Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seines Jobs körperliche Schäden zu, wird dies als Arbeitsunfall angesehen. Dazu muss die jeweilige Tätigkeit jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. In Deutschland ist normalerweise jeder Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, während er seinen Beruf ausübt.
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Das Gleiche gilt für den direkten Weg zur Arbeit und von dort wieder nach Hause. Ereignet sich dabei ein Unfall, wird dieser als „Wegeunfall“ bezeichnet. Da sie als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fungieren, ist es die Pflicht der Berufsgenossenschaften, sicherzustellen, dass Beschäftigte nach Arbeitsunfällen schnell ärztlich behandelt und versorgt werden.
Kurz & knapp: Durchgangsarzt (D-Arzt)
Da die Behandlungskosten nach einem Unfall auf der Arbeit nicht von der Krankenkasse, sondern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, muss in diesem Fall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.
Durchgangsärzte müssen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“) oder Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Ein D-Arzt entscheidet über die weitere Behandlung des Arbeitnehmers, informiert die gesetzliche Unfallversicherung darüber und überwacht den Verlauf auch dann, wenn der Beschäftigte durch andere Ärzte weiter behandelt wird. Welche Aufgaben außerdem in sein Gebiet fallen, lesen Sie hier.
Doch welcher Arzt muss bei einem Arbeitsunfall aufgesucht werden? Diese Aufgabe kommt einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) zu. In Deutschland praktizieren ungefähr 3.800 solcher Ärzte. Aber was ist ein Durchgangsarzt genau? Was unterscheidet ihn von einem normalen Hausarzt und wie sehen seine Aufgaben als Arzt nach einem Arbeitsunfall aus? Antworten auf diese Fragen und weitere nützliche Informationen finden Sie im Ratgeber.
Inhalt
Was genau ist ein sogenannter D-Arzt?
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einem Arbeitsunfall, welcher Arzt aufgesucht werden muss, um das Ganze von der Versicherung abwickeln zu lassen. Manche sind sogar der Meinung, dass es vollkommen ausreichen würde, nach einem Arbeitsunfall zum Hausarzt zu gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen zu lassen.
Dem ist jedoch nicht so. Da die Behandlungskosten von der gesetzlichen Unfallversicherung und nicht von der Krankenkasse getragen werden, muss nach einem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Dieser agiert als Versicherungsvertreter und ist daher zuständig für die ärztliche Behandlung in einem solchen Fall. Eine freie Arztwahl gibt es bei einem Arbeitsunfall demzufolge nicht.
Wie läuft das Durchgangsarztverfahren ab?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, wann nach einem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden muss. In der Regel verfügt der Arbeitgeber über Adressen einiger Durchgangsärzte, die im Umkreis des Unternehmens tätig sind und daher am schnellsten aufgesucht werden können. In folgenden Situationen ist der Besuch bei einem Durchgangsarzt verpflichtend:
- Wenn die Behandlung nach einem Unfall auf der Arbeit vermutlich über den Zeitraum von einer Woche hinausgeht
- Wenn die Verletzung nicht nur am Tag des Unfalls eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, sondern darüber hinaus
- Wenn eine Wiedererkrankung aufgrund der Folgen des Unfalls vorliegt
- Wenn Hilfs- oder Heilmittel verordnet werden müssen
Liegt eines der genannten Szenarien vor, müssen Arbeitnehmer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser kümmert sich dann um die Erstversorgung sowie die Diagnose und entscheidet, ob die Behandlung durch andere Ärzte oder ihn selbst vorzunehmen ist.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist beispielsweise die Art oder die Schwere der vorliegenden Verletzung.
Welche Aufgaben hat ein Durchgangsarzt?
Wie bereits erwähnt, fallen sowohl die Erstversorgung sowie die erste Diagnose in das Aufgabengebiet der Durchgangsärzte. Hinzu kommen außerdem folgende Punkte:
- Ermittlung des Sachverhalts (Wie kam es überhaupt zum Unfall?)
- Erstellung eines Unfallberichts, den er im Anschluss an die gesetzliche Unfallversicherung weiterleitet
- Koordination des weiterbehandelnden Arztes sowie der dazugehörigen Einrichtung
- ggf. Hinzuziehen anderer Fachärzte
- Regulierung und Abschluss der ärztlichen Behandlung
Selbst wenn der Durchgangsarzt entscheidet, dass der betroffene Arbeitnehmer z. B. nach einem Wegeunfall einen Arztbesuch bei seinem Hausarzt unternehmen und dieser Arzt auch die weitere Behandlung übernehmen sollte, entbindet ihn das nicht automatisch von allen weiteren Pflichten.
Ihm allein obliegt es, nach einem Arbeitsunfall als Arzt Hilfsmittel wie Prothesen oder Heilmittel zu verschreiben. Ist die Behandlung beim Hausarzt abgeschlossen, muss der Beschäftigte trotzdem noch einmal beim Durchgangsarzt vorstellig werden, da dieser das gesamte Verfahren reguliert.
Übrigens: Es wird von einem Durchgangsarzt erwartet, dass er von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr durchgehend auf Bereitschaft ist. Zudem müssen stets zwei medizinische Assistenten mit ihm vor Ort sein.
Mindestens einmal jährlich ist ein Durchgangsarzt dazu verpflichtet, sich fortzubilden und seine Praxis grundsätzlich auf dem neuesten Stand der Medizin sowie der Technik zu halten.
Die richtige Verhaltensweise nach einem Unfall auf der Arbeit: Fragen & Antworten
Im Folgenden haben wir die wohl gängigsten Fragen zusammengefasst, die sich Arbeitnehmer nach einem Unfall auf der Arbeit stellen und versucht, sie so einfach wie möglich zu beantworten:
“Ich hatte einen Arbeitsunfall. Wann muss ich zum Arzt gehen?”
§ 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) besagt, dass Arbeitgeber Arbeitsunfälle der zuständigen Berufsgenossenschaft melden müssen, “wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.” Für diese Meldung haben Arbeitgeber normalerweise drei Tage lang Zeit, der Tag des Unfalls zählt jedoch nicht. Daher sollten Sie den Arztbesuch bei einem Arbeitsunfall nicht auf die lange Bank schieben. Bei schwerwiegenden oder gar tödlichen Unfallfolgen muss die Meldung umgehend erfolgen; das Gleiche sollte für den Besuch beim Durchgangsarzt gelten.
“Woher weiß ich nach einem Arbeitsunfall, zu welchem Arzt ich gehen muss?”
Zu welchem Arzt Sie nach einem Arbeitsunfall gehen sollten, hängt unter anderem mit der Schwere Ihrer Verletzung zusammen. Haben Sie sich lediglich leichte Schnittwunden zugezogen, können Sie auch nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Ihren eigenen Arzt aufsuchen. Dieser kann Sie im Anschluss an einen Durchgangsarzt überweisen. Bei sehr schweren Verletzungen sollten Sie jedoch nach dem Arbeitsunfall direkt einen D-Arzt aufsuchen.
“Darf der im Arbeitsunfall begründete Arztbesuch während der Arbeitszeit erfolgen oder muss ich warten, bis ich Feierabend habe?”
Ob der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall während der Arbeitszeit erfolgen darf oder erst danach, hängt ebenfalls mit der Verletzung zusammen. Sind Arbeitnehmer beispielsweise zu dem Zeitpunkt, in dem Sie einen Arzt aufsuchen möchten bzw. müssen, so akut verletzt, dass eine sofortige Behandlung notwendig erscheint, haben Arbeitgeber sie von der Arbeit freizustellen.
“Wer übernimmt nach einem Arbeitsunfall den Transport zum Arzt?”
Erneut spielt es bei der Beantwortung dieser Frage eine Rolle, wie schwer der Beschäftigte verletzt ist. Handelt es sich lediglich um geringfügige Schürfwunden und Prellungen, kann ein Kollege ihn mit seinem Pkw zum Arzt fahren. Für einen Unfall auf der Arbeit mit schweren Verletzungen gilt jedoch: Rufen Sie in jedem Fall einen Krankenwagen. Möglicherweise muss die geschädigte Person bereits während der Fahrt durch geschulte Ärzte medizinisch behandelt werden.
Dani meint
13. Juni 2023 at 22:12
Hallo,
morgen vor einer Woche hatte ich einen Arbeitsunfall, schwere Kiste runter gefallen und an meinem Schienbein geknallt und weiter nach unten langgeschrabbt bis zum Fuß…
Ich habe sofortige Maßnahmen ergriffen, kühlen mittels Akku und Kompression mehrmals am Tag und habe es meiner Leitung sofort mitgeteilt. Mir wurde geraten, das ich es auf jedenfall ins Verbandsbuch eintragen soll, was ich auch tat.
Meine Frage lautet jetzt wiederum, da ich nicht bei einem D-Arzt war, ob bei späteren Folgen, trotzdem die BG greift?
Ich habe immer noch nach einer Woche ein sehr dickes verhärtetes Schienbein und ständig geschwollenen Knöchel (Tennisballgröße) und abends schmerzen beim laufen.
Sollte ich es doch lieber noch nachträglich beim D-Arzt melden lassen oder reicht der Eintrag ins Verbandsbuch?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus.
Antje meint
17. September 2021 at 15:28
Hallo, ich wollte eine Frage stellen. Mein Kind hatte einen Schulunfall und sich dabei die Hand und zwei Finger gebrochen. Der D Arzt von dem wir jetzt nach Abschluss einen Befund und die Röntgenbilder haben wollten, meinte wir bekommen nichts, das soll sich die private Unfallversicherung anfordern. .. ist das richtig? Es ist doch mein Kind, da muss ich doch die Befunde bekommen..?
Vielen Dank!
Kathi E. meint
1. September 2021 at 9:50
Sehr geehrtes Team Arbeitsrecht,
ich hatte einen Arbeitsunfall bei dem ich in der Küche ausgerutscht und gestürzt bin. Daraufhin war ich beim Durchgangsarzt, der ein Schleudertrauma feststellte und mich krank schrieb (14 Tage).
Zwischenzeitlich habe ich meine Arbeit wieder aufgenommen, habe aber noch so starke Schmerzen, dass ich noch mal zum Durchgangsarzt gegangen bin. Dieser wollte mich erneut krank schreiben, aber da ich dies nicht wollte (weil ich meinen Kollegen gegenüber ein schlechtes Gewissen habe und Angst habe, dann Ärger mit meinen Vorgesetzten zu bekommen) hat mir der D-Arzt Physiotherapie verschrieben.
Mein Arbeitgeber verlangt nun, dass ich die 1,5 Stunden, die ich wegen des Arzttermins beim Durchgangsarzt zu spät zur Arbeit kam (sowie den Arbeitsausfall durch die Physio) reinarbeite.
Bei der Physio ist das gewiss rechtens (§616 BGB ist in meinem Vertrag abbedungen).
Aber wie sieht es mit dem Termin beim D-Arzt aus? Muss die Zeit wirklich reingearbeitet werden?
Wie gesteht man das, mit dem „Der Termin beim D-Arzt ist notwendig“?
Kommenden Montag muss ich dann noch mal zum D-Arzt, in der Früh. Jetzt ist fraglich ob ich überhaupt gehen darf, weil ich dann zu spät in die Arbeit komme?
Muss nicht eine Freistellung erfolgen? Es war ja ein Arbeitsunfall.
Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.
Wilma meint
14. Juni 2021 at 22:34
Hallo!
Letzte Woche hatte ich einen Wegeunfall. Am nächsten Tag wollte ich wegen Kopf- und Nackenschmerzen zu meinem Orthopäden, der auch Durchgangsarzt ist. Leider hatte er Urlaub bis einschl. diese Woche. Also ging ich zu seinem Vertreter, auch Durchgangsarzt, mit dem ich überhaupt nicht zufrieden bin. Dieser schrieb mich 1 Woche krank. Ist es möglich, dass mein Orthopäde (D-Arzt) nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub mich wegen der Wegeunfall-Angelegenheit weiterbehandeln darf?
Viele Grüße
Friedhelm meint
11. Dezember 2020 at 8:49
guten morgen,
ich hatte mich bei einem Sturz auf der Arbeit verletzt.
Am nächsten Tag tat es erst richtig weh.
Muss ich dann zum Durchgangsarzt, oder reicht der Hausarzt?
Herzliche Grüße
Heiko meint
11. November 2020 at 7:51
Liebes Team Arbeitrecht, ich hatte im Juni letzten Jahres einen Arbeitsunfall mit Distorsion meiner Lendenwirbelsäule. Als Arbeitsunfall wurde es mir erst nach längerem Briefwechsel mit der BG anerkannt. Ich bin seit dem nicht mehr schmerzfrei gewesen und war im Januar abermals mit gleichen Schmerzen, wie nach dem Unfall krankgeschrieben. Im Laufe 2020 wurde es immer schlimmer, bis ich im Oktober mit ausstralenden Schmerzen ins Bein wieder beim Durchgangsarzt vorstellig wurde, 10 Tage später habe ich mich selbst eingeliefert ins KH. Nach einem MRT war die Diagnose akuter Bandscheibenvorfall mit Lähmung im rechten Bein. Mein Durchgangsarzt hat mir immer nur Schmerzmittel verschrieben und ich habe kein MRT vom eigendlichen Arbeitsunfall. Mein Durchgangsarzt betrachtet den Bandscheibenvorforfall als unabhängiges Ereignis. Wie sollte ich weiter vorgehen??
Doina meint
27. Juni 2020 at 8:20
Hallo
Habe letztes Jahr 2019 in März einen Arbeit Unfall gehabt und war ich zehn Monate krank geschrieben,
Es würde einen eine Deckel der schwere als 50 kg wiegt auf meine Mittelfinger und zeige Finger gefallen und der Mitglied von mittel Finger gequetscht und mit offenen Bruch gewesen am Ende der Nagel bet.
Nach zehn Monate arbeite wider und habe andauert Schmerzen in ganze Hand weil ich muss acht Stunde lang immer schleppen und tragen höchstes 6 kg laut Arzt .
Bei letzte Röntgen im Iunie 2020 zeigt das die Knochen wider zusammen gewachsen sind aber mein Daum kann nicht richtig schlissen, und einen kleine Knochen Stück von der Zertrümmerung ist auf eine andere Stelle zusammen gewachsen in spitze von Mittelfinger.
Immer wenn ich auf die Arbeit tragen und festhalten muss , habe keine Kraft in der Hand und Mittelfinger und tut weh….
Wie lange muss ich mit dieses beschweren leben .
Sabrina meint
23. Januar 2020 at 13:45
Hallo liebes Team,
Ich habe auf Grund eines Übergriffs eines Kunden , eine Distorsion der HWS erlitten. Bin an einem Mittwoch Abend ins KK gefahren. Hier wurde dieser Vorfall als Arbeitsunfall aufgenommen und der BG gemeldet . Nun liegt ein PTBSyndrom vor , mit Panik Attacken und Angstzuständen, und ich muss zum Psychotherapeuten, wer schreibt mich weiter Arbeitsunfähig. Ich habe eine AU vom Psychiater bekommen. Auf dieser ist die Versicherung als BG angegeben. Nun hat meine Psychotherapeuten mir aber gesagt das der Psychiater das nicht darf weil er kein BG Arzt ist. Er hat aber extra Aufkleber für die BG … Ich bin verwirrt wo muss ich hin.
Sandra meint
14. Mai 2019 at 11:44
Hallo liebes Arbeitsrecht Team,
mein Name ist Sandra, hatte am 9.4.2019 einen Arbeitsunfall mit dem Taxi. Mir ist ein älterer Herr in die Fahrerseite gefahren, nun bin ich schon eine Weile auf dessen krankgeschrieben da die Torsionskräfte gut eingewirkt haben, wäre fast noch eine Böschung hinunter geschoben worden, habe durch den Aufprall Prellungen und Zerrungen an der Wirbelsäule, Schmerzen und Störungen in der Beweglichkeit mit teilweisen Kribbeln in den Armen und Beinen. Mir wurde durch einen D-Arzt mitgeteilt das meine Wirbelsäule Vorschäden auf weist. Habe durch Das meinen Job kündigen müssen obwohl ich das nicht wollte, Ausrede war, ja das sind zu viele Kosten, du kommst doch besser weg mit der BG und Krankengeld. Anderes nun sind die 6 mal Heilbehandlung ausgelaufen obwohl ich neue erhalten hatte, will die BG jetzt nichts mehr davon übernehmen, weiteres benötige ich Psychologische Hilfe wo für ich auch eine Überweisung erhalten habe, die aber jetzt da BG die Heilmittelbehandlung weiter ablehnt, keine Aufarbeitung meines Traumas bekomme, ich benötige dringend Hilfe, habe jetzt bereits ein Widerspruch eingelegt, der nicht beantwortet wird, bin dabei ein zweites Schreiben hin zu schicken und auch gleichzeitig der Krankenkasse dieses mitzuteilen. Habe meine Eigene Unfall Versicherung informiert und zusätzlich eine Anwältin eingeschaltet um den Personen schaden an mir durchzusetzen gegenüber dem Verursacher. Kann ich Eine Zweitmeinung oder was Anderes Tätigen um das bei der BG geltend zu machen, dass das ein Arbeitsunfall ist, ausgelöst durch den Aufprall. Eventuell durch ein Gutachter, der meine Variante bestätigt.
Andrea meint
21. März 2019 at 20:05
Darf mich der D- Arzt ablehnen?
arbeitsrechte.de meint
25. März 2019 at 9:39
Hallo Andrea,
es sind zwei Fälle denkbar, in denen ein Arzt die Behandlung ablehnen könnte: wenn die Behandlung nicht in den Kompetenzbereich des Arztes fällt oder wenn er keinen freien Termin mehr anbieten kann. In diesem zweiten Fall kann sonst die Behandlung der anderen Patienten gefährdet werden. Im Notfall darf der Arzt aber niemanden ablehnen. Ob ein Arzt ablehnen darf, hängt aber immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, können und dürfen wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter Sch. meint
15. Februar 2019 at 13:00
Hallo Arbeitsrechteteam,
Da ich in einer Neugegründeten Firma noch nicht alle Maschinen zur Verfügung habe, die Aufträge aber kurzfristig Arbeiten z.B. an einer Drehmaschine erfordern und ich diese erforderliche Maschine Privat besitze hat mein neuer Chef mich gefragt ob ich diese Arbeiten an meiner Maschine in meinem Keller durchführen würde. Wäre ich denn für den Fall eines Unfalls versichert? Ich bin ausgebildeter Dreher.
mfg
dasister
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 8:28
Hallo Peter,
wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft, um zu erfahren, wie weit der Versicherungsschutz reicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de