Arbeitnehmer, die gerade in den ersten Lebensjahren ihres Kindes nichts verpassen möchten, haben in Deutschland die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. In diesem Zeitraum werden sie von der Arbeit freigestellt, um sich voll und ganz der Kinderbetreuung zu widmen, und können im Anschluss an die Elternzeit unbesorgt in ihren vorherigen oder einen gleichwertigen Job zurückkehren.
Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
Während der Elternzeit hält das Arbeitsverhältnis also sozusagen Winterschlaf. Es ist unter gewissen Umständen ebenfalls möglich, während der Elternzeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle zu wechseln, um mitzubekommen, wie der neue Erdenbürger aufwächst. Doch wie verhält es sich in der Elternzeit mit dem Gehalt?
Kurz & knapp: Gehalt in der Elternzeit
Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Es wird normalerweise zwölf Monate lang gezahlt.
In der Regel beträgt das Elterngeld 67 Prozent vom Gehalt. Maßgeblich bei der Bemessung ist das Gehalt der letzten zwölf Monate.
Wer in Teilzeit weiterarbeitet, erhält dafür eine Bezahlung in der Elternzeit. 30 Arbeitsstunden in der Woche dürfen Eltern jedoch nicht überschreiten, sonst erlischt der Anspruch auf Elterngeld.
Muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auch in der Elternzeit einen Lohn zahlen, obwohl dieser seiner Tätigkeit nicht nachkommt? Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit überhaupt arbeiten? Diese Fragen klärt der folgende Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit
Wer zahlt während der Elternzeit?
Nicht nur frischgebackene Mamis können direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen – auch Vätern steht diese Möglichkeit offen. In der Regel ist diese Zeit auf eine Dauer von drei Jahren begrenzt.
Während dieser Zeitspanne genießen Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz und dürfen dementsprechend nicht entlassen werden. Arbeitgeber sind jedoch nicht dazu verpflichtet, in der Elternzeit das Gehalt weiterhin zu zahlen.
Schließlich erbringt der Beschäftigte auch nicht die damit verbundene Leistung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass gar kein Geld in der Elternzeit fließt: Ganze zwölf Monate lang erhalten Eltern zumindest einen Teil von ihrem eigentlichen Gehalt in Form von sogenanntem Elterngeld.
Sollte ein Teil der Eltern erst später Elternzeit nehmen und zunächst weiterarbeiten, kann das Elterngeld auch 14 Monate lang gezahlt werden. Es ist außerdem möglich, monatlich nur die Hälfte vom Geld während der Elternzeit zu beanspruchen, wodurch sich der Zahlungszeitraum auf 24 Monate ausweitet.
Die Höhe des Elterngeldes ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben. Demzufolge werden in der Elternzeit vom eigentlichen Gehalt 67 Prozent vom Staat getragen. Maßgeblich ist dabei das Einkommen der letzten zwölf Monate. Mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro sind normalerweise möglich.
Wer mehr als 1.200 Euro monatlich verdient, bekommt 65 Prozent des jeweiligen Nettobetrags als Elterngeld ausgezahlt; bei einem gemeinsamen Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr wird nicht nur während der Elternzeit kein Gehalt, sondern auch kein Elterngeld gezahlt. Das Gleiche gilt für das Geld für Alleinerziehende, deren jährliches Einkommen einen Wert von 250.000 Euro übersteigt.
Teilzeit während der Elternzeit arbeiten: Beeinflusst dies das Elterngeld?
Wie bereits erwähnt, ist es auch möglich, in eine Teilzeitstelle zu wechseln und so weiterhin während der Elternzeit Gehalt vom Arbeitgeber zu bekommen.
Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Im Betrieb müssen mehr als 15 Beschäftigte arbeiten (ohne Auszubildende)
- Der jeweilige Arbeitnehmer muss länger als ein halbes Jahr im Betrieb tätig gewesen sein
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit:
- Marburger, Horst(Autor)
- Simoens, Anne Nina(Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Dennis meint
5. September 2022 at 5:11
Hallo
ich möchte als vater gerne in elternzeit gehen darf mich der AG dann kündigen und ist es möglich nach der elternzeit wieder normal zu arbeiten????
Mirko86 meint
1. Oktober 2021 at 15:02
Moin…. ich hab mal eine Frage ich bin angestellter, meine Partnerin auch sie ist derzeit in elternzeit die schon zu ende ist nun hat sie kein einkommen mehr ausser Kindergeld und mein gehalt aber dies nicht ausreicht um alle rechnungen zu bezahlen wollte ich fragen ob es andere möglichkeiten gibt geld zu beantragen da das Elterngelt nun weg ist und der Arbeitgeber sie noch nicht beschäftigen möchte oder kann. Lg
Samer F. meint
26. Juli 2021 at 8:23
Guten Tag,
meine Tochter ist am 25.02.2021 geboren. Ich bin Vollzeit-Angestellter und meine Frau ist Studentin und kriegt kein BAföG. Meine Frau hat ElterngeldPlus für 24 Monate ab der Geburt unser Tochter beantragt.
Ich habe 3 kleine Fragen und zwar: Bis wann habe ich Recht auf Elternzeit? Wie viel kriege ich ausgezahlt, wenn ich in Elternzeit bin? Stimmt das, dass ich nur Anspruch auf Elternzeit in den ersten 24 Lebensmonate meiner Tochter habe, weil in denen wir Elterngeld kriegen?
Vielen Dank im Voraus!
Samer F.
Lena meint
21. Juli 2021 at 14:26
Guten Tag,
ich habe eine Frage, jedoch zum Mutterschutz. Ich bin ab dem 07.08. im Mutterschutz, habe davor aber vom 15.07 bis zum 06.08 bzw. bin in der Zeit noch arbeiten. Wird dieser Teil des Lohns normal am Ende August noch ausgezahlt oder schon mit dem Mutterschaftsgeld berechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Julia meint
6. August 2020 at 10:41
Guten Morgen, würden Sie mir erklären was die Anzahl der Mitarbeiter mit dem Anspruch auf elterngeld plus zu tun hat. Wir sind ein kleines Unternehmen mit 7 Beschäftigten und da ist mein Chef auf jede Hilfe angewiesen und sehr froh das ich bereit bin einige Stunden in meiner elternzeit zu arbeiten. Kann ich kein elterngeld plus beantragen? (Ich stehe kurz vor dem Mutterschutz). Danke für die Antwort im voraus.
Michael S. meint
23. Juni 2020 at 16:47
Guten Tag,
ich bin angestellt und möchte über 1 Jahr Elternezeit mit 50% arbeiten, also 20 Wochenstunden.
Nun ist es so dass ich im Vertrieb arbeite, und fast die Hälfte meines Einkommens aus Provisionen besteht. Wenn ich nun während der Elternzeit Provisionen erhalte, werden mir diese vom Elterngeld abgezogen?
Vielen Dank im Voraus!
Michael S.
Christopher meint
8. Mai 2020 at 13:23
Hallo,
unser Sohn ist am 20.04. geboren. Ich als Vater habe den ersten und letzten Monat Elternzeit beantragt.
Mein Arbeitgeber hat im April für 19 Tage Gehalt gezahlt – allerdings mit dem „normalen“ Zahllauf Ende des Monats überwiesen.
Das Amt sieht diese Zahlung nun als Einkommen während der Elternzeit und rechnet mir das natürlich reduzierte Gehalt auf mein Elterngeld an. Obwohl ich während des Bezugzeitraumes nicht arbeite.
Ist dies rechtens ?
Danke und Gruß,
Christopher
Christian meint
5. März 2020 at 8:57
Hallo.
Meine Frau bezieht Elterngeld Plus, unsere Tochter ist am 7.5.19 geboren.
Nun möchte ich auch 2 Monate Elternzeit nehmen (meine Frau geht dann auch noch nicht arbeiten).
Beantragen würde ich den 13. und 14. Monat, da dies dann ja die letzten beiden möglichen sind ohne 30 Stunden in der Woche arbeiten zu müssen. Das wäre dann vom 7.5.20 – 6.7.20.
Nun zu der Frage: Geht es das ich beim Arbeitgeber vom 25.5. – 24.7. Elternzeit einreiche und nicht zur Arbeit komme, obwohl die Elternzeit beim Staat anders geplant ist.
Kommt es nur darauf an, dass der Arbeitgeber in der Zeit wo der Staat zahlt kein Gehalt zahlen darf? Oder darf man dann auch nicht arbeiten gehen und das Geld dafür dann halt zu einem anderen Zeitpunkt bekommen? Ich möchte Anfang Mai noch keine Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen…
Tobias meint
30. Oktober 2019 at 19:28
Wie ist die Situation eigentlich für Männer die nur Ihre lächerlichen kurzen 1 bis 2 Monate Elternzeit nehmen?
Bekommen wir für diesen kurzen Zeitraum auch nur 65% unsers Gehaltes oder bekommen wir unser normales Basiseinkommen?
Ich arbeite im TVÖD und habe nur 876€ ausgezahlt bekommen. Obwohl ich nur 1 Monat Elternezit genommen habe, dass kann doch nicht richtig sein oder?
Wir Männer bleiben nur einen Monat weg und kriegen nicht mal das Basisgehalt, bitte sagt mir das es ein Fehler von meiner Gemeinde gewesen ist???
Hoffe auf schnelle Rückmeldung. Danke und liebe Grüße
Annika meint
28. September 2019 at 21:55
Guten Tag ich habe mal ne frage und zwar bekomme ich vom 22.02.2019 bis 29.2.2020 Elterngeld da ich bis zum 29.2.2020 in Elternzeit bin am 1.3 arbeite ich wieder aber ich bekomme ja erst Ende März mein Gehalt kann ich irgendwie Elterngeldplus beantragen da ich nur 20 Stunden in der Woche arbeite ?
René meint
17. September 2019 at 11:02
Guten Tag,
ich habe jetzt zwei Monate Elterngeld bezogen und war vom 15.07. – 15.09. in Elternzeit.
Mein Arbeitgeber hat mir im Juli auch Lohn gezahlt, was ja vollkommen richtig ist, da ich ja erst ab dem 15.07. in Elternzeit war. Also war ich einen halben Monat arbeiten. Dann müsste mir der ARbeitgeber doch auch 50% von meinem eigentlichen Lohn zahlen, oder sehe ich das falsch? Er hat mir nämlich erheblich weniger als 50% gezahlt. Auf Nachfrage in unserer Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass man das jetzt nicht so genau weiß und sich informiert. Ich gehe davon aus, dass mir auch im September dann weniger gezahlt wird. Wie ist die Regelung, wenn man einen halben Monat arbeiten geht?
Danke!
Elke H. meint
17. Juli 2019 at 15:05
Hallo,
mein Mann geht im September für einen Monat in Elternzeit.
Bisher hat er von Seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung) erhalten.
Was geschieht mit diesem Zuschuss? Bekommt er diesen auch im September wo er in Elternzeit ist?
Krsitin meint
28. Mai 2019 at 22:13
Hallo meine Tochter wurde am 21.03.geboren nun bekomme ich Elterngeld allerdings habe ich heute festgestellt das mein Arbeitgeber mir auch Lohn überwiesen hat. Ich wollte mal fragen ob das so richtig ist. Es war nicht der volle Lohn.
Lg krsitin
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2019 at 12:47
Hallo Krsitin,
üblicherweise ist der Arbeitgeber während der Zeit von der Lohnzahlungspflicht entbunden. Wenden Sie sich hier am besten direkt an Ihren Arbeitgeber und fragen nach, was es mit der Zahlung auf sich hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Max P. meint
16. April 2019 at 10:59
Hallo,
ich werde ab den 21.4.2019 den 1. Monat und ab den 21.7.2019 den 2. Monat meiner Elternzeit antreten. Meine Tochter wurde am 21.6.2018 geboren. Ich habe letzte Woche meinen Bescheid erhalten mit den entsprechenden Bezügen.
Ich hätte zu den Berechnungszeitrum eine Frage.
Ich lese überall, dass der Berechnungszeitraum die letzten 12 Monat ist. In meinem Bescheid wurde allerdings das komplette Jahr 2017 angesetzt und nicht die 12 Monate vor der Geburt, wodurch ich ca. 230 € weniger bekomme, da ich im Januar und Februar 2017 aufgrund meine damaligen Selbstständigkeit keine positiven Einkünfte hatte.
Könne Sie mir Bitte anhand vom Geburtstermin meiner Tochter am 21.6.2018 mitteilen, wann der richtige Berechnungszeitrum ist?
LG Max
arbeitsrechte.de meint
26. April 2019 at 12:21
Hallo Max P.,
bitte wenden Sie sich an die Familienkasse, um zu erfahren, welcher Berechnungszeitraum bei Ihnen herangezogen wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nasrin M. meint
3. Februar 2019 at 7:36
Hallo,
Mein Et ist der 27.07. Zur Zeit arbeite ich 27 std mein jetziger Netto Gehalt ist 949€ und will nach Mutterschutz nur auf 10 std arbeiten. Bekomme ich trotzdem Elterngeldplus für 14 Monate oder für 12 Monate.
Lg niso