FAQ: Bürgergeld und Wohngeld
Nein. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Sozialleistungen, welche nicht zur gleichen Zeit bezogen werden können. Bürgergeld-Empfänger erhalten die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter, sofern diese angemessen sind. Dabei liegt häufig eine Arbeitslosigkeit vor.
Das Wohngeld ist gegenüber dem Bürgergeld eine vorrangige Leistung. Können Sie durch dieses verhindern, dass Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten müssen, sind Sie verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ob Wohngeld oder Bürgergeld die bessere Sozialleistung ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Wer Ersterer in Anspruch nimmt ist allerdings meist eigenständig in der Lage, das Existenzminimum zu sichern. Das ist bei einem Bezug von Bürgergeld nicht der Fall.
Inhalt
Bürgergeld oder Wohngeld? Warum Sie beides nicht gleichzeitig beziehen können
Bevor wir darauf eingehen, warum Sie Bürgergeld und Wohngeld nicht gleichzeitig beziehen können, werden wir Ihnen beide Sozialleistungen sowie die dafür nötigen Voraussetzungen erst einmal erläutern.
Bürgergeld
Das Bürgergeld hat zum Beginn des Jahres 2023 Hartz 4 in Deutschland abgelöst. Es handelt sich dabei um die Grundsicherung für Arbeitslose. Um Leistungen vom Jobcenter erhalten zu können, müssen die Antragsteller eine Hilfebedürftigkeit nachweisen.
Als hilfebedürftig gilt, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) finanzieren kann. Wird ein Antrag auf Bürgergeld genehmigt, erhält der Leistungsempfänger einen monatlichen Regelsatz. Dieser fällt je nach Alter und Lebensumständen (Bedarfsgemeinschaft oder nicht) unterschiedlich hoch aus.
Das Bürgergeld soll dabei nur eine Art Übergangslösung darstellen, bis der Betroffene eine Arbeit findet. Von daher gehört es auch zu den Voraussetzungen für einen Bezug, dass der Antragsteller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wohngeld
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Deutschland in Kraft. Dieses soll dafür sorgen, dass alle Menschen, die Ihre Mietkosten oder Kosten für selbst genutzten Wohneigentum nicht selbst tragen können, einen entsprechenden Zuschuss erhalten.
Das Angebot richtet sich an Haushalte mit einem geringen Einkommen. Je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Es handelt sich also grundsätzlich um zwei verschiedene Sozialleistungen, für welche unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen gelten. Daher ist es nicht möglich, Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen.
Wichtig: Haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld, können Sie kein Bürgergeld zur gleichen Zeit beziehen. Es handelt sich dabei um eine vorrangige Leistung. Das bedeutet, dass Sie erst einen Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen müssen und bei entsprechender Bewilligung keine Leistungen vom Jobcenter beziehen können.
Finanziert das Jobcenter Bürgergeld-Empfängern eine Wohnung?
Da ein Bezug von Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig nicht möglich ist, stellt sich die Frage, wie Bürgergeld-Empfänger die Miete bezahlen sollen. Die Jobcenter kommen für die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang auf, sofern diese angemessen sind.
Die Angemessenheit richtet sich dabei nach zwei Faktoren: Dem örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Haushaltsbewohner. So kann es vorkommen, dass deutschlandweite sehr unterschiedliche Richtwerte gelten. In Leipzig sind die angemessenen Mietkosten zum Beispiel deutlich niedriger als in München.
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