dem Vertrag raus kommen können, ist im Wege der Anfechtung. Diese ist jedoch nur selten erfolgreich. Dafür muss die Frau arglistig getäuscht werden oder eine Drohung vorliegen. Das kann passieren, wenn der Arbeitgeber wahrheitswidrig versichert, dass trotz Aufhebungsvertrag die mutterschutzrechtlichen Ansprüche bestehen bleiben.
Auch eine Drohung mit einer Strafanzeige oder einer außerordentlichen Kündigung gibt der Schwangeren ein Recht zur Anfechtung. Haben Sie nicht ausreichend Bedenkzeit bekommen, ist das kein ausreichender Anfechtungsgrund. Haben Sie den Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft doch unterschrieben, können Sie probieren, zumindest keine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld zu erhalten.
Folgen vom Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft
Die Rechtsfolgen von einem Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft sind zahlreich: Verlust des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld, Auswirkungen auf die Elternzeit, Ende des Kündigungsschutzes. Das Mutterschaftsgeld zahlt der Arbeitgeber der Schwangeren während der Mutterschutzzeit. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis freiwillig beenden, kann das Ihren Anspruch auf die finanzielle Unterstützung beseitigen oder reduzieren. Die Elternzeit kann durch diese Vereinbarung ebenfalls beeinflusst werden; Zeitpunkt und Gestaltung der Elternzeit sollten genau besprochen und geregelt werden. Grundsätzlich keine Auswirkung hat ein Aufhebungsvertrag in der Schwangerschaft auf das Elterngeld. Dieses bekommen Sie, soweit Sie nicht erwerbstätig sind oder nur maximal 30 Stunden im Monat arbeiten.
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