In jungen Jahren befassen sich wohl die wenigsten Menschen mit einer entsprechenden Vorsorge fürs Alter. Schließlich ist ja noch genügend Zeit, um sich über die gesetzliche Rente oder eine private Altersvorsorge zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine weitere Möglichkeit, nach der Erwerbstätigkeit finanziell abgesichert zu sein, wird dabei oft nicht bedacht: die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Kurz & knapp: Betriebliche Altersvorsorge
Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Mehr dazu lesen Sie hier.
In der Vergangenheit konnten sich Arbeitgeber zwar an der bAV beteiligen, waren dazu jedoch nicht verpflichtet. Entschieden sie sich dagegen, wurden die monatlichen Beiträge aus der sogenannten Entgeltumwandlung gewonnen und demnach vom Arbeitnehmer gezahlt. Seit 2019 existiert allerdings eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, ihre Ersparnis bei Neuverträgen (Pensionsfonds oder Direktversicherung) an den betroffenen Mitarbeiter weiterzugeben. Der Chef kann dabei die betriebliche Altersvorsorge des Beschäftigten pauschal mit 15 Prozent bezuschussen. Diese Neuregelung greift bei bestehenden Verträgen ab 2022.
Daraus ergeben sich steuerliche Vorteile für Beschäftigte. Nach Erreichen des Rentenalters müssen die Auszahlungen jedoch versteuert werden. Eine Erklärung der steuerlichen Vorteile finden Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Erfolgt die Altersvorsorge betrieblich, so sind darunter gewisse (meist finanzielle) Leistungen zu verstehen, welche der Arbeitgeber seinen Beschäftigten in Aussicht stellt. Diese beziehen sich jedoch nicht nur auf die Altersvorsorge an sich: Sollte der Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig werden, kann er normalerweise auch auf eine Invaliditätsversorgung bauen. Stirbt der Beschäftigte, ist durch die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls gewährleistet, dass seine Hinterbliebenen versorgt sind.
Doch was ist unter „betriebliche Altersvorsorge“ eigentlich genau zu verstehen? Wie funktioniert das Ganze? Bringt eine betriebliche Altersvorsorge nur Vorteile mit sich? Was geschieht, wenn Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen wechseln? Verfallen dann die bis dahin gezahlten Beiträge? Ist es möglich, eine betriebliche Altersvorsorge auch wieder zu kündigen? Diesen Fragen widmen wir uns im folgenden Ratgeber.
Betriebliche Altersvorsorge: eine Definition
Wie bereits erwähnt, handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses bestimmte Leistungen zusagt. Diese sollen den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen im Alter, bei Invalidität oder Tod absichern.
Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?
Zum besseren Verständnis: Das deutsche Rentensystem baut auf drei Pfeilern oder Säulen auf, weshalb dabei öfter die Rede von einem „Drei-Säulen-Modell“ ist. Dieses gestaltet sich wie folgt:
- Gesetzliche Rente
- Private Altersvorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge laut Gesetz. Dies gilt seit 2002 und schließt folgende Personengruppen ein:
- Auszubildende
- Teilzeitkräfte
- Geringfügig Beschäftigte („Minijobber“)
- Angestellte mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag
- Geschäftsführer
Doch ist eine betriebliche Altersvorsorge demnach Pflicht für den Arbeitgeber? Muss er seinen Mitarbeitern die oben genannten Leistungen in jedem Fall ermöglichen? Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, sich an der betrieblichen Vorsorge zu beteiligen. Was er seinen Beschäftigten jedoch ermöglichen muss, ist die Investition eines festen Betrages ihres Lohns in die betriebliche Altersvorsorge. Dies ist in § 1a BetrAVG definiert:
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.“
Demzufolge besteht der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus einer Entgeltumwandlung. Dabei wird das unversteuerte Bruttoeinkommen teilweise direkt für die Vorsorge im Alter verwendet. Überlegen Sie, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, Ihr Arbeitgeber zahlt diese jedoch nicht, besteht immer noch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
In Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge können fünf Durchführungswege genannt werden, die in Deutschland gemäß BetrAVG anerkannt sind:
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionszusage/Direktzusage
- Pensionsfonds
Je nach der sozialen Verantwortung des Arbeitnehmers, den steuerlichen oder handelsrechtlichen Faktoren sowie dem Unternehmen selbst, muss differenziert werden, welche Form der Durchführung gewählt werden sollte. Diese Entscheidung liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Im Folgenden wird jede dieser Möglichkeiten, die der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge dient, etwas genauer beleuchtet.
Der älteste Weg führt über die Unterstützungskasse
Von allen anerkannten Durchführungswegen für die betriebliche Altersvorsorge ist der über die Unterstützungskasse der älteste. Es handelt sich dabei um eine rechtsfähige und eigenständige Versorgungseinrichtung, die oft als eingetragener Verein, Stiftung oder GmbH auftritt und mit einem speziellen Vermögen ausgestattet ist.
Die Unterstützungskasse übernimmt dann die Organisation sowie die Durchführung der Vorsorgeleistungen im Auftrag des Arbeitgebers. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Leistungsgewährung, weshalb der Arbeitgeber im Zweifelsfall für die Leistungen verantwortlich ist. Sollte dieser insolvent werden, genießen Arbeitnehmer jedoch Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Betriebliche Altersvorsorge über die Direktversicherung
In diesem Fall kümmert sich der Arbeitgeber um eine Lebensversicherung für seine Beschäftigten. Diese wird normalerweise per Gruppen- oder Einzelvertrag abgeschlossen.
Das macht den jeweiligen Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen zu Bezugsberechtigten, den Arbeitgeber wiederum zum Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner.
Die aufzubringenden Aufwendungen kann er von den Betriebsausgaben abziehen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz sind zuständig für Direktversicherungen in Deutschland.
Bezug der Leistungen über Pensionskassen
Wird die betriebliche Altersvorsorge mittels Pensionskasse vorgenommen, so ergibt sich daraus ein rechtlicher Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen für Arbeitnehmer und ihre Hinterbliebenen. Pensionskassen treten als rechtlich selbstständige Unternehmen auf, aufsichtsrechtlich handelt es sich jedoch um Versicherungen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen werden.
Aus diesem Grund fallen auch sie unter die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ihre Finanzierung erfolgt über Vermögenserträge und Zuwendungen der Trägerunternehmen. Genau wie bei Direktversicherungen muss auch hier der Erhalt des Kapitals abgesichert sein. Daher ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, in den Pensions-Sicherungs-Verein einzuzahlen.
Pensionszusage oder Direktzusage für die betriebliche Altersvorsorge
Bei dieser Art der Durchführung verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, dem Beschäftigten bei Eintritt ins Rentenalter eine im Vorfeld vereinbarte Leistung zu zahlen. Dies geschieht meist durch eine betriebliche Rente, die monatlich fällig wird. Gesetzt den Fall, der Arbeitnehmer wird bereits zu einem früheren Zeitpunkt invalide oder verstirbt, besteht die finanzielle Absicherung durch die betriebliche Altersvorsorge für seine Hinterbliebenen fort.
Wird der Arbeitgeber vorher insolvent, werden die versprochenen Leistungen vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen.
Je nachdem, wie lange ein Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war und wie viel er verdient hat, steigt oder fällt der Umfang der betrieblichen Altersvorsorge.
Durchführung des Anspruchs über Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds sorgt dafür, dass Arbeitnehmer die ihnen versprochenen Leistungen erhalten und agiert dabei als rechtlich selbstständiger Versorgungsträger. Im Gegensatz zu den vorher genannten Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge handelt es sich hierbei um eine weitaus flexiblere Methode.
Die Absicherung des Kapitals steht nicht direkt im Vordergrund, weshalb dieses auch zu großen Teilen am Aktienmarkt angelegt werden darf. Damit steigt natürlich auch das Risiko, da es öfter mal zu Kursschwankungen kommt. Können die zugesagten Leistungen nicht erbracht werden, wenn der Zeitpunkt der Zahlung gekommen ist, hat der Arbeitgeber die Pflicht, dies zu Beginn der Auszahlung auszugleichen.
Wie lässt sich die betriebliche Altersvorsorge berechnen?
Die Berechnung in puncto betriebliche Altersvorsorge richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Wie viel Arbeitnehmer letzten Endes von ihrem unversteuerten Bruttoeinkommen jeden Monat abzwacken und in die Betriebsrente stecken, ist zunächst einmal abhängig vom jeweiligen Lebensstandard. Schließlich soll dieser auch im Alter gehalten werden können.
Aus diesem Grund sollten Beschäftigte sich folgende Fragen stellen, bevor Sie die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge berechnen:
- Besteht ein Anspruch auf die gesetzliche Rente?
- Ist eine private Altersvorsorge vorhanden?
- Wird die betriebliche Altersvorsorge durch einen Arbeitgeberzuschuss aufgestockt oder nicht?
Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Dadurch haben sich einige Neuerungen in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge ergeben. Unter anderem sind Arbeitgeber nun dazu verpflichtet, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrages zu entrichten, wenn ein Arbeitnehmer sich für eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung entscheidet und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Die Sozialversicherungsersparnis muss demzufolge weitergegeben werden. Für neue Vereinbarungen gilt dies ab dem 1. Januar 2019 und für bestehende ab dem 1. Januar 2022.
Auch steuerliche Aspekte spielen bei der Berechnung des Beitrags eine Rolle. Je nachdem, welcher Durchführungsweg der Entgeltumwandlung gewählt wurde, müssen während der Anwartschaft entweder komplett keine Steuern für die Beiträge gezahlt werden (Unterstützungskasse oder Direktzusage) oder zumindest erst dann, wenn die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung um mehr als vier Prozent überschritten wurde. Bis zu einem gewissen Betrag fallen demnach keine Steuern an. In puncto betriebliche Altersvorsorge liegt der Höchstbetrag bei 3.624 Euro (Stand: Januar 2024). Erst bei höheren Beträgen müssen die Beiträge demzufolge versteuert werden.
Betriebliche Altersvorsorge: Erklärung der steuerlichen Vorteile
Die Steuervorteile, welche die betriebliche Altersvorsorge mit sich bringt, variieren je nach gewähltem Durchführungsweg. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die jeweiligen Vergünstigungen zu informieren, bevor die Entscheidung gefällt wird. Die Reduzierung der Lohnnebenkosten durch die betriebliche Altersvorsorge verdeutlicht folgendes Beispiel:
Ohne bAV | Mit bAV | |
---|---|---|
Bruttoeinkommen | 2.000 € | 2.000 € |
Entgeltumwandlung | 200 € | |
Zu versteuerndes Einkommen | 2.000 € | 1.800 € |
Steuern | ||
Lohnsteuer | 197,50 € | 153,41 € |
Solidaritätszuschlag | 10,86 € | 8,43 € |
Gesamt | 208,36 € | 161,84 € |
Sozialabgaben | ||
Rentenversicherung | 187,00 € | 168,30 € |
Arbeitslosenversicherung | 30,00 € | 27,00 € |
Krankenversicherung | 164,00 € | 147,60 € |
Pflegeversicherung | 28,50 € | 25,65 € |
Gesamt | 409,50 € | 368,55 € |
Abzüge insgesamt | 617,86 € | 530,39 € |
Nettoeinkommen | 1.382,14 € | 1.269,61 € |
Betriebliche Altersvorsorge abschließen: Welche Kosten entstehen?
Werden betriebliche Versicherungen abgeschlossen, entstehen Kosten. Diese sind zunächst einmal der Verwaltung der betrieblichen Rente geschuldet und werden im Regelfall vom Arbeitgeber getragen.
Hinzu kommen sogenannte Abschlusskosten. Wird eine externe Versorgungseinrichtung hinzugezogen, die sich um die Verwaltung kümmern soll, so muss diese natürlich auch bezahlt werden. Oft wird dabei eine Provision fällig.
Wird als Durchführungsweg die Direktversicherung oder die Pensionskasse gewählt, ist dies der Fall. Die Abschlusskosten werden jedoch nicht direkt entrichtet, sondern vielmehr in den ersten fünf Jahren von den zu zahlenden Beiträgen abgezogen. Daher können diese Kosten entweder dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer entstehen, je nachdem, wer die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge leistet.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Unterstützungskasse, die Pensionszusage oder den Pensionsfonds als Durchführungsweg, so sieht das Betriebsrentengesetz vor, dass er dem Pensions-Sicherungs-Verein beitritt. Falls ihn eines Tages die Insolvenz ereilt und er dadurch die betriebliche Altersversorgung nicht zahlen kann, springt dieser Verein für ihn ein und leistet die zugesagten Zahlungen. Diese Mitgliedschaft ist ebenfalls mit Kosten verbunden.
Betriebliche Altersvorsorge: Elternzeit & Mutterschutz
In Mutterschutz oder Elternzeit gelten spezielle Regelungen. Betroffene Personen erhalten in dieser Zeit zwar auch Zahlungen vom Arbeitgeber, dabei handelt es sich allerdings nicht um Lohn, sondern eher um Leistungen, welche diesen ersetzen sollen.
Um in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen zu können, muss jedoch eine Entgeltumwandlung stattfinden. Voraussetzung dafür ist entsprechend ein zu zahlendes Entgelt für geleistete Arbeit. Aus diesem Grund ist es in der Elternzeit oder im Mutterschutz zunächst einmal nicht möglich, Beiträge zu entrichten.
Betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen?
Es besteht übrigens auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, anstatt die Beiträge durch die Entgeltumwandlung zu entrichten.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass dadurch mehr Geld zurückgelegt werden kann, obwohl das Nettoeinkommen gleich bleibt.
Der monatliche Zuschuss liegt in der Regel bei maximal 40 Euro und ist sozialabgaben- sowie steuerpflichtig, sodass zumindest ein Teil davon direkt wieder eingezogen wird. Entscheiden sich Arbeitnehmer jedoch dafür, den Bonus in die betriebliche Altersversorgung zu investieren, fallen dafür keine Steuern an.
Verfällt die betriebliche Altersvorsorge bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens?
Die betriebliche Altersvorsorge bzw. das Betriebsrentengesetz stammt aus einer Zeit, in der ein Arbeitgeberwechsel für die meisten Beschäftigten gar nicht erst zur Debatte stand. Es war vollkommen normal, Jahre oder sogar Jahrzehnte im gleichen Unternehmen angestellt zu sein.
Dieses Konzept erscheint in der heutigen Zeit etwas verstaubt, möchten Arbeitnehmer doch mittlerweile verschiedene Erfahrungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern in ihrer Berufslaufbahn sammeln. Die Aktualisierung des Betriebsrentengesetzes, welche dies ermöglichte, fand im Jahr 2005 statt. Die entsprechende Stelle befindet sich in § 4 BetrAVG:
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer
- die Zusage vom neuen Arbeitgeber übernommen werden oder
- der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (Übertragungswert) auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser eine wertgleiche Zusage erteilt; für die neue Anwartschaft gelten die Regelungen über Entgeltumwandlung entsprechend.“
Demzufolge stehen Beschäftigten bei einem Arbeitgeberwechsel zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie ihre betriebliche Altersvorsorge erhalten können. Doch wie verhält es sich, wenn diese gar nicht weitergeführt werden soll?
Kann die betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden?
Unabhängig davon, welche Wahl der Arbeitgeber in puncto Durchführungsweg getroffen hat – die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, existiert nicht. Der Grundgedanke, der dahintersteckt – nämlich Arbeitnehmer auf längere Sicht zusätzlich im Alter abzusichern – würde stark an Bedeutung verlieren, wenn eine Kündigung dieser Absicherung so einfach möglich wäre.
Beschäftigten, die nicht daran interessiert sind, ihre Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen, sind aber trotzdem nicht gänzlich die Hände gebunden. Vielmehr bieten sich ihnen in diesem Fall zwei Alternativen:
- Sie können die Beitragszahlungen aussetzen: Entscheiden sich Betroffene für die erste Variante, „ruht“ die Betriebsrente sozusagen. Es müssen dann keine Beiträge mehr gezahlt werden. Unverfallbare Anwartschaften werden ebenfalls auf Eis gelegt und die Zahlungen erst dann vorgenommen, wenn das jeweilige Rentenalter erreicht wurde.
- Sie führen die betriebliche Altersvorsorge privat weiter: Diese Möglichkeit kann nur dann wahrgenommen werden, wenn als Durchführungsweg der Betriebsrente die Pensionskasse, die Direktversicherung oder der Pensionsfonds gewählt wurde. Der Arbeitgeber übergibt dann den Vertrag an seinen Mitarbeiter.
Betriebliche Altersvorsorge: Vor- und Nachteile
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer hält die betriebliche Altersvorsorge Vorteile und Nachteile bereit. Wie diese genau aussehen, erklären wir im Folgenden.
Welche Vorteile zieht die betriebliche Altersvorsorge nach sich?
- Bietet der Arbeitgeber eine bAV (betriebliche Altersvorsorge) an, kann er auf diese Weise seine Mitarbeiter langfristig an sich binden und das Ansehen des Unternehmens positiv beeinflussen.
- Wird die betriebliche Altersvorsorge von einem Arbeitgeberanteil gestärkt, so kann dieser Teil komplett unter dem Punkt „Betriebsausgaben“ abgesetzt werden.
- Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Unterstützungskasse oder die Direktzusage als Durchführungsweg, kann er auch Geschäftsführern eine betriebliche Altersvorsorge zusichern.
- Die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge bringt für den Arbeitgeber ein Ersparnis bei den Lohnnebenkosten mit sich.
- Da die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung nicht vom bereits versteuerten Nettoeinkommen abgehen sondern vom Bruttoeinkommen, können Arbeitnehmer Sozialabgaben und Steuern sparen.
- Versorgungslücken aufgrund der teilweise zu geringen gesetzlichen Rente werden durch die betriebliche Altersvorsorge geschlossen.
- Wechseln Arbeitnehmer zu einem anderen Unternehmen, können Sie die Vorsorge in der Regel ohne Probleme mitnehmen. Dies hängt jedoch vom gewählten Durchführungsweg ab.
- Je nachdem, für welchen Durchführungsweg sich der Arbeitgeber entschieden hat, müssen während der Anwartschaft entweder komplett keine Steuern für die Beiträge gezahlt werden oder zumindest erst dann, wenn die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung um mehr als vier Prozent überschritten wurde.
- Die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen ist möglich. Dies betrifft beispielsweise die Invalidenrente oder den Hinterbliebenenschutz.
Welche Nachteile bringt die betriebliche Altersvorsorge mit sich?
- Da der Arbeitnehmer nach der Entgeltumwandlung weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlt als normal, führt dies zu einer Senkung der Ansprüche an die gesetzliche Rente. Es muss daher im Vorfeld überlegt werden, ob die betriebliche Altersvorsorge diesen Verlust ausgleichen kann.
- Die eingezahlten Beiträge müssen während der Anwartschaft nicht versteuert werden, ist das Rentenalter jedoch erst einmal erreicht, werden – wenn auch mit einem vermutlich niedrigeren Steuersatz – Steuern dafür fällig. Zudem gehen dann auch Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung davon ab.
Fazit: Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Eine betriebliche Altersvorsorge scheint zwar Nachteile für Arbeitnehmer, aber nicht für Arbeitgeber zu bedeuten. Es mag wohl je nach Durchführungsweg ein höherer oder geringerer Verwaltungsakt auf letztere zukommen, allerdings gewinnen sie durch die betriebliche Altersvorsorge nicht nur Arbeitnehmer, sondern können diese dadurch auch für eine längere Zeit an das Unternehmen binden.
Gerade für Arbeitnehmer, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge, da sie im Rentenalter wohl mit gewissen Lücken in der Versorgung konfrontiert werden.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die individuellen Vor- und Nachteile der Betriebsrente informieren zu lassen.
R.B. meint
22. April 2024 at 21:12
Ich habe von 19.80bis 19.94 gearbeit bin zeit 01012024 in und wollte die betriebs rente der Firma in anspruch nehmen die meinten ich brauhe des dukoment unverfallbahrkeits bescheinig das habe ich noch nie gehabt oder bekommen da die firma nicht mehr frage ich wie bekomme ich jetzt dieses dokoment her
Jost meint
28. August 2023 at 21:57
Muss ein Arbeitnehmer KV und PV Beiträge nach Kapital-Auszahlung einer Direktversicherung leisten,
obwohl diese voll arbeitgeberfinanziert wurde?
Wolfgang meint
31. Januar 2023 at 13:35
Ich finde nirgends eine Beschreibung zum Thema BAV in der Probezeit.
Muss der Arbeitgeber seinen Zuschuss schon während der Probezeit zahlen?
Ab wann verpflichtet sich der Arbeitgeber auf Umsetzung der BAV? Ab erstem Tag der Probezeit, oder ab Übernahme (z.B. nach 6 Monaten).
Wenn man die Probezeit nicht „übersteht“ war der Aufwand ‚Übertragung vom alten auf den neuen Arbeitgeber‘ sowie ‚Weitergabe an den dann kommenden Arbeitgeber‘ unverhältnismäßig hoch.