Nicht selten beklagen sich junge Menschen wegen Überstunden in der Ausbildung. Dabei ist dies gerade bei minderjährigen Auszubildenden ein absolutes No-Go, da die Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren durch das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt ist.
Zudem sollte die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag abgesprochene Arbeitszeit pro Woche in der Regel vollkommen ausreichen, um die festgelegten Ausbildungsinhalte zu verinnerlichen.
Kurz & knapp: Überstunden in der Ausbildung
In der Regel sind Überstunden bei Azubis nicht vorgesehen.
Ja, es gibt Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gutgeschrieben werden. Was Sie als Azubi gegen Überstunden tun können, lesen Sie hier.
Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.
Darf ein Lehrling überhaupt Überstunden machen? Und wenn ja, wie viele Überstunden dürfen Auszubildende in der Woche auf sich nehmen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie in folgendem Ratgeber.
Inhalt
Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?
Wie viele Stunden dürfen Azubis laut Arbeitsrecht über die normalen Arbeitszeiten hinaus arbeiten? Nur bei „vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“, darf ein minderjähriger Azubi Überstunden im Betrieb machen. Dies ist in § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) definiert. Zudem müssen Heranwachsende laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung für gemachte Überstunden innerhalb der nächsten drei Wochen einen Freizeitausgleich erhalten.
In der Ausbildung sind Überstunden normalerweise gar nicht vorgesehen. Minderjährige Auszubildende müssen sich an ein Tageslimit von acht Stunden halten. In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden.
Angenommen, Lehrlinge machen Überstunden in der Ausbildung und sind volljährig, dann ist der gesetzliche Umfang im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Volljährige Auszubildende können andere Arbeitszeiten haben. Überstunden darf ein Azubi über 18 Jahren aber ebenfalls nur bedingt machen. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht länger als acht Stunden betragen. Handelt es sich jedoch nur um eine zeitlich begrenzte Regelung, kann die tägliche Arbeitszeit für volljährige Azubis auch auf zehn Stunden heraufgesetzt werden.
Was tun als Azubi gegen Überstunden?
Liegt keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Azubi bei Überstunden vor, findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung. In § 17 heißt es dort:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“
Häufig können Auszubildende die Überstunden laut Arbeitsrecht sogar noch geltend machen, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits beendet wurde. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich als Azubi bei Stunden, die mehr gearbeitet wurden, folgende Tipps zu Herzen nehmen:
- Notieren Sie sich immer genau, an welchem Tag, wie lange und womit Sie Ihre Stunden Mehrarbeit verbracht haben. Viele Arbeitgeber überprüfen mehrgearbeitete Stunden ihrer Lehrlinge nicht und wissen aus diesem Grund auch nicht Bescheid.
- Haben Sie keine Angst, als Azubi die Überstunden bei Ihrem Vorgesetzten anzusprechen. Er hat die Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und darf Ihnen nicht aus heiterem Himmel kündigen, weil Sie ein unliebsames Thema angesprochen haben.
- Mehrgearbeitete Stunden müssen in jedem Fall den Inhalten Ihrer Ausbildung dienlich sein. Werden Sie über Ihre normale Arbeitszeit hinaus mit Tätigkeiten betraut, die der Ausbildung fern sind, müssen Sie diesen nicht nachgehen.
- Als Azubi müssen Sie Überstunden in der Regel gar nicht machen. Wird die Arbeitszeit trotzdem überschritten, muss dies in jedem Fall auf freiwilliger Basis geschehen. Außerdem muss ein Ausbilder im Betrieb anwesend sein und Sie betreuen.
Jennifer meint
23. April 2019 at 13:27
Hallo ich bin 19 Jahre und mache eine Ausbildung als Tischlerin.
Ich habe vertraglich geregelt eine 40 Stunden Woche, mache aber seit Januar recht gut und viele Stunden so, dass ich auf 58 bis 60 Std komme.
Mittlerweile jeden Samstag arbeiten, weil die Auftragslage so hoch ist aber zu wenig Personal.
Meine Frage nun, darf ich soviel Stunden machen? Muss ich soviele Stunden machen?
Abfeiern würde nur im Sommer gehen da ich dann aber schon fertig bin im Juli rentiert sich das nicht bei mir.
Würde mich nur wegen den andern Azubis interessieren.
Matthias H. meint
25. Februar 2019 at 18:20
Hallo liebe Areitsrechtler,
ich bin volljähriger Koch-Azubi in einem kleinen Betrieb (<10 festangestellte) und mache jeden Tag 1-3 Überstunden, die aber weder Vergütet, noch ausgeglichen werden.
Ich weiß, dass das in der Gastronoomie gang und gäbe ist. Ich will das trotzdem nicht hinnehmen, da mir die sonstige Vergütung so gering ist, dass mir am Ende des Monats das Geld fürs Essen fehlt.
Unsere Arbeitszeiten werden über ein Fingerprint-Erfassungssystem aufgezeichnet, außerdem bin ich in der Gewekschaft Nahrung Genuss Gasttätten (NGG).
Habe ich Anspruch auf eine Auszahlung der Überstunden?
MfG
Matthias H.
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 7:32
Hallo Matthias,
wie mit Überstunden umgegangen wird, ist in der Regel im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag vereinbart.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Monika meint
29. Januar 2019 at 17:52
Hallo 🙂
Meine Tochter ist 22 Jahre uns in AUsbildung bei einem Zahnarzt.
An den meisten Tagen in der Woche bekommt sie nicht mal 30 Min Pause ebenso kommst sie an keinem Tag pünktlich aus der Praxis, viele Patienten werden abends noch zusätzlich bestellt danach muss sie die Praxis putzen
sie hat in einem Jahr bereits über 220 Überstunden …
Was kann sie tun oder wie geht sie am Besten vor
LG und vielen DAnk
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 8:53
Hallo Monika,
in diesem Fall sollte sich Ihre Tochter an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und die weitere Vorgehensweise mit ihm besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michelle meint
15. Januar 2019 at 15:56
Hallo ich habe eine Frage, und zwar hat meine Firma kein Zeiterfassungssystem d.h. alles läuft auf Vertrauensbasis. Allerdings sollte ich eine Excel-Liste mit meinen Zeiten führen (mache ich auch). Ich habe mittlerweile ca 13 Überstd. (ist nicht viel, aber es steigt) und hier will man nicht, dass ich sie mir nehme. Es wird erwartet, dass ich sie ‚unter den Tisch fallen lasse‘. Ich soll keine Asprüche stellen, da ich nicht so viel Verantwortung habe wie sie (meine Kollegen/ Ausbilderin). Denn wenn ich zur Chefin gehen sollte, würde sie hier unten anrufen und nachfragen, ob es stimmt. Und sie würden sagen ‚weiß ich nicht‘ da sie die Liste nicht kontrollieren.
Kann man da was tun? Hier läuft eh einiges falsch aber ich gehe den Konfrontationen lieber aus dem Weg und lasse es mit mir machen.
Habe ich denn überhaupt irgendein Recht?
Bin 23 Jahre alt.
LG und Vielen Dank!
Frederik meint
27. Dezember 2018 at 11:43
Hallo ich wollte mal nachfragen wie es denn so steht mit dem Praktikum, Ich arbeite 3 Tage die Woche weil ich die Fachhochschulreife mache. Ich soll eigentlich 24/h die Woche Mache aber momentan 26/h pro Woche, manchmal auch 30h, da wollte ich Fragen kann ich die Einlösen?
Lukas meint
12. Dezember 2018 at 21:42
Hallo mein Name ist Lukas,
Ich bin 18 Jahre alt und arbeite von Montag bis Donnerstag 10,25 Stunden auf dem Bau, Dienstag habe ich schule ganz normal und freitag normal. Ich habe eine 40 Stunden Woche und bin Samstag auch bis 16:00 Uhr am arbeiten und das seit 3 Wochen.
Wenn ich meinen Chef sage ich heute Mal pünktlich Feierabend machen möchte sagt er ich soll privat fahren (56km)
Meine Frage ist darf er das ?????
MFG
ANGREFFESENDER AZUBI
Doreen meint
29. November 2018 at 20:01
Hallo. Meine Tochter hat eine Ausbildung als Pferdewirtin begonnen. Jetzt ist sie 18 geworden und das Jugendarbeitsschutzgesetz greift nicht mehr. Nach einer Berufsschulwoche muss sie immer Samstags von 7 bis 12.30 arbeiten. Jetzt hatte sie Berufsschule, muss Samstag und Sonntag jeweils 8 Stunden arbeiten und muss die kommende Woche komplett bis Samstag durcharbeiten. Das ist doch nicht rechtens oder? Sie arbeitet 13 Tage am Stück ohne frei. Auch wenn sie 18 ist, gibt es bestimmt auch für sie Gesetze die greifen. Sie ist doch trotzdem noch Lehrling, möchte den Beruf auch nach der Lehre ausüben und nicht körperlich schon kaputt sein.
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 7:55
Hallo Doreen,
bei volljährigen Auszubildenden darf die wöchentliche Arbeitszeit inklusive Berufsschule 48 Stunden nicht überschreiten. Sonn- und Feiertagsarbeit ist wie arbeitsrechtlich vorgeschrieben mit einem Ersatzruhetag zu erstatten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ratko meint
18. November 2018 at 2:31
Hallo mein Name ist Ratko
Ich wollte eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolvieren. Ich hätte ein vostellungsgespräch und wurde angenommen morgen sollte ich um 14 uhr da sein und bis 22 uhr bewachen er wollte gucken wie ich mich anstelle ich habe dies auch getan aber jedoch habe ich mich gefragt ich bin noch keine 18 darf ich solange arbeiten und ich habe auch nichts unterschreiben kam mir auch vor als wäre das schon Schwarzarbeit Und morgen schon muss ich um 15 da sein und bis 23 uhr bewachen ich weiss nicht was ich tun soll und ich hätte auch keine pausen in den 8 Std
Anna meint
11. November 2018 at 8:59
Hallo, mein name ist Anna ich bin 19jahre Alt und habe jetzt vor anderthalb monaten meine Ausbildung begonnen. Leider mache ich bereits fast täglich Überstunden. Ich muss laut meinem Arbeitsvertrag 8 stunden am tag und 40 stunden die woche arbeiten. Das Problem ist das ich teilweise sogar auf 11 Überstunden am zag komme. Da ich noch in der Probezeit bin und ein ziemlich schüchterner Mensch, traue ich mich nicht das mit meinem Arbeitgeber zu besprechen. Ich weiß das im Gastgewerbe es normal ist Überstunden zu machen, aber ich komme auch gerade aus der schule da ich mit meinen Abitur abgebrochen habe und nach den Sommerferien die dann wahren ist mein rhytmus total im einer. Und dann wird von mir verlangt das in den teilweise 10 oder 8-9 stunden freizeit, das ich da schlafe um ausgeruht zu sein. Aber ich brauche die zeit auch um meinen bericht zu schreiben oder um zu lernen. Da mein Körper die Arbeit auch nicht gewohnt ist, wache ich mittlerweile jeden morgen mit enormen schmerzen auf, das ich mich ne halbe stunde lang kaum bewegen kann. Der chef hat gesagt das ich immer auf dem plan den er ausgedruckt hat, aufschreiben soll wann ich schluss mache bzw wann ich mich umziehen gehe. Da ich laut ihn „für stunden bezahlt werde“ leider bin ich mittlerweile total ausgelaugt da ich im Prinzip für das reinigen der ganzen küche da bin und selbst den grill reinigen muss oder tische eindecken. Da der chef außerdem einen neuen Gasherd geholt hat darf ich den auch so langesäubern bis der schmutz komplett weg ist. Und das tue ich jeden Abend. Zudem bin ich meistens eine der ersten die da ist und eine die als letzte geht. Was kann ich tun?
Katrin meint
15. Oktober 2018 at 14:31
Hallo, mein Name ist Katrin und ich bin 18 Jahre; und seit August in der Ausbildung zur Hotelfachfrau. In meinem Betrieb läuft die Arbeit zum Großteil nur über Azubis. Das heißt der Service wird von 3 Gesellen und z.Z. 10 Azubi’s gestemmt. Einige sind noch keine 18 Jahre alt. Da sind Überstunden und gestrichene Freie Tage vorprogrammiert und an der Tagesordnung. Dazu kommt, dass die Azubi’s sehr häufig den täglichen Betrieb(vor allem Abends) allein stemmen ohne das ein Geselle im Restaurant mitarbeitet bzw. im Haus anwesend ist. Die bisher geleisteten Überstunden oder nicht gewährten Freien Tage wurden nicht ausgeglichen oder anderweitig erstattet. Mir ist klar das hier gegen Gesetze verstoßen wird, aber den Chef darauf ansprechen ist leider keine Option. Man muss schon bei einer Krankmeldung von wenigen Tagen mit einem Rückkehrgespräch rechnen. Da wird dann durch die „Blume“ mit Kündigung gedroht. Ich werde devinitiv den Betrieb wechseln, aber was kann ich unternehmen damit sich hier für dieZukunft etwas ändert? Denn so kann es ja nicht laufen. Hier werden meines Erachtens Azubi’s als billige Arbeitskräfte mißbraucht.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:08
Hallo Katrin,
zeigt sich Ihr Arbeitgeber uneinsichtig, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Alternativ können Sie das Unternehmen auch der Gewerbeaufsicht melden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Basti meint
17. September 2018 at 17:30
Hallo mein Name ist Sebastian, bin 22 Jahre alt und derzeit im dritten Lehrjahr zum Winzer. Momentan ist wieder Erntezeit und meine Chefs übertreiben es gänzlich mit den Überstunden. Alleine letzte Woche habe ich über 80 Stunden gearbeitet. Abgefeiert werden können Überstunden nur bedingt und ausgezahlt werden sie dann zum Ausbildungstarif, sprich 3,50€/Std. Möchte man früher nach Hause gehen um sich Beispielsweise noch Essen im Lebensmittelgeschäft kaufen zu können wird man nur schief angeschaut und auf die kostenlosen Schnitzel verwiesen. Esse diese aus ethischen Gründen nicht aber ist ihnen egal. Bin eigentlich ein sehr motivierter Arbeiter und mache vieles mit aber bei sowas hört es meiner Meinung nach auf. Wie wäre die beste Vorgehensweise um das Problem zu lösen ?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 11:20
Hallo Basti,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und mit ihm die beste Vorgehensweise in diesem Fall zu erörtern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lara meint
16. September 2018 at 12:09
Hallo mein Name ist Lara, ich bin 20 Jahre alt. Ich bin im dritten Lehrjahr und arbeite 40 Stunden die Woche. Mein Chef möchte aber nun, dass ich „freiwillig“ mehr arbeite, weil ich zu langsam bin. Ich brauche halt mehr Zeit um Dinge zu bearbeiten. Er begründet diese Überstunden, die ich ab jetzt machen soll, als Nachhilfe. Denn wobei ich noch zu viel Zeit brauche gehöre nun nicht mehr zum Ausbildungsplan des 3. Lehrjahres.
Saskia meint
14. September 2018 at 15:15
Hallo,
ich bin 21 Jahe und mache eine Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.
Meine Schule hab ich Donnerstags und Freitags von 07:45 Uhr bis 14:55 Uhr.
Mein Betriebsleiter möchte, dass ich Freitags noch zur Arbeit komme da sich meine Zeiten von der Schule und Öffnungszeiten nicht überschneiden.
Wie wird das geregelt ?
LG
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 9:14
Hallo Saskia,
ab 18 Jahren dürfen Azubis auch nach dem Unterricht im Betrieb eingesetzt werden, dabei darf die tägliche Arbeitszeit (inkl. Schul-, Pausen- und Wegzeit) nicht überschritten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Felix meint
5. September 2018 at 18:30
Hallo
Mein Name ist Felix und ich habe am 3. September 2018 meine Ausbildung in einem kleinen Glaserbetrieb angefangen.
Ich arbeite von Monrag bis Donnerstag 9 Stunden von 7-17 Uhr, dafür ist am Freitag um 12:00 Uhr Schluss. Heute habe ich erfahren, dass ich am Freitag wahrscheinlich Überstunden machen muss, da bei mir vor gut drei Monaten ein schweres Gewitter mit heftigem Hagel war. Es ist viel zu arbeiten und zu repapieren, aber wie siehts da dann mit Überstunden aus?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 9:40
Hallo Felix,
wenn die Überstunden korrekt durch Freizeit ausgeglichen werden und mit den Lehrinhalten übereinstimmen, können auch Azubis Überstunden leisten. Dies darf aber die monatliche Gesamtarbeitszeit nicht erhöhen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanos meint
30. August 2018 at 22:24
Unter nahezu jedem Beitrag steht „Wenden Sie sich an einen Anwalt“. Finde ich bissel mager.
Gibt es denn sonst keine Lösungen?
Beste Grüße
Stefanos
arbeitsrechte.de meint
24. September 2018 at 10:12
Hallo Stefanos,
die Beratung in einer konkreten Rechtssituation darf nur von einem Anwalt vorgenommen werden. Wir dürfen solche Rechtsberatungen nicht kostenlos anbieten, sondern können nur auf die bestehende Rechtslage verweisen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Philipp S. meint
17. August 2018 at 16:39
Hallo. Ich bin 18 Jahre alt und komme ins zweite Lehrjahr.
Kann mir mein Chef wegen Arbeitsverweigerung kündigen wenn ich sage ich möchte keine Überstunden die nächste Zeit mehr machen ?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 13:10
Hallo Philipp,
eine spontane Kündigung ohne Abmahnung und eine Chance auf Besserung ist in der Regel nicht zulässig. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, dieser wird Ihnen helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jasmin meint
13. August 2018 at 23:05
Hallo,
Ich bin Azubi im 2 Lehrjahr und arbeite als gartenlandschaftsbauer.
Ich arbeite täglich von 6:45-17:00
Montags bis Freitags mit 45 min Pause.
1 mal in Montag ist Freitag frei, aber nur wenn keine Schule ist, sonst haben wir Pech.
Bei uns werden weder minus noch plus Stunden aufgeschrieben. Habe aber theoretisch einen 39 h vertrag. Den wir wenn überhaupt nur im Winter einhalten, wenn wir um 7:15 anfangen.
Wir machen öfter auch länger.
Hab das Gefühl das wir viel zu viele Stunden kloppen, Chef meinte aber das passt mit Schule und Seminare. Kann das so passen?
Lg
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 15:42
Hallo Jasmin,
in der Regel sind Überstunden bei Azubis nicht vorgesehen. Es gibt Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gut geschrieben werden. Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.
Ob die arbeitsrechtlichen Regelungen in Ihrem Betrieb eingehalten werden, können und dürfen wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der den Sachverhalt prüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
13. August 2018 at 19:31
Hallo, ich bin Christian und 22 Jahre alt. Ich mache oft Überstunden, bekomme diese aber auch bezahlt. Meine Frage wäre, ob ich länger als zehn Stunden arbeiten darf, da ich die Überstunden bezahlt bekomme oder ist es so, dass zehn Stunden die Obergrenze ist?
Mfg.
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 15:25
Hallo Christian,
die zeitlichen Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten nur für Jugendliche bis 18 Jahre, nicht aber für ältere Azubis. Dennoch hat der Arbeitgeber die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die wichtigsten Regelungen können Sie in unserem Ratgeber zur Arbeitszeit und nachlesen.
Nach § 3 ArbZG ist eine Verlängerung der Arbeitszeit von 8 auf max. 10 Stunden zulässig, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird. Abweichungen von dieser Regelung sind unter Umständen möglich. Ob dies auf Sie zutrifft, können und dürfen wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lorena meint
13. August 2018 at 9:01
Hallo,
ich bin Lorena,24 im 2. Lernjahr als Kauffrau für Büromangement. Wir haben eine normale 40 Stunden woche von Mo- Fr. es kommt in letzter Zeit wegen fehlender Mitarbeiter dazu, das wir für fast jeden Samstag zusätzlich eingeteilt werden. Und wenn wir ansprechen das wir an diesem Tag nicht können. Wird dann gesagt es sind zu wenig mitarbeiter an diesem Tag, ich soll Unterstützen kommen. Man fühlt sich dann schon unter Druck gesetzt gerade weil es sich ja meiner Meinung nach um Überstunden handelt und die sind doch freiwlillig oder? Könnte man dagegen angehen?
arbeitsrechte.de meint
4. September 2018 at 15:34
Hallo Lorena,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um gegen bestimmte Methoden Ihres Arbeitgebers vorzugehen, dürfen wir nicht beurteilen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu jedoch umfassend beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.B. meint
10. August 2018 at 14:55
Ich habe momentan leider ein größeres Problem… ich bin im anerkennungsjahr meiner ausbildung von Mitte September bis Mitte September… Ich habe im Oktober einen Urlaub schriftlich eingereicht… den mir meine chefin erst im Januar mündlich genehmigte… Ich habe in dieser Zeit 2 weitere Tage Urlaub im juli genommen, da sie mir versicherte ich hätte diese Tage noch frei zur Verfügung… nun sagte sie mir vor 3 Wochen das der Urlaub, den sie mir im Januar mündlich genehmigte, nicht möglich ist da ich nur noch einen Urlaubstag habe… es hat sich in der zwischen Zeit noch herausgestellt, dass sie mir noch 2 Tage Urlaub abgezogen hat die ich mir als Überstunden abgerechnet habe… nun wollte sie mir die Überstunden wiedergeben allerdings nicht zur freien Verfügung sonder so wie sie sie mir einteilt. Auch über den Urlaubstag darf ich ihrer Meinung nach nich frei entscheiden sonder muss ihn in einem vorgegebenen Zeitraum von ihr nehmen, ohne triftigen Grund… ich habe noch eine Woche zu arbeiten da ich in dieser Woche krank geschrieben bin… nun wurde mir mitgeteilt das sie ohne mein mit Wissen die Überstunden in meiner krankheitszeit abgerechnet hat und ich nun nur noch den einen Urlaubstag hätte… ist das rechtlich gesehen richtig so!? Muss sie mir nicht den Urlaub wiedergehen anstelle die Überstunden!? Kann ich irgendetwas dagegen Unternehmen!?
arbeitsrechte.de meint
31. August 2018 at 13:45
Hallo A.B:,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist recht komplex. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen genau sagen, was Sie tun können und welche Ansprüche Ihnen unter Umständen zustehen. Wir sind hierzu nicht berechtigt, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsden meint
4. August 2018 at 2:01
Hallo,
ich bin 23 Jahre alt und mache meine Ausbildung zum Berufskraftfahrer im 2. Lehr jahr. Zunächst hat es mich zwar gestört aber ich konnte mit dem nachfolgenden Problem leben. Doch jetzt reicht es mit.
Laut Azubi Vertrag muss ich 8h am Tag also 40 h die Woche arbeiten.
Die Wahrheit ist, dass ich seit Beginn meiner Ausbildung täglich mindestens 10h eher 12h arbeite. Die Überstunden sind nicht freiwillig und werden in keinster Weise vergütet.
Zudem möchte der Chef, dass ich 2 mal im Monat Samstags arbeite. Auch dafür erhalte ich keine Vergütung.
Das nächste Thema ist, dass mein Chef mich dazu zwingt, meinen Digitalen Tacho beim Arbeiten (be- und entladen) auf Pausenzeit stellen muss!
Das Problem, dass ich sehe, ist das meine Chefs beide im IHK Ausschuss sitzen….
Was kann ich machen ? Ich bin soo planlos. Sobald ich mit den Chefs reden will blockieren diese, wollen nicht über sowas reden und sind schlecht auf mich zu sprechen. D.h. ich bekomme nur bescheidene Aufträge oder darf wieder Wochenlang auf dem Hof rumstehen.
Vielen Dank
Thorsten
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 8:53
Hallo Thorsten,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, die Situation zu ändern. Eine Dokumentation der Zeiten kann dabei helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Key meint
7. August 2019 at 22:04
Hallo, Guten Abend. Ich bin eine Auszubildende und bin 23 Jahre alt. Ich wollte fragen woe man die Stunden im Monat rechnet. Rechnet man Wöchentlich oder wie viel man den ganzen Monat von 1 bis 31 stunden gearbeitet hat?
A.Kuhlmann meint
25. März 2021 at 18:57
Wende dich in dem Fall mal an die BAG…Ruf die einfach mal an was du dagegen unternehmen kannst.Normalerweise ist es zulässig in der Doppelwoche 90 Stunden zu arbeiten,aber im Berufkraftfahrerwesen eird es selten eingehalten.Aber in der Ausbildung auch noch zusätzlich samstags und dann auch noch unendgeldlich arbeiten zu müssen ist nicht zulässig,es gibt ein Lenk-und Ruhezeiten-Gesetz an das sich auch dein Chef halten muß.
Sabrina meint
23. Juli 2018 at 20:09
Hallo. Ich bin 23 und komme bald in mein 2. Ausbildungsjahr. Im meinem Büro sind wir mit 2 Azubis. In unserem Verträgen ist eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr vorgesehen, 40 Stunden in der Woche.
Nun ist es so, dass unserer Verwaltungskraft gekündigt wurde.
Seitdem müssen wir immer um 7 Uhr anfangen und müssen bis mindestens 17 Uhr bleiben, obwohl wir vereinbart hatten, dass dann um 16 Uhr Feierabend ist. Doch es kommt auch teilweise mehr als 3x die Woche vor, dass wir sogar bis 18 Uhr oder sogar 18.30 Uhr bleiben müssen. Wenn wir etwas dagegen sagen, bekommen wir nur zu hören „willkommen im Arbeitsleben“
Achja, und Pause machen wir auch meistens gar nicht.
Birgit A. meint
19. Juli 2018 at 9:09
Hallo,
meine Tochter macht eine Ausbildung zum Augenoptiker. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr Ausbildungsvertrag von 39 auf 30 Stunden runter gesetzt. In der wöchentlichen Arbeitszeit werden 4 Stunden veranschlagt, um diverse Werkstücke (Monats-Aufgaben laut Lehrplan, Gläser enschleifen, Bauen von Gestellen usw.) zu produzieren, der Rest der Zeit ist für den Verkauf vorgesehen. Nun kommt es immer häufiger vor, dass diese 4 Stunden nicht vollständig oder gar nicht genommen werden können. Zum einen weil meine Tochter Theorieunterricht hat, praxisbedingte Schulungen oder sie die ganze Woche im Verkauf tätig ist. Nun wurde sie ermahnt, ihre Aufgaben doch zu machen. Ihr Hinweis, dass dies in der Arbeitszeit nicht immer gegeben ist, wurde abgewiegelt mit der Antwort, da müsse sie die Aufgaben dann in ihrer Freizeit erledigen. Ist dies zulässig?
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 9:09
Hallo Birgit,
um die Umstände Ihres Sonderfalls zu beurteilen, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Arbeitsrechte beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
SASKIA meint
14. Juli 2018 at 12:29
Hallo, mein Name ist Saskia und ich bin 23 Jahr alt. Gerade mache ich meine zweite Ausbildung zur Konditorin. Ich habe die Ausbildung verkürzt und stehe jetzt am Ende meiner Ausbildungszeit. Ich habe immer schon fast täglich ca. 9 oder 9,5 Stunden gearbeitet ohne eine richtige Pause zu machen. Ein Ausgleich würde nie richtig gewährt das einzige ist das ich manchmal wenn ich Samstag arbeite etwas eher heimgehen aber das gleicht es auch nicht aus. Momentan ist die Arbeit durch Krankheit und Urlaub von Kollegen noch mehr und anstrengender geworden. Jetzt meine Frage, kann ich nach meinen 8 regulären Arbeitsstunden heimgehen? Darf mich der Chef deshalb belangen? Langsam kann ich nämlich nicht mehr… Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
23. Juli 2018 at 8:14
Hallo Saskia,
ein eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes wider der vereinbarten Arbeitszeiten kann abgemahnt und belangt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Vertrag prüfen und die Umstände genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Menes K. meint
20. Juni 2018 at 18:53
Hay,
Ich bin bald 21 und im zweiten Lehrjahr. Ich mache so gut wie jede Woche mindestens 1 Überstunde bis zu 7 Überstunden. Ich komme damit leider nicht mehr klar. Man drängt uns azubis etwas noch nach. Etwas, was zwar gemacht werden muss, aber nicht bedingt zu unserer Ausbildung gehört. Beispiel: Als Zahntechniker alte Modelle zum Schluss ausklopfen. Ich arbeite ab 7:30 und dürfte um 16:30 gehen.
Zwar äußere ich mich, sage das ich irgendwann auch mal nachhause mag, natürlich angenehm, aber dann heißt es das es gemacht werden muss und sich sonst mehr Modelle anstauen.
Als Lehrling hat man leider nicht wirklich was zu sagen. Momentan habe ich über 60 Überstunden und man sagte mir, man könne sie nicht einfach so einlösen. Eher wenn mal wenig los ist mal einfach früher nachhause gehen, aber das passiert einfach so selten. Mein Kollege (ebenfalls zweites Lehrjahr) hat nach meinem Wissensstand über 150 Überstunden. Wie kann ich bitte am besten an mein Chef das ausrichten das ich nicht mehr kann? Sagen, das ich nicht einmal mehr die Arbeiten korrekt machen kann und deshalb immer unkonzentrierter werde. Ich möchte doch kein stress, immerhin sind das gute Leute!
Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:04
Hallo Menes,
gesetzlich ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet Mehrarbeit zu entlohnen. Entweder mit Freizeit oder mit mehr Geld. Im zweifelsfall können Sieisich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und Ihre Situation absichern lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kim K. meint
14. März 2020 at 13:17
Hallo,
Ich bin 17 Jahre alt und im 2. Ausbildungsjahr.
Durch die Berufsschule, ich habe im wöchentlichen Wechsel 1 bzw. 2 mal Schule. Dadurch habe ich mittlerweile 36 Minusstunden gesammelt. Darf der Arbeitgeber mir überhaupt die Minusstunden anrechnen? Und wie soll ich die wieder loswerden? Darf ich überhaupt Mehrarbeit machen?
Jana meint
28. April 2020 at 13:45
Meines Wissens nach, darf Unterricht nicht als Minusstunden angerechnet werden, sondern der Betrieb muss den Auszubildenden dazu freistellen. Der Betrieb kann dir da keine Minusstunden ankreiden! Und da du minderjährig bist darfst du nicht einmal Überstunden bzw. Mehrarbeit machen.
Falls es dahingehend Probleme gibt, schreib am besten deine zuständigen Kammer und bitte um Hilfe.
Jessa meint
17. März 2021 at 21:09
Hallo, eigentlich gelten Unterrichtsstunden als Arbeitsstunden dazu.