Kurz & knapp: Die blaue Karte EU
Die blaue Karte EU (§ 18 AufenthG), engl. EU Blue Card, ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen- und absolventen und Mitgliedern aus dem Nicht-EU-Ausland mit besonderer beruflicher Erfahrung. Sie soll hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten die Niederlassung und das Arbeiten in Deutschland vereinfachen.
Personen mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss sowie einem tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die ein konkretes, ihrer Qualifikation angemessenes Angebot für ein Arbeitsverhältnis in Deutschland vorweisen können, das für mindestens sechs Monate besteht und ein gesetzliche festgelegtes Jahresbruttoeinkommen (Mindestentgelt) nicht unterschreitet, können die Blaue Karte EU in Deutschland beantragen. Ausführliche Informationen über die Antragsvoraussetzungen erhalten Sie hier.
Personen, die eine EU Blue Card für Deutschland besitzen, können bereits nach 33 Monaten Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgegangen sind und Deutschkenntnisse auf Sprachniveau A1 nachweisen können. Mit Sprachniveau B1 ist eine Niederlassungserlaubnis durch die Blaue Karte EU bereits nach 21 Monaten möglich. Zudem wird der Nachzug von Familienmitgliedern erleichtert. Weitere Informationen zum Familiennachzug finde Sie hier.
Inhalt
Blaue Karte EU: Diese Voraussetzung müssen erfüllt sein
Die Erteilung einer EU Blue Card für Deutschland ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Antragsstellende verfügen über einen deutschen oder einen ausländischen akademischen Abschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Personen, die über keinen klassischen Hochschulabschluss verfügen, können die Blaue Karte EU beantragen, wenn Sie einen teritären Bildungsabschluss mit einer mindestens drei Jährigen Ausbildung vorweisen können. Dieser muss mindestens der Stufe 6 der internationalen Standartklassifikation im Bildungswesen (ISCED-Stufe 6) entsprechen. Hierzu zählen bspw. Fortbildungsabschlüsse zum Meister/Meisterin oder Bachelor-Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen oder pädagogischen Hochschulen.
- Es liegt bereits ein konkretes Jobangebot mit einer Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten in einem deutschen Unternehmen oder Betrieb vor. Der Beruf muss zudem den akademischen bzw. beruflichen Qualifikationen der Antragstellenden entsprechen. Bei reglementierten Berufen (bspw. Altenpflege der ambulante Pflege) ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich, damit Personen eine Blaue Karte EU erhalten können. Diese muss bei der Visumantragsstellung vorliegen oder zumindest bereits zugesagt sein.
- Die Vergütung bzw. das Gehalt beginnt beim gesetzlich festgesetztes Mindestgehalt. Im Jahr 2024 liegt die Mindestgehaltsgrenze bei 45.300 Euro brutto pro Jahr (3775 Euro monatlich).
Gut zu wissen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) verkündet die Mindestgehaltsschwelle für jedes Jahr.
Blaue Karte EU: Gesonderte Voraussetzung für Engpassberufe
Die Beantragung der EU Blue Card für Deutschland erfordert bei sogenannten Engpassberufen ein niedrigeres Mindestgehalt; wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Beschäftigung zugestimmt hat. Die Mindestgehaltschwelle beträgt für das Jahr 2024 41.041,80 Euro brutto im Jahr (3.420,15 Euro pro Monat).
Die Engpassberufe, die für eine Erteilung der EU Blue Card eine niedrigere Gehaltsgrenze erfordern, gehören zu den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe (SCO-08). Hierzu gehören beispielsweise:
- Führungskräfte für die Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau, im Bau sowie in der Logistik.
- Führungskräfte für die Dienstleistungserbringung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie.
- Führungskräfte für die Erbringung spezieller Dienstleistungen (bspw. in der Kinderbetreuung sowie im) Gesundheits- oder Bildungswesen).
- Akademische Fachkräfte für MINT-Berufe.
- Akademische Fachkräfte für Architektur, Raum- und Verkehrsplanung.
- Humanmedizinerinnen/ Humanmediziner.
- Tierärztinnen/ Tierärzte.
- Zahnärztinnen/ Zahnärzte.
- Apothekerinnen/ Apotheker.
- Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte.
- Fachkräfte im Lehr- und Erziehungswesen (schulischer und außerschulischer Bereich).
Eine ausführliche Übersicht der Engpassberufe für die Blaue Karte EU gemäß §18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AufenthG der Bundesregierung erhalten Sie hier.
Gut zu wissen: Wenn die Bundesagentur für Arbeit im Visumverfahren zustimmt, können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, die ihren Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss vor weniger als drei Jahren erworben haben, in Deutschland die Blaue Karte EU ebenfalls bei einem Jobangebot mit dem vorgeschriebenen Mindestgehalt erhalten; unabhängig von der Berufsgruppe.
Blaue EU Karte für IT-Fachkräfte ohne formalen Bildungsabschluss
IT-Fachkräfte oder Führungskräfte im IT-Bereich, die keinen formalen Bildungsabschluss haben, können in Deutschland einen Aufenthaltstitel durch die Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie
- ein konkrete Anstellung als IT-Fachkraft von mindestens sechs Monaten nachweisen können,
- das Jahresbruttogehalt entspricht mindestens dem vorgeschriebenen Mindestgehalt (2024: 41.041,80 Euro).
- Antragsstellende können in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf Hochschulniveau in der IT-Branche nachweisen können. Außerdem müssen sie den Beruf zwingen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben.
Gut zu wissen: Personen, die keine der oben genannten Anforderungen für die Blaue Karte EU erfüllen, können ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte mit akademischer Qualifikation nach § 18b AufenthG beantragen.
Antrag auf die Blaue Karte EU und erforderliche Unterlagen
Sie können die EU Blue Card online über das Auslandportal des Auswärtigen Amts (AA) beantragen. Sie können das Austragsformular online ausfüllen. Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- Drei biometrische Passfotos (nicht älter als sechs Monate).
- Einen Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
- Eine Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Einen Nachweis über den Hochschulabschluss
- Eine Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Es kann möglich sein, Sie für den Antrag auf die Blaue Karte EU ebenfalls folgende Dokumente einreichen müssen:
- Einen Nachweis über die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses und der Anerkennung Ihrer Hochschule (jeweils 2 Kopien).
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines tertiären Bildungsprogramms von der zuständigen Anerkennungsstelle oder durch das ZAB (bei akademischem Bildungsabschluss)
- Eine Berufsausübungserlaubnis, wenn Sie für den Beruf erforderlich ist
- Eine Erklärung zum Arbeitsverhältnis, die der Arbeitgeber ausfüllen muss (nicht älter als sechs Monate).
- Eine Arbeitsvertrag, den Sie und Ihr Arbeitgeber unterschrieben haben (nicht älter als sechs Monate).
- Eine Reisekrankenversicherung, die entweder innerhalb eines Jahres sechs Monate lang oder ab dem Datum Ihrer Antragsstellung gültig ist.
Nachdem das Auswärtige Amt Ihre Unterlagen geprüft hat, müssen Sie zu einem abschließendem Termin in der Deutschen Botschaft erscheinen, wo Ihre Identität geprüft und Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke) registriert werden. Außerdem müssen Sie in der Botschaft die Visumsgebühr von 75 Euro in bar bezahlen.
Gut zu wissen: Ärztinnen und Ärzte benötigen für den Antrag auf die Blaue EU Karte entweder eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Welches Dokument notwendig ist, unterscheidet sich je nach Bundesland. Informieren Sie sich diesbezüglich online über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Blaue Karte EU: Ist ein Arbeitgeberwechsel möglich?
Inhaber der EU Blue Card können Ihre Arbeitsstelle in Deutschland wechseln und mit der noch gültigen Karte einen neues Beschäftigungsverhältnis antreten, solange sie die Voraussetzungen für die neue Anstellung erfüllt. Sie müssen hierfür die Ausländerbehörde (ABH) über den Arbeitsplatzwechsel informieren, falls die den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres ihrer Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde wird noch einmal überprüfen, ob die Blaue Karte den Jobanforderungen entspricht.
Gut zu wissen: Sollte die aktuelle EU Blue Card nicht den Anforderungen des neuen Berufs entsprechen, kann eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden wie zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte.
Welche Vorteile hat die Blaue Karte EU?
Die EU Blue Card kann mindestens für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate und höchstens für vier Jahre ausgestellt werden. Danach können Inhaberinnen und Inhaber der Karte nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie
- in diesem Zeitraum eine hochqualifizierten Arbeit ausgeübt hatten,
- Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben,
- Deutschkenntnisse auf A1-Niveau haben.
Bei Deutschkenntnissen auf B1-Niveau verkürzt sich die Frist für eine mögliche Niederlassungserlaubnis auf 21 Monate.
Gut zu wissen: Darüber hinaus erleichtert die Blaue Karte EU den Familiennachzug. Ehegatten und Kinder erhalten eine Aufenthaltserlaubnis; die Familienmitglieder benötigen hierfür keine Deutschkenntnisse.
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