Hagen. Das Arbeitsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass der Caritasverband Hagen den langjährigen Mitarbeiter weiterbeschäftigen muss, der zuvor fristlos gekündigt wurde. Der Grund für die Kündigung war die erneute Heirat des Mitarbeiters, der zu dem Zeitpunkt ein siebenfacher Vater ist. Seine Scheidung liegt bereits sieben Jahre zurück. Da die Caritas eine katholische Wohlfahrtsorganisation ist, stellt die zweite Ehe des Mitarbeiters ein Problem für sie dar.
Bereits vor der Kündigung zog der Mitarbeiter vor das Arbeitsgericht
Der Kläger hat insgesamt ca. 25 Jahre bei der Caritas in Hagen gearbeitet, wobei er die letzten 15 Jahre die Leitung des St.-Barbara-Wohnhauses in Altenhagen übernahm. Im März 2016 jedoch wurde er als Einrichtungsleiter entlassen. Daraufhin landete der Fall vor dem Arbeitsgericht und der Kläger gewann.
Bevor der Angestellte von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, war er mit “Recherchenaufgaben und der Konzeptentwicklung für Projekte in der Behindertenhilfe in Hagen” beschäftigt (Westfalenpost).
Am 9. August 2017 erhielt er die außerordentliche, fristlose Kündigung der Caritas zum 31. März 2018.
Was war die genaue Begründung der Caritas, den Mitarbeiter nach zweiter Ehe zu kündigen?
Was zu seiner Kündigung führte, war seine erneute Heirat am 1. Juni 2017. Zuvor war er bereits 20 Jahre lang verheiratet. Die Ehe wurde jedoch im Jahr 2010 geschieden. Konkret nannte die Caritas als Grund für die Entlassung den
Abschluss einer unzulässigen Zivilehe, der geeignet sei, ein erhebliches Ärgernis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.
Warum darf die Caritas Mitarbeiter nach zweiter Ehe nicht kündigen?
Das Gericht erklärte die Kündigung der Caritas für unzulässig, da die Hagener Caritasvorstandsfrau nicht nach der liberalen Vorgabe der katholischen Bischöfe gehandelt hat. Des Weiteren ist es nicht ersichtlich, warum durch die zweite Heirat ein Ärgernis erregt werden soll.
Die 4. Kammer des Arbeitsgerichtes entschied, dass die Caritas den Mitarbeiter nach zweiter Ehe nicht kündigen darf. Die Interessen wurden vor dem Ausspruch der Kündigung nicht richtig abgewogen.
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