Für gewöhnlich sind die meisten Arbeitnehmer immer an ein und derselben Arbeitsstätte tätig und verrichten dort ihre vertraglich geschuldeten Dienst. Andere Beschäftigte hingegen sind viel auf Achse und unternehmen eine Geschäftsreise nach der anderen, um an Tagungen und Seminaren teilzunehmen oder sich mit Kunden über die Projektgestaltung auszutauschen.
Kurz & knapp: Dienstreise
Eine Dienstreise unternimmt ein Arbeitnehmer, wenn er für den Arbeitgeber einen Auftrag ausführt, der nicht am ursprünglichen Arbeitsort erledigt werden kann.
Bei einer Dienstreise wird häufig Tagegeld gezahlt, das den Verpflegungsmehraufwand abdecken soll. In welcher Höhe sich dieses Tagegeld in etwa bewegt, lesen Sie hier.
Hier erfahren Sie, wann eine Dienstreise normalerweise als Arbeitszeit anzusehen ist und wann nicht.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Dienstreise:
Eine Geschäftsreise geht für gewöhnlich mit mehr oder weniger langen Pendelzeiten zum und vom Ort des Geschehens einher. Bereits auf dem Weg bereiten sich die Betroffenen häufig auf die anstehenden Aufgaben vor. Ob dies als Arbeitszeit bei Dienstreisen anerkannt wird, macht der vorliegende Ratgeber deutlich.
Im Folgenden widmen wir uns der Klärung dieser und weiterer Fragen wie: „Wie sieht es bei der Geschäftsreise mit der Arbeitszeit aus?“ , „Wer übernimmt die Reisekosten bei der Dienstreise?“ und „Verpflegungsmehraufwand – wie wird er vergütet?“.
Wird die Dienstreise bei der Arbeitszeit berücksichtigt?
Als Arbeitszeit wird in Deutschland gemäß Arbeitszeitgesetz der Zeitraum bezeichnet, in welchem ein Arbeitnehmer damit beschäftigt ist, die für gewöhnlich schriftlich im Arbeitsvertrag definierte Tätigkeit auszuüben. Der in Vollzeit üblicherweise mit acht Stunden täglich bemessene Zeitraum muss durch eine Erholungspause unterbrochen werden, die nicht in die Arbeitszeit hineinzählt – genauso wie in der Regel die für An- und Abfahrt aufgewendete Zeit, die auch als Wegezeit bezeichnet wird.
Wie ist es nun aber bestellt um die Arbeitszeit bei der Dienstreise? Das eigentliche Meeting ist ganz unumstritten zur Arbeitszeit zu zählen. Schwieriger wird es bei der Reisezeit. Handelt es sich hierbei um Freizeit und muss daher nicht vergütet werden oder ist das Gegenteil der Fall?
Bei der Beurteilung wird herangezogen, wie die konkrete Tätigkeit im Detail ausgestaltet ist und ob Reisen bei der Arbeitsausführung üblich sind oder eine Ausnahme darstellen. Wer als Vertreter beispielsweise regelmäßig außer Haus unterwegs ist, bei dem ist die Reisezeit eindeutig als Arbeitszeit zu betrachten. Gleiches gilt hinsichtlich der Arbeitszeitregelung bei Dienstreisen, wenn sie innerhalb der vereinbarten üblichen Arbeitszeit stattfindet.
Was aber, wenn diese beschriebenen Umstände alle nicht zutreffen? Laut verschiedenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ist die im Rahmen einer Dienstreise aufgewendete Zeit für An- und Abreise unter folgender Voraussetzung als Arbeitszeit zu werten: Der Arbeitgeber ordnet dem Arbeitnehmer für eine etwaige Bahnfahrt ausdrücklich an, arbeitsbezogene Mail-Korrespondenzen oder Telefonate zu führen. In diesem Fall gilt das Arbeitszeitgesetz auch für die Dienstreise. Länger als maximal zehn Stunden darf jedoch pro Tag nicht gearbeitet werden. In diesem Fall müsste dann sichergestellt werden, dass binnen der folgenden sechs Monate durchschnittlich wieder nur eine Arbeitszeit von acht Stunden eingehalten wird.
Wie erfolgt die Abrechnung der Dienstreise?
Aus rechtlicher Sicht wird eine Unterscheidung zwischen einer Dienstreise per Bahn und per Pkw unternommen. Schreibt der Arbeitgeber vor, dass der Arbeitnehmer sich mit einem Kfz, das er selbst lenkt, zum jeweiligen Dienstort bewegen soll, ist dies als Arbeitszeit bei einer Geschäftsreise zu betrachten. Hierbei entstehende Überstunden bei Dienstreisen müssen dann je nach Vereinbarung auch bezahlt werden.
Achten Sie als Arbeitnehmer genau auf die jeweiligen Formulierungen im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eventuellen betrieblichen Vereinbarungen. Einige Arbeitgeber berufen sich auf pauschale Formulierungen, die besagen, dass Reisezeiten, die nicht in die Arbeitszeit fallen, grundsätzlich nicht über die vereinbarte Vergütung hinaus bezahlt werden. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Benachteiligung, die rechtlich anfechtbar ist.
Wie hoch ist das Tagegeld bei der Dienstreise?
Wer eine Geschäftsreise unternehmen will, muss sich – wenn er in Behörden oder an einer Universität arbeitet – sein Vorhaben genehmigen lassen und in diesem Zuge einen Dienstreiseantrag stellen. In diesem ist in der Regel auch festgelegt, bis in welcher Höhe die bei der Dienstreise anfallenden Spesen übernommen werden und damit nicht vom Arbeitnehmer zu zahlen sind.
In diesem Zusammenhang ist auch vom Verpflegungsmehraufwand die Rede, der dadurch entsteht, dass Außer-Haus-Verpflegung kostenintensiver ist. Solche Ausgaben sind steuerlich absetzbar, sofern sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Pauschal können bei einer Dienstreise hier Spesen laut Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu maximal 28 Euro pro Kalendertrag veranschlagt werden. Dieser Pauschbetrag ist auch als Tagegeld bei Dienstreisen bekannt und wird nur bei mindestens acht Stunden dauernden Dienstreisen gezahlt. Wird eine Dienstreise in Ausland unternommen, gelten andere – zumeist höhere – Werte.
Dienstreise mit dem Privat-Pkw: Werden Fahrtkosten für jeden Kilometer übernommen?
Um die Fahrzeit bei einer anstehenden Reise noch für arbeitsrelevante Tätigkeiten nutzen zu können, ordern Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter häufig Bahntickets. Das hat auch den Vorteil, etwaige Staus auf vielbefahrenen Straßen zu umgehen, sodass Arbeitnehmer nervengeschont an den Zielort gelangen. Es ist jedoch auch nicht unüblich, eine Dienstreise mit dem eigenen Pkw zu unternehmen, sofern dies nicht anders vereinbart ist.
Hierbei werden schnell einige hundert Kilometer zurückgelegt, was sich auch im Spritverbrauch niederschlägt. Doch keine Sorge, Sie müssen nicht allein für diese Kosten aufkommen. Laut Steuerrecht können Reisekosten vom Arbeitgeber oder dem Finanzamt erstattet werden.
Bei der Abrechnung von Dienstreisen in der Steuererklärung ist dies dann entweder mit dem konkreten Betrag unter dem Punkt Werbungskosten aufzuführen oder Sie geben die sogenannte Reisekostenpauschale an. Die Kilometerpauschale bei der Dienstreise beträgt 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Mit diesem Betrag werden sowohl die Benzinkosten als auch die Abnutzung während dieser Zeit aufgewogen. Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Erstattung.
Hoff meint
14. Mai 2020 at 18:11
Fahre mit meinem Privatauto zu anderen Geschäftsstellen , wie soll ich nun die gefahrenen km berechnen.
a) Heimat ort. nach Geschäftsstelle
b) Hauptstelle nach Geschäftsstelle
c) Heimatort nach Geschäftsstelle abzüglich km zur Hauptstelle
Fahre immer zu 95% von meinem Heimatort weg
Und noch eine Frage, ist das gesetzlich mit den 0,30 €, da ich bei meinem Arbeitgeber nur 0,25€ verrechnen darf.
Wie ist es mit den Wegezeiten, ist das ok wenn ich die Zeit abziehen muss die ich normal vom Heimatort zur Hauptstelle brauche
Gerti meint
18. April 2020 at 10:42
Aussendienst für eine Firma mit dem eigenen PKW
Ich habe in einer Fa. gearbeitet, die sich mit einen weiteren Geschäftszweig vergrößert hat. Ich wurde als Montageleiter eingestellt und sollte ab Start meinen eigenen PKW fahren, bis ein bestellter Mietwagen geliefert wird.
Dieser Mietwagen kam nie, der Grosskunden-Vertrag für den man mich eingestellt hatte, kam nie zustande….ich wurde wieder gekündigt. Bei der Abrechnung habe ich nun 0,30 Cent pro Km abgerechnet bekommen, von dem Betrag wurden die Tankkosten abgezogen. Für knapp 10.000 km und 5 Monate Nutzung soll ich nun
Michael meint
12. März 2020 at 20:23
Wenn ich genau 8 Stunden arbeite, steht mir dann der Spesensatz von 14 € schon zu oder muss ich über 8 Stunden kommen?
Jasmin meint
9. August 2019 at 9:50
Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber Reisetätigkeit, die definitiv anfällt, pauschal abgeltet und dabei nicht geklärt ist, wie die Anreise statt finden soll (Pkw, Zug, Bus etc). Und auch nicht, wer beispielweise bei Zugfahrten das Ticket zahlt. Ein Regelung zu Übernachtung(skosten) ist auch nicht gegeben…
Balthasar E. meint
8. Mai 2019 at 16:36
Ich bin in einem Ingenieurbüro tätig und es kommt in unregelmäßigen Abständen vor, dass ich einen Ortstermin beim Kunden warnehmen muss (Projektbesprechungen, Inbetriebnahmen, etc.).
Hier ist es häufig vorgekommen, dass mir mein Arbeitgeber auf Grund der Entfernung (z.B. Köln – Berlin) einen Flug hat buchen lassen. Der Tag sieht dann wie folgt aus: Aufstehen, Fahrt mit Privat PKW zum Flughafen (04:00, Fahrtdauer ca 45 Min.) – Flug von Köln nach Berlin (z.B. 06:00 – 07:30) – Anfahrt zum Kunden, Projektbesprechung o.ä., Rückreise zum Flughafen, Flug von Berlin nach Köln (ca. 18:30). – Rückfahrt mit Provat PKW nach Hause (Ankunft: ziwschen 21:00 und 22:00).
Ist dieses Vorgehen zulässig? Nicht selten ist man so über 18 Stunden unterwegs.
Info: Hierfür werden vom Arbeitgeber keine Überstunden genehmigt. Der nächste Arbeitstag ist wieder ein ganz normaler Arbeitstag mit 8h zu den üblichen Zeiten.
Muss man das so hinnehmen?
Ich bin angestellter und die Vergütung ist nicht in der Höhe, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2019 at 17:00
Hallo Balthasar E.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen vornehmen können. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sonya G. meint
24. April 2019 at 12:17
Hallo,
um so mehr man ließt um so klarer wird es dass eigentlich nichts so richtig geregelt ist, weil es für alles die Ausnahmen gibt. Somit ist für einen Arbeitnehmer extrem schwierig herauszufinden was in jedem Fall eigentlich gilt, ohne Rechtsanwälte einzuschalten. Und wir wissen alle wohin das führt wenn man damit anfängt.
Wie auch immer – hiermit auch eine Frage weil die Klarheit nicht zu finden ist:
Als Helfer HSK bei Meister – Handwerksbetrieb im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär beschäftigt. Im Dienstvertrag ist nicht ersichtlich ob und welcher Tarifvertrag gültig wäre. Wochenarbeitszeit lt. Dienstvertrag 38,5 Std, von 07-16 Uhr abzgl. 1 Std Pause und Fr 07-14 Uhr, und bis zu 10 üS pro Woche.
Einsatzort ist immer wo anders. Manchmal muss man um 05:00 wegfahren um den Einsatzort zu erreichen und man kommt von der Arbeit ebenfalls 2 Stunden später. Es wird mit Firmenauto gefahren. Trotzdem werden diese Stunden nicht geschrieben sondern nur die Stunden die am Einsatzort verbracht werden. Kann das überhaupt richtig sein?? Die 4 (bzw. je nach dem) Stunden sind KEINE Freizeit, sondern eine Dienstreise. Wenn das vom Arbeitgeber nicht als Arbeitszeit gerechnet wird, wäre dann nicht normal dass man um 07:00 los fährt und zurück so dass man um 16:00 Uhr wieder zurück ist?
Was ist hier richtig? Im Dienstvertrag gibt es dem bezüglich keine ausdrückliche Formulierung.
Vielen Dank im Voraus,
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2019 at 10:30
Hallo Sonya G.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine einzelfallbezogenen Rechtsfragen beantworten dürfen. Sie können sich von einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
2. April 2019 at 0:35
Guten Tag. ab wo werden Fahrtkosten zur einer Weiterbildung übernommen, ab dem Arbeitsplatz oder ab dem Wohnort auch wenn dieser sich auf dem Weg zur Weiterbildungsstätte befindet?
Kapilla meint
23. März 2019 at 19:19
Guten Abend,
ich muss beruflich im Schnitt 3-4 Nächte pro Woche in Hotels übernachten. Die Hotels muss ich selber suchen und bin dazu angehalten maximal 50,00 Euro pro nacht (ohne Frühstück) zu bezahlen. Nun habe ich demnächst zu Messezeiten im Großraum München Termine und mein Arbeitgeber meint ich müsse dann alles was über 50,00 Euro/Nacht kostet aus eigener Tasche zahlen. Ist das rechtskräftig? Ich bin doch auf in seinem Auftrag unterwegs und nicht zum Spaß…. ich habe schon im Radius von 100 km um den Einsatzorg gesucht, aber die Preise sind zu der Zeit noch immer stolz.
Vielen Dank.
Hans meint
13. März 2019 at 11:14
Hallo,b
beginnt die Dreimonatsfrist neu wenn ich in einer Woche 2 Tage beim Kunden bin,
die restlichen drei Tage und 2,5 Wochen Urlaub habe und schließlich in der
vierten Woche auch nur 2 Tage beim Kunden bin ?
Danke für eine Antwort.
Alex meint
21. Februar 2019 at 19:35
Hi ,
bin seit 3 Jahre als Service Techniker fest eingestellt bei einer Firma aus Berlin , und fahre ständig Deutschland weit mit eine POOL Auto , Km werden aufn Kunde verschoben etc (Klassik halt)
Nun, ich kriege eine Verpflegungsgeld über 12.78€ pro tag wenn ich über 50 Km aus der Firma los bin.. aber wenn ich 10/12 Stunden unterwegs bin sind die Überstunden nicht bezahlt weil meine Arbeitszeit fängt beim Kunden an ? oder Aus der Firma ?
Hat jemand eine idee ?
Mit freundlichen Grüßen ,
Alex
Anne meint
8. Februar 2019 at 17:45
Wie sieht es mit Heimfahrten am Wochenende aus, wenn man über längere Zeit auf Dienstreise an einem anderen Werksttandort des Unternehmens ist. Können die Kilometer steuerlich geltend gemacht werden?
Dennis meint
8. Februar 2019 at 8:09
Hallo,
ich mache, innerhalb der Arbeitszeit, regelmäßig Hausbesuche für meinen Arbeitgeber mit dem eigenen Fahrrad. Kann ich das beim Arbeitgeber als Reisekosten geltend machen?
Danke
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 9:28
Hallo Dennis,
da mit dem Rad keine Kosten entstehen, können auch keine geltend gemacht werden. Wenn der Arbeitsort vom vertraglich festgelegten Einsatzort abweicht, können Sie möglicherweise eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca meint
30. Januar 2019 at 22:47
Hallo,
ich haben einen Arbeitsweg von 3 Kilometern (einfache Strecke), bin jedoch regelmäßig 120km (einfache Strecke) für meine Ausbildung unterwegs, da die Schule so weit entfernt ist. Für diese Strecke erhalte ich auch die Fahrtkostenpauschale. Jedoch wohne ich nicht direkt an der Schule sondern haben täglich nochmal 8 km (einfache Strecke) zurück zu legen. Ich es möglich auch hierfür Geld zurück zu bekommen? Außerdem erhebt eines der Hotels in dem ich untergebracht bin Parkkosten von 50€ pro Woche, die für mich unmöglich langfristig zu stemmen sind. Muss mein Arbeitgeber hierfür auch aufkommen da es ja eine Dienstreise ist oder muss ich die Kosten selbst tragen?
Danke
Mayer meint
26. November 2018 at 16:07
Hallo zusammen,
ich habe zwei Wohnsitze, einer recht nahe an meinem Dienstsitz, der Hauptwohnsitz jedoch mindestens 1,5 Stunden Fahrtzeit entfernt. Ich fahre meist nur 1 x pro Woche heim. Die Hin- oder Rückfahrt verbinde ich oft mit beruflichen Terminen. Manchmal liegt das berufliche Zwischenziel so halb auf der Strecke, manchmal muss ich vom Hauptsitz wesentlich weiter fahren als vom Dienstsitz, manchmal wesentlich kürzer. Nun sind wir unterschiedlicher Meinung, wie die zu vergütenden km berechnet werden. Gibt es da eine klare Regel?
Danke
OTTI meint
8. Oktober 2018 at 21:11
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mir für eine Dienstreise das Hotel und die DB Fahrkarte gebucht und vorab bezahlt. Nun habe ich die Dienstreise vorzeitig abgebrochen, da meine Freundin früher ins Krankenhaus zur Geburt gefahren ist und ich bei der Geburt dabei sein wollte. (Hab es aber nicht mehr rechtzeitig geschafft)
Kann ich die Kosten für die Rückfahrt (Flix Bus und Taxi) im Rahmen der Reisekostenabrechnung zurück verlangen? Oder kann mein Arbeitgeber sagen, dass der Abbruch nicht betrieblich veranlasst war und er ja umsonst das Hotel und die Rückfahrkarte bezahlt hat.
Übrigens gibt mir mein Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub und 500 EURO Geburtsbeihilfe.
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 10:40
Hallo Otti,
da die Nutzung nicht angewiesen war, ist es unwahrscheinlich die Kosten erstattet zu bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heiko Sch. meint
24. September 2018 at 11:46
Guten Tag,
meine Tochter (18 J) ist in eine Pizzeria als Lieferdienst tätig. ( mit Arbeitsvertrag) Gewöhnlich werden die Lieferungen mit Motorrollern ausgefahren. Bei Großlieferungen oder extrem schlechten Wetter fährt meine Tochter mit ihrem eigenen PKW aus. Sie erhält hier von ihrem Arbeitgeber 30 Cent pro KM. Es kam auch schon vor, das sie gebeten wurde mit dem PKW auf Arbeit zu kommen, da Großlieferungen anstanden.
Nun hat sich meine Tochter bei der letzten Lieferung ( Unwetter und starker Regen in einer unübersichtlichen Einfahrt ihr Auto ( Stoßstange ) beschädigt . Muss der Arbeitgeber hier für den Schaden aufkommen ? Laut Arbeitgeber wäre dies mit den 30 Cent abgegolten.
Wie ist hier die Rechtsgrundlage ?
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:48
Hallo Heiko,
der verbindliche Einsatz privater Mittel zur Arbeitsbewältigung ist in der Regel nicht statthaft. Ein Anwalt kann beurteilen, ob sich Ansprüche gegen den Arbeitgeber ergeben können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
10. August 2018 at 9:56
Moin,
wie ist die Unterkunft bei Geschäftsreisen geregelt? Kann ein Arbeitgeber ohne Absprache verlangen, dass die Mitarbeiter bei einer Messe sich ein Hotelzimmer teilen?
Falls es wichtig ist, es geht um 2 Nächte.
Ich finde im Internet nichts dazu.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
31. August 2018 at 13:20
Hallo Sven,
uns ist ein gesetzlicher Anspruch auf ein Einzelzimmer bei Geschäftsreisen nicht bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Riemann meint
29. Mai 2018 at 16:52
Ich war für meine Firma 10 stunden unterwegs, bin das Dienstauto gefahren. Dennoch hat der AG lediglich 8 Stunden Zeit für mich abgerechnet, die restlichen zwei Stunden (Pause ist bereits abgezogen) verfallen einfach. Er beruft sich hier auf den Arbeitsvertrag. In der Dienstreiseregelung steht lediglich, dass 10 stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden dürfen. Ist dieses Vorgehen meines AG in der Tat rechtens? Wenn ich im Büro 10 stunden arbeite, bekomme ich sie doch auch gutgeschrieben… gibt es eine Rechtsgrundlage dazu?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 12:54
Hallo Riemann,
Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Nur ein Anwalt für Arbeitsrecht kann eine hinreichende Einschätzung der Lage geben und Sie über die Rechtsgrundlage aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian meint
20. März 2018 at 12:44
Hallo zusammen,
ich habe eine Werksstudententätigkeit bei einer Beraterfirma aufgenommen, wobei ich wahrscheinlich oft meine Zeit bei einem Kunden verbringen werde.
Habe ich eine Chance dass die Fahrtkosten von Firma zu Kunde von der Firma übernommen werden?
LG
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 14:36
Hallo Florian,
wie mit Reisekosten umgegangen wird, sollte im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gemacht werden. Ob in Ihrem Fall rechtliche Ansprüche auf eine Entschädigung bestehen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
21. Januar 2018 at 11:28
Hallo ,
Ich habe zum Zum 1.1.18 eine neue Stelle aufgenommen als Servicetechniker.
Habe eine Tankkarte und ein Firmenfahrzeug erhalten.
Also Home Office ist mein Wohnort angegeben.
Ich habe wechselnde Baustellen und Montag und Freitag eine Reisezeit von ca. 5 Stunden (eine Fahrt)
Der AG meinte das diese Zeit mit dem Verpflegungsmehraufwand (Spesen) abgedeckt ist.
Diese Meinung kann ich nicht teilen ..
Spesen werden wie folgt berechnet
Anreise Tag 12€
Arbeitstage vor Ort 24€
Heimreise 12€
Ich muss 40 h beim Kunden Arbeiten ,Überstunden gibt es auch nicht.
Die Fahrten zwischen Home Office und Kunde sowie die Fahrten zwischen Hotel und Kunden bekomme ich nicht bezahlt….bzw. angerechnet.
Ich bin der Meinung das seit 2012 (BAG) und 2015 (EUGH) diese Zeit aber keine Freizeit darstellt.
Alle Fahrten zusammen gerechnet sind ca.12 bis 13 Stunden pro Woche die ich nicht vergütet bekomme.
Ist das korrekt ? Was kann ich als AN machen ?
Lg
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:16
Hallo Steffen,
uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernhard meint
20. November 2018 at 16:39
Wo wohnen Sie ?? ich zahle Überstunden! Arbeitszeit ab bis Hotel !Gruß Bernhard [edit. v. d. Red.]