Um sich der Erziehung und Betreuung ihres neugeborenen Kindes widmen zu können, räumt der Gesetzgeber sowohl Müttern als auch Vätern in Deutschland das Recht ein, in Elternzeit zu gehen. In den ersten Lebensjahren des Sprösslings können sie sich dabei unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen und haben nach dieser Zeit ein Recht darauf, in ihren vorherigen oder zumindest einen vergleichbaren Job im Unternehmen zurückzukehren.
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Obwohl auch heutzutage immer noch mehr Frauen als Männer diese Option wahrnehmen, spielen trotzdem auch einige frischgebackene Papas mit dem Gedanken, zu Hause zu bleiben, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. In diesem Zusammenhang ist oft die Rede von „Vaterschaftsurlaub“. Im Vorfeld müssen jedoch meist erst einmal gewisse Fragen geklärt werden, die sich unter anderem um den Beginn der Elternzeit als Vater drehen.
Kurz & knapp: Beginn der Elternzeit als Vater
Väter können direkt ab der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen.
Da es möglich ist, die Elternzeit zu splitten, können Sie sich auch dazu entscheiden, den Beginn der Elternzeit als Vater in die ersten drei Lebensjahre des Kindes oder in den Zeitraum zwischen seinem dritten und achten Geburtstag zu legen.
Wenn Sie den Beginn der Elternzeit als Vater Ihrem Arbeitgeber mitteilen, müssen Sie gewisse Fristen beachten. Infos dazu erhalten Sie hier.
Wann beginnt die Elternzeit für einen Vater? Ist ihr Beginn von einem bestimmten Datum abhängig? Wann muss der entsprechende Antrag gestellt werden? Und muss der Arbeitgeber dem überhaupt zustimmen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Wann beginnt die Elternzeit für Väter?
Insgesamt 36 Monate können Väter nach der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen. Das Wichtigste dabei vorneweg: Den frühesten Beginn der Elternzeit als Vater können sie direkt auf den Tag der Geburt legen. Maßgeblich ist dabei der vom jeweiligen Frauenarzt errechnete mutmaßliche Entbindungstermin.
Es besteht jedoch auch die Option, sich für einen späteren Beginn der Elternzeit zu entscheiden. Für Väter ist es meist besonders praktisch, dass sie die Elternzeit splitten können.
Die ersten 12 der insgesamt 36 Monate müssen in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können sie zwischen seinem dritten und achten Geburtstag aufteilen.
Elternzeit als Vater: Ab wann können Sie den Antrag stellen?
Haben Sie sich in Bezug auf den Beginn der Elternzeit als Vater für ein Datum entschieden, müssen Sie dieses Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Dabei gilt es, bestimmte Fristen einzuhalten, die in § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) definiert sind und sich danach richten, wann genau Sie in Elternzeit gehen möchten:
- Wenn der Beginn der Elternzeit als Vater innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Sprösslings liegt, müssen Sie diese spätestens sieben Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Arbeitgeber beantragen.
- Liegt der jeweilige Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes, ist eine Frist von spätestens 13 Wochen vor dem entsprechenden Datum maßgeblich.
Wichtig: In den ersten drei Lebensjahren des Kindes haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Liegt der Beginn bei einem Vater innerhalb dieser Zeitspanne, darf Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Vaterschaftsurlaub nicht ablehnen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst(Autor)
- Simoens, Anne Nina(Autor)
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Vanessa meint
22. Juni 2021 at 20:34
Hallo. Heißt 2 Monate 8 Wochen oder z.B. vom 8.6.-7.7.?
Vielen Dank
S.P. meint
11. Mai 2021 at 12:30
Hallo,
der errechnete Geburtstermin unseres Kindes ist der 15.08. und somit wenige Tage vor Ende der Sommerferien in unserem Bundesland. Beantrage ich nun eine gesplittete Elternzeit ab dem errechnetem Termin, könnte dies für mich als Lehrer bedeuten, dass für den Fall, dass die Geburt beispielsweise 2 Wochen früher ist, knapp die Hälfte des ersten Monats Elternzeit „verpufft“ wäre, da ohnehin Ferien sind.
Grundsätzlich kann ich den Start der Elternzeit ja innerhalb der 3. Lebensjahre frei wählen. Deshalb meine Frage nun:
Gibt es einen Mindestzeitraum, der zwischen dem errechneten Geburtstermin und dem gewählten Start der Elternzeit liegen muss oder könnte ich zum Beispiel festlegen, dass die Elternzeit am 18.08 beginnen soll?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
LG
Thomas meint
22. Februar 2020 at 8:29
Hallo zusammen 🙂
Da ich Papa von Zwillingen werde und ein Jahr in Elternteil gehen möchte ab der Geburt ergibt sich bei Zwillingen das Problem das sie ja bekanntlich früher kommen können als errechnet.
Errechneter Geburtstermin der Zwillinge ist der 05.09.20, d.h. ich müsste meinen Antrag zwischen dem 11.07. und 18.07. abgeben aber was ist wenn die Kinder am 10..07 geboren werden also bevor ich überhaupt den Antrag abgeben konnte?
M. G. meint
6. November 2019 at 7:37
Hallo,
wir erwarten am 15.01.2020 ein Jungen Baby. Und möchte gerne als Papa für 3 Monate gerne in Elternzeit gehen. Ich arbeite als Vollzeit und meine Ehefrau als Teilzeit. Leider wurde dies abgelehnt. Die Zeiträume würden angeblich nicht passen. Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen!!!
Für folgenden Zeiträume
15.01. – 12.02.2020
25.05. – 19.06.2020
31.08. – 25.09.2020
Marc K meint
10. Oktober 2019 at 7:49
Guten Tag,
unser Kind soll ende Januar 2020 zur Welt kommen.
Kann ich theoretisch auch Elternzeit von Ende Februar 2020 bis Ende März beantragen? Oder ist dies nicht möglich. Ich muss ja die 7 Wochen frist einhalten. Nur ohne genauen Termin kann ich ja nicht den Antrag stellen oder sehe ich das falsche.
Danke und viele Grüße
Marc
Neven meint
3. September 2019 at 19:10
Hallo Zusammen,
Ich bin vor kurzem Vater geworden und würde jetzt gerne Elternzeit nehmen im Dezember und August. Dem Arbeitgeber habe ich das schon mitgeteilt.
Meine Frage ist, kann der Arbeitgeber zum Beispiel meine Elternzeit im Dezember verbieten? Ist das überhaupt möglich ? Vielen Dank und liebe Grüße
Michael meint
21. August 2019 at 4:14
Guten Tag,
Der errechnete Geburtstermin ist der 22.10.19.
Ich als Vater möchte auch Elternzeit ab der Geburt nehmen.
Nun wird am 11.10.19 ein Kaiserschnitt durchgeführt.
An was für ein Datum orientiere ich mich um die gesetzlichen 7 Wochen einzuhalten.
MfG Michael
Tomek meint
18. August 2019 at 14:31
Hallo,
Der Geburtstermin unseres Sohnes ist auf den 23.10 datiert.
Wenn ich als Vater einen Elternzeitantrag stelle, zb ab dem errechneten Geburtstermin, unser Sohn aber fürher geboren wird. Verschiebt sich dann die zeit automatisch oder er ab dem tag im Antrag??
Sabine meint
7. Juli 2019 at 21:05
Nochmal eine Frage zur Elternzeit ab Geburt.
Der Vater beantragt 8 Wochen vor voraussichtlich ermitteltem Geburtstsermin (32.SSW) Elternzeit ab Geburt des Kindes und nennt nach dem vorraussichtlich errechnetem Gebrurtstermin ein voraussichtliches Datum.
Die Mutter entbindet in der 34. SSW. Wann kann der Vater in Elternzeit gehen.
Die Mutter entbindet in der 37. SSW (keine Frühgeburt mehr). Wann beginnt die Elternzeit des Vaters?
Warum gibt es keine eindeutig formulierte Vorlage, die aufzeigt ob und wie sich die frühzeitige Entbindung auf die Antragsfrist/Mitteilungspflicht des Vaters von 7 Wochen auswirkt?
Vielen Dank
Sabine
arbeitsrechte.de meint
15. Juli 2019 at 15:56
Hallo Sabine,
kommt das Kind kurz vor dem errechneten Termin zur Welt, müssen Arbeitgeber in der Regel flexibel sein und den Beginn der Elternzeit dementsprechend etwas vorziehen. Nach hinten verkürzt sie sich dann normalerweise entsprechend. Eine Frühgeburt stellt einen dringenden Grund dar, der eine Verkürzung der Mitteilungsfrist im Regelfall rechtfertigt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
11. Juni 2019 at 19:08
Hallo!
Wie verhält sich der Arbeitgeber in folgendem Fall:
Der Antrag auf Elternzeit des AN (Vater) ist fristgerecht 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin schriftlich eingegangen. Als Elternzeitbeginn wurde der errechnete Termin angegeben.
Da es an dem Tag noch keine Hinweise auf die Geburt gab, kam der AN gewohnt zur Arbeit. Genauso an den beiden darauffolgenden Tagen. Am 3. Tag erhielt er allerdings einen Anruf, dass es jetzt los geht und verließ vorzeitig die Arbeitsstelle mit der Bemerkung, dass er sich meldet. Erst eine Woche später erhält der AG per What’s App die Info, dass das Kind geboren wurde. Jedoch nicht an dem Tag, an dem der AN die Arbeitsstelle verließ, sondern zwei Tage später (Elternzeit beginnt ab Geburt, d.h. der AN hätte weiterhin auf der Arbeitsstelle erscheinen müssen?!). Außerdem stellte sich heraus, dass der AN an dem Tag des errechneten Termins und einem weiteren Tag früher Feierabend gemacht hat ohne dies mit dem AG abzusprechen. Es gibt keine Gleitzeit sondern feste Arbeitszeiten.
Mütter müssen die Geburtsurkunde doch eine Woche nach Geburt dem AG vorlegen, richtig? Trifft das auch auf Väter zu, die Elternzeit ab Geburt nehmen? Wie verhält sich der AG wegen des Fernbleibens von der Arbeitsstelle?
Ich hoffe, dass das soweit verständlich war.
arbeitsrechte.de meint
13. Juni 2019 at 9:06
Hallo Julia,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und generell keine Einzelfälle aus der Ferne bewerten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um eine fundierte Beratung zu erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuel meint
10. Juni 2019 at 8:13
Verstehe ich das richtig?
Ich kann als Vater 36 Monate in Elternzeit gehen, bekomme aber nur für 2 Monate Elterngeld?
Bei dem offiziellen online Antrag fürs Elterngeld (bayern) ist es mir nicht möglich soviel Monate elternzeit als Vater einzufügen..
Für ihre Antwort im voraus schon mal vielen Dank.
Andi meint
23. Mai 2019 at 18:08
Hallo,
Ich habe meinem Chef heute schriftlich mitgeteilt das ich ab dem errechneten Entbindungstermin für zwei Monate in Elternzeit gehe. Er meinte dann das ihm zwei Monate am Stück zu lang seien. Er möchte das ich splitte. Darf er da überhaupt mitreden wann und wie ich meine Elternzeit nehme?
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2019 at 8:19
Hallo Andi,
Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit (§ 15 BEEG). In streitigen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
C. meint
6. Mai 2019 at 21:46
Hallo,
ich werde gleich am Ende meines Mutterschutzes wieder arbeiten gehen. Dieses Datum ist fest (21.10), denn es vom errechneten Geburtsdatum abhängt. Mein Freund möchte ab diesem Tag für 3 Monate in Elternzeit gehen (vom 21.10 bis 20.01).
Ist es möglich? Hätte er daraus Nachteile bzgl. Elterngeld? Wie lässt sich das beantragen?
Vielen Dank im voraus
Marius meint
16. April 2019 at 16:28
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Startdatums für die Elternzeit für mich als Vater.
Wenn mein Kind an einem Freitag geboren wird, der ein Feiertag ist und der darauffolgende Montag auch ein Feiertag ist. Kann ich dann die Elternzeit ab Dienstag starten oder muss ich den Samstag als Start nehmen, da ich bei der Anmeldung „ab Geburt“ geschrieben habe?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
26. April 2019 at 12:50
Hallo Marius,
wenn Sie direkt ab der Geburt in Elternzeit gehen möchten und das Kind an einem Freitag geboren wird, gilt normalerweise dieser Freitag als Startdatum. Feiertage bleiben hier in der Regel unberücksichtigt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca meint
12. März 2019 at 16:41
Hallo, mein Freund wollte den 1sten Lebensmonat und den 13ten Lebensmonat in Elternzeit gehen. Unser Entbindungstermin ist der 25.04.2019. Nun meinte sein Arbeitgeber das dies zu kurzfristig sei ( Wobei wir die 7 Wochen Frist eingehalten haben ) und ob wir denn nicht vom 3.05 – 06.06 gehen könnten. Nun habe ich aber Angst weil das ja ein ungrades Datum ist ?? Und kann ich wenn der Arbeitgeber den 25 04 – 24.05 nicht akzeptiert auch vorschlagen den 1.05 – 31.05 zu nehmen ?