Nicht selten beklagen sich junge Menschen wegen Überstunden in der Ausbildung. Dabei ist dies gerade bei minderjährigen Auszubildenden ein absolutes No-Go, da die Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren durch das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt ist.
Zudem sollte die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag abgesprochene Arbeitszeit pro Woche in der Regel vollkommen ausreichen, um die festgelegten Ausbildungsinhalte zu verinnerlichen.
Kurz & knapp: Überstunden in der Ausbildung
In der Regel sind Überstunden bei Azubis nicht vorgesehen.
Ja, es gibt Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gutgeschrieben werden. Was Sie als Azubi gegen Überstunden tun können, lesen Sie hier.
Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.
Darf ein Lehrling überhaupt Überstunden machen? Und wenn ja, wie viele Überstunden dürfen Auszubildende in der Woche auf sich nehmen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie in folgendem Ratgeber.
Inhalt
Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?
Wie viele Stunden dürfen Azubis laut Arbeitsrecht über die normalen Arbeitszeiten hinaus arbeiten? Nur bei „vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“, darf ein minderjähriger Azubi Überstunden im Betrieb machen. Dies ist in § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) definiert. Zudem müssen Heranwachsende laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung für gemachte Überstunden innerhalb der nächsten drei Wochen einen Freizeitausgleich erhalten.
In der Ausbildung sind Überstunden normalerweise gar nicht vorgesehen. Minderjährige Auszubildende müssen sich an ein Tageslimit von acht Stunden halten. In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden.
Angenommen, Lehrlinge machen Überstunden in der Ausbildung und sind volljährig, dann ist der gesetzliche Umfang im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Volljährige Auszubildende können andere Arbeitszeiten haben. Überstunden darf ein Azubi über 18 Jahren aber ebenfalls nur bedingt machen. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht länger als acht Stunden betragen. Handelt es sich jedoch nur um eine zeitlich begrenzte Regelung, kann die tägliche Arbeitszeit für volljährige Azubis auch auf zehn Stunden heraufgesetzt werden.
Was tun als Azubi gegen Überstunden?
Liegt keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Azubi bei Überstunden vor, findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung. In § 17 heißt es dort:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“
Häufig können Auszubildende die Überstunden laut Arbeitsrecht sogar noch geltend machen, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits beendet wurde. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich als Azubi bei Stunden, die mehr gearbeitet wurden, folgende Tipps zu Herzen nehmen:
- Notieren Sie sich immer genau, an welchem Tag, wie lange und womit Sie Ihre Stunden Mehrarbeit verbracht haben. Viele Arbeitgeber überprüfen mehrgearbeitete Stunden ihrer Lehrlinge nicht und wissen aus diesem Grund auch nicht Bescheid.
- Haben Sie keine Angst, als Azubi die Überstunden bei Ihrem Vorgesetzten anzusprechen. Er hat die Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und darf Ihnen nicht aus heiterem Himmel kündigen, weil Sie ein unliebsames Thema angesprochen haben.
- Mehrgearbeitete Stunden müssen in jedem Fall den Inhalten Ihrer Ausbildung dienlich sein. Werden Sie über Ihre normale Arbeitszeit hinaus mit Tätigkeiten betraut, die der Ausbildung fern sind, müssen Sie diesen nicht nachgehen.
- Als Azubi müssen Sie Überstunden in der Regel gar nicht machen. Wird die Arbeitszeit trotzdem überschritten, muss dies in jedem Fall auf freiwilliger Basis geschehen. Außerdem muss ein Ausbilder im Betrieb anwesend sein und Sie betreuen.
Paolo meint
2. September 2017 at 23:16
Hallo… ich bin 32 jare alt.
Wie viele überstunden darf/muss ich die Woche machen? Darf/muss ich Samstags auch arbeiten?
MfG Paolo
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:50
Hallo Paolo,
in der Ausbildung sind Überstunden in der Regel nicht zulässig. Wenn es aus betrieblichen notwendig, können bis zu zwei Stunden täglich angeordnet werden, sofern es sich um eine zeitlich begrenzte Regelung handelt. Weiterhin gilt: Innerhalb von sechs Monaten dürfen Sie im Schnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten. Volljährige Auszubildende dürfen auch am Wochenende arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Aline R. meint
1. September 2017 at 20:32
Guten Tag,
ich (über 18Jahre) mache ein duales Studium und gelte im Betrieb aber als Auszubildene, vertraglich sind 35 St pro Woche festgelegt und zu Überstunden steht nichts drin. Ich habe diesen Monat (August) 161 St insgesamt gearbeitet und komme damit auf 21 Überstunden (mit 140 St pro Monat insgesamt), jetzt meinte ein Kollege das Überstuden nicht aufgeschrieben werden, man dürfe dann hier und da mal früher gehen als Ausgleich. Zudem wäre meine Rechnung falsch, da der August 4,5 Wochen hat und man somit auf insgesamt 157 St diesen Monat kommt. Meine Frage ist nun ob der Betrieb überhaupt einfach sagen kann das Überstunden nicht aufgeschrieben werden und ob ich wirklich in einem Monat ,wie dem August ,einfach quasi eine Woche zusätzlich arbeiten muss, ohne das dann ein Ausgleich stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen,
Aline
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:28
Hallo Aline,
grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Überstunden angeordnet wurde oder nicht. Ist letzteres der Fall, haben Sie keinen Anspruch auf deren Auszahlung. Andernfalls müssen die Stunden in der Tat erfasst werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robin meint
28. August 2017 at 17:22
Hallo, bin seit ca 3 wochen in der Asubildung.Zurzeit fahren wir eine halbe stunde vor arbeitsbeginn los um pünktlich um 7 auf Baustelle zu sein. Mein Chef rechnet das als hinfahrt an die wie er meint nicht Bezahlt werden muss. Aber Theoretisch fange ich ja 30 minuten früher an. wären dann heute 4 Stunden mehr. meine frage ist jetzt: darf er das als Fahrzeit betiteln oder muss er mich dafür bezahlen. Danke 🙂
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 12:08
Hallo Robin,
die Anfahrt zum Einsatzort ist in aller Regel nicht als Arbeitszeit zu werten, wenn dieser nicht regelmäßig wechselt oder nicht mehrere Anfahrten vonnöten sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit diese Anfahrt in Ihrem Fall als Arbeitszeit oder normale Anfahrt anzuerkennen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ole meint
19. August 2017 at 18:19
Guten Tag,
ich möchte mal gerne wissen ob meine Überstunden als Auszubildenden zum Tierwirt bezahlt werden müssen ich mach dies ja nicht freiwillig. Wir müssen ja bis zum Feierabend arbeiten, weil wir können unsere Arbeit nicht einfach unterbrechen. Hatte schon mal meinen Chef drauf angesprochen aber der meinte: “ Wir bezahlen keine Überstunden und dass werden wir auch nie machen“
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 8:43
Hallo Ole,
Überstunden in der Ausbildung sind normalerweise nicht vorgesehen. Fallen sie dennoch an, müssen sie den Ausbildungsinhalten entsprechen und so bald wie möglich in Freizeit ausgeglichen werden. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Niklas T. meint
14. August 2017 at 5:29
Hallo mein Name ist Niklas, ich bin 18 Jahre alt.
Mein Ausbildungsbetrieb „zwingt“ im warsten Sinne des Wortes mich und meine Mit-Auszubildenen bei Betriebsfeiern zu Kellnern. Außerdem sind diese Feste meist am Samstag, also nicht zur normalen Arbeitszeit. Manche von uns werden von der Berufsschule freigestellt aus „dringendem betrieblichen Grund“. Der Betriebsrat unterstützt diese Mehrarbeit auch noch. Was sollen wir tun?
arbeitsrechte.de meint
25. August 2017 at 12:33
Hallo Niklas,
wenden Sie sich an die betreffende Gewerkschaft oder einen Anwalt, um diesen Vorgang prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Niklas meint
7. Januar 2018 at 16:38
Das Problem an der ganzen Geschichte ist ja, dass die Gewerkschaft schon auf den Betriebsrat verwiesen hat. Dieser Vorgang ist meiner Meinung nach ziemlich unüblich, gerade, wenn man dem jeweiligen Chef sagt, man kann nicht kommen, da man eine Familienfeier hat, welche auch wirklich stattfindet, trotzdem zu der Betriebsleiter kommen muss und gekellnert wird, obwohl dies mit dem Ausbildungsinhalt nichts zu tun hat.
J. meint
12. August 2017 at 6:55
Hallo ich bin 18 Jahre alt im 2 Lehrjahr und arbeite als Fleischereifachverkäufer,es geht um folgendes ich habe einen Arbeitsvertrag mit 38 Stunden und Arbeite aber in der Woche 45 Stunden bekomme die geleisteten Stunden nicht vergütet oder als Freizeit, da bei uns nicht gestempelt wird habe ich auch keinen Nachweis. Als ich meinen Chef darauf ansprach wie das geregelt wird hat er gemeint ich solle mir doch überlegen was ich kann und wurde dazu noch beschumpfen .Können sie mir sagen wie ich mich jetzt verhalten soll .Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 13:17
Hallo,
es bietet sich in der Regel an, eigene Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitzeit zu erstellen, um im Zweifel einen Nachweis über die geleisteten Überstunden zu haben. Wenden Sie sich darüber hinaus ggf. auch an einen Anwalt, um die Vorgehensweise Ihres Chefs unter rechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen. Dieser kann Ihnen auch erläutern, welche Möglichkeiten Ihnen unter diesen Voraussetzungen offen stehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
31. Juli 2017 at 16:13
Hallo –
mein Freund ist Azubi im 3. Lehrjahr und über 18 Jahre.
Ist es richtig, dass wenn er Krank geschrieben ist die dadurch entstandene Fehlzeiten ihm als Unterstunden angerechnet werden, die er dann abarbeiten muss.
Danke schon mal im Vorraus
Petra
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 13:42
Hallo Petra,
im Falle einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit sollte in aller Regel keine Verrechnung mit den Arbeitsstunden erfolgen, da ein voller Krankheitstag einem vollen Arbeitstag entspricht. Hier verhält es sich ähnlich wie mit Urlaubstagen, die ebenfalls keine negative Auswirkung auf das Arbeitszeitkonto haben sollten. Raten Sie Ihrem Freund ggf. zur anwaltlichen Beratung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
16. August 2017 at 8:49
Vielen Dank für Ihre Antwort – das wird ihm sehr helfen
Sophia meint
25. Juli 2017 at 12:23
Hallo ich bin 19 Jahre alt und arbeite als Medizinische Fachangestellte im 2. Lehrjahr. Meine vertragliche tägliche Arbeitszeit sind 7.7 als 7,42 Minuten täglich. Das ist dann eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Im Schnitt arbeite ich seit Januar jede Woche zwischen 40-44 Stunden lediglich 2 Wochen habe ich nur 38 Stunden gearbeitet. Wie kann ich gegen meinen Arbeitgeber vorgehen, bzw. muss ich überhaupt diese Zeit arbeiten. Wenn Überstunden freiwillig sind und in der Ausbildung nicht vorgesehen, mit welchem Paragraphen kann ich mich schützen?
Danke für jede Antwort!!
arbeitsrechte.de meint
7. August 2017 at 9:04
Hallo Sophia,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Von ihm erhalten Sie eine professionelle Beratung zu Ihrem Problem.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela B meint
21. Juli 2017 at 18:31
Hallo
Ich bin azubi in der stationären altenpflege (geronto)
Nun ist es so das mein arbeitsvertrag 40Std./w vorgibt aber ich nicht so eingeteilt werde das ich die stunden voll eingesetzt werde. ( schichtzeiten zw. 7 und 7.5 tlw.nur 4 std)
Hab schichtdienst auch we und feiertag.
Darf der arbeitgeber dann die minusstd abrechnen von den überstd. Die ich gemacht habe?
( laut arbeitsvertrag sind die mehrarbeitstd unter 8std/m abgegolten, minusstd.sind nicht erwähnt im vertrag)
Und wie verhält es sich dann mit den Tagen wo ich über das wochenende mal krank geschrieben war ( an dem einen WE war ich arbeitsmässig eingeteilt am anderen nicht)
Vielen dank für ihre bemühungen
Mfg
Manuela
arbeitsrechte.de meint
3. August 2017 at 11:29
Hallo Manuela B,
durch Minusstunden, die vom Arbeitgeber verschuldet wurden, dürfen Ihnen in der Regel keine Nachteile entstehen. Schließlich ist es nicht Ihre Schuld, wenn Sie für weniger Stunden eingeteilt werden. Minusstunden dürfen grundsätzlich nur mit Überstunden verrechnet werden, wenn ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist. Durch Krankheit dürfen sich ebenfalls keine Minusstunden ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Die besorgte Mutter! meint
17. Juli 2017 at 19:04
Hallo,
meine Tochter, 22 Jahre macht eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin. Mittlerweile ist sie im dritten Lehrjahr. In dieser Praxis sind zwei Lehrlinge beschäftigt, beide sind im selben Lehrjahr und Alter.
Die Vorbereitung der Behandlungszimmer machen die Lehrlinge, dafür müssen sie gut 30 Minuten früher beginnen. Oftmals gibt es nur ganz kurze Mittagspausen, dazu kommen fast täglich Überstunden.
Die Arbeitszeit erreicht oftmals 10 oder mehr Stunden, in Härtefällen wurde die Mittagspause durchgearbeitet und um 21 Uhr kamen die Lehrlinge aus der Praxis. Verkürzte Pausen und verlängerte Arbeitszeit sind seid vielen Monaten gang und gebe geworden.
Kraft zum lernen ist nicht wirklich vorhanden, wäre meine Tochter nicht so intelligent, dann würde es mit den Schulnoten ein Desaster sein. Der Urlaub wird als Betriebsurlaub vom Arzt bestimmt, der ironischerweise nur während der Schulzeit ist. Die Bitte auf einen Ausgleichsurlaub wurde abgelehnt. Ist ein solches Verhalten seitens des Arbeitgeber Rechtmäßig?
Die besorgte Mutter!
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 13:22
Hallo,
Arbeitgeber haben sich grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Die Bestimmung von Betriebsurlaub ist dabei allerdings grundsätzlich zulässig. Wenn diese nicht eingehalten werden, ist es an den Betroffenen, sich dagegen zu wehren. Raten Sie Ihrer Tochter zum Besuch bei einem Anwalt, um die Vorgänge entsprechend bewerten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dogan meint
14. Juli 2017 at 16:05
Hallo mein Name ist Dogan,
Ich bin 20 Jahre alt und werde in der Arbeit verpflichtet Überstunden zu machen! Laut meinen Vertrag muss ich nur 8 Stunden in der Woche arbeiten, eine sonstige Vereinbarung gibt es nicht. Darf ich eigentlich Überhaupt Überstunden machen oder kann ich nach meinen 8 Stunden meine Sachen packen und nach Hause gehen?
Grüße
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 12:28
Hallo Dogan,
fehlen entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag, muss der Arbeitgeber die Ableistung von Überstunden ausreichend begründen. In der Regel ist dies nur bei Notfällen und im Ausnahmefall zulässig. zudem müssen die Überstunden dann auch ausgeglichen werden (Vergütung oder Freizeitausgleich). Wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrecht.de
Jonas meint
12. Juli 2017 at 19:36
Hallo,
ich bin 18 Jahre und habe einen 40 Stunden Vertrag. Ich arbeite von Montag bis Donnerstags von 07.15 Uhr – 16.65 Uhr mit einer Stunde Pause. Freitags habe ich dafür bereits um 13.15 Uhr aus.
Ab September werde ich freitags allerdings von 07.50 Uhr – 16.05 Uhr Schule haben. (Gesetzlich wird so ein Schultag als ein 8-Stunden-Tag angesehen.) Somit arbeite ich nun 42 Stunden in der Woche.
Mein Chef will mir allerdings weder Überstunden geben noch erlaubt er mir, dass ich an einem anderen Tag früher aufhören darf. Am liebsten wären mir jedoch Überstunden.
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 11:39
Hallo Jonas,
ausschlaggebend für die Arbeitszeiten sind die Regelungen im Arbeitsvertrag. Bei Vereinbarung einer 40-Stunden-Woche sind diese einzuhalten. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen. Diese müssen dann in aller Regel entweder vergütet oder im Rahmen eines Freizeitausgleichs abgedeckt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Regelungen Ihres Arbeitgebers prüfen zu lassen oder an Ihren Arbeitgeber, um entsprechende Regelungen ggf. mit ihm im Einvernehmen zu treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janine-Jennifer meint
3. Juli 2017 at 16:13
Hallo, ich bin 26 und mache ne Ausbildung zur Köchin. In meinem Vertrag stehen 40 Stunden drin. Leider steht im Dienstplan schon mehr Stunden drin als ich eigentlich habe.
So richtige Freizeitausgleich bekommt man auch nicht.
Kann man was dagegen tun?
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 14:59
Hallo Janine-Jennifer,
Überstunden sind in der Ausbildung normalerweise gar nicht vorgesehen. Kommt es dennoch dazu, müssen Ausbilder ihren Azubis die geleistete Mehrarbeit als Freizeitausgleich gutschreiben. Da Ihr Ausbilder dies scheinbar nicht tut, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Felix meint
23. Mai 2017 at 22:40
Hi,
ich bin 22 Jahre alt und Lagerrist in einem Baustoffhandel. Momentan steh ich mit meinen Überstunden so gut, dass ich mit denn restlichen Urlaubstagen, nicht mehr arbeiten gehen müsste bis zum enden der Lehre.
Der Betrieb möchte mir nur die Urlaubstage geben, die Überstunden wollen sie mir ausbezahlen.
Ich möchte dieses aber nicht.
Ps. eine regelung für überstunden gab es nie.
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 14:52
Hallo Felix,
normalerweise verhält es sich so, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Überstunden bezahlen muss, sofern dies in Ihrer Branche so üblich ist und sich keine Regelungen zu Überstunden im Arbeitsvertrag befinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Annika meint
23. Mai 2017 at 13:35
Hallo, ich bin Volljährig und habe einen 40 Stunden Vertrag.
Ab und zu kommt es vor das ich Überstunden machen muss. Kann ich mir diese anrechnen lassen ?
Und ab wann zählt eine Überstunde ? Auch schon bei 30 Minuten / 15 Minuten ?
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 13:28
Hallo Annika,
alles, was über die im Ausbildungsvertrag festgehaltene Arbeitszeit hinausgeht, gilt in der Regel als Überstunden. Ihr Arbeitgeber müsste Ihnen geleistete Überstunden daher entweder besonders vergüten oder Ihnen einen entsprechenden Freizeitausgleich gewähren (§ 17 des Berufsbildungsgesetzes).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Denise meint
19. Mai 2017 at 17:52
Ich bin in meinem 1. Jahr der Ausbildung und bin 23. Ich mache eine Ausbildung zur Hotelfachfrau. In der Gastronomie ist es ja üblich das man Mal Überstunden macht, doch ich bin jetzt schon bei 43 Überstunden die ich mir selber mitgeschrieben habe, da bei uns im Betrieb laut Chef die Auszubildenden keine Überstunden offiziell machen und sie deswegen nicht aufgeschrieben werden. (Wo laut Betrieb nichts aufgebaut wird, kann ja dann auch nicht abgebaut bzw ausgezahlt werden) Das is doch nicht rechtens oder? Wie kann ich dagegen vor gehen? Gibt es eine Passage die ich meinem Chef vorlegen kann, wo was drin steht?
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 8:56
Hallo Denise,
Überstunden nicht abzugelten, ist tatsächlich rechtlich nicht erlaubt. Dies ist auch im Berufsbildungsgesetz, § 17 geregelt. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
17. Mai 2017 at 4:08
Hallo,
bin Thomas 19 Jahre mache eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel.
Ist es Rechtes wenn meinen Ausbildungsfirma meine Überstunden nur über den Spatzuschlag 20% abrechnet. Bsp. Ich hatte 49 Überstunden und diese wurden mir nur 20% von 7,38 Eur berechnet. (20×7,38 durch 5 Faktor) heißt das ich bekomme 1,476 eur die Std für die Std. Mehr habe ich nicht erhalten.
Wie kann ich eine Normale Bezahlung vergangen.
Mit freundlichen grüßen
Thomas
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 12:05
Hallo Thomas,
weigert sich der Arbeitgeber, hilft nur der Weg über einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann vor dem Arbeitsgericht für Sie klagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel P. meint
16. Mai 2017 at 22:23
Hallo,
Ich heiße Daniel 19 Jahre und bin im 2. Lehrjahr.
Andere Azubis vor mir haben bereits den Chef gefragt wegen den Überstunden (ca. 0.5-1 am Tag) und haben die Antwort bekommen, dass diese nicht bezahlt werden. Wie ist da die Rechtslage?
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 10:46
Hallo Daniel,
hier müssten Sie einen Blick in Ihrem Ausbildungsvertrag werfen und nachsehen, was dazu geregelt ist. Regelmäßig sind allerdings in der Ausbildung keine Überstunden vorgesehen. Entstehen diese dennoch und im Vertrag ist dazu nichts geregelt, sind die Überstunden besonders zu vergüten bzw. in Freizeit auszugleichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
peggy meint
16. Mai 2017 at 16:20
Hallo.
Mein Sohn hat im August 2016 eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel begonnen. Er ist 21 Jahre War bis vor kurzem auch Happy, nun hat er einen neuen Chef und muss zum Teil 51std. Wöchentlich arbeiten. Und wenn er pünktlich Feierabend machen möchte bekommt er Druck und fühlt sich ausgenuzt, seine Mehrarbeitsstd sind irgendwie unter den Tisch gefallen. Beim alten Chef hat er dafür Freizeitausgleich bekommen was auch in Ordnung War. Nun überlegt mein Sohn die Ausbildung hinzuschmeißen weil er Tod unglücklich mit der derzeitigen Situation ist. Er hat leider ein nicht so gutes Zeugnis und glaubt das er daher nicht wechseln kann. Was können wir tun?
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 12:07
Hallo peggy,
Sie können Sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der den Ihrem Sohn zustehenden Überstundenausgleich vor dem Arbeitsgericht einklagt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
24. April 2017 at 10:12
Hallo
Ich bin 20 Jahre alt und bin jetzt am Ende meiner Ausbildung (ca 2 Monate) und habe noch 160 Übstunden die ich jetzt gelten machen möchte. Ich weiß, dass ich laut BBiG Überstunden machen darf (freiweillig, hatte ich auch kein Problem mit) solange meine Durchschnittsarbeitszeit der letzten 6 Monate nicht mehr als 8 Stunden beträgt. Dies wird aber nicht der Fall sein, da ich so gut wie jede Woche Überstunden geleistet habe. Und jetzt?
Ich habe ausgerechnet das ich theoretisch ab jetzt , bis zum Ausbildungsende zuhause bleiben könnte. (Ich habe alle Prüfungstermine und weitere abgezogen.)
Jetzt meine Frage:
Kann mein Chef bestimmen, ob ich die Überstunden ausbezahlt bekomme, bzw ob ich sie abfeiern darf ?
Oder kann ich dies selber entscheiden
Mit freundliche Grüßen
M
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 10:32
Hallo M.,
das richtet sich danach, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. In Bezug auf das Arbeitszeitkonto muss darin genau festgelegt sein, in welcher Form Überstunden abgegolten werden. Ohne Klausel im Vertrag liegt die Entscheidung, wie die Leistung entlohnt wird, beim Arbeitgeber. In jedem Fall muss jedoch eine gesonderte Vergütung nach § 17 des Berufsbildungsgesetzes erfolgen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
24. April 2017 at 20:56
Laut § 17 des Berufsbildungsgesetzes besteht Anspruch auf eine „besondere“ Vergütung. Wie darf diese „besondere“ Vergütung denn verstanden werden.
– Normaler Stundenlohn
– Mindestlohn
Danke für die schnelle Antwort
Mit freundlichen Grüßen
M.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 13:32
Hallo M.,
normalerweise werden Überstunden in gleicher Höhe entlohnt wie „normale“ Arbeitsstunden. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Überstundenzuschlag gezahlt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eric meint
20. April 2017 at 17:04
Hallo,
Ich bin Eric/19 Jahre alt.
Laut Ausbildungsvertrag habe ich 37 Stunden/Woche zu leisten, arbeite jedoch 39,5 Std. Diese 2,5Std werden nicht extra Vergütet. Nun verlangt mein Chef wegen ’starker Auftragslage‘ wöchentlich 2 Stunden länger zu arbeiten. Bis jetzt bin ich dem nicht nachgegangen. Nun bekam ich eine Abmahnung in der drauf hingewiesen wurde und in der ich dazu aufgefordert werde die Überstunden zu leisten. Ist diese Abmahnung überhaupt rechtmäßig und wie sollte ich vorgehen?
Lg Eric
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 14:06
Hallo Eric,
Überstunden in der Ausbildung sind zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht explizit ausgeschlossen. Sie müssen jedoch vergütet werden sowie dem Ausbildungszweck dienlich sein. In Bezug auf die besagte Abmahnung sowie Ihre weitere Vorgehensweise sollten Sie jedoch einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen. Es ist uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
13. April 2017 at 20:35
Hallo,
Laut meinen Ausbildungsvertrag habe ich 7,36 Stunden Arbeitszeit zu leisten. Doch ich muss immer 9 bis 11 Stunden im Betrieb sein. Betriebsvereinbahrung sowie der Tarifvertrag haben keine weiteren Vereinbahrungen. Ich habe unseren Fachkoordinator (der macht unsere Diendtpläne) gesagt das wir, Auszubildende, keine Überstunden Leisten müssen. Der sagte nur das es nicht Stimmt was ich sage und ihm sei egal was im Internet steht und ich solle ihm wenn dann ein Paragraphen vorzeigen der dies Regeln würde. Doch einen expliziten Paragraphen finde ich leider nicht. Und auch keine die darauf schließen würden. Gibt es überhaupt welche dazu?
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 8:28
Hallo Alex,
sollten Sie noch minderjährig sein, gelten die Vorschriften aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. In § 8 JArbSchG heißt es beispielsweise: „Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.“ Ausnahmen bestehen gemäß § 21 JArbSchG nur „[…] in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.“ Sind Sie bereits volljährig, findet das Arbeitszeitgesetz Anwendung. In § 3 ArbZG heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht daran, verstößt er normalerweise gegen das Arbeitszeitgesetz. Überstunden sind in der Ausbildung zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht explizit ausgeschlossen. Sie müssen jedoch dem Ausbildungszweck dienen und entsprechend vergütet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas R meint
6. April 2017 at 13:29
Hallo,
Mein Name ist Thomas R. und bin 21 Jahre alt.
Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass ich eine 38 Stunden Woche habe. Am Ende des Monats habe ich immer 36 Überstunden oder mehr. Meinem Chef ist dies egal und daher wollte ich fragen, was ich am besten in dieser Situation tun soll.
LG und danke im Voraus!
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 8:26
Hallo Thomas,
geleistete Überstunden müssen entweder vergütet oder durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden. Außerdem sind Überstunden in der Ausbildung normalerweise gar nicht vorgesehen; es gilt in der Regel die im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit. In Ihrem Fall sollten Sie sich demnach an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ibrahim E. meint
31. März 2017 at 21:31
Hallo,
mein Name ist Ibrahim und ich bin 17 Jahre alt.
Mein Chef hat mich diese Woche insgesamt 54 Stunden arbeiten lassen, obwohl ich vertraglich nur eine Arbeitszeit von 38 Stunden erfüllen muss. ( Dies geschah natürlich nicht freiwillig, sondern unter Zwang.)
Sind diese 16 Überstunden überhaupt erlaubt?
Selbst wenn, verweigert mein Chef eine Vergütung, geschweige denn einen Freizeitausgleich.
Was kann ich dagegen unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Ibrahim
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 8:46
Hallo Ibrahim E.,
eine solche Vorgehensweise ist normalerweise nicht rechtens. Da Sie noch minderjährig sind, muss sich Ihr Arbeitgeber an das Jugendarbeitsschutzgesetz halten. Überstunden sind für Sie in der Regel gar nicht vorgesehen und dürfen nur in Ausnahmefällen geleistet werden. Zudem müssen sie besonders vergütet oder mit einem entsprechenden Freizeitausgleich kompensiert werden. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Finn meint
22. März 2018 at 16:42
Ich soll nächste woche auf montage gehen, habe aber eigentlich gerade meinen Schulblock.
Die frage ist also kann ich die gearbeiteten stunden alle als Überstunden aufschreiben?
Weil ich das Schulzeugs ja in meiner Freizeit nachholen muss.
Lg
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:19
Hallo Finn,
in der Regel geht der Schulunterricht vor und kann nur in bestimmten Ausnahmesituationen zu Gunsten der Arbeit reduziert werden. So ist auch ein Aufkommen von Überstunden eigentlich nicht möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tiziana meint
12. Januar 2017 at 2:35
Hallo mein name ist Tiziana bin 18 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur Hauswirtschafterin.
Ich habe eine Frage und zwar geht es darum das ich viele überstunden habe und mir mein Chef 1 woche Dienst frei geben wollte ich erkrankte aber 2 wochen und er hatte mir mein vorrausstehendes dienstfrei gestrichen mit der aussage ich habe zu lang gefehlt..
Ist das in Ordnung?
Mfg
Tiziana
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2017 at 8:53
Hallo Tiziana,
In der Regel gibt es keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von Überstunden vorschreibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de