In jungen Jahren befassen sich wohl die wenigsten Menschen mit einer entsprechenden Vorsorge fürs Alter. Schließlich ist ja noch genügend Zeit, um sich über die gesetzliche Rente oder eine private Altersvorsorge zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine weitere Möglichkeit, nach der Erwerbstätigkeit finanziell abgesichert zu sein, wird dabei oft nicht bedacht: die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Kurz & knapp: Betriebliche Altersvorsorge
Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Mehr dazu lesen Sie hier.
In der Vergangenheit konnten sich Arbeitgeber zwar an der bAV beteiligen, waren dazu jedoch nicht verpflichtet. Entschieden sie sich dagegen, wurden die monatlichen Beiträge aus der sogenannten Entgeltumwandlung gewonnen und demnach vom Arbeitnehmer gezahlt. Seit 2019 existiert allerdings eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, ihre Ersparnis bei Neuverträgen (Pensionsfonds oder Direktversicherung) an den betroffenen Mitarbeiter weiterzugeben. Der Chef kann dabei die betriebliche Altersvorsorge des Beschäftigten pauschal mit 15 Prozent bezuschussen. Diese Neuregelung greift bei bestehenden Verträgen ab 2022.
Daraus ergeben sich steuerliche Vorteile für Beschäftigte. Nach Erreichen des Rentenalters müssen die Auszahlungen jedoch versteuert werden. Eine Erklärung der steuerlichen Vorteile finden Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Erfolgt die Altersvorsorge betrieblich, so sind darunter gewisse (meist finanzielle) Leistungen zu verstehen, welche der Arbeitgeber seinen Beschäftigten in Aussicht stellt. Diese beziehen sich jedoch nicht nur auf die Altersvorsorge an sich: Sollte der Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig werden, kann er normalerweise auch auf eine Invaliditätsversorgung bauen. Stirbt der Beschäftigte, ist durch die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls gewährleistet, dass seine Hinterbliebenen versorgt sind.
Doch was ist unter „betriebliche Altersvorsorge“ eigentlich genau zu verstehen? Wie funktioniert das Ganze? Bringt eine betriebliche Altersvorsorge nur Vorteile mit sich? Was geschieht, wenn Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen wechseln? Verfallen dann die bis dahin gezahlten Beiträge? Ist es möglich, eine betriebliche Altersvorsorge auch wieder zu kündigen? Diesen Fragen widmen wir uns im folgenden Ratgeber.
Betriebliche Altersvorsorge: eine Definition
Wie bereits erwähnt, handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses bestimmte Leistungen zusagt. Diese sollen den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen im Alter, bei Invalidität oder Tod absichern.
Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?
Zum besseren Verständnis: Das deutsche Rentensystem baut auf drei Pfeilern oder Säulen auf, weshalb dabei öfter die Rede von einem „Drei-Säulen-Modell“ ist. Dieses gestaltet sich wie folgt:
- Gesetzliche Rente
- Private Altersvorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge laut Gesetz. Dies gilt seit 2002 und schließt folgende Personengruppen ein:
- Auszubildende
- Teilzeitkräfte
- Geringfügig Beschäftigte („Minijobber“)
- Angestellte mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag
- Geschäftsführer
Doch ist eine betriebliche Altersvorsorge demnach Pflicht für den Arbeitgeber? Muss er seinen Mitarbeitern die oben genannten Leistungen in jedem Fall ermöglichen? Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, sich an der betrieblichen Vorsorge zu beteiligen. Was er seinen Beschäftigten jedoch ermöglichen muss, ist die Investition eines festen Betrages ihres Lohns in die betriebliche Altersvorsorge. Dies ist in § 1a BetrAVG definiert:
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.“
Demzufolge besteht der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus einer Entgeltumwandlung. Dabei wird das unversteuerte Bruttoeinkommen teilweise direkt für die Vorsorge im Alter verwendet. Überlegen Sie, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, Ihr Arbeitgeber zahlt diese jedoch nicht, besteht immer noch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
In Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge können fünf Durchführungswege genannt werden, die in Deutschland gemäß BetrAVG anerkannt sind:
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionszusage/Direktzusage
- Pensionsfonds
Je nach der sozialen Verantwortung des Arbeitnehmers, den steuerlichen oder handelsrechtlichen Faktoren sowie dem Unternehmen selbst, muss differenziert werden, welche Form der Durchführung gewählt werden sollte. Diese Entscheidung liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Im Folgenden wird jede dieser Möglichkeiten, die der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge dient, etwas genauer beleuchtet.
Der älteste Weg führt über die Unterstützungskasse
Von allen anerkannten Durchführungswegen für die betriebliche Altersvorsorge ist der über die Unterstützungskasse der älteste. Es handelt sich dabei um eine rechtsfähige und eigenständige Versorgungseinrichtung, die oft als eingetragener Verein, Stiftung oder GmbH auftritt und mit einem speziellen Vermögen ausgestattet ist.
Die Unterstützungskasse übernimmt dann die Organisation sowie die Durchführung der Vorsorgeleistungen im Auftrag des Arbeitgebers. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Leistungsgewährung, weshalb der Arbeitgeber im Zweifelsfall für die Leistungen verantwortlich ist. Sollte dieser insolvent werden, genießen Arbeitnehmer jedoch Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Betriebliche Altersvorsorge über die Direktversicherung
In diesem Fall kümmert sich der Arbeitgeber um eine Lebensversicherung für seine Beschäftigten. Diese wird normalerweise per Gruppen- oder Einzelvertrag abgeschlossen.
Das macht den jeweiligen Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen zu Bezugsberechtigten, den Arbeitgeber wiederum zum Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner.
Die aufzubringenden Aufwendungen kann er von den Betriebsausgaben abziehen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz sind zuständig für Direktversicherungen in Deutschland.
Bezug der Leistungen über Pensionskassen
Wird die betriebliche Altersvorsorge mittels Pensionskasse vorgenommen, so ergibt sich daraus ein rechtlicher Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen für Arbeitnehmer und ihre Hinterbliebenen. Pensionskassen treten als rechtlich selbstständige Unternehmen auf, aufsichtsrechtlich handelt es sich jedoch um Versicherungen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen werden.
Aus diesem Grund fallen auch sie unter die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ihre Finanzierung erfolgt über Vermögenserträge und Zuwendungen der Trägerunternehmen. Genau wie bei Direktversicherungen muss auch hier der Erhalt des Kapitals abgesichert sein. Daher ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, in den Pensions-Sicherungs-Verein einzuzahlen.
Pensionszusage oder Direktzusage für die betriebliche Altersvorsorge
Bei dieser Art der Durchführung verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, dem Beschäftigten bei Eintritt ins Rentenalter eine im Vorfeld vereinbarte Leistung zu zahlen. Dies geschieht meist durch eine betriebliche Rente, die monatlich fällig wird. Gesetzt den Fall, der Arbeitnehmer wird bereits zu einem früheren Zeitpunkt invalide oder verstirbt, besteht die finanzielle Absicherung durch die betriebliche Altersvorsorge für seine Hinterbliebenen fort.
Wird der Arbeitgeber vorher insolvent, werden die versprochenen Leistungen vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen.
Je nachdem, wie lange ein Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war und wie viel er verdient hat, steigt oder fällt der Umfang der betrieblichen Altersvorsorge.
Durchführung des Anspruchs über Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds sorgt dafür, dass Arbeitnehmer die ihnen versprochenen Leistungen erhalten und agiert dabei als rechtlich selbstständiger Versorgungsträger. Im Gegensatz zu den vorher genannten Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge handelt es sich hierbei um eine weitaus flexiblere Methode.
Die Absicherung des Kapitals steht nicht direkt im Vordergrund, weshalb dieses auch zu großen Teilen am Aktienmarkt angelegt werden darf. Damit steigt natürlich auch das Risiko, da es öfter mal zu Kursschwankungen kommt. Können die zugesagten Leistungen nicht erbracht werden, wenn der Zeitpunkt der Zahlung gekommen ist, hat der Arbeitgeber die Pflicht, dies zu Beginn der Auszahlung auszugleichen.
Wie lässt sich die betriebliche Altersvorsorge berechnen?
Die Berechnung in puncto betriebliche Altersvorsorge richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Wie viel Arbeitnehmer letzten Endes von ihrem unversteuerten Bruttoeinkommen jeden Monat abzwacken und in die Betriebsrente stecken, ist zunächst einmal abhängig vom jeweiligen Lebensstandard. Schließlich soll dieser auch im Alter gehalten werden können.
Aus diesem Grund sollten Beschäftigte sich folgende Fragen stellen, bevor Sie die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge berechnen:
- Besteht ein Anspruch auf die gesetzliche Rente?
- Ist eine private Altersvorsorge vorhanden?
- Wird die betriebliche Altersvorsorge durch einen Arbeitgeberzuschuss aufgestockt oder nicht?
Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Dadurch haben sich einige Neuerungen in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge ergeben. Unter anderem sind Arbeitgeber nun dazu verpflichtet, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrages zu entrichten, wenn ein Arbeitnehmer sich für eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung entscheidet und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Die Sozialversicherungsersparnis muss demzufolge weitergegeben werden. Für neue Vereinbarungen gilt dies ab dem 1. Januar 2019 und für bestehende ab dem 1. Januar 2022.
Auch steuerliche Aspekte spielen bei der Berechnung des Beitrags eine Rolle. Je nachdem, welcher Durchführungsweg der Entgeltumwandlung gewählt wurde, müssen während der Anwartschaft entweder komplett keine Steuern für die Beiträge gezahlt werden (Unterstützungskasse oder Direktzusage) oder zumindest erst dann, wenn die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung um mehr als vier Prozent überschritten wurde. Bis zu einem gewissen Betrag fallen demnach keine Steuern an. In puncto betriebliche Altersvorsorge liegt der Höchstbetrag bei 3.624 Euro (Stand: Januar 2024). Erst bei höheren Beträgen müssen die Beiträge demzufolge versteuert werden.
Betriebliche Altersvorsorge: Erklärung der steuerlichen Vorteile
Die Steuervorteile, welche die betriebliche Altersvorsorge mit sich bringt, variieren je nach gewähltem Durchführungsweg. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die jeweiligen Vergünstigungen zu informieren, bevor die Entscheidung gefällt wird. Die Reduzierung der Lohnnebenkosten durch die betriebliche Altersvorsorge verdeutlicht folgendes Beispiel:
Ohne bAV | Mit bAV | |
---|---|---|
Bruttoeinkommen | 2.000 € | 2.000 € |
Entgeltumwandlung | 200 € | |
Zu versteuerndes Einkommen | 2.000 € | 1.800 € |
Steuern | ||
Lohnsteuer | 197,50 € | 153,41 € |
Solidaritätszuschlag | 10,86 € | 8,43 € |
Gesamt | 208,36 € | 161,84 € |
Sozialabgaben | ||
Rentenversicherung | 187,00 € | 168,30 € |
Arbeitslosenversicherung | 30,00 € | 27,00 € |
Krankenversicherung | 164,00 € | 147,60 € |
Pflegeversicherung | 28,50 € | 25,65 € |
Gesamt | 409,50 € | 368,55 € |
Abzüge insgesamt | 617,86 € | 530,39 € |
Nettoeinkommen | 1.382,14 € | 1.269,61 € |
Betriebliche Altersvorsorge abschließen: Welche Kosten entstehen?
Werden betriebliche Versicherungen abgeschlossen, entstehen Kosten. Diese sind zunächst einmal der Verwaltung der betrieblichen Rente geschuldet und werden im Regelfall vom Arbeitgeber getragen.
Hinzu kommen sogenannte Abschlusskosten. Wird eine externe Versorgungseinrichtung hinzugezogen, die sich um die Verwaltung kümmern soll, so muss diese natürlich auch bezahlt werden. Oft wird dabei eine Provision fällig.
Wird als Durchführungsweg die Direktversicherung oder die Pensionskasse gewählt, ist dies der Fall. Die Abschlusskosten werden jedoch nicht direkt entrichtet, sondern vielmehr in den ersten fünf Jahren von den zu zahlenden Beiträgen abgezogen. Daher können diese Kosten entweder dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer entstehen, je nachdem, wer die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge leistet.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Unterstützungskasse, die Pensionszusage oder den Pensionsfonds als Durchführungsweg, so sieht das Betriebsrentengesetz vor, dass er dem Pensions-Sicherungs-Verein beitritt. Falls ihn eines Tages die Insolvenz ereilt und er dadurch die betriebliche Altersversorgung nicht zahlen kann, springt dieser Verein für ihn ein und leistet die zugesagten Zahlungen. Diese Mitgliedschaft ist ebenfalls mit Kosten verbunden.
Betriebliche Altersvorsorge: Elternzeit & Mutterschutz
In Mutterschutz oder Elternzeit gelten spezielle Regelungen. Betroffene Personen erhalten in dieser Zeit zwar auch Zahlungen vom Arbeitgeber, dabei handelt es sich allerdings nicht um Lohn, sondern eher um Leistungen, welche diesen ersetzen sollen.
Um in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen zu können, muss jedoch eine Entgeltumwandlung stattfinden. Voraussetzung dafür ist entsprechend ein zu zahlendes Entgelt für geleistete Arbeit. Aus diesem Grund ist es in der Elternzeit oder im Mutterschutz zunächst einmal nicht möglich, Beiträge zu entrichten.
Betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen?
Es besteht übrigens auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, anstatt die Beiträge durch die Entgeltumwandlung zu entrichten.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass dadurch mehr Geld zurückgelegt werden kann, obwohl das Nettoeinkommen gleich bleibt.
Der monatliche Zuschuss liegt in der Regel bei maximal 40 Euro und ist sozialabgaben- sowie steuerpflichtig, sodass zumindest ein Teil davon direkt wieder eingezogen wird. Entscheiden sich Arbeitnehmer jedoch dafür, den Bonus in die betriebliche Altersversorgung zu investieren, fallen dafür keine Steuern an.
Verfällt die betriebliche Altersvorsorge bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens?
Die betriebliche Altersvorsorge bzw. das Betriebsrentengesetz stammt aus einer Zeit, in der ein Arbeitgeberwechsel für die meisten Beschäftigten gar nicht erst zur Debatte stand. Es war vollkommen normal, Jahre oder sogar Jahrzehnte im gleichen Unternehmen angestellt zu sein.
Dieses Konzept erscheint in der heutigen Zeit etwas verstaubt, möchten Arbeitnehmer doch mittlerweile verschiedene Erfahrungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern in ihrer Berufslaufbahn sammeln. Die Aktualisierung des Betriebsrentengesetzes, welche dies ermöglichte, fand im Jahr 2005 statt. Die entsprechende Stelle befindet sich in § 4 BetrAVG:
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer
- die Zusage vom neuen Arbeitgeber übernommen werden oder
- der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (Übertragungswert) auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser eine wertgleiche Zusage erteilt; für die neue Anwartschaft gelten die Regelungen über Entgeltumwandlung entsprechend.“
Demzufolge stehen Beschäftigten bei einem Arbeitgeberwechsel zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie ihre betriebliche Altersvorsorge erhalten können. Doch wie verhält es sich, wenn diese gar nicht weitergeführt werden soll?
Kann die betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden?
Unabhängig davon, welche Wahl der Arbeitgeber in puncto Durchführungsweg getroffen hat – die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, existiert nicht. Der Grundgedanke, der dahintersteckt – nämlich Arbeitnehmer auf längere Sicht zusätzlich im Alter abzusichern – würde stark an Bedeutung verlieren, wenn eine Kündigung dieser Absicherung so einfach möglich wäre.
Beschäftigten, die nicht daran interessiert sind, ihre Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen, sind aber trotzdem nicht gänzlich die Hände gebunden. Vielmehr bieten sich ihnen in diesem Fall zwei Alternativen:
- Sie können die Beitragszahlungen aussetzen: Entscheiden sich Betroffene für die erste Variante, „ruht“ die Betriebsrente sozusagen. Es müssen dann keine Beiträge mehr gezahlt werden. Unverfallbare Anwartschaften werden ebenfalls auf Eis gelegt und die Zahlungen erst dann vorgenommen, wenn das jeweilige Rentenalter erreicht wurde.
- Sie führen die betriebliche Altersvorsorge privat weiter: Diese Möglichkeit kann nur dann wahrgenommen werden, wenn als Durchführungsweg der Betriebsrente die Pensionskasse, die Direktversicherung oder der Pensionsfonds gewählt wurde. Der Arbeitgeber übergibt dann den Vertrag an seinen Mitarbeiter.
Betriebliche Altersvorsorge: Vor- und Nachteile
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer hält die betriebliche Altersvorsorge Vorteile und Nachteile bereit. Wie diese genau aussehen, erklären wir im Folgenden.
Welche Vorteile zieht die betriebliche Altersvorsorge nach sich?
- Bietet der Arbeitgeber eine bAV (betriebliche Altersvorsorge) an, kann er auf diese Weise seine Mitarbeiter langfristig an sich binden und das Ansehen des Unternehmens positiv beeinflussen.
- Wird die betriebliche Altersvorsorge von einem Arbeitgeberanteil gestärkt, so kann dieser Teil komplett unter dem Punkt „Betriebsausgaben“ abgesetzt werden.
- Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Unterstützungskasse oder die Direktzusage als Durchführungsweg, kann er auch Geschäftsführern eine betriebliche Altersvorsorge zusichern.
- Die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge bringt für den Arbeitgeber ein Ersparnis bei den Lohnnebenkosten mit sich.
- Da die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung nicht vom bereits versteuerten Nettoeinkommen abgehen sondern vom Bruttoeinkommen, können Arbeitnehmer Sozialabgaben und Steuern sparen.
- Versorgungslücken aufgrund der teilweise zu geringen gesetzlichen Rente werden durch die betriebliche Altersvorsorge geschlossen.
- Wechseln Arbeitnehmer zu einem anderen Unternehmen, können Sie die Vorsorge in der Regel ohne Probleme mitnehmen. Dies hängt jedoch vom gewählten Durchführungsweg ab.
- Je nachdem, für welchen Durchführungsweg sich der Arbeitgeber entschieden hat, müssen während der Anwartschaft entweder komplett keine Steuern für die Beiträge gezahlt werden oder zumindest erst dann, wenn die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung um mehr als vier Prozent überschritten wurde.
- Die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen ist möglich. Dies betrifft beispielsweise die Invalidenrente oder den Hinterbliebenenschutz.
Welche Nachteile bringt die betriebliche Altersvorsorge mit sich?
- Da der Arbeitnehmer nach der Entgeltumwandlung weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlt als normal, führt dies zu einer Senkung der Ansprüche an die gesetzliche Rente. Es muss daher im Vorfeld überlegt werden, ob die betriebliche Altersvorsorge diesen Verlust ausgleichen kann.
- Die eingezahlten Beiträge müssen während der Anwartschaft nicht versteuert werden, ist das Rentenalter jedoch erst einmal erreicht, werden – wenn auch mit einem vermutlich niedrigeren Steuersatz – Steuern dafür fällig. Zudem gehen dann auch Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung davon ab.
Fazit: Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Eine betriebliche Altersvorsorge scheint zwar Nachteile für Arbeitnehmer, aber nicht für Arbeitgeber zu bedeuten. Es mag wohl je nach Durchführungsweg ein höherer oder geringerer Verwaltungsakt auf letztere zukommen, allerdings gewinnen sie durch die betriebliche Altersvorsorge nicht nur Arbeitnehmer, sondern können diese dadurch auch für eine längere Zeit an das Unternehmen binden.
Gerade für Arbeitnehmer, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge, da sie im Rentenalter wohl mit gewissen Lücken in der Versorgung konfrontiert werden.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die individuellen Vor- und Nachteile der Betriebsrente informieren zu lassen.
Laura meint
12. Januar 2023 at 7:19
Hallo, ich habe eine kleine Anmerkung zu der Übersicht „steuerliche Vorteile“. Bei den Abzügen ist noch der Soli-Zuschlag aufgelistet obwohl dieser bei einem Einkommen von 2000€ brutto nicht greift. MfG
Zöhner meint
14. Oktober 2021 at 16:14
Hallo, mein AG hat für mich bei einer Unterstützungskasse eine bav abgeschlossen. Die Beiträge hat er selbst gezahlt. Ich war über ein Jahr krank aber er hat weiter die Beiträge an die UKasse bezahlt. Ich wusste davon nichts, jetzt bin ich wieder im Betrieb arbeiten und Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich die Beiträge an ihn zurückzahlen soll.
Ist das rechtens ?
Maxhelmut meint
11. Oktober 2021 at 17:50
Ich war vom 01.06.1964 bis 31.12.1979, also 15 Jahre und 6 Monate, bei einer Aktiengesellschaft mit Pensionszusage beschäftigt. Wegen Schließung des Betriebes endete das Angestelltenverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers.
Nach Eintritt des Rentenalters beantragte ich die zugesagte Pension, die jedoch mit der Begründung, dass das Arbeitsverhältnis vor Vollendung meines 35. Lebensjahres beendet wurde, abgelehnt.
Ist die Rechtslage weiter so, dass ich keinen Anspruch habe?
S. meint
10. März 2021 at 10:54
Ich habe 14Jahre Vollzeit und denn 5 Jahre und 11 Monate Elternzeit in einer Firma mit Betriebsrente gearbeitet und bin dann ausgeschieden. Mir wurde schriftlich ein bestimmter Betriebsrentenbetrag zugesichert. Jetzt bin ich in Rente und habe diese entsprechend angefordert. Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Rentenhöhe unter Berücksichtigung der Elternzeit mit einem Gesamtteilzeitgrad über die gesamte Betriebszugehörigkeit berechnet wird und damit damit nur halb so hoch ist. Können sie mir sagen, ob das Rechtens ist? Vielen Dank S.
L. Kern meint
4. September 2020 at 13:28
Pflichtabgaben zur Betrieblichen Altersvorsorge
Hallo,
ich beziehe ein betr. Altersrente.
Da die Altersrente als Einkommen versteuert wird
zahle ich den kompletten Abgabensatz für
— Krankenkasse = 15,3 %
— Pflegeversicherung = 3,05 %.
Ich war der Meinung dass auch bei der betr. Altersrente auch der ehem. Arbeitgeber
die Hälfte dieser Kosten tragen muß.
Laut Ihrer Berechnungstabelle, „Lohnsteuer-Rechner: Wie viel wird abgezogen?“
werden nur die Hälfte der Abgaben für mich berechnet.
Können evtl. zuviel bezahlte Beträge rückgefordert werden??
Danke für Eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
L. Kern
Linda meint
30. September 2020 at 11:45
Hallo L.Kern,
in welchem Durchführungsweg wurde die bAV eingerichtet?
Sind Sie in der KVdR?
LG
Hoffmann A. meint
8. März 2020 at 11:32
Mein AG verweigert die BAV vollständig. Was kann ich machen?
Wir sind eine kleine Spedition mit Teilzeitarbeitsverträgen.
Linda meint
30. September 2020 at 11:43
Hallo A. Hoffmann,
eine vollständige Verweigerung des AG ist nicht rechtens, nach BetrAVG haben Sie ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
LG
Matthias B. meint
17. September 2019 at 15:21
Hallo,
mein ehemaliger Arbeitgeber hat seit Februar 2019 eine bav über einen Direktversicherer eingerichtet wo er monatlich 100€ eingezahlt hat. nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt und habe die bav gekündigt / die Versicherungsfrau sprach von Stornierung. Nun sagt mir die Versicherungsfrau das das Geld zurück zum Arbeitgeber geht. Ist das Rechtens? Weil er das doch eigentlich für mich eingezahlt hat…
Klaus D. meint
17. Dezember 2019 at 12:26
Hallo Matthias B.,
als Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung muss ich Ihnen sagen: Wie immer im Leben…es kommt darauf an!
Hat der Arbeitgeber Ihnen die Leistung zusätzlich zum Gehalt bezahlt und in der Zusage die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erwähnt, so fällt das Geld zurück an den Arbeitgeber.
Haben Sie jedoch diesen Betrag von Ihrem Gehalt umgewandelt, so ist die Leistung aus dem Vertrag sofort unverfallbar und Sie haben das Anrecht auf diesen Vertrag. Aufgrund der kurzen Laufzeit dieses Vertrages wir eine Beitragsfreistellung wahrscheinlich nicht funktionieren, da höchstwahrscheinlich eine Mindestsumme nicht erreicht wird. Hier sollten Sie überlegen, ob Sie den Vertrag mit eigenen Beiträgen privat weiterführen oder Ihren neuen Arbeitgeber fragen, ob er den Vertrag als Versicherungsnehmer übernimmt. Auf letzteres haben Sie aber keinen Rechtsanspruch.
Anja meint
20. Dezember 2019 at 18:28
Hallo,
mein Mann möchte gern eine bAV bei unserer Hausbank abschließen. Sein AG sagte er dürfte nur bei der vom AG vorgeschriebenen Versicherungsgesellschaft eine bAV abschließen. Ist das rechtens? Kann man nicht selbst entscheiden bei welchem Versicherer man dies abschließen möchte? Danke für Ihre Hilfe
Linda meint
30. September 2020 at 11:42
Liebe Anja,
nein das entscheidet der AG. Es ist ja auch sein Verwaltungsaufwand. Grundsätzlich macht das ja auch Sinn, da AG meistens Gruppenverträge mit günstigeren Konditionen ausgehandelt haben.
Michael W. meint
28. Februar 2019 at 20:31
Mit der neuen Regelung ab 2019 ist der Arbeitge er ja verpflichtet 15 % zuzuzahlen. Wie ist das mit einer bestehenden freiwilligen Zuzahlung die bisher geleistet wurde? Z.B. 30 Euro vom Betrieb wenn der Arbeitnehmer 60 Euro von sich aus umwandelt. Bei 15 % wäre das ja dann an 2020 weniger. Wer trägt dann die Mehrkosten des Arbeitnehmers wenn er den Einzahlungsbetrag beibehalten will?
Markus Sch. meint
13. Februar 2019 at 21:41
Hallo, mein neuer Arbeitgeber will den Vertrag erst nach Ende der Probezeit abschliessen. Das mag vom Verwaltungsaufwand ja Sinn ergeben, aber wie ist die rechtliche Situation dazu? ich kann in keinem Gesetztestext eine entsprechende Einschränkung finden.
Marlis meint
18. Januar 2019 at 11:07
Hallo,
ich habe 2003 eine Direktversicherung abgeschlossen. Obwohl ich alle Beträge selbst eingezahlt habe, steht mein AG als Versicherungsnehmer im Vertrag. Leider lohnt es sich für mich nicht mehr, mich selbst eintragen zu lassen, da die Auszahlung 12/2019 fällig wird.
Habe ich die Möglichkeit die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht zu zahlen, wenn ich beweisen kann, dass ich die ganze Zeit selbst gezahlt habe?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 13:15
Hallo Marlis,
für eine sichere Antwort auf Ihre Frage wenden Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rüdiger meint
10. Januar 2019 at 13:01
Sehr geehrte Damen und Herren, durch das BRSG aus 07/2017 ergeben sich auch hinsichtlich der Verpflichtung des Artbeitgebers, sich an der BAV wirtschaftlich zu beteiligen, Änderungen: immer dann, wenn die Entgeltumwandlung zu Ersparnissen bei den Sozialversicherungsbeitragszahlungen führt, muss mindestens diese Ersparnis, maximal 15% des Entgeltumwandlungsbetrages vom Arbeitgeber zusätzlich aufgewendet werden, wenn die Zusage ab dem 1.1.2019 erteilt wird. Auf den Bestenad ab 1.1.2022.
Hinweis: ich bin kein Volljurist, empfehle aber diese Seite zu überarbeiten. Falls dies geschehen ist, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.
Besten Gruß
Ihr
Rüdiger
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 8:30
Hallo Rüdiger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden ihn prüfen und den Text ggf. entsprechend anpassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norbert W. meint
7. Januar 2019 at 11:18
Die betriebliche Altersvorsorge ist bei ca. 6,3 Mio. ehemaligen Beschäftigten der größte Verlust im Arbeitsleben! Neben dem Nachteil, dass auf Beiträge keine Rentenansprüche erworben werden, zahlt man eine Pauschalversteuerung von 20% plus Sozialabgaben, Pflege- und Krankenkassenbeiträge, den vollen Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil nach Kapitalauszahlung SELBER!
Somit wird das Kapital doppelt/dreifach verbeitragt (hat man aus dem Netto Beiträge geleistet). Wer schließt denn so etwas noch ab?
Anke meint
23. Dezember 2018 at 9:32
Hallo, Ich habe eine Frage,
Mein Arbeitgeber zahlt uns Jährlich eine Sonderzahlung in eine Direktversicheung, nun hat er angedroht diese nicht mehr zu tätigen da wir einen Betriebsrat gründen wollen..lt seiner Aussage wäre es ja schließlich von seiner Seite her eine freiwillige Leistung.
Kann er diese seit Jahren bestehende Leistung einfach so aufheben?
Uschi meint
22. November 2018 at 4:19
Hallo. Ich habe den Betrieb gewechselt. Die Pensionskasse kann nicht fortgeführt werden. Nun kann ich ja privat weiter einzahlen. Hierzu die Überlegungsfrist von 4 Wochen ist zwischenzeitlich abgelaufen. Sind 4 Wochen nicht zu wenig? Gibt es nicht eine längere, gesetzliche Überlegungszeit von 3 Monate?
Danke.
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 8:50
Hallo Uschi,
damit sollten Sie sich an einen Versicherungsfachmann wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carolin meint
18. November 2018 at 21:20
Ich habe seit 2000 eine Direktversicherung und habe diese 2005 aus privaten Gründen ( Kinder) privat fortgeführt. Kann ich diese jetzt wieder auf einen neuen AG übertragen? Macht das überhaupt Sinn oder wird dann der Garantiezins auch angepasst?
Matthias B. meint
7. November 2018 at 21:05
Was passiert mit dem Geld bei einem Single wer ist Erbe? Falls der Todesfall eintritt
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:06
Hallo Matthias,
auch Eltern haben einen Erbanspruch, wenn keine Kinder existieren. Wenn auch die nicht als Erben in Frage kommen, kann im Testament ein Begünstigter festgelegt werden. Ohne eine dieser Möglichkeiten erbt in der Regel der Staat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dirk meint
26. Oktober 2018 at 14:19
Guuten Tag,
Sie Schreiben : „Die betriebliche Altersvorsorge ist im Minijob demnach ebenso möglich …“
Gibt es ein Obergrenze für eine Arbeitgeberfinanzierte bAV für Minijobber ?
Konkret : Kann ein Minijobber mit einem Lohn von 450,- € eine arbeitgeberfinanzierte bAV in Höhe von 150,-€ bekommen, ohne den Status des Minijobs zu verlieren ?
Wenn ja, wie hoch wäre die Maximalgrenze ?
Vielen Dank
A. I. meint
16. Oktober 2018 at 14:31
In unserem Betrieb wird der Tochter seit Jahren (als sie noch halbtags mit 20 Stunden als Angestellte tätig war) Zum Jahresende in Form einer Direktversicherung zzgl. zum Bruttogehalt eine betriebliche Altersversorgung gezahlt – und dies seit Einstellungsbeginn vor mittlerweile über 20 Jahren.
Als ich (jetzt 5 Jahre angestellt, seit 1 Jahr als Vollzeit, 40 Std.; vorher Teilzeit mit 20 Std. pro Woche) nach einer betrieblichen Altersversorgung fragte, wurde mit gesagt: „So etwas zahlt Fa. ….. nicht.
Ich war entsetzt, traurig und wütend …. was ich natürlich immer noch bin.
Frage: Muss der Betrieb jedem seiner Angestellten eine betriebliche Altersversorgung zahlen (nicht tarifgebunden) -?
Danke im voraus
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:45
Hallo A. I.,
gemäß § 1a Betriebsrentengesetz(BetrAVG) haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Abs. 1 lautet:
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Ihre Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi K. meint
7. Oktober 2018 at 13:07
Hallo! Ich habe eine Frage ? Ich bin mit 63 und vier Monaten, nach über 45 Arbeitsjahren in Rente gegangen. Danach habe ich als Minijobber (450,-Euro)
bei meinen alten Arbeitsstelle einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Nun wurde mir gesagt, dass mir meine Betriebsrente in dieser Zeit, wo ich im alten Betrieb arbeite nicht gezahlt wird. Ist das rechtlich richtig?
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 9:43
Hallo Steffi,
in der Regel ergeben sich die Zahlungsmodalitäten aus der Vereinbarung zur Betriebsrente. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt Ihre Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miederer meint
26. Juli 2018 at 19:17
Kann der AG mich zu einer Umwandlung von Barlohn (hier 404, 00 Euro) in Vers. Schutz im Sinne des §3 Nr 63 EStG zwingen? Von meinem Nettoverdienst werden 404,00 in Abzug gebracht, was mir bei meinen laufenden Unkosten ja dann fehlen wird.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 9:09
Hallo Miederer,
ob das Vorgehen in dieser Art einseitig beschlossen werden kann, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wusk meint
5. April 2018 at 15:17
Mein Mann hat eine betriebliche Sltersversorgung 2017 im März ausgezahlt bekommen. Er hat zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dort gearbeitet, sonder in einer anderen Firma. Zu diesem Zweck (wir haben 3/5 StKl) wurde er bei MAN wieder angemeldet, so dass er bei seinem aktuellen AG in StKl 6 gerutscht ist. Das verstehen wir nicht. Ist das korrekt?
arbeitsrechte.de meint
17. April 2018 at 12:03
Hallo Wusk,
wenden Sie sich an das Finanzamt oder an einen Steuerberater. Wir können den Fall nicht aus der Ferne beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonja meint
1. November 2019 at 20:32
Hallo, bei mird 200€ vom nettogehalt abgerechnet, nicht von Brutto. Ist das richtig? Der AG Anteil 57,91 ist im Brutto, aber 200€ wird vom Nettoeinkommen abgezogen. Stimmt das?
Winni meint
20. März 2018 at 10:50
Hallo,
ich stehe momentan mit meinem AG in Diskussion weil, dieser meine vorhandene Pensionskasse nicht übernehmen möchte. Meine Pensionskassenvorsorge lief seit 2009 mit einem Jahreszins von 2,25%. Mein AG bietet mir nur einen Übertrag in eine Direktversicherung an mit einem Jahreszins von 0,9% an, was auch meine monatliche Auszahlung in Alter um 80 € minimiert. Des Weiteren würde ich meine anfänglichen Beiträge wegen des Übertrags verlieren.
Ist das Rechtens? Muss mein AG mir nicht eine vergleichbare Altersvorsorge anbieten? Wenn ich in die angebotene Direktversicherung gehe verliere ich nur Geld. Mein AG meinte ich solle meine Pensionskasse privat weiterführen aber da verliere ich den steuerlichen Vorteil. Das macht ja keinen Sinn.
Ich würde mich über einen Rat sehr freuen!
Vielen Dank vorab und Grüße
Winni
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 14:32
Hallo Winni,
der neue Arbeitgeber kann in der Regel nicht zur Übernahme der bestehenden Versicherung gezwungen werden. Eine Übernahme ist nur einvernehmlich möglich. Ob Ihnen weitere Möglichkeiten offen stehen kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stech meint
11. Dezember 2017 at 8:15
Hallo, die Abschlusskosten werden über 5 Jahre verteilt. Jetzt habe ich gehört, wenn ich meine Betriebliche Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber übertragen lassen ( mit dem angesparten Geld in einen neuen Vertrag ) darf keine neue Abschlussgebühr anfallen. Mein Vertrag läuft erst 1 Jahr. Wie wird dies in meinem Fall gemacht?
Lg
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 11:02
Hallo Stech,
leider können wir keine Auskunft über Ihren speziellen Fall geben. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann ihnen bestimmt weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
SR meint
8. November 2017 at 17:44
Guten Tag,
ist es zulässig dass Arbeitnehmer im gleichen Unternehmen unterschiedliche betriebliche Altersvorsorgeverträge erhalten? Bei uns erhalten alle bis 2006 eingestellten Mitarbeiter einen Vertrag mit garantierter Verzinsung von 4% und später eingestellte einen Vertrag eines anderen Versicherers mit einem Garantiezins von 0,99%. Der Versicherungsbeitrag für die „Altmitarbeiter“ ist mittlerweile 3mal so hoch wie der der nach 2006 eingestellten. Zu Rentenbeginn ist die betriebliche Altersvorsorge der „Altmitarbeiter“ ca. 3 mal höher (bei gleicher Position und gleichem Lebensalter).
Danke für Ihre Hilfe!
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 11:32
Hallo SR,
der Prozentsatz in den Altersvorsorgeverträgen bedingt sich durch den Leitzins der Zentralbank. Dieser war in der Vergangenheit höher als wer heute ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
AH meint
21. März 2017 at 6:28
In unserem Unternehmen wird über eine betriebliche Altersvorsorge überlegt bzw. sollen Verhandlungen mit einer Versicherung anlaufen.
Ich und andere Kollegen haben bereits seit einigen Jahren eine private Altersvorsorge bei verschiedenen anderen Anbietern. Kann uns der Zuschuss dafür verwehrt bleiben?
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 10:37
Hallo AH,
wie sich dies in Ihrem Fall genau verhalten würde, sollten Sie mit einem Steuer- bzw. Versicherungsfachmann erörtern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Linda meint
21. September 2017 at 14:15
Nein, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat 🙂