Nicht selten beklagen sich junge Menschen wegen Überstunden in der Ausbildung. Dabei ist dies gerade bei minderjährigen Auszubildenden ein absolutes No-Go, da die Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren durch das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt ist.
Zudem sollte die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag abgesprochene Arbeitszeit pro Woche in der Regel vollkommen ausreichen, um die festgelegten Ausbildungsinhalte zu verinnerlichen.
Kurz & knapp: Überstunden in der Ausbildung
In der Regel sind Überstunden bei Azubis nicht vorgesehen.
Ja, es gibt Ausnahmen, in denen die Ausbildungszeit von Azubis verlängert werden kann, dies muss ihnen jedoch laut Arbeitsrecht als Freizeit (wenn möglich in der gleichen Woche) gutgeschrieben werden. Was Sie als Azubi gegen Überstunden tun können, lesen Sie hier.
Wenn es im Betrieb zu Überstunden kommt, müssen diese den Ausbildungsinhalten entsprechen. Zudem muss die Arbeitszeit vom Ausbilder im Betrieb überwacht werden.
Darf ein Lehrling überhaupt Überstunden machen? Und wenn ja, wie viele Überstunden dürfen Auszubildende in der Woche auf sich nehmen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie in folgendem Ratgeber.
Inhalt
Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?
Wie viele Stunden dürfen Azubis laut Arbeitsrecht über die normalen Arbeitszeiten hinaus arbeiten? Nur bei „vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“, darf ein minderjähriger Azubi Überstunden im Betrieb machen. Dies ist in § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) definiert. Zudem müssen Heranwachsende laut Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung für gemachte Überstunden innerhalb der nächsten drei Wochen einen Freizeitausgleich erhalten.
In der Ausbildung sind Überstunden normalerweise gar nicht vorgesehen. Minderjährige Auszubildende müssen sich an ein Tageslimit von acht Stunden halten. In Ausnahmefällen darf diese Grenze auf achteinhalb Stunden ausgeweitet werden. In einer solchen Situation muss ein Freizeitausgleich jedoch noch in der gleichen Woche stattfinden.
Angenommen, Lehrlinge machen Überstunden in der Ausbildung und sind volljährig, dann ist der gesetzliche Umfang im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Volljährige Auszubildende können andere Arbeitszeiten haben. Überstunden darf ein Azubi über 18 Jahren aber ebenfalls nur bedingt machen. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht länger als acht Stunden betragen. Handelt es sich jedoch nur um eine zeitlich begrenzte Regelung, kann die tägliche Arbeitszeit für volljährige Azubis auch auf zehn Stunden heraufgesetzt werden.
Was tun als Azubi gegen Überstunden?
Liegt keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Azubi bei Überstunden vor, findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung. In § 17 heißt es dort:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“
Häufig können Auszubildende die Überstunden laut Arbeitsrecht sogar noch geltend machen, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits beendet wurde. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich als Azubi bei Stunden, die mehr gearbeitet wurden, folgende Tipps zu Herzen nehmen:
- Notieren Sie sich immer genau, an welchem Tag, wie lange und womit Sie Ihre Stunden Mehrarbeit verbracht haben. Viele Arbeitgeber überprüfen mehrgearbeitete Stunden ihrer Lehrlinge nicht und wissen aus diesem Grund auch nicht Bescheid.
- Haben Sie keine Angst, als Azubi die Überstunden bei Ihrem Vorgesetzten anzusprechen. Er hat die Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und darf Ihnen nicht aus heiterem Himmel kündigen, weil Sie ein unliebsames Thema angesprochen haben.
- Mehrgearbeitete Stunden müssen in jedem Fall den Inhalten Ihrer Ausbildung dienlich sein. Werden Sie über Ihre normale Arbeitszeit hinaus mit Tätigkeiten betraut, die der Ausbildung fern sind, müssen Sie diesen nicht nachgehen.
- Als Azubi müssen Sie Überstunden in der Regel gar nicht machen. Wird die Arbeitszeit trotzdem überschritten, muss dies in jedem Fall auf freiwilliger Basis geschehen. Außerdem muss ein Ausbilder im Betrieb anwesend sein und Sie betreuen.
Caleb meint
23. November 2023 at 13:40
Hallo ich bin 17 Jahre alt und arbeite bei der Bank und arbeite manchmal mehr als die 8 Stunden so um 20 bis 30 Minuten mehr und am Donnerstag arbeite ich ungefähr 9 Stunden aber da ich denn Beruf so gern mag stört es mich nicht mal länger zu arbeiten. darf ich dann mehr arbeiten als erlaubt wenn ich nicht körperlich erschöpft bin oder ähnliches? oft sitze ich rum und warte auf kunden…
Eric E. meint
12. Februar 2023 at 23:15
Guten Tag,
Ich bin in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und arbeite meist bis zu 8 Stunden, jedoch arbeite ich auch 12 Stunden, meist dann nur einmal in der Woche und 3 weitere Tage 8 Stunden. Zudem hatte ich in KW3 5 12 Stunden Schichten, teilweise mit der Begründung dass es notwendig sei, da ansonsten meine rechtzeitige Einweisung aus eigenem Verschulden nicht möglich sei. Meine Kollegen hatten mich auf die Arbeitszeit hingewiesen, andere Azubis scheinen mit den 12 Stunden Schichten jedoch kein Problem zu haben. Nun wollte ich zu diesem Thema etwas mehr erfahren.
Holger meint
29. Juni 2021 at 17:23
Hallo,
mein Sohn macht eine Ausbildung als Dachdecker.
Wer kontrolliert im Handwerk die Stunden die die Azubis hier leisten?
Hier sind leider 10 Stunden Normalität.
Verena meint
1. Juni 2021 at 11:20
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und bin im 2. Ausbildungsjahr.
In meinem Vertrag sind 40 Stunden festgehalten.
Jetzt möchte mein Arbeitgeber aber, dass ich samstags zusätzlich in die Arbeit komme.
Ich würde hierbei auf mindestens 45 Stunden kommen.
Ist das rechtens?
WK meint
26. Februar 2021 at 0:26
Hallo,
Ich bin 27 Jahre alt und Ich mache zurzeit eine Ausbildung .wir haben in der Berufsschule Sportuntericht und wir haben Aufgaben bekommen, die wir nach dem Unterricht machen soll und wenn wir im Betrieb sind .
Darf der Sportlehrer mir Aufgaben während der Arbeitszeit oder nach dem Unterricht geben?
Wie ist hier die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas meint
3. Juni 2020 at 13:40
Ich bin 28 und mache meine zweite Ausbildung da ich meinen ersten Job körperlich nicht mehr nachgehen kann.
Gilt das auch für mich noch?
ich würde gerne manchmal Überstunden machen darf aber nicht weil die anderen dann irgendwann auch nach hause wollen und mich betreuen sollen… ich bin 28 keine 15.
Heinz meint
27. Mai 2020 at 20:56
Es stimmt mich zutiefst traurig das Alles hier zu lesen.
Ich mache gerade den Ausbilderschein, bin mit den Gesetzen halbwegs vertraut und meine Freundin wird bei ihrer Arbeit nicht übernommen. Grund scheint zu sein, dass sie nicht hunderte Überstunden macht, so wie ihre ausgelernten Kolleginnen (die nie abgegolten/vergütet werden). Natürlichen kennen diese Arbeitgeber sich untereinander und sie hat Angst nirgends Arbeit zu finden, falls sie sich wehrt.
Damit ist für mich das Mysterium gelöst, warum gewisse Ausbildungsberufe sehr gut bezahlt werden, aber niemand sie machen will: Weil der Stundenlohn mit all den unbezahlten Überstunden trotzdem niedrig ist und man sich einfach kaputt Arbeiten soll, damit der Chef sich seinen Pool über den Dächern der Stadt leisten kann.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nadja meint
31. März 2020 at 23:08
Hallo,eine Frage
Meine Tochter (volljährig) macht Ausbildung beim KIK,im Vertrag eingetragen 40 Stunden Arbeitswoche, die schafft 46 Stunden und die 6 Stunden werden nicht bezahlt oder als Freischicht genehmigt, und noch eine Problem jetzt wegen dem coronavirus gilt bei ihr Kurzarbeit aber ihr werden 11 Tage Urlaub abgezogen ist das erlaubt?was soll sie machen?
Danke im voraus
Joseph meint
22. Februar 2020 at 16:09
Ich brauche bitte eure Ratschläge ich bin Azubi als Altenpflege in 2 Lehrjahre ich habe mein zwischen Prüfung 1.04 aber mein Plan im März so viel Stunden ich habe 12 tage durch ohne frei dann 1 tag frei dann 8 tage dann 2 tage frei außer alles gemischt früh und spät darf Arbeitgeber sowas !!!
Ju meint
18. November 2019 at 16:37
Hey, mein name ist Ju und ich bin im ersten Ausbildungsjahr bei einem Einzelhandel in richtung Lebensmittel.. ich habe laut Vertrag eine 37,5h Woche aber seid dem 1.8.2019 (aktuelles Datum 18.11.2019), schon über 50 Überstunden „gesammelt“.. ich habe nur Sonntags frei und sonst muss ich immer Arbeiten.. wie soll ich am besten vorgehen? Wenn ich mit der Geschäftsleitung rede ist die einzige Antwort das im moment viele ausfallen und wir zu wenig seien… aber das kann doch so nicht angehen ich kann da ja nichts für… Ich meine klar mache ich mal gerne Überstunden wenn noch jemand gebraucht wird aber ich fühle mich echt ausgenutzt…
Lorant meint
5. November 2019 at 19:26
Hallo, ich bin 16 Jahre alt und mache ein Ausbildung als Konditor , ich will wissen ob es erlaubt ist oder darf
Ich des ; in Monat 20+ Überstunden zu haben also 180+ stunden in Monat aber in mein Vertrag nur 160 Stunden in Monat steht
MfG
Lorant S.
Mara meint
30. Oktober 2019 at 7:46
Guten Tag, Wie ist das mit Azubis über 18 Jahren. Ich möchte etwas mehr Überstunden machen damit ich diese für etwas Freizeit für die Abschlussprüfung einsetzen kann. Kann mein Betrieb nun einfach kommen und sagen das ich in Zukunft nicht mehr als 20 Überstunden machen darf? und von mir verlangen meine bisher (ca 45 Überstunden) bis Ende des Jahres abbauen zu müssen?
Vielen Dank im vorraus
Mara
Jana meint
21. Oktober 2019 at 18:13
Hallo,
ich bin Azubi 3. Lehrjahr (Medizinische Fachangestellte) in einer Reha Klinik ich arbeite von 07.15 Uhr bis 16.00 Uhr und muss ständig die Patienten ins Krankenhaus zur Radiologie fahren und natürlich auch zu jeglichen anderen Terminen . Wenn ein Termin sowie heute um 15.30 Uhr ist werde ich immer los geschickt weil jeder weiß das die Fahrt ins Krankenhaus mind. 1 Stunde hin und zurück dauert. Keiner von den Fest Angestellten möchte spät nachhause kommen und jedes Mal lassen die sich eine andere Ausrede einfallen . Entweder die haben ihre Brille zum fahren vergessen oder es geht nicht anders die müssen zu einer Besprechung (wo ich auch dran teilnehmen sollte) oder Sie sagen ein Azubi darf nicht ohne Beaufsichtigung am Arbeitsplatz sein deshalb müssen die an der Anmeldung bleiben und ich muss los fahren . Es nervt mich so sehr ich halte es nicht mehr aus ich bin bald ausgelernt und möchte einfach jetzt nicht so einen Stress anfechten auf Arbeit . Aber ich finde es so ungerecht . Ich muss manchmal am Tag 4x fahren und die anderen überhaupt garnicht ich frage mich wie Mann sich nicht schämen kann die Arbeit immer auf die Azubis zu schieben .
Ursula W. meint
11. August 2019 at 12:19
Hallo! Meine 17jährige Tochter hat ein EQJ auf einem Pferdehof begonnen. Abgesehen davon dass der Ausbilder nicht viel präsent ist, soll sie jetzt immer 11 Tage am Stück arbeiten und hat dann 3 Tage frei. Muss also jedes 2. Wochenende arbeiten. Ist das korrekt so?
Jonas meint
25. Juli 2019 at 9:29
Mein Name ist Jonas bin 17 Jahre und im ersten Lehrjahr. Auch ich muss regelmäßig länger arbeiten. Nur bei mir ist es so das mir die Überstunden abgezogen werde wenn ich in der Berufsschule bin und keine 8 Stunden Unterricht habe. Z. B. 6 Stunden Unterricht werden 2 Überstunden abgezogen. Ist das rechtens?
A.Kuhlmann meint
25. März 2021 at 19:13
Nein ist es nicht.Wenn du 6 Stunden Unterricht hast gilt das als voller Arbeitstag denn du mußt ja auch zur Schule hin und zurück.Wende dich an die für dich zuständige Kammer.
Sönke meint
7. September 2023 at 20:46
Leider nein, nur der erste Berufsschultag wird voll angerechnet. Der zweite Tag im ersten Ausbildungsjahr nur mit den tatsächlichen Stunden in der Schule.
Sollte dieser Tag nicht auf einen Freitag fallen, sollte man mit dem Chef sprechen, da die meisten Firmen freitags einen kurzen Arbeitstag haben. Und man so, anders als die anderen Mitarbeiter, die Zeit nicht vorarbeiten kann.
Keanu meint
19. Juli 2019 at 10:34
Hallo,
Mein Name ist Keanu und ich bin 22
Ich bin im 2. Lehrjahr als Koch und Arbeite meistens von Mittwoch bis Sonntag ich hab Täglich mindestens 11 stunden reine Arbeitszeit, so komme ich auf gut 15-20 stunden pro woche, wir hatten zwar mal ein überstundenkonto aber das wird seit 2 Monaten nicht mehr beachtet, oder gar notiert. Aber ab und zu muss ich an einem Tag nur 6 1/2 stunden arbeiten, was aber meine Gesamtzeit trotzdem nicht groß verringert
Zudem drückt man mir gerne eine 6 Tage woche rein oder lässt mich noch alleine 2 Stunden in der Küche stehen.
Als ich mich vor kurzem geschnitten habe und ins Krankenhaus musste wurde mir danach vorgeworfen das es absichtlich war und dafür das ich krank war muss ich dann wieder 6 Tage Arbeiten ohne einen Ausgleich
Patrick L. meint
3. Juli 2019 at 19:03
Servus miteinander,
Ich bin Patrick L. (20) in der Ausbildung zum Bauzeichner.
Die aktuelle Situation ist gerade so:
Zurzeit bin ich im Praktikum auf der Baustelle (vom Betrieb ausgehend). Ich helfe dort das neue Büro der Firma zu bauen. Normalerweise beginnt meine Arbeit um 8.00 und geht bis 17.00 (40h Woche) + (Mo-DO 8,5h, Fr 6h) Da die Baustelle schon um 7.00 beginnt wurde mit gesagt das ich trotzdem bis 17.00 arbeiten muss(9,5h), ohne jeglichen Ausgleich. Ich habe momentan nur 1h an Überstunden, aber die Baustelle wird mindestens bis nächste Woche dauern (also dann mindestens 7h, wenn es so weiter geht). Wie ich jetzt gelesen habe sind die Überstunden ohne Ausgleich nicht zulässig. Was kann ich tun?
Tänzer meint
28. Mai 2019 at 16:01
Mein Chef in einer angesehenen Tanzschule hat mich nur dumm angemacht auf die nachfrage, wie es mit Überstunden sei.
Ich bin zu dem Zeitpunkt volljährig gewesen und habe die Vermutung, dass ich gekündigt wurde, da ich verweigert habe ohne Vergütung oder Ausgleich bis zu 11 Stunden am Stück zu arbeiten. Er hat mir gesagt, es gehöre zum Beruf und ich müsse dies machen. Aber da ich maximal 2 Stunden an einem Tag für mehrere Überstunden ausgeglichen bekommen habe, wurde ich abgesägt, da ich akribisch auf arbeits- und Privatleben Trennung achte und dadurch meinen Zug sehr zeitig erreichen wollte.
Ich habe den Job geliebt. Habe nie gefehlt. Habe immer gemacht was ich konnte aber naja…er (ich zitiere) könnte mich ja auch sein auto waschen lassen, wenn er es als ausbildungsinhalt deklariert….
Doreen D. meint
14. Mai 2019 at 18:59
Liebes Team !
mein Sohn ist 19 Jahre und befindet sich im 2. Lehrjahr als Mechatroniker in einem Autohaus!
Nun haben er und ein junger Festangestellter der Firma den Auftrag von der Frau des Chefs, bekommen , Ad Blue in ein Auto zu füllen , kurz vor Feierabend ,nach einem stressigen Arbeitstag.
.Mein Sohn war dem Ma behilflich . Beide haben nicht nachgedacht ,sondern nur ausgeführt. .Es war ein Diesel und nun hat das Auto einen erheblichen Schaden ,denn es hätte kein AdBlue da hinein gedurft. Nun will der Chef beid zur Verantwortung ziehen ,da beide nicht mitgedacht haben…..Mein Sohn soll nun nach der Arbeit mit dem Kollegen den Schaden beseitige ,d.h. umsonst arbeiten . 1 Frage : Ist das rechtmäßig, dass Auszubildende nach der Arbeit den Schaden beheben sollen….und ein Ausbildungsbetrieb müsste eine Versicherung zwecks solchen Begebenheiten haben?!….nun denke ich ,dass der Chef die Versicherungssumme kassiert und die beiden jungs den Schaden umsonst behebne müssen…..Darf der Chef das?….Was kann mein Sohn dagegen tun ,er findet es ungerecht, da er noch in der Ausbildung ist und sowas leider mal passieren kann.
Danke und liebe Grüsse
.Nun w
arbeitsrechte.de meint
16. Mai 2019 at 11:22
Hallo Dorren D.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich in Ihrem Fall am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich eingehend mit Ihrem Fall auseinandersetzen und sich ggf. vor dem Arbeitgeber für Sie einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
3. Mai 2019 at 12:23
Hallo
Ich bin marcel 16jahre und mache gerade eine lehre als kfz techniker. Ich wollte fragen ob es erlaubt sei wenn mein meister sagt ich muss länger bleiben weil ich nicht alles zsm geräumt habe.kann man das nicht an einem anderen tag machen. Es sagt immer immer muss und schreit mich an wiedo ich so lang brauche bin im vertrag auf 38stunden angelegt.
Lg Marcel
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2019 at 8:48
Hallo Marcel,
der Arbeitgeber hat nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) ein Weisungsrecht und darf dem Arbeitnehmer und auch Auszubildenden Anweisungen zum Inhalt der Arbeit geben. Dies gilt übrigens auch bezüglich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Unternehmen.
Für weitere Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de