Neben den Vorschriften zum Jahresurlaub, zur Kündigung oder zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Regelfall auch die Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt. Diese wird allerdings grundsätzlich als Bruttogehalt angegeben, sodass Arbeitnehmer nicht auf den ersten Blick ausmachen können, wie viel Geld monatlich auf ihrem Konto landet. In einem solchen Fall ist ein Brutto-Netto-Rechner hilfreich, mit dem Sie als Beschäftigter Ihr Nettogehalt berechnen können, das nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.
Nutzen Sie den kostenlosen Brutto-Netto-Rechner!
Kurz & knapp: Brutto-Netto-Rechner
Das Gehalt wird grundsätzlich in brutto angegeben, davon gehen allerdings im Regelfall noch Sozialabgaben und Steuern ab. Was danach übrig bleibt, landet letztendlich als Nettogehalt auf dem Konto. Geringfügig Beschäftigte, die im Monat regelmäßig nicht mehr als 520 Euro verdienen, sind weder sozialversicherungspflichtig noch müssen sie Steuern entrichten. Sie erhalten also den gesamten Betrag von 520 Euro ausbezahlt (vor Oktober: 450-Euro-Grenze).
Um Ihre Vergütung von brutto in netto umzurechnen, können Sie den kostenlosen Brutto-Netto-Gehaltsrechner verwenden. Wie Sie dabei genau vorgehen sollten und was zu beachten ist, erklären wir an dieser Stelle. Den Rechner selbst finden Sie hier.
Möchten Sie mit dem Rechner brutto in netto umrechnen, spielt vor allem die Höhe des Bruttogehalts eine Rolle. Die anschließenden Abzüge werden schließlich in Prozent vorgenommen und fallen demzufolge höher aus, je mehr Sie verdienen. Wie hoch Lohnsteuer oder Solidaritätszuschlag ausfallen, ist wiederum abhängig von der Steuerklasse. Unter Umständen können Sie durch einen Steuerklassenwechsel Geld sparen.
Inhalt
Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?
Im Folgenden erklären wir, wie Sie mit dem Gehaltsrechner brutto in netto umrechnen können und worauf Sie dabei achten sollten:
- Zunächst einmal geben Sie das Steuerjahr ein, für das Sie Ihren Nettolohn berechnen möchten.
- Anschließend geben Sie Ihr Bruttogehalt an. Dabei können Sie zwischen Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagesbrutto wählen.
- Als Nächstes ist das Geburtsjahr dran. Haben Sie vor Beginn eines Steuerjahres das 64. Lebensjahr erreicht, steht Ihnen ab diesem Jahr ein Altersentlastungsfreibetrag zu. Im Jahr 2020 lag dieser bei 16,0 Prozent und höchstens 760 Euro, im Jahr 2021 beträgt er 15,2 Prozent und maximal 722 Euro).
- Nun müssen Sie sich im Nettolohnrechner zu möglichen Kinderfreibeträgen äußern. Diese gibt es ausschließlich bei den Steuerklassen 1 bis 4. Zudem wirken sich diese Freibeträge nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus, da Letztere erst aus der Steuer ermittelt werden, nachdem die Kinderfreibeträge vom Lohn abgezogen wurden.
- Jetzt ist es Zeit, Ihre Steuerklasse im Brutto-Netto-Rechner anzugeben. In unserem Ratgeber finden Sie Informationen rund um alle sechs Lohnsteuerklassen in Deutschland.
- Bei der nächsten Angabe im Brutto-Netto-Lohnrechner müssen Sie angeben, ob Sie mindestens 23 Jahre alt sind und (noch) keine Kinder haben. In diesem Fall müssen Sie einen extra Beitrag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung entrichten, was der Rechner entsprechend berücksichtigen müsste.
- Danach benötigt der Nettolohnrechner Infos dazu, in welchem Bundesland Sie arbeiten. Davon ist schließlich de Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung abhängig.
- Um mit dem Nettorechner Ihr tatsächliches Gehalt ermitteln zu können, ist es ebenfalls von Bedeutung, ob Sie Kirchensteuer zahlen, arbeitslosen- und rentenversicherungspflichtig sind oder nicht. Hier reicht jedoch die Angabe „Ja“ oder „Nein“.
- Beim nächsten Punkt im Brutto-Netto-Rechner geht es um die Krankenversicherung. Der übliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte Satz beträgt wiederum 14 Prozent (Beschäftigte ohne Anspruch auf Krankengeld). Sind Sie privat versichert, ploppen automatisch weitere Felder im Netto-Brutto-Rechner auf, in die Sie die mitunter die Höhe der monatlichen Beiträge eintragen können.
- Daraufhin geht es um den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der 2023 durchschnittlich bei 1,51 Prozent lag. Dieser Beitrag kann allerdings je nach Krankenkasse variieren.
- Zu guter Letzt können Sie noch mögliche weitere Einkünfte angeben. Der Punkt „Umlagen“ richtet sich im Brutto-Netto-Rechner ausschließlich an Arbeitgeber. Es ist möglich, zwischen den monatlichen Pflichtbeiträgen U1 (Arbeitsunfähigkeit), U2 (Mutterschutz) und U3 (Insolvenzgeldumlage) zu wählen.
Nachdem Sie alle Angaben vorgenommen haben, können Sie mit dem Gehaltsrechner ermitteln, was netto von Ihrem Einkommen übrig bleibt. Dazu braucht es lediglich einen Klick auf „Berechnen“, woraufhin der Brutto-Netto-Rechner nicht nur anzeigt, in welcher Höhe sich Ihr Nettolohn bewegt: Er schlüsselt Ihnen außerdem übersichtlich auf, wie viel Sie jeweils an Steuer und Sozialabgaben entrichten.
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