Egal ob Angestellter oder Selbstständiger, Bauarbeiter oder Jurist, Kleinunternehmer oder Beamter – jeder Mensch, der einen Beruf ausübt, hat damit verbundene Verpflichtungen zu erfüllen. Kommt er dem nicht nach, können ihm verschiedene Sanktionen drohen.
Bei besonders schweren Verstößen ist es möglich, als Strafe gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) ein Berufsverbot zu verhängen.
Kurz & knapp: Berufsverbot
Ein Berufsverbot ist eine strafrechtliche Maßnahme, die bei einer rechtswidrigen Tat verhängt wird, wenn dabei die beruflichen Pflichten grob verletzt oder der Beruf ausgenutzt wurde. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Das Berufsverbot ist nicht mit dem Beschäftigungsverbot gleichzusetzen. Letzteres ist eine ärztliche Maßnahme und dient dem Schutz des Arbeitnehmers, wie z. B. beim Mutterschutz.
Wer von einem Berufsverbot betroffen sein kann, lesen Sie hier. Grundsätzlich kann ein solches Verbot jedoch in jeder Branche erteilt werden.
Wir verraten Ihnen, was ein Berufsverbot bedeutet, wann es ausgesprochen wird und welche Konsequenzen dies mit sich bringt.
Inhalt
Was bedeutet Berufsverbot?
Ergeht ein Berufsverbot, darf die betroffene Person nicht länger in ihrem Berufszweig tätig sein. Es wird von einem Gericht verhängt, wenn eine rechtswidrige Tat begangen wurde, bei der die beruflichen Pflichten grob verletzt oder der Beruf ausgenutzt wurde. Das Berufsverbot dient einerseits als Bestrafung für den Rechtsverstoß und zum anderen zum Schutz vor weiteren vergleichbaren Rechtsverstößen.
Je nach Schwere der Tat und der Prognose auf weitere Verstöße kann ein Berufsverbot zwischen einem und fünf Jahren dauern. Halten die Richter diese Dauer jedoch für zu gering, kann auch ein lebenslängliches Berufsverbot verhängt werden.
Der Täter darf während der Zeit des Verbots den entsprechenden Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig nicht ausüben, auch nicht für einen anderen Arbeitgeber als den bisherigen. Ebenso wenig darf er einen Dritten anweisen, die Tätigkeit für ihn auszuführen, z. B. als Ausbilder.
Gemeinsam mit dem Berufsverbot können vom Gericht weitere Sanktionen zur Maßregelung verhängt werden, wie z. B. der Führerscheinentzug oder eine Sicherungsverwahrung. Das Berufsverbot ist im StGB in § 70 geregelt.
Unterschied zwischen Berufsverbot und Beschäftigungsverbot
Das Berufsverbot wird oft mit dem Beschäftigungsverbot verwechselt oder gleichgesetzt. Es handelt sich hier jedoch um zwei unterschiedliche Maßnahmen.
Das Berufsverbot wird als Strafe für einen Rechtsverstoß von einem Gericht verhängt. Das Beschäftigungsverbot hingegen erfolgt von einem Arzt und soll der Gesundheit des Arbeitnehmers dienen. Das Beschäftigungsverbot kann allumfassend sein und dem Betroffenen für einen bestimmten Zeitraum die Ausübung jeglicher Arbeit verbieten oder nur bestimmte Arbeitsbedingungen untersagen, wie z. B. die Beschäftigung an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit oder das Verrichten einer ganz bestimmten Tätigkeit (z. B. das Heben und Tragen schwerer Gegenstände).
Das Beschäftigungsverbot findet sich meist im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Mutterschutzgesetz. Umgangssprachlich wird häufig von einem Berufsverbot für Schwangere gesprochen, wenn diese auf ärztliche Anweisung hin nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen dürfen.
Dieser Begriff ist jedoch falsch, da es sich nach gesetzlicher Definition um ein Beschäftigungsverbot handelt – wobei natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch werdende Mütter einen Rechtsverstoß begehen, der zu einem Berufsverbot führen kann. Dies ist dann aber eine strafrechtliche Maßnahme, keine ärztliche.
Wer ist von einem Berufsverbot betroffen?
Das Thema Berufsverbot taucht vor allem dann in der medialen Öffentlichkeit auf, wenn es sich um spektakuläre Fälle handelt, bei denen das Handeln der Täter vor allem auch als moralisch verwerflich betrachtet werden kann. So ist ein Berufsverbot für einen Arzt, der sich eines groben Behandlungsfehlers bei Patienten schuldig gemacht hat, meist von hohem Interesse. Gleiches gilt für ein Berufsverbot für einen Lehrer, der z. B. wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, oder das Berufsverbot für einen Rechtsanwalt, der nicht im Interesse seiner Mandanten gehandelt und deren juristische Unkenntnis ausgenutzt hat.
K. meint
31. August 2023 at 20:57
Hallo
Meine Freundin ist selbstständig und hat eine falsche Rechnung aus ihrer Firma benutzt um einen Versicherungsbetrug zu begehen.
Hat bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt gestellt und dann doch nicht der Versicherung gemeldet. Also den Betrug abgebrochen.
Jetzt versucht Ihre Geschäftspartnerin dies zu nutzen und sie durch ein Berufsverbot aus der Firma zu bekommen. Reicht so etwas aus?
Ursel meint
6. Juni 2022 at 17:57
Wirkungsloses Regelung
Die Regelung im § 70(4, 1) StGB, Zitat: „Das Berufsverbot wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam“, ergibt keinen Sinn, denn während der Haftzeit kann der/die Beruf/Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Und reicht das zeitlich limitierte Berufsverbot über die Haftzeit hinaus, so entfaltet nur die verbleibende Zeit ab dem Tag der Haftentlassung die gewollte Wirkung.
Richtig wäre die Formulierung: „Das Berufsverbot wird nach dem Ende der Haftzeit, mit dem Tag der Entlassung, wirksam“.
Leo meint
24. August 2022 at 19:55
natürlich ergibt die Formulierung Sinn, nicht jedes Berufsverbot geht mit einer Freiheitsstrafe einher und im StGB steht dass die Haftzeit nicht auf die Zeit des Berufsverbots angerechnet wird
Manuela meint
1. März 2021 at 14:02
Sehr geehrte Damen und Herren, mich würde allgemein interessieren, wenn ein lebenslanges Berufsverbot durch ein Gericht als Strafe ausgesprochen wurde, welche Instanz kontrolliert die Einhaltung dieser Strafe?
Vielen Dank für die Antwort.
Timo S. meint
14. November 2020 at 6:12
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Schwimmmeister. In unserem Beruf gibt es eine Verordnung und viele Grauzonen. Nun hat eine Gesellschaft, die von Badbetreibern gegründet wurde, eine Pflichtfortbildung vorgeschrieben. Die Gesellschaft sagt auch, dass Personen die allein diese Fortbildung machen berechtigt sind unsere Tätigkeit in diesem Bereich verantwortlich zu erfüllen. Aber noch darüber hinaus, dass eine Fachkraft welche nicht jährlich diese Fortbildung nachweisen kann, nicht mehr in dieser Aufgabe eingesetzt werden kann.
S. hommel meint
19. Oktober 2020 at 18:31
Hallo liebes Arbeitsrechtsteam,
ich bin Physiotherapeutin von Beruf. Und momentan habe ich die grössten Bedenken, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, wenn ich einer Covid 19 Impfung nicht zustimme.
Könnten Sie mir sagen, welches Prozedere dann auf mich zu kommt?
Vielen Dank im Voraus, Fr. Hommel