Auf der Suche nach einem neuen Job wird Ihnen mit etwas Glück bereits nach nur kurzer Suche ein neues Angebot unterbreitet. Nicht immer ist dieses jedoch doch so vorteilhaft wie es auf den Blick erscheint, da es nur für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird.
Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag befristet abzuschließen. Arbeitgeber müssen hierbei allerdings die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um keine Arbeitsschutzklage zu riskieren.
Kurz & knapp: Befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein auf Zeit oder mit bestimmtem Zweck geschlossenes Arbeitsverhältnis.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Ohne Sachgrund ist es jedoch untersagt, einen befristeten Arbeitsvertrag mehr als drei Mal zu verlängern.
Liegen ein befristeter Arbeitsvertrag und eine Schwangerschaft vor, endet das Beschäftigungsverhältnis mit dem vereinbarten Datum, wenn es in der Zeit des Mutterschutzes liegt.
Mit welcher Begründung darf ein befristeter Arbeitsvertrag aufgesetzt werden? Wie häufig darf er verlängert werden? Und muss ein befristetes Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Wir geben Antworten hierauf.
Inhalt
Befristete Arbeitsverträge – worum handelt es sich hierbei?
Stimmen Sie dem Vorschlag des künftigen Arbeitgebers zu, die Befristung im Arbeitsvertrag anzuerkennen, dann endet das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Frist.
Und was passiert, wenn eine Arbeitnehmerin währenddessen schwanger wird? Im Mutterschutz kann ein befristeter Vertrag auslaufen. Das ist rechtens. Das Ende des Arbeitsverhältnisses wird durch den erwarteten Nachwuchs also nicht nach hinten verschoben.
Die Befristung muss sich dabei nicht zwingend auf die zeitliche Komponente stützen, sondern kann auch an einen Zweck gebunden werden.
Arbeitsverträge dieser Art sind abgelaufen und beendet, wenn das vereinbarte Ziel erreicht wurde.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber die gesetzlich definierten Voraussetzungen einhält. Diese lauten:
Arbeitgeber haben das Recht, eine Befristung mit Sachgrund oder ohne durchzusetzen.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz führt in Paragraph 14 Absatz 1 auf, welche Gründe eine Befristung erlauben:
- Bedarf für absehbare Zeit
- befristeter Arbeitsvertrag, der auf eine Ausbildung oder Studium folgt und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert
- Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer (Mutterschutz, Elternzeit etc.)
- Austesten, ob die Vertragspartner zueinander passen
Kann ein befristeter Vertrag einer Verlängerung unterzogen werden?
Gemäß den rechtlichen Bestimmungen darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden. Erfolgt die Befristung von Arbeitsverträgen mehrmals hintereinander, ist von einer Kettenbefristung die Rede. Auf die häufige Frage, wie häufig eine Verlängerung vom befristeten Arbeitsvertrag erfolgen darf, gilt in der Regel: Liegt jedes Mal ein nachweisbarer Grund für die Befristung vor, wird diesem Prozedere nur selten ein Riegel vorgeschoben.
Befristete Arbeitsverträge – wie oft dürfen sie verlängert werden? Kann der Arbeitgeber keinen Sachgrund nachweisen, der die Befristung rechtfertigt, ist eine Verlängerung höchstens dreimal erlaubt.
Insgesamt darf hierbei ein Limit von 24 Monaten (also zwei Jahren) nicht gesprengt werden. Wird die Beschäftigung dennoch weitergeführt, wandelt sich das Verhältnis in ein unbefristetes.
Bekommen Sie einen Kredit mit einem befristeten Arbeitsvertrag?
Befristete Arbeitsverträge erhöhen die arbeitgeberseitige Flexibilität, doch Arbeitnehmer haben es in der Regel schwieriger, sich von Kreditinstituten Geld zu leihen, sind diese doch auf Sicherheiten erpicht. Und die gibt es bei nur vorübergehend andauernden Arbeitsverhältnissen eher nicht.
So kann ein befristeter Arbeitsvertrag als Muster aussehen
Auf welche Rahmenbedingungen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen, geht aus dem von beiden zu unterzeichnenden Dokument hervor. Wie ein befristeter Arbeitsvertrag aussehen kann, sehen Sie an unserem Muster:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Befristeter Arbeitsvertrag (Muster).doc
Befristeter Arbeitsvertrag (Muster).pdf
Hackbarth meint
20. Januar 2021 at 16:16
Hallo,
Hackbarth mein Name was kann ich tuhen wenn mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird mit gründen vom Arbeitgeber, zum teil nicht stimmen ?
Wäre dankbar um Rat.
Driss meint
6. Januar 2021 at 11:34
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag als Aushilfe bis 14.12.2020 und ich war seit 09.12.2020 bis 23.12 krank geschrieben . Am 06.01.2021 ruft mich meine Chefin an dass ich vorbei komme nach dem ich nach mein Geld gefragt was ich nicht im Dezember bekommen hatte trotz ich noch 25 Tage Rest Urlaub habe. Sie sagt mir dass meinen Vertrag nicht verlängert wird diese Entscheidung ist getroffen nach dem ich am 31.12 nach mein Geld gefragt habe. Was soll ich jetzt machen bitte?
Leopold meint
29. November 2020 at 20:06
Hallo,
ich arbeite als Rentner, nebenbei als Fahrer in der Personenbeförderung (Kleinbus 9 Sitzplätze).
Im befristeten (10 Monate, Sept – Juli) Arbeitsvertag ist neuerding der Punkt „Vertragsstrafe“ aufgeführt.
Wortlaut:
Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, durch schuldhaft- vertragswidriges Verhalten,
nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt als vertraglich vereinbart an usw.
hat der AN eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttogehaltes zu zahlen, usw, usw..
Ich zitiere hier den Rest des Punktes nicht mehr.
Eine Aufrechnungmit etwaigen Forderungen des AN gegen die Geltendmachung der Vertragsstrafe oder von Schadensansprüchenist ausgeschlossen.
Hier sind dem AG alle Türen offen, der AN ist immer und zu jeder Zeit Beweispflichtig auch bei unvorhersehbaren Problemen wie z.B. Verkehrsunfall, Stau, Wintersituation usw..
Ich werde diesen Punkt im Arbeitsvertrag streichen.
Bitte kurze Info ob und wie ich evtl. gegen derartige Vertragsstrafen wehren kann.
Besten Dank
mfg
NT: Leider kann ich den Vertragspunkt nicht als pdf anhängen.
Maria meint
6. November 2020 at 12:30
Hallo,
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft im Januar 2021 aus. Rechtlich wäre jetzt ein unbefristeter Arbeitsvertrag dran. Allerdings kann mein Arbeitgeber keine unbefristeten Arbeitsverträge vergeben, wegen der unsicheren Wirtschaftslage. Er möchte meinen Arbeitsvertrag auslaufen lassen und mich dann nach einem Monat wieder befristet anstellen. Gibt es auch eine Möglichkeit gleich im Anschluss nochmal einen befristetet Arbeitsvertrag zu bekommen? Würde es vielleicht auch auf meinen Wunsch hin gehen? Dass ich eventuell ein Schreiben verfassen, in dem ich meinen Wunsch nach einer erneuten Befristung ausdrücke? (Ich studiere nebenberuflich und würde gerne für die Laufzeit von meinem Studium (wären dann noch 2 Jahre) eine befristete Anstellung wünschen.)
Über Ihre kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit herzlichen Grüßen
Maria
Samet Y. meint
19. Mai 2020 at 0:53
Hallo,
befristeter Vertrag ohne Sachgrund kann bis maximal 3 mal verlängert werden. Meine Frage ist jetzt ob die erste Unterschrift des Arbeitsvertrages schon die sozusagen 1. Verlängerung ist oder nicht???
LG
Samet Y.
Claudi meint
6. April 2020 at 1:44
Habe vergessen zu schreiben, das er nach Arbeitsende zu hören bekommen hat, dass er sich dann doch arbeitslos melden soll. “Frechheit“ Oder????
Claudi meint
6. April 2020 at 1:35
Hallo, mein Sohn hatte einen befristeten Vertrag bis 26. März… war aber der Meinung das es bis zum 31. ging(war auch die Tage danach arbeiten). Am 01.04. spricht er seinen Chef an, wie es aussieht mit einem neuen Vertrag….. Chef schickte ihn wieder los zum arbeiten. Ist das nicht automatisch eine Vertragsverlängerung???
LG
Claudi
Heiko H. meint
27. Januar 2020 at 17:34
Ich bin 58 Jahre und habe in einer Firma erst über Zeitarbeitsfirmen gearbeitet, bin dann übernommen wurden mit einem befristeten Vertrag für ein Jahr. Habe nach einem Jahr wieder für ein Jahr ein Vertrag bekommen.Kann die Firma nun wieder ein befristeten Vertrag mir geben, oder habe ich Recht auf einen unbefristeten
Nike meint
13. Dezember 2019 at 9:41
Guten Morgen,
ich bin seit 1. März 2017 bis 07. Januar 2020 im öffentlichen Dienst eingestellt. In diesem Zeitraum hatte ich 2 Arbeitsverträge (gem. §14 Abs. 1) in 2 unterschiedlichen Ämtern abgeschlossen. Das heißt, ich bin nach dem Ablauf meines 2. Vertrages knapp 3 Jahre in dieser Institution.
Meine Amtsleitung möchte gerne, dass ich weiterhin bleibe, aber Personalamt meinte, dass ich meine 2 Jahre bereits „ausgeschöpft“ habe und deswegen keinen weiteren Vertrag mehr bekomme.
Das verstehe och leider nicht… Wenn ich die hier skizzierten Rechte richtig interpretieren, entweder kann ich einen dritten Vertrag bekommen, oder mir steht sogar eine Unbefriestung zu, da ich dort schon mehr als 2 Jahre arbeite. Ich kann auch gerne eine Schritt weiter gehen, aber mir fehlt einfach die Klarheit darüber, wo genau ich mit meinen knapp 3 Jahren und 2 Arbeitsverträge gem. §14 stehe. Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus
Katrin meint
2. Mai 2019 at 5:51
Guten Tag. Ich habe einen Arbeitsvertrag, welcher auf 1 Jahr befristet ist. Kann er, nach Ablauf, um 2 Jahre verlängert werden oder geht eine Verlängerung dann auch nur wieder für 1 Jahr?
anonymee meint
18. März 2019 at 14:24
Guten Tag,
ich fing zunächst über die Zeitarbeit an bei meiner jetzigen Firma zu arbeiten.
Die Firma sagte mir, dass sie meinen Vertrag nicht mehr über die Zeitarbeit verlängern können.
Ich bekam dann einen befristeten Vertrag von 5 Monaten. Mein Vertrag endetet automatisch im Mai 2019.
Man sagte mir allerdings, dass man mein Vertrag bis ende 2020 verlängern möchte, unter einer Bedienung:
Meine Stunden wurden reduziert, ich bekomme aber den selben Gehalt (für mich natürlich gut)
Allerdings habe ich eine Frage, wie sieht es aus, wenn die Firma wieder möchte, dass ich wieder Vollzeit arbeite? Habe ich dann nicht das Recht auf mehr Gehalt bzw. die können doch mich nicht dann wieder Vollzeit einstellen für den gleichen Gehalt
Und wie lange darf in diesem Fall mein Vertrag verlängert werden.
Danke für die Antwort.
Ute meint
1. März 2019 at 18:18
Ich habe in einem Amt, also öffentlicher Dienst, aneinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund. Die Vertragsdauer beträgt oft unter 3 Monaten. Jetzt soll ich während der einzelnen Verträge meinen Urlaub nehmen. Ich darf keinen Urlaub mehr ansparen. Begründung ist, dass jeder einzelne Arbeitsvertrag als separates Arbeitsverhältnis zählt, auch wenn der selbe Sachgrund vorliegt und auch angegeben ist. Ist das so, oder zählt nicht die Betriebszugehörigkeit beim Amt, bei dem ich ja meinen Arbeitsvertrag habe?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:28
Hallo Ute,
Urlaubsanspruch wird in einem Arbeitsverhältnis erworben. Ein neuer Vertrag bedeutet in der Regel auch ein neues Arbeitsverhältnis. Eine Übertragung des Urlaubs ist zwar möglich aber aufwändig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
14. Februar 2019 at 10:45
Ich bin seit längerer Zeit beim gleichen Arbeitgeber durchgehend auf Grund von sich anschließenden befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund beschäftigt. Meine Frage: Handelt es sich dabei um ein durchgehendes Arbeitsverhältnis oder ist hier ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitsverhältnis gleich zu setzen.
Helga meint
7. Januar 2019 at 17:48
Ich war vom 1.11.2011 bis zum 31. 12.. 2018 als geringfügig Beschäftigte angestellt,also 7 Jahre . Die ganze Zeit mit befristeten Verträgen , die mir nie ausgehändigt wurden. Auf meine Bitte , mir eine Kopie auszuhändigen , sagte man mir , Aushilfen bekommen keinen Vertrag. Und auf die Befristungen angesprochen, bekam ich die Antwort , das ist nur“ pro Forma „Nun habe ich keinen weiteren Vertrag mehr bekommen , weil ich mich öffentlich nach 40 Jahren SPD , zur AFD bekannt habe. Ich bin 60 Jahre alt , 60 % schwerbehindert und habe mir nie was zu Schulden kommen lassen. Auf die mehrmalige Aufforderung meines Anwalts die Arbeitsverträge auszuhändigen reagierte das Unternehmen nicht. Ist das alles rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 12:46
Hallo Helga,
da Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, sollten Sie diese Frage an ihn richten. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke meint
2. Januar 2019 at 12:32
Hallo,
mein Vertrag ist befristet bis Ende April 2019. Muss der Arbeitgeber nicht laut Gesetz, drei Monate vorher sagen ob es evtl weitergeht? Auch wenn im Vertrag steht das er bis oben genannten Datums gilt ohne einer Kündigung bedarf! Denn schließlich muss man sich bei der Agentur für Arbeit melden und auf Job Suche gehen. Werde ein Zwischenzeugnis anfordern zwecks Bewerbung.
Mit freundlichen Grüßen
Silke
arbeitsrechte.de meint
7. Januar 2019 at 10:19
Hallo Silke,
eine solche gesetzliche Regelung ist uns nicht bekannt. Unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber das Gespräch mit Ihnen sucht oder nicht, müssen Sie sich jedoch in der Regel bei der Agentur für Arbeit melden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, selbst auf Ihren Chef zuzugehen und sich bezüglich einer Weiterbeschäftigung zu erkundigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Müller T. meint
7. September 2018 at 6:55
Hallo,
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft noch bis 01.11.2018, normalerweise melde ich mich 3 Monate vorher arbeitssuchend. Nun bin ich aber seit 2 Monaten arbeitsunfähig und auch über das Ende des Vertrages hinaus, die Agentur für Arbeit nimmt die aber nicht an!? Wo muss ich mich melden?
Besten Dank für Ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:06
Hallo Müller,
das Ende der Beschäftigung sollten Sie bei der Agentur für Arbeit melden können. Die Krankschreibung ist bis zu diesem Zeitpunkt für das Amt nicht relevant.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meri B. meint
3. August 2018 at 18:45
hallo
mein befristäter Arbeitvertrag endet am 30.09.2018 bin seit 2 Wochen krank geschrieben wegen Mobbing am Arbeitsplatz.Meine frag jetzt mein Urlaub beginnt am 27.08. bis 16.09.18 kann ich mein reslichen 15 Tage Urlaub verlange plus meine 100 Überstunden nehmen und das was übrig bleibt auzahlen lassen.Da ich in dieser Firma nicht mehr zurück gehn möchte.Brauch ich da eine kündigung oder reicht es das ich mein restlichen Urlaub verlang und damit mein Vertrag dann endet .
Wäre um jede Info dankbar
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 8:31
Hallo Meri B.,
ein Ausscheiden und die Verrechnung von ausstehendem Urlaub und Überstunden funktionieren am besten in enger Absprache mit dem Arbeitgeber. Auch die Beendigung des Verhältnisses sollte geregelt ablaufen. Im schlimmsten Fall können Sie einen Anwalt beauftragen, das für Sie zu erledigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
5. Juli 2018 at 17:31
Eine Frage:
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Beginn des Arbeitsverhältnis: 17.07.2018
Befristung, Probezeit.
Das Arbeitsverhältnis besteht mit einer Probezeit bis zum 30.12.2017.
(nach Ablauf der Probezeit verlängert er sich um 1 Jahr)
Wie lange verlängert er sich?? Bis 17.07. oder 30.12.2018??
Danke für die Info
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 10:10
Hallo Sandra,
die Auslegung von Arbeitsverträgen ist Sache eines Rechtsanwalts. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen solchen aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred meint
30. März 2018 at 16:58
Hallo,
ich habe mich im Jahr 2014 auf eine ausgeschriebene Stelle bei einer Verwaltung im öffentlichen Dienst beworben und bekam einen befristeten Vertag über ein Jahr. Die erste Verlängerung bekam ich dann ohne Sachgrund, zwei weitere dann jeweils nach § 14 Abs. 1 (mit Sachgrund), ohne jedoch den Sachgrund zu nennen.
Ich bin mittlerweile der einzige, der diese ausgeschriebene Stelle und daher wohl auch Planstelle besetzt.
Darf das sein?
freundliche Grüße
Manfred
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 12:05
Hallo Manfred,
inwieweit die zeitliche Begrenzung Ihres Arbeitsvertrags zulässig ist, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Herbert meint
26. Februar 2018 at 15:52
Hallo,
ich bin über 52 Jahr alt und falle unter die 5 Jahresregel. Soweit so gut, darf den trotzdem mehr als 4 mal eine Verlängerung ausgesprochen werden? In meinem Fall laufen alle Verträge nur 6-9 Monate, allerdings werden sie immer rechtzeitig erneuert so das keine Fehlzeiten entstanden sind.
mfg
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 11:09
Hallo Herbert,
bei einer Befristung ohne Sachgrund darf höchstens dreimal eine Verlängerung erfolgen, danach wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes. Liegt ein Sachgrund vor, können Befristungen jedoch grenzenlos verlängert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florentine meint
31. Juli 2017 at 15:17
Hallo,
ich hatte in den vergangenen zwei Jahren zwei befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund von der gleichen Firma, der zweite läuft heute aus. Nun soll ich einen weiteren befristeten 2 Jahresvertrag bekommen, ab morgen;-) Ist dies nur mit Sachgrund möglich? Mein Gehalt für August habe ich schon erhalten, aber ohne Vertrag. Wie muss ich vorgehen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 13:37
Hallo Florentine,
die dauerhafte und fortlaufende Befristung bei fehlendem Sachgrund und bei ggf. damit einhergehenden Gehaltsänderungen kann einen Anspruch auf Entfristung begründen. Dieser Anspruch ließe sich zum Beispiel im Rahmen einer Entfristungsklage durchsetzen. Dies kann jedoch auch dazu führen. Inwieweit dieser Vorgang jedoch zum jetzigen Zeitpunkt empfehlenswert ist, sollten Sie bei einem Anwalt in Erfahrung bringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolfgang meint
9. Juni 2017 at 23:04
hallo,
nach zwei Jahren befristetem Arbeitsverhältnis wurde bein Vertrag mit einer Sachgrundbefristung für 8 Monate weiter verlängert. Der Sachgrund lag nur in der Häufigkeit und der einzelnen Tage meiner Krankheit von 14 Tagen insges. in 2016. Es war so gedacht, das ich in den 8 Monaten keine Kranktage mehr aufweisen sollte. Also als Bewährung für mich. Obwohl ich keine Kranktage bis heute habe, will der Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis doch nicht unbefristet weiter führen, sondern auslaufen lassen. Dann hätte er ja gleich den Vertrag im Januar diesen Jahres auslaufen lassen können. Sowohl meine direkten Vorgesetzten als auch der Personalchef finden die Entscheidung nicht richtig, wollen mich behalten (fachlich, menschlich kompetent) Ich erhalte in den Tagen eine endgültige Entscheidung.
Wie ist das zu bewerten ?
Habe ich ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung, da ich den Sachgrund erfüllt habe ?
Mit anderen Worten hat sich die GL. heute vor Ablauf der 8 Monate doch anders entschieden als vereinbart.
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 14:05
Hallo Wolfgang,
eine fachliche und kompetente Bewertung dieser Situation erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petar meint
6. April 2017 at 15:54
Hallo ich hatte ein Arbeitsvertrag bei einer Firma. nun ist mein Problem ich habe vom jahr 2016 noch 16 Urlaubstage nach mehrmaligen kontakt mit der Firma wollen Sie die Tage nicht bezahlen, Ich habe alle nötige beweise dazu selbst auf der letzte Abrechnung steht Schwarz auf Weis das ich noch recht auf die 16 Urlaubstage habe. Jetzt ist meine Frage ob mir geholfen werden kann der Firma eine Aufforderung zu schicken ich bräuchte so ein mustertext. Vielen Dank im Voraus
MfG
Petar S.
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 11:09
Hallo Petar,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Forderungen durchzusetzen. Es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Müller meint
15. März 2017 at 16:58
Hallo,
ich arbeite in einem Forschungsinstitut, das Mitarbeiter immer wieder mit dem Sachgrund ‚Projektlaufzeit‘ befristet. Nach Ablauf von Projekten und zugehörigen Verträgen (zB. Projekt/Vertrag A) bin ich immer wieder angehalten, in neuen daran anschließenden Projekten und Verträgen (Projekt/Vertrag B) unerledigte Arbeiten aus Projekt/Vertrag A abzuschließen. Diese Erledigung ist nicht Vertragsbestandteil (und Befristungsgrund) in Vertrag B, weil Projekt A formal bereits beendet ist und zudem einer anderen Abteilung zugeordnet war. Wie ist das arbeitsrechtlich zu bewerten? Ist die Befristung ungültig? Und wie ist es, wenn zwischen Projekt/Vertrag A und B kurze Zeiten der Arbeitslosigkeit liegen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 13:06
Hallo Müller,
eine arbeitsrechtliche Bewertung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Ein befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund kann normalerweise fast beliebig oft verlängert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass weiterhin ein sachlicher Grund vorliegt, der die Befristung rechtfertigt. Dem Bundesarbeitsgericht zufolge ist jedoch bei der 13. Befristung in 11 Jahren Schluss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wilkowsky meint
14. Dezember 2016 at 19:04
Ich habe innerhalb von 5 Jahren acht Arbeitsverträge unterschrieben,alle bis auf einen waren befristet.Und kein Vertrag ist vorzeitig ausgelaufen.Also fortlaufendender Kettenvertrag.
Anfangs stand ich auf 1 Stunde Täglich und später dann auf zwei Stunden.
Mittlerweile seit August auf 12 Stunden Wöchentlich.
Rein Theoretisch müsste ich doch schon seit langem einen unbefristeten Vertrag haben oder.?
Zudem ich ich grundsätzlich mehr Stunden wie Vertraglich erarbeitet habe.
Desweiteren habe ich kein Zeitkonto,soll aber jetzt Überstunden abbauen,geht das überhaupt ?
Über Antwort wäre ich sehr dankbar
arbeitsrechte.de meint
15. Dezember 2016 at 10:40
Hallo Willkowsky,
in die Beurteilung, ob in Ihrem Fall eine solch häufige Verlängerung der Befristung zulässig ist, spielt hinein, aus welchen Gründen die Verträge befristet wurden. Lag jedes Mal ein Sachgrund vor, kann der Arbeitgeber befristete Verträge sehr häufig verlängern. Existierte hingegen kein Sachgrund darf höchstens drei mal eine Verlängerung werden. Haben Sie nach Anweisung Überstunden geleistet, haben Sie auch ein Anrecht darauf, diese in Form von Freizeit oder Geld erstattet zu bekommen. Die Lage des Freizeitausgleiches darf der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen (jedoch unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche) bestimmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de