Kurz & knapp: Darf man über sein Gehalt reden?
Sowohl mit Kollegen als auch mit der Familie darf man über sein Gehalt reden. Mit Personen, die nicht zum Unternehmen und der eigenen Familie gehören, darf man möglicherweise nicht über sein Gehalt sprechen.
Nein, mit Kollegen über sein Gehalt zu reden kann nicht verboten werden. Entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen sind nicht wirksam. Mehr dazu finden Sie in diesem Abschnitt.
Sie können weder abgemahnt noch gekündigt werden, wenn Sie mit Ihren Arbeitskollegen über Ihr Gehalt sprechen. Sprechen Sie allerdings außerhalb Ihres Arbeitsumfelds über Ihr Gehalt, kann das unter Umständen Konsequenzen haben. Mehr erfahren Sie hier.
Inhalt
Darf man über sein Gehalt reden? Was das Gesetz dazu sagt
Darf ich über mein Gehalt sprechen? Und wenn ja, mit wem? Das dürften Fragen sein, die Sie als Arbeitnehmer nahezu alle schon einmal zu Ihrer Vergütung beschäftigt haben. Noch immer wird der Austausch über die eigenen Gehälter häufig als Tabuthema angesehen. Dabei ist die Rechtslage in Deutschland in dieser Sache sehr stark auf der Seite von Ihnen als Arbeitnehmer. Wann darf man also über sein Gehalt reden?
Ihrem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt, Ihnen ein Verbot zu erteilen, über Ihr Gehalt zu sprechen. Wenn Ihr Chef also für Ihr Gehalt eine Verschwiegenheitsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbaren will, dann können Sie sich darauf berufen, dass eine solche Klausel laut Rechtsprechung weder zulässig noch wirksam ist.
Informationen über Löhne und Gehälter, die intern ausgetauscht werden, sind nicht als Geschäftsgeheimnisse einzustufen. Das wurde bereits 2009 vom Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern festgehalten (Az.: 2 Sa 183/09).
Mit Kollegen über das Gehalt reden – Ein Kündigungsgrund?
Ein bisschen differenziert betrachtet werden muss die Frage „Darf man in Deutschland offen über sein Gehalt reden?“ schon.
Intern ist es erlaubt, über sein Gehalt zu reden, entsprechend darf man auch mit Kollegen über sein Gehalt sprechen und sich austauschen. Denn nur so können Sie dafür sorgen, dass Sie angemessen für Ihre Arbeit bezahlt werden und gegenüber Ihren Kollegen nicht ins Hintertreffen geraten.
Wichtig ist für Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Sie als Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Benachteiligung schützen soll. Die bereits erwähnte Verschwiegenheitsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag käme einem Verstoß gegen das AGG gleich. Umgekehrt können Sie das AGG anführen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mit Konsequenzen droht, weil Sie sich mit Ihren Kollegen über Ihre Gehälter ausgetauscht haben.
Darf ich also das Gehalt meines Kollegen erfahren? Ja, doch hier gibt es ein Aber. Ihr Kollege ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen Auskunft über seine Vertragsinhalte, wie z. B. das Gehalt zu geben. Allerdings haben Sie bereits seit 2017 das Recht, von Ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber zu verlangen, was andere Arbeitnehmer im Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Position verdienen. Hier gilt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Dieser Anspruch besteht allerdings erst bei Unternehmen, die 200 Personen oder mehr beschäftigen.
Eventuell fragen Sie sich mit Blick auf das Entgelttransparenzgesetz: Darf mein Chef einfach so mein Gehalt verraten?
Nein, ganz so einfach ist es auch nicht. Informationen über Ihr Gehalt darf Ihr Arbeitgeber nur dann herausgeben, wenn ein Kollege sich auf das EntgTranspG beruft und Informationen anfordert.
Ansonsten darf Ihr Chef Ihr Gehalt schon allein aus Datenschutzgründen nicht einfach ungefragt an andere Personen weitergeben. Selbst bei Gehaltsinformationen nach dem EntgTranspG wird lediglich ein Durchschnittswert der betreffenden Mitarbeitergehälter preisgegeben.
Informationsaustausch außerhalb der Arbeit – Das ist erlaubt
Wenn Sie mit Personen über Ihr Gehalt reden, die nicht Teil des Unternehmens sind, müssen Sie sich genauer überlegen, wem Sie welche Informationen verraten. Zwar ist eine Klausel, nicht über sein Gehalt zu reden, im Vertrag laut Rechtsprechung unzulässig, je nachdem, mit wem Sie sprechen, kann Ihr Arbeitgeber aber trotzdem Sanktionen gegen Sie verhängen.
Innerhalb seiner Familie darf man ebenfalls über sein Gehalt reden. Auch das kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht untersagen. Doch die Frage „Darf ich auch mit Freunden über mein Gehalt reden?“ ist bereits schwieriger zu beantworten. Denn in diesem Fall handelt es sich weder um einen innerbetrieblichen Austausch noch um einen Familienangehörigen.
Dann kann das Gehalt zum Geschäftsgeheimnis werden, weshalb nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bzw. dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) eine Verschwiegenheitspflicht gilt. Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen diese Gesetze können empfindliche Bußgelder sein.
Weiterhin kann Ihr Arbeitgeber selbst mögliche Konsequenzen ziehen und Ihnen eine Abmahnung oder eine Kündigung ausstellen. Ob eine solche Kündigung dann tatsächlich wirksam wäre, könnte Ihnen im Fall der Fälle am ehesten ein Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verraten.
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