Nicht selten beklagen sich junge Menschen wegen Überstunden in der Ausbildung. Dabei ist dies gerade bei minderjährigen Auszubildenden ein absolutes No-Go, da die Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren durch das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt ist.
Zudem sollte die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag abgesprochene Arbeitszeit pro Woche in der Regel vollkommen ausreichen, um die festgelegten Ausbildungsinhalte zu verinnerlichen.
Kurz & knapp: Überstunden in der Ausbildung
In der Regel sind Überstunden bei Azubis nicht vorgesehen.
Ja, es gibt Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gutgeschrieben werden. Was Sie als Azubi gegen Überstunden tun können, lesen Sie hier.
Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.
Darf ein Lehrling überhaupt Überstunden machen? Und wenn ja, wie viele Überstunden dürfen Auszubildende in der Woche auf sich nehmen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie in folgendem Ratgeber.
Inhalt
Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?
Wie viele Stunden dürfen Azubis laut Arbeitsrecht über die normalen Arbeitszeiten hinaus arbeiten? Nur bei „vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“, darf ein minderjähriger Azubi Überstunden im Betrieb machen. Dies ist in § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) definiert. Zudem müssen Heranwachsende laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung für gemachte Überstunden innerhalb der nächsten drei Wochen einen Freizeitausgleich erhalten.
In der Ausbildung sind Überstunden normalerweise gar nicht vorgesehen. Minderjährige Auszubildende müssen sich an ein Tageslimit von acht Stunden halten. In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden.
Angenommen, Lehrlinge machen Überstunden in der Ausbildung und sind volljährig, dann ist der gesetzliche Umfang im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Volljährige Auszubildende können andere Arbeitszeiten haben. Überstunden darf ein Azubi über 18 Jahren aber ebenfalls nur bedingt machen. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht länger als acht Stunden betragen. Handelt es sich jedoch nur um eine zeitlich begrenzte Regelung, kann die tägliche Arbeitszeit für volljährige Azubis auch auf zehn Stunden heraufgesetzt werden.
Was tun als Azubi gegen Überstunden?
Liegt keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Azubi bei Überstunden vor, findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung. In § 17 heißt es dort:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“
Häufig können Auszubildende die Überstunden laut Arbeitsrecht sogar noch geltend machen, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits beendet wurde. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich als Azubi bei Stunden, die mehr gearbeitet wurden, folgende Tipps zu Herzen nehmen:
- Notieren Sie sich immer genau, an welchem Tag, wie lange und womit Sie Ihre Stunden Mehrarbeit verbracht haben. Viele Arbeitgeber überprüfen mehrgearbeitete Stunden ihrer Lehrlinge nicht und wissen aus diesem Grund auch nicht Bescheid.
- Haben Sie keine Angst, als Azubi die Überstunden bei Ihrem Vorgesetzten anzusprechen. Er hat die Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und darf Ihnen nicht aus heiterem Himmel kündigen, weil Sie ein unliebsames Thema angesprochen haben.
- Mehrgearbeitete Stunden müssen in jedem Fall den Inhalten Ihrer Ausbildung dienlich sein. Werden Sie über Ihre normale Arbeitszeit hinaus mit Tätigkeiten betraut, die der Ausbildung fern sind, müssen Sie diesen nicht nachgehen.
- Als Azubi müssen Sie Überstunden in der Regel gar nicht machen. Wird die Arbeitszeit trotzdem überschritten, muss dies in jedem Fall auf freiwilliger Basis geschehen. Außerdem muss ein Ausbilder im Betrieb anwesend sein und Sie betreuen.
Lee meint
5. Juni 2018 at 22:35
Darf Azubi (volljährig) Überstunden Arbeit?
Ich arbeite im Gastronomie von 8:30-18:40
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 15:06
Hallo Lee,
Überstunden sind nicht vorgesehen. Nur bei dringenden betrieblichen Gründen können Ausnahmen gemacht werden. Jede geleistete Mehrarbeit für Azubis ist durch Freizeit auszugleichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Charlie meint
30. Mai 2018 at 17:23
Hallo mein Name ist Charlie (Bin über 18) ich bin in meiner Ausbildung als hotelfachfrau ich habe immer das Pech das ich immer 1 Tag bevor ich Schule habe immer um 14 Uhr arbeiten muss und dann je nach dem wie viel los ist immer bis 23 Uhr oder bis 24 Uhr arbeiten muss um am nächsten Morgen um 6 aufstehen muss weil ich Berufsschule habe oder nach Aussage von unseren Junior Chef erst gehen kann wenn alles fertig ist meist bei Teilzeit Dienst 7 bis 12 und dann von 17 bis 22 Uhr oder 23 Uhr oder länger. Darf man das überhaupt oder kann man dagegen was sagen weil bei mir sammeln sich die Überstunden.
MfG
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 15:27
Hallo Charlie,
auch Azubis haben eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden. In der Schule oder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht können Sie dieses Problem ansprechen und beurteilen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Krüger meint
29. Mai 2018 at 9:51
Hallo,
ich bin 25 Jahre Alt und mache eine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau im Hotel.
Nun habe ich 5 Guttage angesammelt und würde diese gerne jetzt auf die letzten Tage nehmen, weil ich in keiner Abteilung bin, die meinem Ausbildungszweck lt. Rahmenplan dient und ich desweiteren noch meinen Umzug in 500KM Entfernung planen muss.
Meine Vorgesetzten weigern sich aber mit diese Tage zu geben und wollen mir die Tage lieber auszahlen.
Ist es denn rechtens mir diese Tage zu verwehren, obwohl ich NICHT in einer Abteilung bin, die meinem Ausbildungszweck lt. Rahmenplan dient ??
Vielen Dank im Voraus !
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:57
Hallo Krüger,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rain meint
29. Mai 2018 at 8:43
Hallo,
mein Name ist Rain 25, und ich mache eine Ausbildung zum Kaufmann für Großhandel in Familienbetrieb.
Ich bin am Montag um 7 Uhr gekommen pünktlich und dann meinte mein Schichtleiter du solltest um 9 Uhr heute anfangen.
Und deswegen sollte ich von 7 bis 18 Uhr arbeiten.
Ich hab mit ihm die Sache diskutiert, er meinte Nein du musst bis 18 Uhr bleiben.
Ist das Rechtlich gesehen richtig?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:49
Hallo Rain,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können die Lage deshalb nicht rechtlich einschätzen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lorena meint
24. Mai 2018 at 17:43
Hallo,
ich bin Lorena 24 Jahre und und im 1. Lehrjahr.
Wir werden regelrecht zur Samstagsarbeit gezwungen und müssen uns für überstunden eingetragen. Ansonsten nimmt mein vorgesetzter die einteilung vor. Ist das rechtens? Obwohl man volljährig ist..?
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 10:43
Hallo Lorena,
der Arbeitgeber darf aufgrund seines Weisungsrechts die Arbeitszeit genauer bestimmen. Dies geht aus § 106 Gewerbeordnung (GewO) hervor. Er muss sich hierbei jedoch an die arbeitsrechtlichen Regelungen und die Vereinbarungen des Arbeitsvertrags halten. Dieser Vertrag kann auch Regelungen zu Überstunden und zur Samstagsarbeit enthalten.
Inwieweit das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechtlich einwandfrei ist, kann und darf nur ein Anwalt prüfen. Hierzu müsste er unter anderem Ihren Arbeitsvertrag einsehen. Wir bieten diese Rechtsberatung hingegen nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maler meint
26. April 2018 at 23:26
Hallo, habe eine Frage. Ich mache Ausbildung als Maler und Lackierer bin volljährig , das Problem ist ich bleibe jeden Tag 1 Stunde länger (9 Stunden) und in meinem Vertrag steht das ich 8 Stunden am Tag arbeite. Die Stunde wird nicht als Überstunden geschrieben, auch nicht bezahlt. Was kann soll ich machen, weil mit meinem Chef kann man nicht reden?
Danke
MfG
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2018 at 11:29
Hallo Maler,
hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an die gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Yannick.B meint
25. April 2018 at 18:19
Servus ich bin 19 Jahre alt und mache eine Ausbildung als Konstruktionsmechanikerim letzten Lehrjahr wir machen schon seit Anfang des Jahres ununterbrochen Überstunden, was man angeblich auch eigentlich nicht darf und ich bin jetzt auch schon bei über 120 Überstunden meine frage ist einmal darf mein Betrieb das überhaupt solange machen? und zweitens muss ich weiter Überstunden machen?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:49
Hallo Yannick,
in der Regel sind Überstunden für Auszubildende unzulässig, besonders in der von Ihnen geschilderten Anzahl. Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an die gesetzlichen Bestimmungen, raten wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
C. meint
25. April 2018 at 16:36
Hallo,
Ich habe da mal ne frage.
Ich bin im 1. Lehrjahr will aber den Betrieb wechseln weil es Probleme gibt.
Wie schnell kann ich den Betrieb wechseln und was muss ich da machen außer ein neuen zu haben??
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:42
Hallo Chantal,
um den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, muss der bestehende Ausbildungsvertrag gekündigt werden. Dabei sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten. Bei Minderjährigen Auszubildenden bedarf es außerdem der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miri meint
19. April 2018 at 14:14
Hallo, ich frage für einen Freund, der über 150 Überstunden hatte. Er ist im 3. Jahr in der Ausbildung und 20 Jahre alt. Nur hat er mir erzählt dass er im PC plötzlich nur noch 50 stehen, obwohl er keine abgefeiert hat. Ich glaube nicht, dass das rechtens ist. Was kann er da machen?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:43
Hallo Miri,
er sollte seinen Vorgesetzten auf den Fehler hinweisen. Bei weiter bestehenden Problemen hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bella M. meint
16. April 2018 at 19:40
Hallo, mein Name ist Bella und bin 22 Jahre alt. Derzeit befinde ich mich noch in meiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten (3. Lehrjahr). Im Rahmen zur Vorbereitung auf meine anstehenden schriftlichen Abschlussprüfungen buchte meine Chef mir zwei Vorbereitungsseminare. Jedes Seminar ging jeweils von Montag bis Samstag (tgl. 8:30-15:30 Uhr). Somit belief sich in einer Seminarwoche meine Arbeitszeit auf 48 Stunden.
In meinem Ausbildungsvertrag wurde allerdings eine wöchtenliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart (Montag-Freitag). Da die Seminare jeweils bis zum Samstagnachmittag gingen, hätte ich theoretisch gesehen 16 Überstunden.
Bereits nach der Seminarwoche hatte ich auf Arbeit erfahren, dass die Stunden an dem Samstag für mich keine Überstunden sind mit der Begründung, dass mein Chef ja die Seminare bezahlt. Dabei wusste ich zuvor nicht, dass diese jeweils von Montag bis Samstag gehen.
Hab ich einen Anspruch auf die Überstunden von den beiden Samstagen oder kann mein Chef mir diese Stunden tatsächlich verweigern?
arbeitsrechte.de meint
25. April 2018 at 13:35
Hallo Bella M.,
unseren Berechnungen zufolge kämen Sie bei diesen Zeiten auf 42 Stunden in der Woche (ohne Berücksichtigung möglicher Pausen). Um sicherzugehen, wie sich das Ganze in Ihrem Fall verhält, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis N. meint
12. April 2018 at 19:03
Hallo
Mein Name ist Dennis und bin 16 Jahre alt.
Ich habe meinen Gesellen gestern auf das Thema “Überstunden“ angesprochen und mir wurde gesagt, dass ich eine 40 Stunden Woche habe mit 20 Minuten Brotzeitpause.
Deshalb sagt er, dass ich 1 Stunde in der Woche überstunden machen darf, wegen den täglichen Minuten Pause.
Ich wollte fragen, ob das war ist, oder ob das gelogen ist.
Vielen Dank im Voraus
Dennis
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 10:28
Hallo Dennis,
es handelt sich bei der von dir beschrieben Situation um ein Missverständnis. Pausen (wie vom Gesetz vorgeschrieben) zählen nicht als Arbeitszeit. So ist eine übliche Arbeitszeit zum Beispiel von 08:00 bis 16:30. 8 Stunden Arbeit + 30 Minuten Pause. Wird die Pause als Arbeitszeit gerechnet, würde irgendwo eine Stunde Arbeit oder mehr fehlen. Es handelt sich dabei nicht wirklich um Überstunden, da die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht überschritten wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dominik meint
6. April 2018 at 17:13
Hallo,
Mein Name ist Dominik, 17 Jahre
Ich bin Azubi und meine az geht von 7 Uhr bis 16 Uhr. Wir haben eine elektronische Zeiterfassung. Wenn ich mich um 6:58 Uhr einstempel zählt es erst ab 7 Uhr und wenn ich mich nachmittags um 16:04 Uhr ausstempel zählt es nur bis 16 Uhr. Ich bekomme keine Zeit gutgeschrieben. Stempel ich mich mal eine Minute zu spät ein oder zu früh aus Wird mir das gleich abgezogen. Ist das rechtens, und wenn ja, wie soll ich das je ausgleichen wenn Überstunden nicht gezählt werden?
Vielen lieben Dank
arbeitsrechte.de meint
18. April 2018 at 11:12
Hallo Dominik,
ein solcher Zeitabzug darf in der Regel nicht erfolgen. Vor allem in der Ausbildung dürfen Überstunden nur dann erfolgen, wenn diese freiwillig gemacht werden und sie dem Ausbildungszweck dienen. Für Minderjährige sind Überstunden jedoch für gewöhnlich nicht zulässig. Lassen Sie sich bei Problemen von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus meint
6. April 2018 at 9:12
Hallo mein Name ist Klaus
Ich mache eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer und bin 20 Jahre alt.
Ich mache des öfteren überstunden ohne diese Bezahlt oder ausgegelichen in Freizeit zu bekommen. Zb. Diese woche Dienstag 13 Stunden seit Arbeitsbeginn bis arbeitsende mit dem Ausbilder unter wegs gewesen. Mittwoch wieder 13 Stunden und gestern 14 stunden. Da ich eine heim und hinfahrt von 2 Stunden habe, hab ich nicht viel Schlaf gehabt und muss jetzt wieder auf Arbeit um 8 stunden zu arbeiten im Lager.
Meine Frage ist jetzt ob es Rechtens ist?
MFG
arbeitsrechte.de meint
18. April 2018 at 10:30
Hallo Klaus,
Überstunden müssen Ihnen in der Regel vergütet werden, durch Freizeitausgleich oder Bezahlung. Eine individuelle Rechtsberatung erhalten Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erich meint
22. Februar 2018 at 9:48
Hallo
Mein Name ist Erich ich bin 18 und bin im 3. Ausbildungsjahr für den industriemechaniker, ich habe eine Stunden Woche von 40, mein Betrieb meinte ich müsste Samstags eigentlich auch arbeiten und dazu noch jeden Tag 2 Überstunden machen, sprich 60 Stunden in der Woche ohne das diese Stunden bezahlt werden oder ich die Stunden an einem anderen Tag früher gehen darf
Helmut P. meint
2. Februar 2018 at 18:58
Moin!
Mein Name ist Helmut P. ich bin 22 Jahre alt.
in meinem gastronomiebetrieb wird uns azubis nicht ermöglicht eine exakte zeiterfassung durchzuführen. (Z.B. durch eine Stempeluhr, oder einen Transponder)
dies führt zu mangelhaften zeiterfasungen.
nach aussage der abrechnungsabteilung wird nach dienstplan abgerechnet, d.h. 39 Stunden pro Woche (eigentlich 40 aber schule wird mit 7 stunden berechnet. ) am ende des Monats habe ich also 176 Stunden auf dem Zettel stehen und minimum 4 Minusstunden (da die schulzeit 7 und nicht 8 stunden beträgt). meistens sogar mehr. ich weiß beim besten willen nicht woher sie kommen und habe das gefühl dass wenn wir uns urkaub nehmen dieser mit zu dem Minusstunden geschrieben wird. denn minusstunden gehen vom verfügbaren urlaub ab. nach über einem jahr habe ich es immernoch nicht geschafft dieses abrechnungssystem zu hinterfragen und zu verstehen, da ich immer vertröstet oder „an die wand argumentiert“ wurde.
inzwischen haben sich innerhalb von einem jahr über 200 Überstunden angesammelt die nicht vergütet wurden, bzw sporadisch vergütet wurden.
die anderen Azubis sind der meinung einfach stillzuhalten und diese „ausnutzerei“ über sich ergehen zu lassen. weil „never change a running system“.
was wäre nun richtig?
den mund auf zu machen und einzufordern was mir zusteht? oder den kopf unten zu halten um eventuellen ärger und stress zu vermeiden?
würde mich über eine antwort sehr freuen,
LG
Helmut
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 9:09
Hallo Helmut,
wenn eine ungerechte Zeiterfassung und -abrechnung stattfindet, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um mit diesem Ihre Möglichkeiten zu erörtern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
16. Januar 2018 at 12:01
Hallo,
Ich bin 19jahre alt und im ersten Ausbildungsjahr. Im Tarifvertrag ist eine 38std Woche vereinbart, da ich mir aber 2/3min lang einen kaffee geholt habe verlangt mein lehrmeister von mir am Freitag (normale arbeitszeit 6:30-13 uhr) unbezahlt 3std länger zu bleiben und zu feilen. Was für Möglichkeiten habe ich bzw worauf kann ich mich berufen da das meiner Meinung nach unverhältnismäßig ist. LG
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2018 at 15:27
Hallo Paul,
Überstunden sind für Azubis in der Regel nur zulässig, wenn sie betrieblich dringend erforderlich sind, und können nicht einfach als Strafe verhängt werden. Wir raten Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Ausbilder zu suchen und ggf. einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
10. Dezember 2017 at 12:36
Hallo,
Ich (18) fange nächstes Jahr meine Ausbildung an. Laut Arbeitsgesetz müssen Überstunden ja mit Freizeit ausgeglichen oder gesondert bezahlt werden, solange keine keine Vereinbarung bei Überstunden vorliegt. Wie sieht es aber aus, wenn im Vertrag zwar bereits steht, dass ich auf Anordnung Überstunden leisten muss, allerdings nicht ob diese bezahlt/ausgeglichen werden?
Und wie sieht es bei „freiwilligen“ Überstunden aus, die geleistet werden um beispielsweise eine bestimmte Frist einhalten zu können?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:39
Hallo Daniel,
angeordnete Überstunden müssen grundsätzlich entlohnt oder ausgeglichen werden. Sind Überstunden nicht angeordnet, also „freiwillig“, kann der AG nicht einfach so dazu verpflichtet werden, diese auszugleichen. Um Probleme zu vermeiden sollten solche Unklarheiten mit dem Chef oder der Personalabteilung besprochen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elke meint
18. November 2017 at 18:56
Darf ein Arbeitgeber während des Blockunterrichtes von 3 Wochen volljährige Azubis vor und nach dem Unterricht über WhatsApp auffordern zum Dienst zu kommen?
Zusätzlich auch samstags während des Blockunterrichtes und dann eine Abmahnung zustellen bei Nichtbefolgung?
Des Weiteren werden diese Stunden nicht als Überstunden angerechnet.
Die Beschäftigung während der Zeit erfolgt mit Hofkehren, Reinigung von Räumlichkeiten, also nicht der Ausbildung dienlichen Aufgaben. (Reine Schikane)
Das Prüfungsmaterial wird nach mehrmaliger Aufforderung nicht bestellt.
Jetzt nach 8 Woche wird bestellt, wodurch das Material teilweise erst 4 Tage vor der Praktischen Prüfung ankommt.
Die Praktiken dieser Firma müssten unterbunden werden, jedoch weder IHK, noch Arbeitsamt, noch ein Arbeitsrechtsanwalt nimmt die Lage für Ernst!!
Positiv ist nur, das hoffentlich der Spuk bald ein Ende mit Bestehen der Prüfung hat
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 12:01
Hallo Elke,
volljährige Azubis genießen nicht mehr den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Die Regelung ihrer Arbeitszeiten richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Inwieweit sich Ihr Arbeitgeber korrekt verhält und einzelne Tätigkeiten dem Ausbildungszweck dienen, kann ein Anwalt im Rahmen einer Rechtsberatung prüfen. Wir sind hierzu nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kim meint
14. November 2017 at 5:00
Guten Tag. Mein Name ist Kim. bin 23 Jahre und noch in der Ausbildung zum Elektriker.
Ich habe mir am Fuß einen Bänderriss zugezogen und bin deshalb schon 3 Wochen krank geschrieben. Jetzt war ich auf Anweisung meines Arztes bei einer Nachuntersuchung bei ihm ( Arzt ) und er hat mich nochmals 3 Wochen krank geschrieben. Dies habe ich auch gleich meinem Chef gemeldet. Der darufhin meinte, ich solle doch zur Arbeit erscheinen da ich ja mein Berichtsheft schreiben kann.
Er meinte: solange er für mir eine Arbeit für mich hätte in der mein Fuß nicht beansprucht werden würde, wäre das Rechtens.
Jetzt ist meine Frage: darf er das und er im Recht?
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 10:53
Hallo Kim,
wenn Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie auch nicht zur Arbeit erscheinen. Es steht dem Arbeitgeber normalerweise nicht einmal zu, zu erfahren, weshalb Sie krankgeschrieben sind. Daher sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, trotz Krankschreibung zur Arbeit zu erscheinen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joachim meint
30. Oktober 2017 at 7:09
Hallo mein Name ist Joachim,
ich bin 38 Jahre alt und Umschüler und bin in einem Familienbetrieb als Fachinformatiker.
Ich muss desöfteren Überstunden machen, im Arbeitsvertrag ist darüber nichts geregelt.
Nun zu meiner Frage.
Muss der Arbeitgeber mir Freizeitausgleich geben oder nicht.
Es ist schon ein schwieriges Thema, da ich nich in meiner Probezeit bin und.
Ich hätte niemals gedacht das ich so viele Überstunden machen muss, sonnst hätte ich es mehrmals im Vorstellungsgespräch angesprochen.
Danke
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 10:58
Hallo Joachim,
Überstunden müssen in einem Ausbildungsverhältnis durch Freizeit ausgeglichen werden. Auch in der Probezeit sollten solche Probleme nicht geheimgehalten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hanna meint
25. Oktober 2017 at 10:15
Hallo, mein Name ist Hanna.
Ich bin 20 Jahre alt uns derzeit in der Ausbildung zur Industriekauffrau.
Meine Regelarbeitszeit von 38h/Woche werden ab und zu überschritten.
Nun zu meiner ersten Frage:
Ich muss mir jede Überstunde schriftlich von meinem jeweiligen Abteilungsleiter – Abteilungswechsel alle 1-2 Monate – genehmigen lassen, selbst eine 1/4 Std. muss per Mail bestätigt werden. Ist dies rechtens?
Meine zweite Frage ist:
Ich habe derzeit einige Überstunden und schaffe es nicht mehr, diese im derzeitgen Jahr abzubauen, da die zu erledigende Arbeit dies nicht zulässt. Mein Arbeitgeber streicht mir aber jedes Jahr zum Jahresende meine Überstunden – hab auch schon mit der Personalabteilung gesprochen, welche mir dann nur geantwortet hat mit: „die Überstunden müssen weg sein, es kann nicht sein, dass du heirfür keine Zeit hast“. Was kann ich tun?
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 8:58
Hallo Hanna,
ohne Arbeitszeitkonto muss ein Nachweis über Mehrarbeit aufwendig schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung könnten die Überstunden nicht vom Arbeitgeber dokumentiert werden.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Sie können Ihren Arbeitgeber auf § 17 des Berufsbildungsgesetz hinweisen, in dem steht, dass Überstunden für Azubis extra zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen ist. Sollte das keine Wirkung zeigen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanja meint
22. Oktober 2017 at 16:12
Hallo,
Ich stand bis Ende September im dualen Studium, was ja als Ausbildung zählt. Ich habe in den letzten beiden Wochen des Studiums im Betrieb Überstunden gemacht, habe aber die Bedingung gesetzt, dass ich die Überstunden gerne dann im Oktober durch Freizeit ausbezahlt bekommen würde, da ich zu der Zeit schon einen Vertrag zur Weiterbeschäftigung hatte. Jetzt ist es so weit und bisher konnte man mir noch kein Frei für die Überstunden geben, ich kriege sogar noch Überstunden dazu. Auf meinen Hinweis hin sagte die zuständige Leitung, dass ich ja Überstunden aus der Ausbildung nicht einfach mitnehmen könne, da diese “weniger wert“ seien. Ich habe die Überstunden im gleichen Bereich geleistet, in dem ich jetzt arbeite und damals schon die gleiche Tätigkeit ausgeführt. Was kann ich da tun / was ist rechtens?
Danke!
Tanja
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 12:49
Hallo Tanja,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sibylla meint
23. September 2017 at 19:32
Mein Pflegesohn ist jetzt im 2. Ausbildungsjahr..
Er ist jetzt 19 Jahre alt.
Er lernt als Bäcker, d.h. er arbeitet Di, Do und Fr von 2.30 – 11.00 Uhr. Sa von 1.30 – 10.00 Uhr. MI hat er Schule.
Incl. 1 Std. Pause.
Wie wird eigentlich der Berufsschultag berechnet?
Da er manche Wochen über 3 Überstunden hat, möchte ich gerne dies genau abklären, bevor ich den Lehrherrn anspreche.
Mi freundlichen Grüßen
Zählen hier dir Pausen mit?
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 11:02
Hallo Sibylla,
werfen Sie einen Blick in § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dort sind die Regelungen zur Berufsschule verzeichnet. Dort steht unter anderen:
„Auf die Arbeitszeit werden angerechnet:
1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuel meint
11. September 2017 at 8:20
Hallo mein Name ist Manuel, ich bin 20 Jahre alt.
Ich mache eine Ausbildung zum Medientechnologen im bereich Druck in einer Werbetechnik Firma.
Montage ist bei uns an der Tagesordnung.
Bin seit August diesen Jahres dabei.
Ich habe eine 62,5 Stunden Woche hingelegt (Pausen sind bei dieser Zeit bereits abgezogen)
Generell habe ich so gut wie jede Woche seit dem ich die Ausbildung angetreten habe mehr als 40 Stunden gemacht…
Als ich meine Chefin gefragt habe was mit den überstunden passiert, hat sie nur gesagt, dass ich mir Sie aufschreiben soll… Ist mir schon klar, dass ich sie mir aufschreiben soll…
Alle in der Firma sagen, dass die Überstunden so gut wie nie bezahlt werden und man auch nicht frei bekommt. Meine Kollegin, die auch Auszubildende ist, bekommt auch keine „Belohnung“ für Ihre 40-50 Überstunden.
Was soll ich tun? Bin doch erst seit ein bisschen mehr als einem Monat dabei und habe mehr überstunden als meine Kollegin die ein Jahr dabei ist.
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 9:54
Hallo Manuel,
leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. In der Ausbildung sind Überstunden normalerweise gar nicht vorgesehen. Fallen Sie dennoch an, müssen Sie den Ausbildungsinhalten entsprechen und wenn möglich noch in der gleichen Woche durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konrad meint
9. September 2017 at 5:20
Hallo, mein Name ist Konrad, ich bin 26 Jahre alt.
Laut meinen Ausbildungsvertrag habe ich eine 48 Stunden Woche, 8 Stunden täglich Montag bis Samstag arbeite jedoch 9 Tage oder mehr am Stück 9 bis 12 Stunden täglich und komme so im Monat auf 200 bis 240 Stunden da ich im Sicherheitsgewerbe arbeite arbeite hauptsächlich nachts auch keine Seltenheit ist es dass ich Feiertags und sonntags arbeiten muss ich habe im Gegenzug aber auch an einigen Wochen 4 Tage Dienst und 3 Tage frei sind die freien Tage gerechtfertigt gegenüber den Überstunden ? Habe die Zeit Überschreitungen alles schriftlich und bin ein Mitglied der Gewerkschaft.
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 11:37
Hallo Konrad,
wir würden Ihnen in jedem Fall empfehlen, sich an die jeweilige Gewerkschaft zu wenden. Überstunden sind in der Ausbildung normalerweise gar nicht vorgesehen. Kommt es dennoch dazu, müssen sie den Inhalten der Ausbildung entsprechen und wenn möglich in der gleichen Woche durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine Arbeitszeit von 9 bis 12 Stunden täglich ist normalerweise nicht mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de