Was ist der DGB? Hinter dem Begriff „Deutscher Gewerkschaftsbund“ verbirgt sich eine Dachorganisation für verschiedene Gewerkschaften in Deutschland, die seit dem Jahr 1949 besteht. Die Organisation setzt sich für die Rechte der Mitglieder dieser Einzelgewerkschaften ein. Der DGB ist im Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) und dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) aktiv.
Wie genau ist der Deutsche Gewerkschaftsbund aufgebaut? Was sind die Aufgaben und Ziele der Organisation? Wie steht der DGB zum Mindestlohn oder zur Rente mit 63?
Kurz & knapp: Deutscher Gewerkschaftsbund
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist ein Dachverband verschiedener Einzelgewerkschaften, darunter z. B. die IG Metall.
Unter anderem ist der DGB an Tarifverhandlungen der ihm angehörenden Gewerkschaften beteiligt. Außerdem koordiniert er die Aktivitäten dieser.
Insgesamt verfügt der DGB über acht Mitgliedsgewerkschaften. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Näheres zum Deutschen Gewerkschaftsbund erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Aufgaben und Organisation des DGB
Der DGB vertritt die ihm angehörenden Gewerkschaften gegenüber den Parteien und politischen Entscheidungsträgern, sowohl auf kommunaler als auch auf bundespolitischer Ebene. Als Dachorganisation sieht er seine Aufgabe in der Koordination der Aktivitäten der zugehörigen Gewerkschaften.
Der DGB hat ein Grundsatzprogramm. Dieses fungiert – neben den Beschlüssen des Bundeskongresses – als Grundlage für die politische Arbeit des DGB.
Mitglieder des DGB
Die aktuellen acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB sind im Folgenden aufgelistet:
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- IG Metall
- Gewerkschaft der Polizei (GdP)
- IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau)
- Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
- IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Im Jahr 2016 belief sich die Mitgliederzahl des DGB auf über 6 Millionen. Den größten Teil davon stellte die Gewerkschaft der IG Metall.
DGB-Bezirke, Kreis- und Stadtverbände
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist deutschlandweit in insgesamt neun Bezirke unterteilt. Diese sind folgende:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin-Brandenburg
- Hessen-Thüringen
- Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt
- Nord
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz/Saarland
- Sachsen
Die einzelnen Bezirke wiederum sind in Regionen sowie in Kreis-und Stadtverbände unterteilt. Delegierte der dem DGB angehörenden Gewerkschaften wählen auf all diesen Ebenen und auch auf Bundesebene Vorstände.
Deutscher Gewerkschaftsbund: Der Bundesvorstand
Die Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften wählen auf dem Bundeskongress des DGB, der alle vier Jahre stattfindet, den Geschäftsführenden Bundesvorstand (GBV).
DBG-Vorsitzender ist seit 2014 Reiner Hoffmann. Seit der Gründung des DGB im Jahr 1949 hat es insgesamt elf Vorsitzende gegeben. Von diesen waren alle Mitglieder der SPD bzw. sind es.
Fachabteilungen des DGB
In der Bundesvorstandsverwaltung gibt es verschiedene Fachabteilungen. Sie entwerfen politische Strategien in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand. Ihr Aufgabengebiet umfasst des Weiteren unter anderem die Erstellung von Gutachten und Infobroschüren.
Die thematische Gliederung der Fachabteilungen sieht folgendermaßen aus:
- Recht
- Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
- Arbeitsmarktpolitik
- Sozialpolitik
- Jugend und Jugendpolitik
- Bildung und Bildungsarbeit
- Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik
- Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik
- Frauen-, Gleichstellungs- und Familienpolitik
- Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik
- Internationale und europäische Gewerkschaftspolitik
Besondere Organisationen des DGB
Der DGB in Deutschland verfügt über Organisationen mit speziellem Aufgabengebiet wie z. B. dem DGB Bildungswerk. Dieses hat den Auftrag, Arbeitnehmern Wissen zu vermitteln, unter anderem durch Weiterbildungen. Themenschwerpunkte sind beispielsweise:
- Betriebsratsmanagement
- Politische Bildung
- Globalisierung und Entwicklungszusammenarbeit
Die DGB Rechtsschutz GmbH hingegen leistet Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsberatung sowie Prozessvertretung. Sie unterstützt außerdem Kampagnen der Gewerkschaften.
Mit der Hans-Böckler-Stiftung (benannt nach dem ersten Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes) besitzt der DGB ein Studienförderungs- und Forschungswerk. Die Hans-Böckler-Stiftung tritt außerdem für Mitbestimmungsrechte ein.
Politik und Positionen des DGB
Welche Rolle spielt bei einem Tarifvertrag der DGB? Es ist nicht die Aufgabe des DGB, einen Tarifvertrag abzuschließen. Das machen die Mitgliedsgewerkschaften selbst. Allerdings ist der Deutsche Gewerkschaftsbund an Tarifverhandlungen der ihm angehörenden Gewerkschaften beteiligt.
Einer dieser Tarifverträge besteht zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um ein Tarifwerk. Es besteht aus mehreren Tarifverträgen:
- Branchenzuschlagstarifverträge (elf insgesamt)
- Manteltarifvertrag
- Entgelttarifvertrag
- Entgeltrahmentarifvertrag
In diesem DGB-Tarifvertrag bzw. Tarifwerk zur Zeitarbeit sind Mindestbedingungen festgelegt. Diese beinhalten unter anderem:
- Arbeitszeitkonto, das flexibel und an ein verstetigtes Einkommen gebunden ist
- Regelungen zum Jahresurlaub, zur Nachtarbeit und zu Feiertagszuschlägen
Außerdem hat der DGB ein Entgeltsystem durchgesetzt, das neun Stufen aufweist. Diese werden jeweils mit E1 bis E9 bezeichnet.
Demzufolgen erhalten Arbeitnehmer auf der niedrigsten Stufe (E1) im Westen einen Stundensatz von 9 Euro, während Arbeitnehmer auf der höchsten Stufe 20 Euro Stundensatz bekommen.
Bereits mit einem der Vorgänger des BAP, dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) hatte der DGB über einen Tarif verhandelt. Dieser ausgehandelte Tarif zwischen BZA und DGB war ebenfalls bereits in neun Stufen gestaffelt.
Auch mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) hat der DGB ein Tarifwerk vereinbart. Das IGZ-DGB-Tarifwerk ist vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 gültig. Was ist im Tarifvertrag zwischen IGZ und DGB für ein Stundenlohn festgelegt worden? Für die Arbeitnehmer im Westen gelten dieselben Stundensätze wie weiter oben bereits beschrieben. Ein Arbeitnehmer aus dem Osten hingegen erhält einen Stundenlohn zwischen 8,50 Euro (E1) und 18,03 Euro (E9).
Ein Ziel des Deutschen Gewerkschaftsbundes war der Mindestlohn für Arbeit. Der DGB startete bereits im Jahr 2007 eine Mindestlohnkampagne. Außerdem hat sich der DGB für die Rente mit 63 Jahren eingesetzt und plädiert für eine Erhöhung des Rentenniveaus. Im Jahr 2009 organisierte der DGB einen Kapitalismuskongress, um über Ursachen sowie Auswirkungen der Finanzkrise zu diskutieren. Darüber hinaus positioniert sich der DGB auch zur Energie bzw. zur Energiepolitik.
Linda meint
1. Juli 2022 at 14:18
Guten Tag,
Meine Frage:
Meine Tochter 16 Jahre alt, macht eine Ausbildung zur Augenoptikerin und ist im ersten Lehrjahr.
Muß sie Samstags arbeiten, auch wenn das Geschäft Mittwoch Nachmittags geschlossen ist?
Ihr Chef meint sie müsse Samstags arbeiten. Wir dachten Azubis dürfen erst ab 18 Jahren Samstags arbeiten
Danke für eine Antwort
Florian H. meint
24. Januar 2020 at 21:10
Hallo es ist schön dass es euch gibt besonders mag ich die Eisenbahn Gewerkschaft und die IG BCE
AnLuLa meint
14. Januar 2020 at 15:57
Hallo Leute,
wir arbeiten in einer Sparte der Holzbeschichtenenden Industrie und fragen uns, welche Gewerkschaft für uns zuständig ist.
Im Unternehmen wird das Holz selbst bearbeitet und mit selbsthergestellten Farben beschichtet.
In unserem Labor werden die Rezepte ausgearbeitet und geprüft.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Scheibner meint
18. Juni 2019 at 12:48
Guten Tag
Muss ich als Arbeitnehmer Unterschriften leisten ( warenannahme oder Abmahnungen ?
Birgit meint
20. März 2019 at 20:22
Hallo zusammen
Ich habe einige Probleme mit unserem Betriebsrat, da ich der Meinung er ist nicht auf der Seite der Arbeitnehmer sondern auf der Seite des Arbeitgeber. Wie oder was kann man dagegen machen, Beziehungsweise können Sie einige Sachen überprüfen
Gruß Birgit
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 9:04
Hallo Birgit,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K.heise greiwald meint
12. März 2019 at 18:52
Habe eine Frage. Kann die gewerkschaft auch helfen,wenn man z.b Ärger mit der Wohnung hat.
Ingo meint
24. Februar 2019 at 12:21
auch wenn ich falsch sein sollte bei ihnen aber vielleicht können sie doch helfen würde gerne prospekte über die arbeiten der gewerkschaften haben, weil ich mich indiesem bereich erstmal durch lesen muß was für aufgaben dann so eien person hat (bekommt ) danke
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 8:16
Hallo Ingo,
auf den Internetseiten der Gewerkschaften finden Sie umfangreiches Informationsmaterial über die Aufgaben einer Gewerkschaft und der aktiven Gewerkschafter.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter J. meint
31. Mai 2018 at 11:23
Guten Tag!
Meine Frage!Ich bin Rentner (72J)und habe im März dieses Jahres eine Teilzeitbeschäftigung (70-80 Std im Monat)als Fahrer für behinderte Kinder und Jugendliche angetreten!Verdienst 9,34 Euro die Std.Die Laufzeit eine jährlichen Vertrages beläuft sich immer auf ein Schuljahr,also bis 31.7. Dann Kündigung und ab September Neueinstellung!Im Vertrag sind für das Schuljahr 19 Tage Urlaub festgeschrieben!(also knapp etwas mehr wie 2 Tage pro Monat!)Ich habe am 8.März dieses Jahres meine Arbeit begonnen,was 5 Monate bis Ende des Schuljahres bedeutet und 10 Tage Urlaub ergibt!Ich bekomme aber nur 8Tage zugesprochen!Auf Nachfrage wurde mir nicht nachvollziehbar erklärt,dass die „Berechnung“ etwas „kompliziert“ sei und daher „keine“ 2Tage Urlaub im Monat das Ergebnis sei!
Da ich mich natürlich mit der Geschäftsführung erst einmal nicht „auseinandersetzen“ möchte,bitte ich Sie um eine „Bewertung“ dieses Sachverhaltes!
Mit freundlichen Grüßen
Peter J.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 16:04
Hallo Peter,
eine Einschätzung dürfen wir leider nicht vornehmen, wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de