Kurz & knapp: Zeugnis nach Aufhebungsvertrag
Egal ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Sie haben immer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Was in Ihrem Arbeitszeugnis steht, hängt mit Ihrer Arbeitsleistung zusammen. Die Formulierung muss jedoch ausschließlich wohlwollend und faktisch wahr sein. Bei einem Aufhebungsvertrag sollte Ihr Zeugnis eine bestimmte Schlussformel enthalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die Schlussformel, auch Schlusssatz oder Beendigungsformel genannt, beinhaltet vier Aspekte: Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses, Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über Weggang des Mitarbeiters, gute Wünsche für die Zukunft.
Inhalt
Deshalb ist ein Arbeitszeugnis wichtig
Sie haben gemäß § 109 der Gewerbeordnung immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sowohl nach einem Aufhebungsvertrag als auch nach einer Kündigung. Ihr Arbeitgeber muss, wenn er Ihnen im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag ein Arbeitszeugnis ausstellt, bestimmte Formulierungen einhalten. Vor allem die Schlussformel für ein Zeugnis bei einem Aufhebungsvertrag ist von großer Bedeutung.
Für Sie als Arbeitnehmer ist ein Arbeitszeugnis deshalb wichtig, weil es nicht nur Ihre Tätigkeit oder die Dauer, die Sie im Betrieb gearbeitet haben, dokumentiert, sondern auch die erbrachten Leistungen und Ihr Sozialverhalten bescheinigt.
Bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle kann ein Arbeitszeugnis also entscheidend dafür sein, dass Sie ihren potentiellen neuen Arbeitgeber überzeugen und die Stelle kriegen. Allerdings sollten Sie bestimmte Codes kennen und beachten, die in einem Arbeitszeugnis versteckt sein können.
Codes & Schlussformulierung im Arbeitszeugnis bei einem Aufhebungsvertrag
Die Gewerbeordnung schreibt nicht nur vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen sowohl bei Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ein Zeugnis ausstellen muss. Dazu gehören die folgenden Punkte:
- Sämtliche Angaben zu Person, Tätigkeit, Leistungen und Sozialverhalten müssen wahrheitsgetreu sein.
- Die Formulierungen müssen ausschließlich wohlwollend, also für Sie positiv, sein.
Insbesondere bei den Formulierungen ist für den Arbeitnehmer jedoch Vorsicht geboten. Erhalten Sie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis nach einem Aufhebungsvertrag, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Arbeitgeber Sie tatsächlich positiv darstellt.
Arbeitgeber haben Codes entwickelt, wie auch zwischen den positiven Zeilen Kritik an Ihnen und/oder Ihrer Arbeitsleistung geäußert werden kann. Doch wie sehen diese Codes und Formulierungen eigentlich aus?
Der wohl mittlerweile bekannteste Code in einem Arbeitszeugnis ist die Formulierung „war stets bemüht“, doch auch Formulierungen wie „Ihre Leistungen fanden unsere Zufriedenheit“ bedeutet für Sie allenfalls eine mittelmäßige Bescheinigung über Ihre Arbeitsleistung. Ebenso macht es z. B. einen Unterschied, ob Sie nach Ihrem Aufhebungsvertrag ein Zeugnis mit folgender Formulierung erhalten:
Aufgaben führte er/sie immer äußerst selbstständig, effizient und sorgfältig aus.
… oder ob stattdessen Folgendes festgehalten wird:
Er/Sie hat Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.
Damit Sie als Folge von Ihrem Aufhebungsvertrag wirklich ein Zeugnis erhalten, das sehr gut ist, sollten Sie in Ihrem Aufhebungsvertrag eine „Zeugnisklausel“ festhalten. Dann vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Ihr Arbeitszeugnis bei einem Aufhebungsvertrag in der Formulierung nicht bloß wohlwollend ausfällt, sondern exakt Ihrem eigenen Wortlaut entspricht. Dann kann Ihr Entwurf eins zu eins übernommen werden und Sie erwarten keine bösen Überraschungen zwischen den Zeilen. Ebenso kann es helfen, sich in regelmäßigen Abständen ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.
Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag: Die Schlussformel
Ebenfalls wichtig für Ihr Zeugnis ist die Schlussformel. Bei einem Arbeitszeugnis nach einem Aufhebungsvertrag hat die Schlussformel sogar eine noch höhere Bedeutung. Sie zeigt, ob ein Arbeitsverhältnis tatsächlich einvernehmlich geendet hat oder ob die Trennung einseitig verlaufen ist.
Der Schlusssatz in Ihrem Zeugnis sollte bei einem Aufhebungsvertrag daher eindeutig formuliert sein, da ansonsten bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber Fragen aufkommen könnten, die möglicherweise eine negative Auswirkung auf Sie haben. Steht z. B. in Ihrem Arbeitszeugnis, dass der Aufhebungsvertrag betriebsbedingte Gründe hat, kann dies schnell dazu führen, dass Ihr Gegenüber stutzig wird und die Einvernehmlichkeit hinterfragt.
Sowohl bei einer Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag enthält das Arbeitszeugnis in seiner Beendigungsformel bestimmte Informationen. Neben dem Grund für Ihr Ausscheiden aus dem Betrieb wird dort meistens auch Bedauern über den Weggang und Dank für die geleistete Arbeit seitens des Arbeitgebers ausgedrückt.
Zeugnis nach Aufhebungsvertrag: Die richtige Formulierung mit unserem Muster
Die richtige Formulierung bei einem Arbeitszeugnis zu finden ist nicht immer einfach. Insbesondere bei einem Aufhebungsvertrag müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber können Sie ein Arbeitszeugnis nach einem Aufhebungsvertrag mit unserem Muster ausstellen, das für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.
Sie können das Muster sowohl als Word-Dokument als auch als PDF-Dokument herunterladen und Ihrem Aufhebungsvertrag als Zeugnis beilegen. Das Muster dient für ein Arbeitszeugnis zu einem Aufhebungsvertrag lediglich als Vorlage. Angaben zur Person, Tätigkeit und Leistung sowie sonstige personalisierte Angaben müssen Sie vor Ausstellung selbstständig anpassen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Zeugnis zum Aufhebungsvertrag als Muster (.doc)
Zeugnis zum Aufhebungsvertrag als Muster (.pdf)
Kommentar hinterlassen