„Wegen Betriebsurlaub geschlossen“ – solche Aushänge finden sich bei so manchem Unternehmen. Sie weisen darauf hin, dass zurzeit sämtliche Mitarbeiter abwesend sind, weil betriebsbedingter Urlaub verhängt wurde.
Ergeht die Anordnung von Betriebsferien, sind Arbeitnehmer häufig verunsichert, da sie nicht wissen, wie Betriebsurlaub und die Regelung dazu genau funktionieren. Viele Fragen kommen auf: Werden die Betriebsferien vom Urlaub abgezogen? Wie viel Betriebsurlaub darf vorgeschrieben werden? Und was sagt das Arbeitsrecht zu Betriebsferien?
Kurz & knapp: Betriebsurlaub
Betriebsurlaub darf nur aus dringenden betriebsbedingten Gründen angeordnet werden. Welche das sein können, erfahren Sie hier.
Ja, Betriebsurlaub wird vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Es muss jedoch immer ein Teil der Urlaubstage zur freien Verfügung für den Angestellten übrig bleiben.
Der Arbeitgeber hat den Betriebsurlaub rechtzeitig anzukündigen, damit seine Arbeitnehmer ihren eigenen geplanten Urlaub danach ausrichten können.
Der folgende Ratgeber beantwortet diese Fragen und enthält außerdem weitere Information rund um das Thema Betriebsurlaub. Des Weiteren bieten wir für Betriebsferien eine Vorlage an, mit der Sie Ihre Kunden über den Betriebsurlaub informieren können.
Inhalt
Der Betriebsurlaub laut Gesetz: Wann kann ein Betrieb Zwangsurlaub verhängen?
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) schreibt in § 7 „Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs“ Abs. 1 Folgendes vor:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange […] entgegenstehen.“
Konkret bedeutet das, dass ein Arbeitgeber zwar bestimmen kann, wann sein Angestellter Urlaub zu nehmen hat, er dabei jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss.
Jeder Mitarbeiter hat nur eine begrenzte Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr, deswegen haben die meisten sehr konkrete Vorstellungen, wann und wie sie diese kostbaren Tage verbringen wollen: Der eine möchte seinen Urlaub lieber im Winter nehmen, um sich auf der Skipiste auszutoben, ein anderer will unbedingt in der Nebensaison verreisen, um von den günstigeren Preisen zu profitieren, und ein dritter muss seinen Urlaub mit den Ferienzeiten seiner schulpflichtigen Kinder koordinieren.
Und dann gibt es da noch die „dringenden betrieblichen Belange“, wie das Bundesurlaubsgesetz den Betriebsurlaub beschreibt: Liegen dringende betriebsbedingte Umstände vor, die es erfordern, dass das gesamte Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden muss, darf ein Chef Betriebsurlaub anordnen.
Welche Gründe rechtfertigen Betriebsurlaub?
Welche „dringenden betrieblichen Belange“ begründen aber nun die Anordnung von Betriebsferien laut Arbeitsrecht? Generell bezieht sich dies auf Umstände, die ein normales Fortführen der täglichen Arbeit nicht möglich machen. So können Betriebsferien zum Beispiel eingeführt werden, wenn die Auftragszahl für einen vorhersehbaren Zeitraum merklich sinkt – in manchen Branchen ist dies etwa in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr üblich.
Auch betriebsbedingter Urlaub wegen Umbau ist möglich, wenn die Arbeiten an den Geschäftsräumen eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit verhindert. Ein weiterer Grund kann die Abwesenheit des Chefs sein, wenn seine Präsenz zwingend für die Ausübung der Arbeit erforderlich ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der einzige Arzt einer Praxis verreist ist. Dann haben die Arzthelferinnen in der Regel nichts zu tun und können von ihrem Arbeitgeber für die Zeit seiner Abwesenheit in Betriebsurlaub geschickt werden.
Kann Betriebsurlaub auch ohne einen dringenden Grund verhängt werden?
Einige Juristen sind der Auffassung, dass Arbeitgeber Betriebsurlaub auch anordnen können, ohne nachweisen zu müssen, dass ein dringender Grund für diesen vorliegt. Dazu muss eine Betriebsvereinbarung zum Betriebsurlaub vorliegen oder dieser muss im Arbeitsvertrag verankert sein. Dies hat für das Unternehmen den Vorteil, dass nicht gegenüber jedem einzelnen Angestellten dringende Gründe für Betriebsurlaub laut Arbeitsrecht nachgewiesen werden müssen.
Über eine Vereinbarung zu Betriebsferien hat der Betriebsrat stets mitzureden. Dies legt § 87 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) fest.
Arbeitnehmer, denen Betriebsurlaub verordnet wird, ohne dass eine Begründung besteht, sollten deshalb die entsprechende Klausel in ihrem Arbeitsvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung anwaltlich prüfen lassen.
Bis wann muss Betriebsurlaub angekündigt werden?
Arbeitnehmer werden häufig dazu angehalten, ihren Urlaub Anfang des Jahres zu planen. Dafür ist es nötig zu wissen, in welcher Zeit der Betriebsurlaub liegt und wie lange er dauert. Betriebsferien können daher nicht erst ein paar Wochen vorher angeordnet, sondern müssen langfristig angekündigt werden.
Wie lange die Ankündigungsfrist von Betriebsurlaub sein muss, ist gesetzlich nicht festgelegt, sie sollte aber im Rahmen des Zumutbaren sein. Juristen gehen hier von einem Zeitraum von mindestens 6 Monaten aus.
Hat ein Arbeitgeber den Betriebsurlaub so spät angekündigt, dass er die bereits bestehenden Urlaubspläne seiner Arbeitnehmer durchkreuzt, kann er den bewilligten Urlaub nicht zurückziehen und auf die Zeit des Betriebsurlaubs verlegen.
Wegen Betriebsurlaub geschlossen: Vorlage kostenlos zum Download
Steht ein Betrieb mehrere Wochen still, ist es immer ratsam, auch die Kunden und Geschäftspartner darüber zu informieren – mittels Aushang, E-Mail, Rundschreiben etc.
Mit unserem Mustertext können Sie Betriebsferien in Ihrem Unternehmen ankündigen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster: Ankündigung von Betriebsurlaub (.doc)
Muster: Ankündigung von Betriebsurlaub (.pdf)
Wie verhalten sich Betriebsurlaub und Urlaubstage zueinander?
Der Urlaub, der bei Betriebsferien verhängt wird, wird genauso behandelt wie die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer selbst einreicht. Der Betriebsurlaub wird also vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen.
Dies lässt die Frage aufkommen, wie viel Betriebsurlaub maximal erlaubt ist im Jahr. Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine Höchstdauer vorschreibt.
Diverse Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) machen jedoch deutlich, dass für Betriebsferien nicht sämtliche Urlaubstage eines Angestellten aufgebraucht werden dürfen. Ein Teil seines Urlaubs muss jedem Arbeitnehmer zur freien Verfügung stehen.
Ein Urteil des BAG von 1981 legte als Faustformel eine Quote von 3/5 fest. (Az 1 ABR 79/92) Demnach dürfen 60 Prozent des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub angeordnet werden. Wenn ein Arbeitnehmer z. B. Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr hat, können nach dieser Formel zwölf davon als Betriebsurlaub erfolgen.
Daher kann es vorkommen, dass Arbeitsgerichte unterschiedlich urteilen und die maximale Dauer von Betriebsurlaub verschieden festlegen. Arbeitnehmer, die der Meinung sind, dass die verordneten Betriebsferien zu lang sind und ihnen zu wenige frei verfügbare Urlaubstage übrig lassen, sollten sich deshalb von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Was wenn die Urlaubstage nicht für den Betriebsurlaub reichen?
Angenommen der Betriebsurlaub wird während der ersten Hälfte des Kalenderjahres angeordnet, der Arbeitnehmer hat zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht genügend Urlaubsanspruch erworben, um den Betriebsurlaub abzudecken – was dann?
Sofern es keine anderweitige vertragliche Vereinbarung gibt, erwirbt ein Arbeitnehmer mit jedem Monat des Kalenderjahres eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen. Nimmt er diese nicht sofort in Anspruch, sammeln sie sich an. Möchte er nun während der ersten Hälfte des Jahres Urlaub nehmen, darf er dafür nur so viele Urlaubstage nutzen, wie er bis zu diesem Zeitpunkt angesammelt hat. Dies schließt auch evtl. Resturlaub aus dem Vorjahr mit ein. Ab Beginn der zweiten Hälfte des Kalenderjahres hat er jedoch Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub und kann diesen nehmen, obwohl er sich die Urlaubstage eigentlich noch nicht „erarbeitet“ hat.
Ein Angestellter erwirbt mit jedem Kalendermonat den Anspruch auf zwei Urlaubstage. Im Jahr stehen ihm damit insgesamt 24 Tage Urlaub zu.
Möchte er seinen Urlaub am 1. Juni nehmen, stehen ihm zu diesem Zeitpunkt zehn Urlaubstage zur Verfügung, weil er bisher fünf volle Monate im Jahr gearbeitet hat.
Nimmt er seinen Urlaub allerdings einen Monat später am 1. Juli und hat er zuvor keinen Urlaubstag in diesem Jahr in Anspruch genommen, stehen ihm nicht nur 12 Tage für die bisher gearbeiteten sechs Monate zur Verfügung, sondern die vollen 24 Tage Jahresurlaub , weil die zweite Hälfte des Jahres angebrochen ist.
Wird nun in der ersten Hälfte des Jahres ein Betriebsurlaub angeordnet, kann es sein, dass die Mitarbeiter noch nicht ausreichend Urlaubsanspruch erworben haben, um ihn abzudecken. Für unseren Beispiel-Arbeitnehmer wäre dies etwa der Fall, wenn der Chef ab dem 1. April zwei Wochen Betriebsferien (entspricht zehn Arbeitstagen) verordnet. Der Angestellte hat zu diesem Zeitpunkt aber erst drei Monate im Kalenderjahr gearbeitet und nur Anspruch auf sechs Urlaubstage.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Arbeitgeber gewährt die Urlaubstage als „Vorschuss“ auf den Jahresurlaub.
- Der Arbeitgeber beschäftigt den Angestellten auch während der Zeit des Betriebsurlaubs oder vergütet ihm den Lohnausfall.
Betriebsurlaub angeordnet, aber es ist kein Urlaub mehr übrig – was dann?
Es gibt auch den umgekehrten Fall: Statt dass noch nicht genügend Urlaubsanspruch erworben wurde, hat ein Arbeitnehmer bereits alle ihm zustehenden Urlaubstage aufgebraucht, bevor der Betriebsurlaub beginnt.
Kam diese Situation zustande, weil der Chef den Betriebsurlaub zu spät angekündigt hat, muss er allein die Konsequenzen tragen. Hat er den vom Arbeitnehmer eingereichten Urlaub einmal genehmigt, kann er dies nicht rückgängig machen, weil ihm einige Wochen später einfällt, dass er Betriebsurlaub verhängen möchte. Dabei ist unerheblich, ob der Urlaub bereits angetreten wurde oder nicht.
Hat der Angestellte dann nicht genügend Resturlaub für die Betriebsferien übrig, hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, ihn entweder trotzdem zur Arbeit kommen zu lassen oder ihn gegen Bezahlung von der Arbeit freizustellen.
- Der Chef fordert, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus dem nächsten Jahr für den Betriebsurlaub opfert. Der Urlaubsanspruch bezieht sich immer nur auf das Urlaubsjahr.
- Der Chef zwingt seinen Mitarbeiter zu unbezahltem Urlaub.
Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig über den Betriebsurlaub informiert war, seinen gesamten Jahresurlaub aber außerhalb genommen hat. Dies ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber diesem Wunsch stattgegeben hat, da er den Urlaub genehmigen muss. Ein solches Verhalten geschieht aus Kulanz, der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf. Infolgedessen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Angestellten während der Zeit der Betriebsferien zu beschäftigen oder ihm ein Entgelt zu zahlen.
Krank im Betriebsurlaub
Wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer im Betriebsurlaub krank wird?
Für Betriebsferien gilt die gleiche Regelung wie für Urlaub, den der Arbeitnehmer selbst eingereicht hat: Angestellte, die während ihres Urlaubs erkranken, können sich die Tage zurückerstatten lassen, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit vorlegen können.
Dies ist im § 9 des BurlG festgelegt:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“
Kündigung während Betriebsurlaub: Ist die Kündigungsfrist eingehalten?
Möchte ein Angestellter seinen Job kündigen, kann er dies in der Regel nicht von heute auf morgen tun. Stattdessen hat er eine bestimmte Frist einzuhalten, innerhalb der die Kündigung beim Arbeitgeber eingehen muss, um wirksam zu sein. Diese Kündigungsfrist wird meistens im Arbeitsvertrag vereinbart.
Die Entscheidung zur Kündigung kann manchmal sehr schnell erfolgen, vor allem dann, wenn aus heiterem Himmel ein neues Jobangebot ins Haus flattert. In manchen Fällen haben die Arbeitnehmer nur wenige Wochen Zeit, bis sie die neue Stelle antreten sollen, und sie haben es sehr eilig, ihre Kündigung noch fristgerecht bei ihrem Arbeitgeber einzureichen. Was aber, wenn gerade Betriebsurlaub ist?
In der Regel sind Arbeitgeber auch während der Betriebsferien verpflichtet, die Post für ihr Unternehmen entgegenzunehmen. Landet das Kündigungsschreiben vor Ablauf der Kündigungsfrist im Firmenbriefkasten, ist es somit gültig, auch wenn gerade alle im Betriebsurlaub sind. Es empfiehlt sich, das Schreiben per Boten zuzustellen oder es im Beisein eines Zeugen selbst einzuwerfen, damit dieser im Zweifelsfall das Zustelldatum bestätigen kann.
Ähnlich verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer die Kündigung während der Betriebsferien von seinem Chef erhält. Gegen eine Kündigung kann ein Angestellter 3 Wochen lang nach Zustellung der Kündigung Einspruch erheben. Hat er diese Frist versäumt, weil er das Schreiben aufgrund seines Urlaubs verspätet zur Kenntnis genommen hat, gilt die Kündigung trotzdem als pünktlich zugestellt. Das ist selbst dann der Fall, wenn es sich bei diesem Urlaub um Betriebsurlaub handelt, von dem der Arbeitgeber natürlich in Kenntnis gesetzt war.
Dem Antrag ist die Kündigungsschutzklage beizulegen. Außerdem muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er die Frist ohne eigene Schuld versäumt hat, indem er z. B. seine Abwesenheit anhand von Hotelrechnungen beweist.
Susanne meint
15. September 2019 at 13:36
Guten Tag!
Ich hätte auch eine Frage: der Betrieb wo ich seit diesem Jahr arbeite schließt das Büro an allen Brückentagen, lässt jedoch nicht zu, dass man an dem Brückentag Urlaub nimmt, sondern man solle diesen Tag mit Gleitzeit ausgleichen. Das macht bei 5 Brückentagen im Jahr 40 Stunden Überstunden die ich dafür erstmal ansammeln muss. Ist das zulässig?
David W. meint
11. September 2019 at 17:29
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Mein Chef schließt seine Arztpraxis 4 bis 5 mal im Jahr für 2Wochen und wir müssen dann auch zu Hause bleiben, ich habe aber nur 28 Tage Urlaub sodass der Rest über Überstunden laufen muss und ich ständig Minusstunden habe dadurch. Darf er das?
Mitspracherecht haben wir so gut wie nie wann die Praxis geschlossen wird.
Danke David
Mike meint
7. September 2019 at 13:05
Hallo.
Ich habe bei meinen Chef Urlaub beantragt – 3 Wochen. Wir machen jedes Jahr 14 Tage Betriebsferien. Jetzt will ich eine Woche dazu haben. Also die 1-3 Sommerferienwoche wegen der Kinder. Jetzt sagt er, ich kann nur die 2-4 Woche nehmen, weil seine Frau kein anderes frei bekommt und er daher die Betriebsferien so legen will. Ich kann auch ohne seine Anwesenheit arbeiten. Ist das so zulässig oder kann ich etwas dagegen unternehmen?
Danke Mike
Johannes meint
5. September 2019 at 8:35
Guten Tag,
nehmen wir mal an, man arbeitet als Fachanleiter, auch FAB genannt (Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung) in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Von 30 Urlaubstagen beansprucht die WfbM von ihren Fachkräften 24 Tage für Betriebsferien, 4 Tage zu Ostern, 10 Tage am Stück in den Sommerferien, 5 Tage in den Herbstferien, 4 Tage Ende Dezember und 1 Tag als Brückentag (nach Himmelfahrt). Somit bleiben dem Arbeitnehmer nur noch 6 Tage zur freien Verfügung, ein Anspruch auf 3 Wochen Urlaub am Stück (die einzige Möglichkeit wäre ja im Sommer) besteht nicht.
Der Betrieb steht in diesen Betriebsferien nie still, es wird immer durchgehend produziert mit einer Notbesetzung, die setzt sich dann aus ein paar Beschäftigten der WfbM zusammen, die freiwillig arbeiten und ihren Urlaub z. B. nach den normalen Betriebsferien nehmen und 2 Industriehelfern (Angestellte ohne Betreuungsaufgaben). Gibt es dabei eine Sonderregelung, dass so ein großer Teil des Jahresurlaub bedingt durch die Betriebsferien wegfällt? Für jemanden mit 2 kleineren Kindern, einen Schulpflichten und eins im Kindergarten, der aber im Sommer auch 3 Wochen schließt, ist das nicht einfach zu managen.
Claudia meint
13. Februar 2019 at 16:20
Mein Arbeitgeber hat mir den Lohn von 22.12.-01.01.2019 nicht gezahlt. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Bis zum 21.12.2018 war ich krank geschrieben.
Nun habe ich , wie jedes Jahr, meinen Urlaubsschein ausgefüllt und an die zuständige Stelle geschickt.
Urlaub vom 22.12- 01.01.2019=2 Werktage Urlaub. Alle anderen sind Wochenenden und Feiertage.
Das Gehalt für diesen Zeitraum würde einbehalten und der Urlaubsschein nicht akzeptiert. Ich hätte den Urlaub vor dem 22.12.2018 beantragen müssen. Das haben wir in unserer Schule (bin Erzieherin) noch nie zwischen Weihnachten und Neujahr vorher gemacht. Uns wurde immer gesagt, dass sind Betriebsferien und durch den Arbeitgeber angeordnet. Eine Anordnung des Betriebsurlaubs muss vor dem Urlaub nicht vom Arbeitnehmer beantragt werden. Jedoch im Nachhinein abgerechnet werden. Steht mir das Restgehalt zu?
Gibt es evtl Gesetze oder Gerichtsurteile, die belegen daß der Arbeitnehmer einen angeordneten Betriebsurlaub nicht beantragen muss?
Rosi meint
6. Februar 2019 at 17:17
Hallo,
ich arbeite in einer Bäckerei (ca. 100Std.Monat) und habe 25 bezahlte Urlaubstage.
Jetzt möchte die Geschäftleitung 2 x Wochen Betriebsruhe einführen, da ansonsten die Bäcker ihren Urlaub nicht nehmen können. Für die 2x 2Wochen muss ich entweder Vorausarbeiten (Überstunden) oder die Zeit unbezahlt frei nehmen. Die 25 Tage Urlaub sind bezahlt und können nach belieben genommen werden.
Ist es Rechtens, das die 4 Wochen Betriebsruhe unbezahlt sind ?
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 8:29
Hallo Rosi,
in der Regel dürfen Betriebsausfälle nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Wie es sich in Ihrem Fall, im einzelnen verhält, kann jedoch nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
8. Januar 2019 at 10:29
Guten Tag, mein Mann arbeitet bei einem Autokonzern, wo üblicherweise Betriebsurlaube festgelegt werden, was grundsätzlich in Ordnung ist. Nun ist es aber so, dass von 30 Tagen Urlaub 23 Tage für das Jahr festgelegt werden. Davon 3 Wochen am Stück im Sommer. Die üblichen 60 Prozent werden hier über das für uns hinnehmbare Mass überschritten (76,6 %). Es bleiben 7 Tage zur eigenen Gestaltung, was für uns einen Urlaub von 2 Wochen im Winter nicht möglich macht. Aussagen des Betriebes sind, dass das wohl im Arbeitsrecht sehr schwammig sei und die AN zufriden seien sollten, dass sie überhaupt 30 Tage Urlaub haben. Was halten Sie davon?
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 13:12
Hallo Susanne,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie können sich jedoch jederzeit an einen Anwalt wenden und von ihm eine Einschätzung der Situation erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessica meint
4. Januar 2019 at 13:19
Hallo,
ich arbeite in einer Arztpraxis und unsere Urlaubsplanung ist katastrophal. Wir mussten unseren gesamten Urlaub im November für 2019 einreichen. Der Chef hat daraufin Schliesszeiten fetgelegt, die mal mehr mal weniger fix sind. Jetzt möchte er im April definitiv eine Woche schließen, obwohl genug Mitarbeiter da wären. Ich habe schulpflichtige Kinder und mir würde der Urlaub nichts nützen, weil ich nicht wegfahren kann, da wir keine Ferien haben.
Was kann ich tun? Ich muss logischerweise meinen Urlaub in den Schulferien nehmen.
Im Sommer sind auch nochmal 2 Wochen zu, mein Urlaub dort liegt außerhalb dieser Zeit und wurde genehmigt. Ich muss nun also zusätzlich nochmal 2 Wochen nehmen, wenn die Praxis geschlossen ist. Mir bliebe dann für den Rest des Jahres kein Urlaub übrig, das heißt ich müsste min 5 Monate ohne Erholung durcharbeiten. Ich frage mich, welche Rechte ich nun habe.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
7. Januar 2019 at 10:52
Hallo Jessica,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jedoch mit Sicherheit bei Ihrem Problem weiterhelfen und Sie über Ihre Rechte in diesem Fall aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin B. meint
13. Dezember 2018 at 13:21
Sehr geehrte Damen und Herren,
da hätte ich mal eine Frage. Der Arbeitgeber meines Mannes möchte für die
Brückentage im nächsten Jahr 2019 Betriebsurlaub anordnen, darf er das?
Dies hat im nächsten Jahr für 10 einzelne Tage vorgesehen und das bei einem Urlaubs-
anspruch von nur 20 Urlaubstagen, so dass kaum Raum für die eigene Urlaubs-
planung bleibt.
Geht das so einfach und ist das eigentlich „echter Betriebsurlaub“
Mit freundlichen Grüßen Kerstin B.
arbeitsrechte.de meint
20. Dezember 2018 at 16:33
Hallo Kerstin,
Arbeitgeber haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Betriebsurlaub anzuordnen. Ob diese Voraussetzungen in diesem Fall gegeben sind, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin meint
12. Dezember 2018 at 16:51
Hallo, arbeite in einen Busunternehmen als Begleitperson auf 850,00€. Basis. Unsere Chefin beschloss jetzt das wir nur Urlaub bzw.frei nehmen dürfen wenn die Kinder ( Kindergarten) Ferien haben, das heißt Ostern und Sommerferien. Muss ich jetzt den Urlaub in der Zeit nehmen oder darf ich wie seit 10jahren auch in September Urlaub machen?
Danke
Wolfgang meint
6. Dezember 2018 at 10:30
Guten Tag,
zu folgender Situation hätte ich gerne mal eine Einschätzung.
Der Arbeitnehmer erscheint morgens pünktlich zur Arbeit – und bemerkt, dass die Stechuhr nicht funktioniert. Am (Büro-)Arbeitsplatz funktioniert die IT-Ausstattung nicht.
ca. 30 Minuten später wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber (hier Abteilungsleiter) nachhause geschickt. „Nehmen Sie sich zwei Tage Urlaub, die EDV ist nach einem Software(zwangs)update ausgefallen“
Muss der AN hier Urlaubstage opfern? Zumindest für den ersten Tag hat er ja seine Arbeitskraft bereitgestellt und u.a. auch Kosten gehabt, welche bei einem Urlaubstag nicht angefallen wären.
Der Arbeitgeber argumentiert, dass es ein Softwareupdate Schuld sei, welches er nicht zu verantworten hätte?
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 10:39
Hallo Wolfgang,
leider ist es uns nicht erlaubt, kostenlos rechtliche Einschätzungen zu geben. Wenden Sie sich daher mit diesem Problem bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Müller meint
16. November 2018 at 12:57
Servus,
wir befinden uns im zweiten Jahr einer Neueröffnung Restaurant & Bar. Im ersten Jahr gab es nur Betriebsurlaub, diesen zum Teil erst 2 Wochen vorher angekündigt. Das Team besteht aus insgesamt 10 Personen. 2 feste zusammenhängende Ruhetage.
Da sich mehre darüber aufgeregt haben, das der Chef den gesamten Urlaub bestimmt, hat er jetzt für 2019 den Vorschlag gemacht 50% Betriebsurlaub und 50% frei wählbar. Das frei wählbar hat aber einen Haken, die Urlaubssperre.
Aktuell hat er folgendes vor: Betriebsurlaub 1 Januar Woche, 2 & 3 Aprilwoche (inkl Ostern), 2 & 3 Oktober Woche und die letzten 1,5 Dezemberwochen (inkl Weihnachten)
Urlaubssperre 2 Januarwoche, 1 & letzte April Woche, von der 2 Maiwoche bis zur 3 Septemberwoche, 1 & letzte Oktoberwoche, so wie 1-3 Dezemberwoche/bis zum Betriebsurlaub.
Kurz um wirklich viele Möglichkeiten der freien Planung bleibt nicht.
Das die Urlaubsplanung 2018 rechtlich so nie vor Gericht gehalten hätte, wissen alle. Doch auch 2019 sehe ich mehr als kritisch. Unser Team ist so klein, wir hatten zum Glück kein Krankheitsfall im letzten Jahr, wir arbeiten nicht mit Aushilfen, wenn einer fehlt merken wir es sofort. Über die Stundenzahl die geleistet wird, erzähle ich lieber nichts.
Wir sind ein echt cooles Team, doch der Erfolg des Restaurants mit dem mini Team hinterlässt spuren, die Stimmung fängt an sich zu drehen, denke mit dem Urlaubsplan vom Chef in 2019 wird es nicht besser.
Ich danke für eine Antwort, bezüglich was rechtens ist, was nicht.
arbeitsrechte.de meint
21. November 2018 at 8:52
Hallo Müller,
§ 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt zum Zeitpunkt des Urlaubs unter anderem Folgendes:
Für weitergehende Fragen zu Ihrer Situation können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cassie meint
13. November 2018 at 10:36
Schönen guten Tag,
in unserem Betrieb ( Produktionsbetrieb für Automobilelektronik ) wurde 2017 eine Art Betriebsurlaub eingeführt. Das heißt das in der Zeit der Sommerferien, einschließlich zwei Wochen vor und zwei Wochen danach, jeder Arbeitnehmer zwei Wochen Urlaub nehmen muss.
Kann man mich als kinderlosen dazu zwingen in den Ferien Urlaub zu nehmen wenn sich für die Zeiten außerhalb der Ferien zu viele Leute angemeldet haben?
MfG Cassie
arbeitsrechte.de meint
14. November 2018 at 12:43
Hallo Cassie,
die Grundzüge, ob und wann ein Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen kann, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für individuelle, weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marika meint
29. Oktober 2018 at 20:53
Hallo
Ich arbeite in der Gastronomie und mein Chef macht im Jahr 3 Wochen Anfang des Jahres und 3 Wochen Ende des Jahres Betriebsurlaub. Ich habe ein Schulpflichtiges Kind und würde
aber gern im Sommer auch 2 Wochen Urlaub mit meinem Kind weg fahren. Meine Frage ist ob ich alle Minusstunden die dann auflaufen abarbeiten muss denn ich habe nur 20 Tage Urlaub.
Kerstin K. meint
27. Oktober 2018 at 22:10
Meine Freundin arbeitet im Hotel. Ihr Chef zählt zu Ihren Urlaubstagen 24 die zwölf Feiertage dazu somit habe sie 36 Urlaubstage! Daher hat er nun Betriebsurlaub von 20 Tagen angeordnet.
Sie ist alleinerziehend und benötigt Ihren Urlaub in den Ferien für die Betreuung! Zudem ist der Urlaub bereits im Januar angesetzt. Hier stehen Ihr die vollen Tage jedoch noch garnicht zu. Ist das rechtens?
BK meint
19. Oktober 2018 at 9:46
Hallo,
ich arbeite in einer Praxis und nun hat der Chef den Betriebsurlaub für 2019 bekannt gegeben.
Meine Frage:
1. meine kompletten 30 Tage Anspruch wurden verplant und ich habe keine frei verfügbaren. Kann ich dagegen angehen und auf frei verfügbare Tage bestehen.
2. Meine Kollegen haben einen Anspruch von 24 Tagen . Der geplante Urlaub ist 32 Tage. Sie bekommen also 8 Tage geschenkt. Ich bekomme durch meine „Teilzeitrechnung“ keine Urlaubstage geschenkt. Muss ich das so hinnehmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 11:37
Hallo BK,
üblicherweise kann der Arbeitgeber nicht den kompletten Jahresurlaub verplanen. Zumindest ein Teil der Urlaubstage muss dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann auch prüfen, was Sie hinsichtlich der geschenkten Urlaubstage Ihrer Kollegen unternehmen können.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Elke meint
26. September 2018 at 18:01
Hallo,
Ich werde zum 01.10.2018 eine Stelle an der Rezeption einer Physiotherapie aufnehmen. Im Oktober ist eine Woche Betriebsferien und zwischen Weihnachten und Neujahr. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich noch keinen ausreichenden Urlaubsanspruch erworben. Wie ist das rechtlich geregelt? Kann mir der neue Arbeitgeber Gehalt abziehen oder die fehlenden Urlaubstage vom nächsten Jahresurlaub (24 Tage) abziehen?
Vielen Dank für eine Antwort
Kiki meint
12. September 2018 at 21:40
Hallo,
meine Nichte (17) hat zum 01.09. eine Ausbildung zur ZFA angefangen. Für 2018 stehen ihr noch 8 Urlaubstage und für 2019 insgesamt 21 (ab 2020 / 20 Urlaubstage) zu. Der Betrieb schließt in den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien je eine Woche und in den Sommerferien zwei Woche. Von jetzt an gerechnet, bis Ende nächsten Jahres fehlen ihr also insgesamt 9 Urlaubstage. Im Vertrag ist folgender handschriftlicher Vermerk hinterlegt : „Wenn die betrieblichen Schließzeiten die Urlaubszeiten des Auszubildenden überschreiten, so hat dies keine Fortzahlung der Vergütung zur Folge.“ Im Klartext: Der Betrieb möchte ihr die 9 fehlenden Tage vom Azubigehalt abziehen. Ist das rechtens?
Gruß
Kiki
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:43
Hallo Kiki,
betrieblicher Urlaub zu Lasten der Angestellten ist in der Regel nicht zulässig. Ein Anwalt für Arbeitsrechte kann das für Ihre Situation beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anja meint
11. August 2018 at 16:06
Hallo, dürfen für die Betriebsferien, die gerade mal fünf Wochen vorher angekündigt worden sind, auch meine Überstunden benutzt werden?
Ich habe noch Urlaub aus diesem Jahr übrig und wollte diesen noch für eine Reise benutzen. Das wusste mein Arbeitgeber. Nun sieht es wohl so aus, dass ich das vergessen kann. Aber ein dennoch würde mir ein Tag Urlaub für die Schließung fehlen. Darf der Arbeitgeber hierfür dann die erbrachten Überstunden verwenden?
Vielen Dank für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
5. September 2018 at 15:11
Hallo Anja,
hier ist entscheidend, ob und wie Ihr Arbeitsvertrag einen Ausgleich der Überstunden regelt. Sollte keine solche Klausel vorhanden sein, kann ein Überstundenausgleich in der Regel nur einvernehmlich stattfinden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Melanie K. meint
30. Juli 2018 at 9:18
Hallo
Mein Chef hat in unserer Firma jetzt auch angedroht für das nächste Jahr 2 Wochen Betriebsferien zu machen! Einige (wie ich) sind davon nicht begeistert, weil wir halt keine Kinder haben und so auch nicht auf Ferien angewiesen sind!
Meine Frage: Kann ich mein Urlaubsgeld für die Betriebsferien abtreten? Damit sich das ausgleicht und ich trotzdem meine „eigentlichen Urlaubstage“ behalten kann?
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 10:38
Hallo Melanie,
es ist möglich mit dem Arbeitgeber gesonderte Vereinbarungen zu treffen. EIn Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen Ihre Optionen dabei genau darlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
S meint
21. Juli 2018 at 12:00
Hallo, ich habe mal eine frage…
Ich habe am 1.6.18 neue Arbeit angetreten, musste vom 2.7 – 22.7.18 urlaub nehmen da dort betriebsurlaub ist, habe in diesem Zeitraum eine neue Arbeitsstelle gefunden, habe 17.07.18 zum 31.07.18 gekündigt, steht mir nun der volle Gehalt zu, da mir ja keine ausweichmöglichkeit zb in einen anderen betrieb zum arbeiten angeboten wurde.
Habe jetzt angst, dass ich kein Geld bekomme.
Mfg
arbeitsrechte.de meint
1. August 2018 at 16:21
Hallo S,
in der Regel sollten Sie ein volles Gehalt bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, inwiefern dies gerechtfertigt ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marina meint
12. Juli 2018 at 11:23
Hallo,ich arbeite in einer Zulieferfirma in der Autoindustrie. Den Betriebsurlaub legt nicht meine Firma fest sondern der Kunde. Bis jetzt hat nie mein Urlaub von 28 Tagen ausgereicht da der Kunde auch Brückentage hat. Wenn mein Urlaub aufgebraucht ist laufen alle weiteren Tage auf´s Zeitkonto. Da ich aber keine Plussstunde habe gehe ich in die Minusstunden.Gehalt wird weiterhin bezahlt soll aber Mehrarbeit leisten um die Minusstunden wieder reinzuarbeiten.
Aury meint
11. Juli 2018 at 16:39
In der Firma meines Mannes ist es so, dass die einfach jedes Jahr einen Tag (immer den gleichen) im Jahr „Betriebsurlaub“ machen. Der Tag wird dann als unbezahlt eingetragen, also keine pauschalen Stunden dafür, kein Urlaub, nichts.
Desweiteren werden jeden Monat von März bis Oktober 2 freie Tage eingetragen im voraus, die er Überstunden nehmen MUSS. Das wäre in der Abteilung (Werkstatt) so geregelt und alle hätten das gleich war die Antwort.
Ist sowas rechtlich in Ordnung???
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 9:12
Hallo Aury,
ob die Vorgehensweise im Einzelfall rechtens ist, kann und darf nur ein Anwalt beurteilen, wir hingegen nicht, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Da hier viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu befragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bijjou meint
9. Juni 2018 at 10:16
Hallo Guten Morgen,
Ich hab eine frage, ich sagte mein chef dass ich näschte woche Urlaub möchte, und das sagte ich vor Weihnachten, er sagte mir vor ein monat, dass es nicht geht und dass ich arbeiten muss!…
Heute Rufte er mich an und sagte, dass ich näschte woche Urlaub habe, darf er das machen?
Ich kann in 2 Tagen nichts planen… und ich weiss nicht was ich machen soll…
MfG Bijjou
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 11:13
Hallo Bijjou,
eine derart kurze Ankündigungszeit für Betriebsurlaub ist in der Regel nicht zulässig. Wir empfehlen Ihnen, sich an den Betriebsrat zu wenden (falls vorhanden) oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandy meint
7. Juni 2018 at 21:56
Hallo. Ich habe eine Frage. Seit kurzem arbeite ich für ein türkisches Unternehmen. Jetzt würde ich unterrichtet, dass an den türkischen Feiertagen geschlossen ist (zumindest das Büro, Produktion müsste glaube ich arbeiten) und ich Urlaub nehmen muss (ich bezweifle, dass die Muslimen auch Urlaubstage opfern müssen. Ich bin die einzige Nicht-muslimin im Büro). Ist das so rechtens? Zählen ausländische Feiertage als eine Art Betriebsurlaub? LG
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:11
Hallo Sandy,
Betriebsurlaub kann jees Unternehmen eigenständig festlegen. Dabei dürfen jedoch nur eine bestimmte Anzahl an Tagen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers bestimmt werden. Die Gerichte sind sich diesbezüglich nicht ganz einig. Als Faustregel gilt: Nicht mehr als drei Fünftel oder zwei Wochen des Jahresurlaubs dürfen als Betriebsurlaub festgelegt werden. Weitere Fragen beantwortet Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de