Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seines Jobs körperliche Schäden zu, wird dies als Arbeitsunfall angesehen. Dazu muss die jeweilige Tätigkeit jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. In Deutschland ist normalerweise jeder Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, während er seinen Beruf ausübt.
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Das Gleiche gilt für den direkten Weg zur Arbeit und von dort wieder nach Hause. Ereignet sich dabei ein Unfall, wird dieser als „Wegeunfall“ bezeichnet. Da sie als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fungieren, ist es die Pflicht der Berufsgenossenschaften, sicherzustellen, dass Beschäftigte nach Arbeitsunfällen schnell ärztlich behandelt und versorgt werden.
Kurz & knapp: Durchgangsarzt (D-Arzt)
Da die Behandlungskosten nach einem Unfall auf der Arbeit nicht von der Krankenkasse, sondern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, muss in diesem Fall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.
Durchgangsärzte müssen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“) oder Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Ein D-Arzt entscheidet über die weitere Behandlung des Arbeitnehmers, informiert die gesetzliche Unfallversicherung darüber und überwacht den Verlauf auch dann, wenn der Beschäftigte durch andere Ärzte weiter behandelt wird. Welche Aufgaben außerdem in sein Gebiet fallen, lesen Sie hier.
Doch welcher Arzt muss bei einem Arbeitsunfall aufgesucht werden? Diese Aufgabe kommt einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) zu. In Deutschland praktizieren ungefähr 3.800 solcher Ärzte. Aber was ist ein Durchgangsarzt genau? Was unterscheidet ihn von einem normalen Hausarzt und wie sehen seine Aufgaben als Arzt nach einem Arbeitsunfall aus? Antworten auf diese Fragen und weitere nützliche Informationen finden Sie im Ratgeber.
Inhalt
Was genau ist ein sogenannter D-Arzt?
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einem Arbeitsunfall, welcher Arzt aufgesucht werden muss, um das Ganze von der Versicherung abwickeln zu lassen. Manche sind sogar der Meinung, dass es vollkommen ausreichen würde, nach einem Arbeitsunfall zum Hausarzt zu gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen zu lassen.
Dem ist jedoch nicht so. Da die Behandlungskosten von der gesetzlichen Unfallversicherung und nicht von der Krankenkasse getragen werden, muss nach einem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Dieser agiert als Versicherungsvertreter und ist daher zuständig für die ärztliche Behandlung in einem solchen Fall. Eine freie Arztwahl gibt es bei einem Arbeitsunfall demzufolge nicht.
Wie läuft das Durchgangsarztverfahren ab?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, wann nach einem Arbeitsunfall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden muss. In der Regel verfügt der Arbeitgeber über Adressen einiger Durchgangsärzte, die im Umkreis des Unternehmens tätig sind und daher am schnellsten aufgesucht werden können. In folgenden Situationen ist der Besuch bei einem Durchgangsarzt verpflichtend:
- Wenn die Behandlung nach einem Unfall auf der Arbeit vermutlich über den Zeitraum von einer Woche hinausgeht
- Wenn die Verletzung nicht nur am Tag des Unfalls eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, sondern darüber hinaus
- Wenn eine Wiedererkrankung aufgrund der Folgen des Unfalls vorliegt
- Wenn Hilfs- oder Heilmittel verordnet werden müssen
Liegt eines der genannten Szenarien vor, müssen Arbeitnehmer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser kümmert sich dann um die Erstversorgung sowie die Diagnose und entscheidet, ob die Behandlung durch andere Ärzte oder ihn selbst vorzunehmen ist.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist beispielsweise die Art oder die Schwere der vorliegenden Verletzung.
Welche Aufgaben hat ein Durchgangsarzt?
Wie bereits erwähnt, fallen sowohl die Erstversorgung sowie die erste Diagnose in das Aufgabengebiet der Durchgangsärzte. Hinzu kommen außerdem folgende Punkte:
- Ermittlung des Sachverhalts (Wie kam es überhaupt zum Unfall?)
- Erstellung eines Unfallberichts, den er im Anschluss an die gesetzliche Unfallversicherung weiterleitet
- Koordination des weiterbehandelnden Arztes sowie der dazugehörigen Einrichtung
- ggf. Hinzuziehen anderer Fachärzte
- Regulierung und Abschluss der ärztlichen Behandlung
Selbst wenn der Durchgangsarzt entscheidet, dass der betroffene Arbeitnehmer z. B. nach einem Wegeunfall einen Arztbesuch bei seinem Hausarzt unternehmen und dieser Arzt auch die weitere Behandlung übernehmen sollte, entbindet ihn das nicht automatisch von allen weiteren Pflichten.
Ihm allein obliegt es, nach einem Arbeitsunfall als Arzt Hilfsmittel wie Prothesen oder Heilmittel zu verschreiben. Ist die Behandlung beim Hausarzt abgeschlossen, muss der Beschäftigte trotzdem noch einmal beim Durchgangsarzt vorstellig werden, da dieser das gesamte Verfahren reguliert.
Übrigens: Es wird von einem Durchgangsarzt erwartet, dass er von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr durchgehend auf Bereitschaft ist. Zudem müssen stets zwei medizinische Assistenten mit ihm vor Ort sein.
Mindestens einmal jährlich ist ein Durchgangsarzt dazu verpflichtet, sich fortzubilden und seine Praxis grundsätzlich auf dem neuesten Stand der Medizin sowie der Technik zu halten.
Die richtige Verhaltensweise nach einem Unfall auf der Arbeit: Fragen & Antworten
Im Folgenden haben wir die wohl gängigsten Fragen zusammengefasst, die sich Arbeitnehmer nach einem Unfall auf der Arbeit stellen und versucht, sie so einfach wie möglich zu beantworten:
“Ich hatte einen Arbeitsunfall. Wann muss ich zum Arzt gehen?”
§ 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) besagt, dass Arbeitgeber Arbeitsunfälle der zuständigen Berufsgenossenschaft melden müssen, “wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.” Für diese Meldung haben Arbeitgeber normalerweise drei Tage lang Zeit, der Tag des Unfalls zählt jedoch nicht. Daher sollten Sie den Arztbesuch bei einem Arbeitsunfall nicht auf die lange Bank schieben. Bei schwerwiegenden oder gar tödlichen Unfallfolgen muss die Meldung umgehend erfolgen; das Gleiche sollte für den Besuch beim Durchgangsarzt gelten.
“Woher weiß ich nach einem Arbeitsunfall, zu welchem Arzt ich gehen muss?”
Zu welchem Arzt Sie nach einem Arbeitsunfall gehen sollten, hängt unter anderem mit der Schwere Ihrer Verletzung zusammen. Haben Sie sich lediglich leichte Schnittwunden zugezogen, können Sie auch nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Ihren eigenen Arzt aufsuchen. Dieser kann Sie im Anschluss an einen Durchgangsarzt überweisen. Bei sehr schweren Verletzungen sollten Sie jedoch nach dem Arbeitsunfall direkt einen D-Arzt aufsuchen.
“Darf der im Arbeitsunfall begründete Arztbesuch während der Arbeitszeit erfolgen oder muss ich warten, bis ich Feierabend habe?”
Ob der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall während der Arbeitszeit erfolgen darf oder erst danach, hängt ebenfalls mit der Verletzung zusammen. Sind Arbeitnehmer beispielsweise zu dem Zeitpunkt, in dem Sie einen Arzt aufsuchen möchten bzw. müssen, so akut verletzt, dass eine sofortige Behandlung notwendig erscheint, haben Arbeitgeber sie von der Arbeit freizustellen.
“Wer übernimmt nach einem Arbeitsunfall den Transport zum Arzt?”
Erneut spielt es bei der Beantwortung dieser Frage eine Rolle, wie schwer der Beschäftigte verletzt ist. Handelt es sich lediglich um geringfügige Schürfwunden und Prellungen, kann ein Kollege ihn mit seinem Pkw zum Arzt fahren. Für einen Unfall auf der Arbeit mit schweren Verletzungen gilt jedoch: Rufen Sie in jedem Fall einen Krankenwagen. Möglicherweise muss die geschädigte Person bereits während der Fahrt durch geschulte Ärzte medizinisch behandelt werden.
Sylke meint
12. Februar 2019 at 16:35
Ich arbeite am Flughafen in einem Taschen Laden. Dort beobachtete ich einen Mann, er stahl eine Tasche, ich rannte hinterher und stellte den Dieb 6 bis 8 Meter später, entriss ihm die Tasche und stürzte dabei. Ich riss mir das linke Hosenbein auf, mein Knie blutete und brach mir außerdem meinen rechten Daumen. Ich war beim Flughafen Arzt, danach beim D-Arzt im Krankenhaus, wo nach dem Röntgen der Bruch festgestellt wurde. Die Polizei hat den Dieb über Kameras und Täterbeschreibungen identifiziert! Meine Frage: wer bezahlt mir den Schaden meiner Kleidung? Kann ich Schmerzensgeld erhalten? Wenn ja, was muss ich dafür tun? Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
15. Februar 2019 at 17:20
Hallo Sylke,
diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Die Berufsgenossenschaft kommt bei einem Arbeitsunfall in der Regel nur für gesundheitliche Schäden auf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
29. Januar 2019 at 23:19
was passiert wenn die Erstbehandlung durch einen erst seit einem Vierteljahr zugelassenen Arzt erfolgt
Dabergott meint
17. Januar 2019 at 15:08
Hallo, mein Mann hat sich im Juli 2017 während der Arbeit den Finger verletzt….die Schmerzem waren nicht groß genug, um zum Arzt zu gehen, er hat den Unfall aber eintragen lassen. Nun hat er immer mal wieder mehr oder weniger Schmerzen. Kann er jetzt noch zum Durchgangsarzt? Oder ist es dafür zu spät?
MfG Dabergott
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 12:53
Hallo Dabergott,
ob der D-Arzt noch der richtige Ansprechpartner ist, können Sie bei diesem erfahren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Louise meint
21. Dezember 2018 at 9:46
Ich lasse mich immer nur von meinem Wahlarzt krank schreiben. Der Chef fragt sonst immer, warum wir den Arzt gewechselt haben. Außerdem liegt so viel Arbeit herum, dass lange Wartezeiten beim Durchgangsarzt nur noch mehr Arbeit anhäufen.
Osenberg meint
15. Dezember 2018 at 12:41
Frage. Während des Wartens auf die Anerkennung eines Arbeitsunfälles ist erneut ein Unfall passiert.
Meine Frage ist. Es war auf dem nach Hause weg von der Arbeit mit einem Zwischenstopp bei meiner Tochter die eine Strasse weiter wohnt. Vom Arbeitsende bis Unfall verging 1 Std. Gehört das noch zum Wegeunfall? Zwischenzeitlich anerkannt der erste Unfall.
Oder ist dieser Unfall als Folgeunfall des ersten anerkannten Unfalls zu werten? Oder ist das ein Freizeitunfall?
Wer kann mir Auskunft geben?
Danke
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2019 at 15:51
Hallo Osenberg,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese beurteilt, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt. Im Streitfall können Sie sich auch anwaltlich beraten lassen und die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, gerichtlich klären lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mark Sch. meint
29. November 2018 at 12:47
Eine Freundin von mir hat vor einigen Tagen einen Autounfall gehabt und kann sich eigentlich kaum bewegen. Sie muss zu einem D-Arzt, aber sie muss natürlich gefahren werden, weil sie nicht in der Lage ist, selber zu fahren. Ich hätte sie gefahren, aber ich muss täglich arbeiten. Wir werden uns wahrscheinlich an eine Krankentransport wenden.
Laura H. meint
30. Oktober 2018 at 9:33
Guten Tag. Eine Freundin von mir hat vor einigen Tagen einen Autounfall gehabt und hat mir gesagt, dass ein D-Arzt ihr dabei geholfen hat und immer noch hilft. Ich wusste nicht, dass D-Ärzte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein sollen. Danke für die Info
Sahra meint
21. Oktober 2018 at 19:27
Guten Abend, hatte einen leichten Arbeitsunfall mit Prellung am Ellenbogen.
In der Klinik behandelt worden, 3 Tage arbeitsunfähig geschrieben.
Einen Tag auf der Arbeit, Schmerzen noch vorhanden, kann ich zum Hausarzt?
DANKE!
Sascha K. meint
15. Oktober 2018 at 18:19
Hallo zusammen,
ich hatte in Mai dieses Jahres einen schweren Arbeitsunfall gehabt,wo mein Finger einen offen Bruch dritten Grades gehabt hatte.Mein Finger war zerquetscht gewesen.Den Finger konnte man retten,aber vorne in der Fingerkuppe ist noch ein Knochenstück der ziemliche Probleme macht und ich habe Angst den Job weiterhin auszuüben da ich einfach die Bilder vor Augen habe.Hatte ein Gespräch mit einen Arzt der auf traumatische Sachen zu tun hat.Man wurde von den Arzt und BG Ärzte nur ausgelacht und sagtendass man sich das nicht vorstellen könnte ich weiter arbeiten gehen soll.Ich bin mit dem Nerven völlig am Ende da man voll unter Druck gesetzt wird.Auch vom Arbeitgeber der gedroht hat,wenn es nicht besser wird getrennte Wege gehen müßte.Was kann ich machen.Kann ich einen Anwalt einschalten?
Danke für eure Unterstützung
MfG Sascha
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:21
Hallo Sascha,
in der Tat würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kann Sie beraten, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall möglich sind.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
MIchael meint
28. August 2018 at 11:33
Hallo,
ich habe mir auf der Arbeit vermutlich die Hand verstaucht, eventuell auch ein(e) Band/Sehne überdehnt oder gerissen. Da ich ein handwerklichen Beruf ausübe, kann ich dies nur noch unter Schmerzen.
Ist in dem Fall ein D-Arzt aufzusuchen oder ein Allgemeinmediziner?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 15:15
Hallo MIchael,
bei Arbeitsunfällen ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Krzysztof meint
25. August 2018 at 19:30
Als ich auf einer Geschäftsreise war, hatte ich einen Unfall bei der Arbeit, ich bin die Treppe runtergefallen und habe mir den Knochen gebrochen, ich habe es meinem Vorgesetzten gemeldet, dann haben meine Kollegen mit dem Vorgesetzten ihn ins Krankenhaus gebracht, der Vorgesetzte hat einen Unfallbericht erstellt. Ich bin immer noch im Krankenhaus, ich bin nach der Operation und was kommt als nächstes
Ich muss aus Unfällen zum Arzt gehen, aber wo, wo ich einen Unfall hatte oder wo ich bin, registriert (aber es gibt niemanden, der sich um mich kümmert, weil ich bewegungsunfähig bin) oder in einer anderen Stadt, in der meine Familie lebt.
Wer sollte diesen Unfall melden?
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 8:37
Hallo Krzysztos,
in der Regel macht der Arbeitgeber die Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julius meint
20. August 2018 at 13:22
Ich habe mich verletzt und kann nicht mehr selbstständig zum Arzt. Ich muss daher wahrscheinlich mit einer Krankenfahrt zu den Arztterminen.
Su meint
12. Juli 2018 at 17:35
hallo,
ich hatte einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit bin ich mit der Vespa weggerutscht und habe mir am hinteren Oberschenkel weg getan. Ich fuhr in die Arbeit und im Laufe des Tages zum D-Arzt. Der röntge – keine Teile von Knochen abgebrochen, also daher alles okay. Aber wegen der Muskel evtl. Faserrisse, Zerrung müsste ich ein Kernspin machen lassen. Am übernächsten Tag (Donnerstag). Ich habe aber starke Platzangst und habe den Termin dort dann auf Montag verschoben, da mich dann jemand abholen kann, weil ich eine kleine Narkose bekomme. Meine Frage: muss das kernspin überhaupt gemacht werden? oder könnte ich auch zu einem sehr guten Orthopäden gehen, der allerdings kein D-Arzt ist. Der aber sehr gute Empfehlungen hat und sehr gute Diagnosen stellen kann.
Vielen Dank! schöne Grüße Su
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 14:00
Hallo Su,
da nach einem Wegeunfall die gesetzliche Unfallversicherung und nicht die Krankenkasse für die Behandlung aufkommt, müssen Sie normalerweise auch einen Durchgangsarzt aufsuchen und können nicht einfach zu einem anderen Arzt gehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klett meint
10. Juli 2018 at 15:51
Welche Aufgaben hat ein Durchgangsarzt bei physischer Bedrohung und muss ich ihn in diesem Fall auch aufsuchen.
Danke für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 11:51
Hallo Klett,
einen Durchgangsarzt müssen Sie normalerweise immer dann aufsuchen, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignete. Leider können wir nicht genau nachvollziehen, was mit einer „physischen Bedrohung“ in Ihrem Fall gemeint ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gregor meint
24. Juni 2018 at 21:44
Hallo,
hatte am vergangenen Donnerstag einen Arbeitsunfall, dabei gab es Prellungen u.Zerrungen. Am nä Tag bin zu ’nem D-Arzt. Hat mich für 4 Tage krankgeschrieben. Am Samstag bekam ich vom Arbeitgeber einen Unfallbericht zum Ausfüllen u.zurückschicken zugeschickt, für die Berufsgenossenschaft. Meine Frage: lt. Meldepflicht sollte das innerhalb von 3 Kalendertagen geschehen, da bin ich aber drüber (Fr, Sa, So, Mo Unfallbericht verschicken, Di Unfallbericht beim AG). Macht das noch Sinn? Und muß ich bein D-Arzt nochmal vorstellig werden? Hat nichts dazu gesagt…Danke
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:14
Hallo Gregor,
bei der Berufsgenossenschaft können Sie den Status ihres Falls abfragen und die nötigen Schritte in Erfahrung bringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rosi meint
10. Juni 2018 at 16:07
Hallo.ich hatte am Freitag meinen Finger in die Maschine bekommen.War nicht schlimm, deshalb bin ich auch nicht zum D-Arzt..Doch am Sonntag merkte ich, dass ich fast kein Gefühl im Finger habe.Kann ich am Montag meinen Hausarzt aufsuchen oder muss ich zum D-Arzt?
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 9:12
Hallo Rosi,
da es sich normalerweise in diesem Fall um einen Arbeitsunfall handelt, sollten Sie einen D-Arzt aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin meint
5. Juni 2018 at 11:21
Bin durch einen Arbeitsunfall der am 29.01 erfolgt ist krank geschrieben von einem Durchgangsarzt muss jetzt möchte die Bg das ich zu einem Arzt, der wohl mit der Bg zusammen arbeitet ,ich mich vorstellen soll….bin ich verpflichtet dazu dem nachzukommen oder reicht der Kranken und Unfallbericht des Durchgangsarztes
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 14:10
Hallo Kerstin,
um einen reibungslosen Ablauf mit der BG zu begünstigen, sollten Sie den benannten Arzt aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
19. April 2018 at 14:54
Guten Tag.Habe eine Frage.Mir ist auf der Arbeit beim Sägen an der Maschine etwas ins Auge geflogen musste zum Augenarzt. Habe dabei nicht ausgestempelt sondern die Zeit laufen lassen. War ja ein Arbeitsunfall. Jetzt will mein Chef mir die halbe Stunde nicht bezahlen. Frage , ist er dazu berechtigt.? Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:55
Hallo Jürgen,
haben Sie den Arbeitsunfall ordnungsgemäß gemeldet, dürfen Ihnen keine Minusstunden abgezogen werden. Stellt sich Ihr Chef quer, hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eva meint
16. April 2018 at 16:02
Guten Tag.
Ich hatte einen Arbeitsznfall. Die Polizei, die auch anwesend war, meinte ich müsse auf jeden Fall zum D- Arzt, wegen dem Bericht für die Polizei.
Noch wärend der Arbeitszeit ging es mir schlechter. So bin Ich, vier Stunden vor Feierabend, ins Klinikum gefahren. Dort verbrachte ich 6 Stunden.
Jetzt wurden mir die fehlenden vier Stunden vom Lohn abgezogen.
Ist das rechtens? Auch eine volle Stunde Pause würde abgezogen. Obwohl ich nur 30 min machen konnte.
arbeitsrechte.de meint
25. April 2018 at 13:19
Hallo Eva,
eine solche Vorgehensweise ist normalerweise nicht rechtens. In der Regel hätten Sie vom Durchgangsarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten sollen und Ihnen hätten weder Lohn noch Pause abgezogen werden dürfen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
angelika meint
28. März 2018 at 21:18
hallo
ich habe mal eine frage
ich hatte im November 2017 einen Arbeitsunfall distale radius fraktur rechts mit gelenkbeteiligung
mir wurde darauf hin eine Osteosynthesmaterial mit 6 schrauben eingesetzt.diese wurde nun am 13.3.2018 wieder entfernt da ich probleme in der beweglichkeit hatte und die platte ihren zweck auch erfüllt hatte sollte sowieso nach 6 monaten wieder entfernt werden.nun mein eigendliches problem habe immer noch starke einschrenkung im Handgelenk und schmerzen die kraft fehlt auch noch kann nicht einmal eine flasche mit drehverschluss öffnen Kg katte ich auchwas auch half rezept ist aber zuende ein neues wurde nicht verordnet obwohl noch bedarf wäre. Nun war am 27.3 2016 noch einmal eine kontrolluntersuchung nach der Plattenentfernung die Ärztin fragte nur wie es ist, vorauf ich sagte das ich immer noch schmerzen und keine Kraft in der Hand habe die Ärztin sich aber nicht einmal die mühe machte sich die hand anzusehen noch selbst zu untersuchen wie beweglich die hand ist und mir nur sagte das ich ab nächster woche wieder voll Arbeiten kann ich arbeite im Lager und arbeite oft über Kopf und muss lasten tragen von gewichten 5-40 kg nicht einmal weitere KG wurde verschrieben obwohl noch keine beweglichkeit vorhanden ist nun bin ich ratlos und weiss nicht was ich machen soll können sie mir da weiterhelfen was ich machen kann
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 10:25
Hallo Angelika,
wenn Sie an der Diagnose der Ärztin zweifeln, sollten Sie eine zweite Meinung einholen. Vorzugsweise von einem Facharzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sylvia meint
22. März 2018 at 11:11
Hallo, ich hatte unverschuldet einen Wegeunfall und bin nun wegen gebrochener Kniescheibe in Behandlung bei einem Durchgangsarzt. Habe ich das Recht auf eine 2. Meinung von einem anderen Durchgangsarzt? Ich habe leider erst später einen mit Spezialisierung „Knie“ gefunden.
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 11:50
Hallo Sylvia,
generell besitzen Arbeitnehmer in dieser Situation das Recht auf eine zweite Meinung durch einen anderen Arzt. Am besten klären Sie mit Ihrer Krankenkasse diesen Schritt ab, damit es zu keinen Problemen kommt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Spatz meint
18. März 2018 at 12:33
Spatz P. Hallochen, hatte am 22.02 18 einen wegeunfall, habe einen durchgangsarzt aufgesucht ( nasenbeinbruch und schürfwunden im gesicht ). Bin weiter arbeiten gegangen, arzt wollte mich krankschreiben, ich nicht! Bin noch in Behandlung und möchte jetzt eine krankschreibung wegen der noch bestehenden Schmerzen! läuft die krankschreibung und alles weitere noch über die Berufsgenossenschaft, entstehen mir jetzt Nachteile???
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 12:19
Hallo Spatz,
suchen Sie erneut den Durchgangsarzt auf. Stellt dieser Ihnen die Krankschreibung aus, sollte Ihnen in der Regel Krankengeld gewährt werden. Lassen Sie sich hierzu ggf. von der Berufsgenossenschaft beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
7. März 2018 at 16:49
Hallo Arbeitsrechte Team,
Ich hatte einen Wegeunfall und erlitt ein HWS. War beim Durchgangsarzt und habe auch gleich ein MRT machen lassen. Als ich wieder beim Arzt war ( dieser hat die MRT-Bilder nicht angesehen) hat nur den Bericht vom Radiologen vorgelesen und gemeint alles ist in Ordnung nur eine Überdehnung.
Daraufhin hat er nur an meinem Hals rumgedrückt und gefragt ob das weh tut (ja es tat weh), sowie getestet wie weit ich meinen Hals nach links und rechts drehen könne. Anschließend wollte er mir ein paar Spritzen im Halsbereich setzen damit sich die Muskeln lockern, die ich aber dankend abgelehnt habe! Er war nicht erfreut, was mir egal war…er denkt meiner Meinung nach nur an seinen Umsatz und nicht an den Patienten.
Ich bat ihn mir Physiotherapie zu verschreiben, hat er gemacht aber nur 4 Einheiten (mir wurde angeboten die Physiotherapie im Haus zu machen, sie haben auch das vor Ort) und hat mir für diese Woche eine AU geschrieben.
Nachdem ich im September 2017 schon mal ein Auffahrunfall hatte und in Behandlung von sehr guten Physiotherapeuten war habe ich mich sofort bei diesen gemeldet und bekam sehr zeitnah, also gestern schon einen Termin.
Tja, der Chiropraktiker hat meinen Hals abgetastet und festgestellt dass der 3er und 7er Wirbel nicht mehr in der Position waren wo sie hätten sein sollen…aber der Herr Doktor sah ja nichts und ich bilde mir was ein. Ich wurde eingerengt und merkte sofort wie die Blockade am Hals weg war. Natürlich kämpfe ich mit Kopfschmerzen und den Verspannungen im Hals / Schulterbereich weiter.
Beim letzten Unfall hat das Ganze 6 Wochen gedauert bis ich wieder arbeiten konnte, damals hatte ich leider nicht so schnell Termine für die Physiotherapie bekommen…ich setze wirklich alles dran dass es mir bald besser geht, bezweifle aber dass ich nach einer Woche schon wieder den Bürojob ausüben kann und 8-10 Stunden am Tag statisch vorm PC sitzen kann.
Meine Frage nun: kann ich den Durchgangsarzt wechseln oder wird das Problematisch? Ich fühle mich bei diesen einfach nicht gut aufgehoben und wenn ich das vorher gewusst hätte wie dieser ist, hätte ich doch den längeren Weg zu den anderen Ärzten in Kauf genommen die mich letztes Mal betreut haben. Diese nahmen sich Zeit um mich zu untersuchen, bei dem war ich nach spätestens 5 Min. aus dem Zimmer.
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe,
Freundliche Grüße,
Julia
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 11:52
Hallo Julia,
unserer Kenntnis nach ist ein Wechsel des Durchgangsarztes nicht problematisch. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, was hier zu beachten ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
frank meint
15. Februar 2018 at 20:13
moin moin
beim arbeiten mit werkzeug habe ich mir die zange gegen die zähne geschlagen.
muß ich zum d-arzt oder normalen zahnarzt?
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 11:24
Hallo frank,
stand dieser Unfall in einem direkten Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Tätigkeit, sollten Sie vorsichtshalber einen Durchgangsarzt aufsuchen und Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass Ihnen ein Arbeitsunfall geschehen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank N. meint
4. September 2017 at 20:32
Ich habe eine schwere Prellung während der Arbeit erlitten, welche als Arbeitsunfall anerkannt wurde.
Nun muss ich 10 Tage zur Physiotherapie, die Behandlung findet früh statt, jedoch komme ich ca. eine Stunde später auf Arbeit. Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich die Zeit nacharbeite.
Muss ich dass wirklich?
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 16:07
Hallo Frank,
Ihrer Schilderung nach ist Ihr Arbeitgeber in der Tat dazu berechtigt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de