Besonders bei sommerlichen Temperaturen ist am Arbeitsplatz jede Maßnahme erwünscht, die die Körpertemperatur senken kann. Jedoch hat nicht jeder eine Klimaanlage, die während der Arbeit die Umgebung frisch hält. Mancher muss sich damit zufrieden geben, mit luftiger Kleidung oder einem Tischventilator für Erfrischung zu sorgen.
Manch einem Angestellten kann es dann als gute Idee erscheinen, auf Schuhe und Socken zu verzichten und bei hohen Temperaturen einfach barfuß zu arbeiten. Doch ist es eigentlich aus Sicht des Arbeitsschutzes legal, ohne Schuhe auf Arbeit zu gehen oder gibt es Vorschriften, die den blanken Fuß im Betrieb verbieten?
Kurz & knapp: Barfuß arbeiten
Nein, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Kann der Arbeitsschutz allerdings nur gewährleistet werden, wenn entsprechendes Schuhwerk getragen wird, ist es verboten, barfuß zur Arbeit zur erscheinen.
Eine Zusammenfassung weiterer Gründe, die dem Arbeiten ohne Schuhe entgegenstehen, finden Sie hier.
In einem solchen Fall kann eine Abmahnung die Konsequenz sein.
Manchmal können unterschiedliche Ansichten schnell zu Spannungen am Arbeitsplatz führen. Während für den Einen das Tragen von Schuhen eine Selbstverständlichkeit ist, kann es für Andere eine Last sein. Menschen, die lieber ohne Schuhe durchs Leben gehen, stehen häufig vor der Frage, ob auch barfuß zu arbeiten in Ordnung ist. Personen, die darin eine Unsitte sehen, kann das Barfußlaufen unangenehm sein. Eine klare und begründete Regelung ist empfehlenswert.
Inhalt
Barfuß am Arbeitsplatz
Wenn keine Regelung für den Betrieb existiert, sind Angestellte wie Arbeitgeber meist mit der Fragestellung überrumpelt, wenn ein Mitarbeiter eines Tages barfuß zur Arbeit erscheint. Der Arbeitgeber darf nur mit guten Gründen einen Dresscode für die Arbeit festlegen. Hierbei gibt es bei verschiedenen Arbeitsplätzen mehr oder weniger naheliegende Gründe. Der Verstoß gegen ein bestehendes Verbot kann mit einer Abmahnung geahndet werden.
Gründe für ein Verbot barfuß zu arbeiten
In Werksbetrieben mit laufenden Maschinen schreibt der Arbeitsschutz den Dresscode vor. Meistens wegen der akuten Verletzungsgefahr sind solche Räume kein barfuß-geeigneter Arbeitsplatz. Hier sind Arbeitsschutzschuhe oder festes Schuhwerk im Allgemeinen die Norm. Je nach Einschätzung durch den Arbeitsschutz sind verschiedene Vorschriften möglich.
Neben dem Schutz vor Verletzung gibt es noch weitere Bedingungen, die Schuhe notwendig machen können. Auch der Kundenkontakt kann ein maßgebender Faktor sein. Besteht während der Arbeitszeit ein direkter Kontakt zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden, kann der Arbeitgeber festlegen, wie eine angemessene Repräsentation des Unternehmens auszusehen hat. Dann ist es durchaus gerechtfertigt, eine Kleidervorschrift für die Angestellten festzulegen. Darin kann auch ein Verbot enthalten sein, das es untersagt, barfuß am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Des Weiteren können hygienische Bedenken Schuhe zu einer Notwendigkeit machen. In gastronomischen Betrieben ist es undenkbar barfuß zu arbeiten. Auch in medizinischen Einrichtungen ist die Gefahr durch fallende, herumliegende oder infektiöse Gegenstände zu groß. Barfuß einen Arbeitsplatz aufzusuchen, an dem mit infektiösen Materialien gearbeitet wird, ist durch Arbeitsschutzgesetze untersagt.
Gründe gegen ein Verbot
Es gibt viele Arbeitsplätze, an denen Schuhwerk zwingend notwendig ist. Aber eben nicht an jedem. Besonders Büroräume ohne Kundenverkehr können Orte sein, an denen es möglich ist, barfuß zu arbeiten.
Aber auch hier können Spannungen auftreten, da einige Menschen es als anstößig empfinden, wenn Kollegen barfuß am Arbeitsplatz erscheinen. Um diese Konflikte vorzubeugen, kann eine generelle Vorschrift hilfreich sein. Diese sollte zusammen mit den Angestellten oder dem Betriebsrat erstellt und diskutiert werden. Leichtfertig ausgesprochene Verbote können zu großem Unmut führen und endeten schon vor dem Arbeitsgericht.
Isabel meint
15. Oktober 2018 at 15:36
Ich bin der Meinung das so ein Verbot nicht gerechtfertigt ist
Doris meint
31. August 2018 at 16:31
Meine frage war ob mein Arbeitgeber mir verbieten darf auf latschen zur Arbeit zu laufen. , ?? Auf der Arbeit selber haben wir arbeirsschuhe an…ich bin privat umgeknickt im Garten und war 2 Wochen krank ( fuss verstaucht u Bänder Dehnung )nun Urlaub ,,daraufhin würde mir der verbot ausgesprochen das ich nicht mehr auf latschen oder barfuß den Arbeitsweg hin u zurück führen darf..mfg Doris
arbeitsrechte.de meint
25. September 2018 at 14:51
Hallo Doris,
wir würden Ihnen empfehlen, von einem Anwalt abklären zu lassen, ob ein solches Verbot zulässig ist oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de