Um sich der Erziehung und Betreuung ihres neugeborenen Kindes widmen zu können, räumt der Gesetzgeber sowohl Müttern als auch Vätern in Deutschland das Recht ein, in Elternzeit zu gehen. In den ersten Lebensjahren des Sprösslings können sie sich dabei unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen und haben nach dieser Zeit ein Recht darauf, in ihren vorherigen oder zumindest einen vergleichbaren Job im Unternehmen zurückzukehren.
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Obwohl auch heutzutage immer noch mehr Frauen als Männer diese Option wahrnehmen, spielen trotzdem auch einige frischgebackene Papas mit dem Gedanken, zu Hause zu bleiben, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. In diesem Zusammenhang ist oft die Rede von „Vaterschaftsurlaub“. Im Vorfeld müssen jedoch meist erst einmal gewisse Fragen geklärt werden, die sich unter anderem um den Beginn der Elternzeit als Vater drehen.
Kurz & knapp: Beginn der Elternzeit als Vater
Väter können direkt ab der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen.
Da es möglich ist, die Elternzeit zu splitten, können Sie sich auch dazu entscheiden, den Beginn der Elternzeit als Vater in die ersten drei Lebensjahre des Kindes oder in den Zeitraum zwischen seinem dritten und achten Geburtstag zu legen.
Wenn Sie den Beginn der Elternzeit als Vater Ihrem Arbeitgeber mitteilen, müssen Sie gewisse Fristen beachten. Infos dazu erhalten Sie hier.
Wann beginnt die Elternzeit für einen Vater? Ist ihr Beginn von einem bestimmten Datum abhängig? Wann muss der entsprechende Antrag gestellt werden? Und muss der Arbeitgeber dem überhaupt zustimmen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Wann beginnt die Elternzeit für Väter?
Insgesamt 36 Monate können Väter nach der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen. Das Wichtigste dabei vorneweg: Den frühesten Beginn der Elternzeit als Vater können sie direkt auf den Tag der Geburt legen. Maßgeblich ist dabei der vom jeweiligen Frauenarzt errechnete mutmaßliche Entbindungstermin.
Es besteht jedoch auch die Option, sich für einen späteren Beginn der Elternzeit zu entscheiden. Für Väter ist es meist besonders praktisch, dass sie die Elternzeit splitten können.
Die ersten 12 der insgesamt 36 Monate müssen in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können sie zwischen seinem dritten und achten Geburtstag aufteilen.
Elternzeit als Vater: Ab wann können Sie den Antrag stellen?
Haben Sie sich in Bezug auf den Beginn der Elternzeit als Vater für ein Datum entschieden, müssen Sie dieses Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Dabei gilt es, bestimmte Fristen einzuhalten, die in § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) definiert sind und sich danach richten, wann genau Sie in Elternzeit gehen möchten:
- Wenn der Beginn der Elternzeit als Vater innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Sprösslings liegt, müssen Sie diese spätestens sieben Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Arbeitgeber beantragen.
- Liegt der jeweilige Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes, ist eine Frist von spätestens 13 Wochen vor dem entsprechenden Datum maßgeblich.
Wichtig: In den ersten drei Lebensjahren des Kindes haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Liegt der Beginn bei einem Vater innerhalb dieser Zeitspanne, darf Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Vaterschaftsurlaub nicht ablehnen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst(Autor)
- Simoens, Anne Nina(Autor)
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Alex meint
10. März 2019 at 22:44
Hallo,
ist es auch möglich , als Vater mehr als 12 Monate Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Nachwuchses zu beantragen? Wenn ja, muss der Arbeitgeber hier dann zustimmen?
z. B. : 10 Monate Elternzeit direkt nach Geburt …. dann 6 Monate (zurück) im Job …. dann 8 Monate Elternzeit.
Beste Grüße,
Andreas
Ingolf meint
25. Februar 2019 at 12:02
Hallo,
Sie schreiben in dem o.g. Artikel in „Kurz und Knapp“: „…den Beginn der Elternzeit als Vater…in den Zeitraum zwischen seinem dritten und achten Geburtstag zu legen.“
Weiter unten steht dann, dass die ersten 12 der insgesamt 36 Monate in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden müssen.
Daraus werde ich leider nicht ganz schlau. Ist es möglich, die Elternzeit erst nach dem 3. Geburtstag des Kindes zu beginnen?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 7:26
Hallo Ingolf,
es ist möglich die Elternzeit auch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes zu nehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tommy meint
18. Februar 2019 at 21:52
Hallo,
unsere Zwillinge wurden 12 Wochen zu früh geboren wegen Schwangerschaftskomplikationen. Beide haben das prima überstanden. Jetzt ist meine Frau wieder schwanger und wir fürchten, dass die Kleine wieder etwas zu früh kommen könnte. Ich will als Vater diesmal den Löwenanteil der Elternzeit machen und ab Geburt für 10 Monate in Elternzeit gehen. Das 8-Wochen-Zeitfenster ist noch in weiter Ferne. Was, wenn meine Tochter nun tatsächlich zu früh kommt (also noch bevor sich dieses Zeitfenster öffnet)? Stelle ich dann zur Geburt den Antrag und muss 7 Wochen warten bis ich meine Frau ablösen darf?
Besten Dank vorab!
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 15:34
Hallo Tommy,
wenn die Elternzeit ab Entbindung vereinbart ist, verschiebt sich die Zeit entsprechend wenn der prognostizierte Termin nicht eingehalten werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miriam meint
7. Februar 2019 at 7:15
Guten Tag.
Wie ist das. ET ist 8.5.19 mein Mann nimmt den ersten Monat ab Geburt u würde gern zum Ende von Jahr dann seinen 2 Monat nehmen. Der hängt aber ja doch ab von dem tatsächlichen Geb Datum oder ? Denn sein Chef hat ihm ein datum für den zweiten Monat einfach festgelegt was er ja Eig auch nicht darf. Wir dürfen ja selber entscheiden in welchen Monat wir seine zweiten 4 Wochen nehmen möchten.
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 9:03
Hallo Miriam,
den Termin für die Elternzeit können Sie in der Regel selbst festlegen. Ab Geburt oder ab einem festgelegten Termin.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michi meint
23. Januar 2019 at 17:04
Hallo, kann meine Elternzeit als Vater auch von Mitte des Monats bis Mitte des darauffolgenden Monats beantragt werden oder gibt es dann Probleme mit der Auszahlung des Elterngeldes?
Kurz zur Info ich möchte als Vater 2 Monate Elternzeit nehmen und diese Aufsplitten, würde den 1.Monat gerne von 15.11. bis 15.12. nehmen.
LG Michi
Tom meint
7. Januar 2019 at 9:01
Hallo. Ich habe bereits über Elternzeit beantragt. Vorrausichtlich Geburt 13.02.19 und ab diesem Tag habe ich Elternzeit Bestätigung von Arbeitgeber bekommen. Was passiert wenn das Kind doch eher oder später auf die Welt kommt? Für die Elterngeld Antrag muss ich auch elternzeit Bestätigung vorlegen. Wenn das Kind nich genau am 13 auf die Welt kommt brauch ich mir neue Bestätigung von Arbeitgeber holen?
LG Tom
BEn meint
14. Dezember 2018 at 12:20
Hallo zusammen,
wennn unsere Tochter am 01.04 auf die Welt kommen soll und mein Mann Elternzeit nehmen möchte ab Geburt 4 Wochen und dann im11. auf 12. Monat. Geht dies?
Andrea meint
22. November 2018 at 9:10
Hallo,
unser Kind wird voraussichtlich am 01.01.2019 auf die Welt kommen. Nun haben wir kurzfristig mit dem Gedanken gespielt dass mein Mann ab Geburt in EZ geht. Die 7 Wochen frist kann so nicht eingehalten werden. Was sind die Konsequenzen und was können wir tun?
Vielen Dank
Andrea
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:25
Hallo Andrea,
ein verspäteter Antrag auf Elternzeit ist normalerweise nicht automatisch ungültig. Der Beginn der Elternzeit verschiebt sich allerdings im Regelfall so weit nach hinten, dass zwischen dem Antrag und dem Beginn sieben Wochen liegen. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich bei Fragen zu genauen Vorgehensweise an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Salim meint
16. November 2018 at 9:56
Dear Sir,Madam,
I made an application for Elternzeit. My child was born on 18.04.18 and i put to get the elternzeit from 01.01.2019 bis 01.03.2019. My application was delayed because i did not put the write date. Kindly let me know which date should i put to have 2 months elternzeit. I assume it should be from 17.01.2019 bis 18.03.19 oder. I would highly appreciate your feedback in this regard.
regards,
Salim
Sandra meint
13. November 2018 at 16:33
Hallo,
Mein Mann hat in seiner Firma den Elternzeit Antrag zum voraussichtlichen ET am 27.11. beantragt. Nun kommt das Kind aber geplant am 20.11. per Kaiserschnitt zur Welt. der Arbeitgeber meines Mannes meint nun, dass mein Mann nicht ab 20.11. in Elteenzeit darf sondern erst ab 20.12.
stimmt das so??
Lg Sandra
Larissa meint
7. Juni 2021 at 10:50
Hallo, das würde mich auch interessieren!
Freundliche Grüße
Violetta meint
8. November 2018 at 15:19
Guten Tag , wenn mein Freund ( Lebenspartner) +( Papa des Kindes) ein Antrag bei seinem Arbeitgeber stellt muss man dort ja die mutmaßlichen Entbindungs termin und ab wann der Vaterschaft Urlaub “ Elternzeit “ anfangen soll und bis wann . Mein Kind soll am 23.02.2019 kommen was ist wenn wir dass datum darein schreiben und im Endeffekt kommt das Baby doch früher oder später als das Datum wann der Vaterschaft Urlaub beginnen soll, was ist dann ? Und ob es irgendwie geht dass die Elternzeit für Vater ab dem Tag wenn es los geht anfängt ?
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:19
Hallo Violetta,
die Elternzeit wird in der Regel für den Termin der Entbindung vereinbart. Weicht der Zeitpunkt vom mutmaßlichen Termin ab, ändert sich auch der Anfang der Elternzeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
23. Oktober 2018 at 10:07
Hallo,
der errechnete Geburtstermin bei uns ist der 10.02.19
Wenn ich die 7 Wochen Frist zum Antrag der Elternzeit (als Vater) einhalte (ca.20.12.18) würde ich dann gerne ab der Geburt einen Monat Elternzeit nehmen.
Unser Plan ist es, dass ich sobald das neue Schuljahr (09.19), meine Frau ist Lehrerin, wieder beginnt, ich weitere 6 Monate Elternzeit nehme. Wann muss ich diese dann beantragen, bzw. was sollte ich hierbei beachten?
Liebe Grüße
Michael
Clemens meint
18. Oktober 2018 at 18:55
Hallo guten Tag ,
Meine Frau und ich sind am 18.09.18 Eltern einer gesunden Tochter geworden ( erstes Kind ) . Nun ist meine Frau noch im Mutterschutz , worauf ja danach die Elternzeit folgt .
Da ich vor habe selber auch meine zwei montägige Elternzeit zu nehmen , welche ich jedoch auf jeweils einen Monat splitten möchte , sind wir gerade am überlegen, wann es am sinnvollsten wäre .
Meine Frau sagte mir , sie habe dich informiert und ich könne immer nur am dem 18ten eines Monats in Elternzeit gehen.
Ursprünglich wollte ich ab 01.05.2019 und 01.09.2019 Elternzeit nehmen ( bis jeweils zum 31ten des Monats ) .
Oder ist es wirklich so, dass ich wenn dann vom 18.05.19 – 17.06.19 bzw 18.09.19 – 17.10.19 die Elternzeit nehmen kann ?!
Vielen lieben Dank , Clemens
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 11:26
Hallo Clemens,
das Jugendamt kann Sie beraten, wie Sie Ihre Elternzeit einteilen können.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Tobias meint
11. Oktober 2018 at 6:18
Ich hatte vom 04.09.18-03.10.18 meinem ersten von zwei Monaten Elternzeit (Kind wurde am 04.06.18 geboren). Wurde auch ohne Probleme genehmigt. Meine Firma hat mir jetzt im nachhinein, ohne Bescheid zu geben 2,5 Tage Urlaub abgezogen. Des weiteren wurde mir mitgeteilt dass ich den zweiten Monat(eigentlich ab 04.05.19) nur dann nehmen darf wenn ich ab dem 01.05.19 beantrage ansonsten würde die Elternzeit nicht genehmigt.
Dürfen die das?
Lara meint
3. Oktober 2018 at 14:40
Guten Tag ,
der Geburtstermin ist für den 31.1.19 ausgerechnet.
Kann der Vater die Elternzeit trotzdem vom 15.02.19 – 15.03.19 ; 15.05 -15.06.19 beantragen ?
Wir denken daran, um keine Urlaubstage für das Jahr zu verlieren.
Viele Grüße
Lara
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:47
Hallo Lara,
es ist in der Regel möglich, die Elternzeit für den Vater in den ersten Jahren des Kindes frei zu nehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonja meint
25. September 2018 at 22:38
Hallo!
Wenn mein Mann seinen Antrag auf Elternzeit mit dem voraussichtlichen Beginn des errechneten Termins eingereicht hat und unser Kind dann aber früher als geplant kommt, kann er dann trotzdem ab dem Tag der Geburt seine Elternzeit antreten?
Schöne Grüße
Sonja
Astrid meint
25. September 2018 at 14:11
Hallo,
werde ich irgendwelche Einbuse haben, wenn mein Freund in den 8Wochen Mutterschutz sein Elterngeld beantragt?
Vielen Dank
Astrid
Stefan meint
23. September 2018 at 21:48
Hallo,
ich habe Väterzeit ab Geburt beantragt, der Kleine kam am Freitag Abend ein paar Stunden nach meinem Arbeitstag.
Beginnt meine Elternzeit nun am Freitag Morgen und ich habe umsonst gearbeitet oder erst am Samstag?
Freundliche Grüße
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:36
Hallo Stefan,
in der Regel sollte die Elternzeit ab dem folgenden Samstag gelten. Sie können sich zur Sicherheit jedoch mit ihrem Arbeitgeber und dem Jugendamt rücksprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolfgang meint
21. September 2018 at 11:01
Angenommen man hat Elternzeit ab Geburt und das Kind kommt am 01.01. um 23.55 Uhr auf die Welt verliert man dann wegen diesen fünf Minuten einen ganzen Tag?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 9:35
Hallo Wolfgang,
dies kommt darauf an, welche Einzelvereinbarung Sie mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katja B. meint
19. September 2018 at 15:35
Hallo
Ist es möglich die Elternzeit vom 01.12 bis zum 31.12 zu beantragen wenn das Kind am 14.11 zur Welt kommt?! Oder gibt es da rechtliche oder abrechnungstechnische Probleme mit dem Elterngeld?!
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 14:33
Hallo Katja,
solche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Frühzeitige Absprachen mit dem Arbeitgeber und dem Jugendamt können solche Eventualitäten im Vorfeld klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patrick meint
11. September 2018 at 9:35
Hallo,
meine Tochter wurde am 19.07.2018 geboren. Ich plane Vaterschaftsurlaub im Juni + Juli 2019. Muss der Vaterschaftsurlaub dann unbedingt am 19. des Monats beginnen? Muss es also der 19.05. oder 19.06. oder sein? Oder ist man innerhalb der ersten 12 Monate völlig frei?
Danke für die Info.
Grüße,
Patrick
Matthias meint
10. September 2018 at 13:27
Hallo,
unsere Tochter ist am 07.04. geboren.
Ich habe bereits 4 Wochen Elternzeit direkt nach Geburt genommen.
Zusammen haben wir 14 Monate (bezahlte) Elternzeit beantragt.
Bis wann kann (oder muss) ich die zweiten 4 Wochen Elternzeit nehmen?
Man ließt immer „innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes“.
Ich müsste demnach bis zum 07.06. die Elternzeit angefangen oder beendet haben?
Danke.
Sandra meint
23. August 2018 at 10:58
Hallo,
Kann mein Mann die Elternzeit auch mitten im Monat beginnen oder gibt es da Schwierigkeiten bei der Abrechnung des Lohnes z. B. für den Arbeitgeber.
Mfg Sandra
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 8:35
Hallo Sandra,
der Vater muss den Beginn der Elternzeit seinem Arbeitgeber mitteilen, wobei gewisse Fristen zu beachten sind. Beginnt die Elternzeit als Vater innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes,muss dies gewöhnlich spätestens sieben Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Arbeitgeber beantragt werden. Liegt der Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr, ist in der Regel eine Frist von spätestens 13 Wochen vor dem entsprechenden Datum maßgeblich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanja meint
14. Dezember 2022 at 7:31
Hallo, die Frage von Sandra habe ich auch… und diese wurde meiner Meinung nach nicht wirklich beantwortet!
Nicht die Fristen interessieren, sondern, dass der Arbeitgeber gern in vollen Monaten rechnet (Lebensmonate) und nicht in Tagen, zum ausgewählten Elternzeit-Datum. Wie ist hier die Empfehlung?
Mein Mann will zunächst 2 Wochen Urlaub nehmen (100% da sein) und dann mitten im Monat in die Elternzeit gehen (20 Std). Das stellt seinen AG vor Probleme.
Danke & Viele Grüße Tanja
Zambak meint
27. September 2019 at 8:58
Hallo, hätte eine Frage bezüglich dem Start des Elternzeites als Vater.
Geburtstermin wäre der 2.11.19, was ja theoretisch heißt, dass ab der Geburt es beginnen würde. Ich würde aber gern ein späteren Zeitpunkt nehmen, ist dies dann möglich? Meine geplanten 2 Monate wären dann 01.07.2020 bis 31.07.2020 und vom 01.09.2020 bis 30.09.2020
Danke im Voraus schon mal für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Zambak
Patrick meint
10. Januar 2020 at 4:25
Hallo, hat mein Arbeitgeber das Recht mein Antrag auf Elternzeit abzulehnen wenn ich gleichzeitig mit meiner Frau nach der Geburt starte. Oder ist es irrelevant ob beide in Elternzelt sind ? G
LisaMarie meint
20. August 2018 at 10:12
Hallo,
ich arbeite in der Gaqtronomie, habe also eine „rollende Woche“.
Nun geht meine Elternzeit bis zum 25.08.2018 und ich muss am 26.08.2018 wieder arbeiten. Bekomme ich einen Guttag? Weil ich ja die 2 offiziellen Tage nicht frei habe. Ich dachte ich habe frei und bekomme einen Guttag, da ich nur einen freien Tag habe.
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 14:15
Hallo LisaMarie,
da es keine gesetzliche Reglung zu Guttagen gibt, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, wie die Verteilung für Sie stattfindet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Luise meint
31. Juli 2018 at 16:41
Was passiert, wenn ich das geplante Geburtsdatum Bsp. 01-01-19 als Startpunkt für die Elternzeit des Vaters angegeben habe und dann kommt das Kind später? Kann der Vater dann trotzdem schon ab dem 01-01-19 in Elternzeit gehen?
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 15:45
Hallo Luise,
die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Kommt dieses später zur Welt, beginnt die Elternzeit dementsprechend ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Elternzeit ohne Kind ist schließlich nicht möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de