Kurz & knapp: Bildungsurlaub
Ein Bildungsurlaub ist laut Definition eine Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung. Es handelt sich dabei nicht um Urlaub, der zur Erholung dient.
Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt fünf Tage pro Jahr. Wie dieser gewährt wird, variiert je nach Bundesland. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen liefert diese Tabelle.
Die anfallenden Kosten für einen Bildungsurlaub bezahlt der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt währenddessen weiterhin das Gehalt.
Inhalt
Bildungsurlaub – was ist das?
Laut Definition ist Bildungsurlaub eine gesetzlich verankerte Freistellung durch den Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer zur Weiterbildung nutzen soll. Ziel ist dabei der Erwerb zusätzlicher persönlicher, politischer oder beruflicher Qualifikationen. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Erholungsurlaub. Mitunter ist auch von Bildungszeit (Baden-Württemberg und Bremen), Arbeitnehmerweiterbildung (NRW) oder Bildungsfreistellung (Brandenburg) die Rede.
Allerdings variieren beim Bildungsurlaub die Voraussetzungen je nach Bundesland, denn die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus Landesgesetzen. So können die Anspruchsberechtigten, die Dauer und die Vorgaben variieren. Wichtig ist zudem, dass es sich bei dem Weiterbildungsangebot um im jeweiligen Bundesland anerkannte Seminare handelt. Daher ist es durchaus sinnvoll, sich im Vorfeld intensiver mit den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen. Arbeiten und leben Sie in unterschiedlichen Bundesländern, sind die Regelungen für den Sitz der Firma ausschlaggebend.
Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in der Regel für Arbeitnehmer, die für einen Zeitraum von mindestens sechs bis zwölf Monaten in einem Unternehmen beschäftigt sind. Üblicherweise stehen dafür fünf Tage pro Jahr zur Verfügung, wobei einige Bundesländern zehn Tage auf zwei Jahre vorsehen, sodass zweiwöchige Seminare möglich sind. Erfolgt der Bildungsurlaub bei Teilzeit, ist der Anspruch entsprechend der wöchentlichen Arbeitstage zu reduzieren.
Eine Übersicht mit den wichtigsten Regelungen der einzelnen Bundesländer können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Für Bayern und Sachsen enthält diese allerdings keine Informationen, da in diesen Bundesländern kein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht.
Bundesland | Dauer | Frist für die Beantragung |
---|---|---|
Bildungsurlaub in Baden-Württemberg | 5 Tage pro Jahr | 9 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Bayern | - | - |
Bildungsurlaub in Berlin | 10 Tage für 2 Jahre | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Brandenburg | 10 Tage für 2 Jahre | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Bremen | 10 Tage für 2 Jahre | 4 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Hamburg | 10 Tage für 2 Jahre | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Hessen | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage pro Jahr | 8 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Niedersachsen | 5 Tage pro Jahr | 4 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in NRW | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz | 10 Tage für 2 Jahre | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Saarland | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Sachsen | - | - |
Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen vor Seminarbeginn |
Bildungsurlaub in Thüringen | 5 Tage pro Jahr | 8 Wochen vor Seminarbeginn |
Doch was passiert, wenn Sie den Bildungsurlaub nicht in Anspruch nehmen oder die Ihnen zustehenden Tage im vorgeschriebenen Zeitraum nicht vollständig ausschöpfen? In der Regel verfallen diese dann. Allerdings besteht bei einzelnen Tagen unter Umständen die Möglichkeit, den Bildungsurlaub zu übertragen und ins nächste Jahr mitzunehmen. Hierfür ist in der Regel ein Antrag beim Arbeitgeber erforderlich.
Bildungsurlaub bei TVöD: Öffentlicher Dienst als Ausschlusskriterium?
Für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen und dem TVöD unterliegen, ist Bildungsurlaub nicht vorgesehen. Diese haben allerdings die Möglichkeit, Sonderurlaub für Weiterbildungen zu beantragen. Ob Landes- und Kommunalbeamte Anspruch auf Bildungsurlaub haben, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie angestellt sind. Vorgesehen ist dieser in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wobei in Mecklenburg-Vorpommern keine Lohnerstattung erfolgt.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Wollen Sie Bildungsurlaub beantragen, gilt es dabei, den korrekten Ablauf und die geltenden Fristen zu berücksichtigen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der einzelnen Schritte:
- Suche nach einem geeigneten Seminar: Um Bildungsurlaub beantragen zu können, muss das Seminar im Bundesland der Arbeitsstätte anerkannt sein. Die Anforderungen an die Veranstalter und das Angebot können abhängig von den Landesgesetzen variieren. Allerdings muss der Bildungsurlaub nicht berufsbezogen sein.
- Anmeldung für das Seminar: Die Anmeldung für das Seminar erfolgt üblicherweise, bevor Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie bei der Terminwahl betriebliche Stoßzeiten vermeiden.
- Antrag auf Bildungsurlaub stellen: Nach der Anmeldung sendet der Veranstalter alle notwendigen Unterlagen zu, die Sie beim Arbeitgeber einreichen müssen. Manche Bundesländer geben für die Beantragung Formulare vor. Ist dies nicht der Fall, reicht ein formloses Anschreiben aus. Wie ein solches aussehen kann, zeigt dieses Muster. Beachten Sie bei der Beantragung die Anmeldefristen. Diese betragen üblicherweise mindestens vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn. Lassen Sie sich die Abgabe der Unterlagen schriftlich bestätigen.
- Prüfung des Antrags: Der Arbeitgeber prüft den Antrag auf Bildungsurlaub. Dafür hat er je nach Bundesland drei bis vier Wochen Zeit.
- Teilnahmebescheinigung beim Arbeitgeber einreichen: Als Nachweis über den vollständigen Besuch des Seminars erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung. Diese ist beim Arbeitgeber einzureichen, um den Anspruch auf Bildungsurlaub zu belegen.
Wie das Anschreiben für einen Antrag auf Bildungsurlaub aussehen kann, zeigt das nachfolgende Muster. Ein solch formloses Schreiben ist nur zu verwenden, wenn die Vorschriften des Bundeslandes nicht die Nutzung eines konkreten Formulars vorsehen.
MUSTER FÜR DAS ANSCHREIBEN ZUM ANTRAG AUF BILDUNGSURLAUB
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Name des Arbeitgebers
Ggf. zuständige Abteilung
Adresse des Arbeitgebers
Ort, Datum
Antrag auf Bildungsurlaub
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich meinen Anspruch auf Freistellung zum Bildungsurlaub (in Baden-Württemberg und Bremen ist die korrekte Bezeichnung „Bildungszeit“) vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx geltend.
Als Anlage beigefügt sind der Ablaufplan, der Anerkennungsbescheid des Seminars sowie die Anmeldebestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Arbeitnehmers
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese daher nicht unverändert.
Muster Anschreiben für Bildungsurlaub (.doc)
Muster Anschreiben für Bildungsurlaub (.pdf)
Darf mein Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?
Wann ein Bildungsurlaub abgelehnt werden darf, ist in den Landesgesetzen konkret aufgeführt. Möglich Gründe können etwa versäumte Fristen oder die Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt sein. Ausnahmen können zudem für Kleinstbetriebe gelten. Eine generelle Ablehnung ist ansonsten in der Regel aber nicht zulässig. Wenden Sie sich ggf. an den Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht und lassen Sie überprüfen, ob die Ablehnung mit dem Gesetz in Einklang steht.
Wer zahlt den Bildungsurlaub?
Ein Bildungsurlaub liegt laut Gesetz nur vor, wenn der Arbeitnehmer an einem anerkannten Seminar teilnimmt. Diese Veranstaltungen sind mit Kosten verbunden, die je nach Angebot, Umfang und Anbieter variieren können. Dies Ausgaben trägt dabei vollständig der Angestellte.
Allerdings können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen den Bildungsurlaub von der Steuer absetzen. Dies ist möglich, wenn das Seminar der beruflichen Weiterbildung dient und somit zu den Werbungskosten zählen. Dafür muss ein objektiv nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Veranstaltung bestehen.
Erfüllt das Seminar die Kriterien als berufliche Weiterbildung, können Sie beim Bildungsurlaub folgende Kosten steuerlich absetzen:
- Teilnahmegebühr der Bildungsmaßnahme
- Ausgaben für Kursunterlagen
- Kosten der An- und Abreise
- Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft
Wichtig! Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt vom Arbeitgeber in voller Höhe weitergezahlt.
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