Arbeitnehmer, die gerade in den ersten Lebensjahren ihres Kindes nichts verpassen möchten, haben in Deutschland die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. In diesem Zeitraum werden sie von der Arbeit freigestellt, um sich voll und ganz der Kinderbetreuung zu widmen, und können im Anschluss an die Elternzeit unbesorgt in ihren vorherigen oder einen gleichwertigen Job zurückkehren.
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Während der Elternzeit hält das Arbeitsverhältnis also sozusagen Winterschlaf. Es ist unter gewissen Umständen ebenfalls möglich, während der Elternzeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle zu wechseln, um mitzubekommen, wie der neue Erdenbürger aufwächst. Doch wie verhält es sich in der Elternzeit mit dem Gehalt?
Kurz & knapp: Gehalt in der Elternzeit
Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Es wird normalerweise zwölf Monate lang gezahlt.
In der Regel beträgt das Elterngeld 67 Prozent vom Gehalt. Maßgeblich bei der Bemessung ist das Gehalt der letzten zwölf Monate.
Wer in Teilzeit weiterarbeitet, erhält dafür eine Bezahlung in der Elternzeit. 30 Arbeitsstunden in der Woche dürfen Eltern jedoch nicht überschreiten, sonst erlischt der Anspruch auf Elterngeld.
Muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auch in der Elternzeit einen Lohn zahlen, obwohl dieser seiner Tätigkeit nicht nachkommt? Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit überhaupt arbeiten? Diese Fragen klärt der folgende Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit
Wer zahlt während der Elternzeit?
Nicht nur frischgebackene Mamis können direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen – auch Vätern steht diese Möglichkeit offen. In der Regel ist diese Zeit auf eine Dauer von drei Jahren begrenzt.
Während dieser Zeitspanne genießen Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz und dürfen dementsprechend nicht entlassen werden. Arbeitgeber sind jedoch nicht dazu verpflichtet, in der Elternzeit das Gehalt weiterhin zu zahlen.
Schließlich erbringt der Beschäftigte auch nicht die damit verbundene Leistung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass gar kein Geld in der Elternzeit fließt: Ganze zwölf Monate lang erhalten Eltern zumindest einen Teil von ihrem eigentlichen Gehalt in Form von sogenanntem Elterngeld.
Sollte ein Teil der Eltern erst später Elternzeit nehmen und zunächst weiterarbeiten, kann das Elterngeld auch 14 Monate lang gezahlt werden. Es ist außerdem möglich, monatlich nur die Hälfte vom Geld während der Elternzeit zu beanspruchen, wodurch sich der Zahlungszeitraum auf 24 Monate ausweitet.
Die Höhe des Elterngeldes ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben. Demzufolge werden in der Elternzeit vom eigentlichen Gehalt 67 Prozent vom Staat getragen. Maßgeblich ist dabei das Einkommen der letzten zwölf Monate. Mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro sind normalerweise möglich.
Wer mehr als 1.200 Euro monatlich verdient, bekommt 65 Prozent des jeweiligen Nettobetrags als Elterngeld ausgezahlt; bei einem gemeinsamen Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr wird nicht nur während der Elternzeit kein Gehalt, sondern auch kein Elterngeld gezahlt. Das Gleiche gilt für das Geld für Alleinerziehende, deren jährliches Einkommen einen Wert von 250.000 Euro übersteigt.
Teilzeit während der Elternzeit arbeiten: Beeinflusst dies das Elterngeld?
Wie bereits erwähnt, ist es auch möglich, in eine Teilzeitstelle zu wechseln und so weiterhin während der Elternzeit Gehalt vom Arbeitgeber zu bekommen.
Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Im Betrieb müssen mehr als 15 Beschäftigte arbeiten (ohne Auszubildende)
- Der jeweilige Arbeitnehmer muss länger als ein halbes Jahr im Betrieb tätig gewesen sein
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit:
- Marburger, Horst(Autor)
- Simoens, Anne Nina(Autor)
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Volk meint
31. Januar 2019 at 14:29
Hallo ich möchte mir 3 Jahre elternzeit nehmen mein Mann würde gerne 1 Jahr nehmen habe Elterngeld basis beantragt meine Frage ist wird meinem mann auch das 1 Jahr elternzeit bezahlt oder fällt es ganz weg.
Charly meint
26. Januar 2019 at 11:26
Hallo,
ich wollte mich eigentlich neben meiner Hauptarbeit (40 Stunden-Vertrag, Jahresverdienst um die 22.000€) nebenbei mit einem Kleinunternehmen selbstständig machen. Mit meinem Arbeitgeber ist dies bereits abgesprochen.
Nun bin ich schwanger, was geplant war und wir sind glücklich darüber, aber ich stelle mir nun die Frage ob es sinnvoll ist die Selbstständigkeit nebenbei anzumelden oder damit noch bis nach der Elterzeit zu warten. In welcher Form würde sich die Selbstständigkeit auf das Elterngeld auswirken?
Oder spielt der Zusatzverdienst auf selbstständiger Basis als Kleinunternehmerin keine Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes? Die selbstständige Tätigkeit könnte ich auch während Mutterschutz und Elternzeit ausführen, sofern ich gesund bin.
Können sie mir das beantworten?
Liebe Grüße Charly
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 9:27
Hallo Charly,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen jedoch an einen Rechtsanwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konstantin meint
2. Januar 2019 at 14:00
Hallo,
ich hätte da auch eine frage =)
Ich werde bald Vater und möchte nach der Geburt 4 Wochen zur Unterstützung zuhause bleiben. Mein AG hat mir dementsprechend auch schon eine Bescheinigung ausgestellt. Erhalte ich dann für den Zeitraum weiter Gehalt, oder werden mir die 4 Wochen vom Staat bezahlt?
Danke und Gruß
Jessi meint
7. Dezember 2018 at 10:59
Hallo ich hätte auch eine Frage und zwar würde ich 2 Jahre Elternzeit beantragen und das Elterngeld mir in 12 Monaten auszahlen lassen. Nach 1 Jahr würde ich gerne wieder 450 € dazu verdienen. Werden die 450 € mir dann irgendwie noch angerechnet obwohl ich im 2. Jahr kein Elterngeld mehr beziehe?
Vielen Dank!
Malena M. meint
15. November 2018 at 14:39
Hallo,
Ich bin seit dem 21.10.18 im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir den letzten Lohn am 25.10.18 überwiesen. Kann das zu einem Problem führen? Dass mir das vom Mutterschaftsgeld abgezogen wird weil der Zahlungseingang bereits im Bezugsraum lag? (Ich habe von der Elterngeldstelle gehört, dass Lohneingänge beim Elterngeld 1 zu 1 abgezogen wird…egal, wann die Arbeit wirklich stattgefunden hat).
Abgesehen davon hat mir mein AG fälschlicherweise den ganzen Oktoberlohn überwiesen. Reicht es, wenn ich ihm den Mutterschutz-Zeitraumanteil 21.-31.10. zurück überweise?
Besten Dank!
Angie L. meint
11. November 2018 at 8:52
Hallo,
unser Kind wird im Februar 2019 auf die Welt kommen und ich plane ab Oktober 2019 wieder in Vollzeit zu arbeiten. Kann ich Elterngeld auch für weniger als 12 Monate beziehen?
Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 9:06
Hallo Angie,
in der Regel ist es möglich, das Elterngeld auch für einen kürzeren Zeitraum zu beziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MARIA Sch. meint
30. Oktober 2018 at 20:31
Guten Tag, ich möchte 36 Monate Elternzeit beantragen, jedoch nach 16 Monaten wieder Teilzeit manchmal 30 Stunden arbeiten gehen. Da auf meiner alten Stelle keine Teilzeit gewünscht ist, wurde diese bereits neu besetzt.
Welches Gehalt liegt nun meiner Teilzeit in Elternzeit zu Grunde? Und welche Grundlage gilt nach den 36 Monaten?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 10:03
Hallo Maria,
wenn die Teilzeit ein neues Arbeitsverhältnis darstellt, kann das Gehalt neu verhandelt werden. Bei einer Änderung wird in der Regel das Gehalt eins zu eins an die neuen Stunden angepasst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Philipine M. meint
28. September 2018 at 11:22
Hallo ich war vom 07.09.2018 in Elternzeit für 1 Jahr. Am 10.09.2018 hab ich wieder angefangen. Nun fehlen knapp 300€ von meinem Gehalt. Liegt es an der 1 Woche Elternzeit in diesem Monat ?
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 15:37
Hallo Philipine,
aus welchem Grund die 300€ bei Ihrem Gehalt fehlen, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Natalia D. meint
28. September 2018 at 8:26
Guten Tag, ich beziehe seit Anfang März 2018 Krankengeld i.H.v. 1900 € (ich bin aber noch im angestellten Verhältnis). Zuvor habe ich 3000€ brutto (ca.2000€ netto) verdient. Meine Gynäkologin schreibt mich seit der Entlassung (27.9.18) aus der Tagesklinik weiterhin krank (während der ganzen Schwangerschaft; ich bin jetzt in der dritten SSW). Meine Frage ist, ob der Staat jetzt das Gehalt (obwohl ich es nicht in den vorherigen 12 Monaten erhalten habe) für den Elternteil zur Grunde für die Berechnung legt oder das Krankengeld oder werde ich als erwerbslos eingestuft. Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße! Natalia
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 15:28
Hallo Natalia,
bitte erkundigen sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle, wie die Berechnung Ihres Elterngeldes abläuft.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
sevenoakz meint
27. September 2018 at 10:41
hallo,
wann genau wird denn das geld für die elternzeit ausgezahlt?
ich bin seit dem 01. sept. einen monat in elternzeit (bis 30. sept.) und gehe dann ab 01. okt. wieder normal arbeiten.
mein arbeitgeber hat immer pünktlich zum monats-letzten werktag gehalt überwiesen.
vielen dank vorab!
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2018 at 14:03
Hallo sevenoakz,
Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt in der Regel nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Dieses muss schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Sofern Sie dies getan haben, erkundigen Sie sich bitte bei der Elterngeldstelle nach der Zahlung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Celine meint
25. September 2018 at 15:49
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu meinem Bemessungszeitraum, dieser geht von Dezember 2017 bis November 2018.
Ich habe von Dezember bis März Meister oder auch Aufstiegsbafög genannt erhalten. Danach habe ich bis 01.08.2018 Arbeitslosengeld bezogen. August bis November werde ich Vollzeit arbeiten. Klar ist, dass die 4 Monate Arbeitslosigkeit mit 0 € Einkommen einfließen, jedoch ist meine Frage nun, ob auch die Monate Dezember – März in denen ich Aufstiegsbafög erhalten habe mit 0 € in die Bemessung einfließen?
Mfg Celine
KS meint
12. September 2018 at 11:49
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Elterngelds bzw. Elternzeit. Ich selbst habe gleich nach der Geburt unserer Tochter, geb. 27.12.16, Elternzeit beantragt und 1 Jahr Elterngeld bezogen.
Nun möchte mein Mann (tätig in einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit) noch in Elternzeit gehen (geplant ist 1 Monat im Dezember 2018 und ein Monat im April 2019).
Daher stellt sich uns die Frage – hat mein Mann während der geplanten Elternzeit Anspruch auf Elterngeld?
Über eine Rückmeldungen freuen wir uns.
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 11:54
Hallo KS,
ob er Anspruch auf die zwei Monate Elterngeld noch besteht kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nina meint
6. September 2018 at 10:34
Guten Tag,
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet während einer Elternteilzeit ebenfalls eine gleichwertige Stelle bereitzustellen und vor allem auch das gleiche Gehalt zu zahlen?
k* meint
24. August 2018 at 16:03
hallo zusammen,
ich selbst (mutter) habe direkt an den anschluss vom mutterschutz 1,5 jahre elternzeit genommen und arbeite seit juni 2018 wieder in teilzeit.
unsere tochter wird ende dezemeber 2018 2 jahre alt.
mein mann (vollzeitbeschäftigt) möchte nun auch noch elterzeit nehmen. einen monat im dezember 2018 und dann noch einen monat im april 2019.
wie verhält es sich beim ihm mit weiterzahlung des gehalts und krankenversicherung? wer ist dafür zuständig?
herzlichen dank,
k*
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 8:27
Hallo k*,
für das Elterngeld ist in der Regel die Elterngeldstelle des Jugendamtes verantwortlich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marvin meint
24. August 2018 at 14:04
Liebes Team von arbeitsrechte.de,
Unser Sohn wurde am 20.06.2018 geboren. Meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit; ich möchte die folgenden zwei Monate Elternzeit nehmen:
1.) 1.12. bis 31.12.2018 (d.h. nicht ab dem 20. eines Monats, welches der Geburtstag unseres Sohnes ist, d.h. ich würde für einen Zeitraum Elternzeit beantragen, für den ich nur teilweise einen Elterngeldanspruch, da der ElternGELDanspruch immer nur vom 20. eines Monats bis zum 19. des Folgemonats gilt).
2.) 20.03. bis 19.04.2019
Für 1.) würde das meines Wissens bedeuten: ElternZEIT für den gesamten Dezember, aber ElternGELDanspruch nur vom 20. bis 31.12.. Meine Frage lautet: Zahlt der Arbeitgeber für den Zeitraum 1. bis 19.12. Gehalt (da ich in diesem Zeitraum zwar ElternZEIT nehme, aber kein ElternGELD erhalte)?
Viele Grüße,
Marvin
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 10:17
Hallo Marvin,
wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Arbeitgeber oder im Streitfall ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maja meint
24. Juli 2018 at 23:23
Angenommen ich möchte 36 Monate Elternzeit nehmen, alleinerziehend, bekomme ich ja maximal 14 Monate Elterngeld gezahlt voll bzw. bei halbieren 24 Monate.
Wer würde die restlichen 12 Monate zahlen?
Lg
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 7:50
Hallo Maja,
nach 14 Monaten wird auch bei einem alleinerziehenden Elternteil kein Elterngeld mehr gezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Henry meint
24. Juli 2018 at 5:01
Guten Morgen,
Meine Frau hat über 6 Jahrelang in Großbritannien gearbeitet. Letztes Jahr ist sie dann nach Deutschland wegen Familiennachuzs umgezogen. Danach von Juli bis Dezember 2017 für Ihre Integration Deutschkurs besucht, sodass sie gleich danach ein sehr guten Job bei Ernst&Young (SAP HANA Beraterin Finance) seit März 2018 angefangen hat.
Gestern hat sie mit mittgeteilt sie ist ein Monat Schwanger.
Ihre Probezeit lauft noch bis Ende August 2018 und hat ein unbefristete Arbeitsvertrag.
Nun die Frage kann sie Elterngeld in diesem Kontext erhalten also falls das Kind im März 2019 zur Welt kommen würde ?
Danke
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 16:27
Hallo Henry,
soweit wir dies Ihren Informationen entnehmen können, spricht nichts dagegen, dass Ihre Frau Elterngeld bekommen sollte.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Alex meint
23. Juli 2018 at 6:57
Guten Tag,
Ich hätte da auch eine Frage,
Ich werde bald Mutter.
Der Vater des Kindes ist Arbeitslos und auch nicht mehr mit mir zusammen,
Mein Bruttoeinkommen entspricht einer E.g. 8 (ca. 3000€ brutto).
Ich habe allerdings nur 7 Monate vor der Entbindung angefangen zu arbeiten da ich davor ein gabjahr hatte.
Meine Miete und Verwaltungskosten sind verhältnismäßig hoch und ich mache mir sorgen wie hoch mein Elterngeld sein wird.
Kann mir da jemand helfen ?
arbeitsrechte.de meint
8. August 2018 at 17:09
Hallo Alex,
wir empfehlen Ihnen, sich an die Elterngeldstelle des zuständigen Jugendamts zu wenden. Diese kann Ihnen sagen, wie hoch Ihr Elterngeld ausfällt, und Sie beraten.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Stefanie P. meint
22. Juli 2018 at 21:36
Hallo, ich bin seit Januar für 1 Jahr zu Hause in Elternzeit ( u kriege 1070 Euro Elterneld, das sind 60% von meinem Nettolohn ) und würde im Januar 2019 wieder in die Arbeit gehen. Allerdings würde ich gerne schon jetzt im September wieder beginnen und mir zum Elterngeld etwas dazu zu verdienen. 450 Euro monatlich. Ist das im 1. Jahr erlaubt oder nur im 2. Elternzeitjahr ( beim sogenannten Elterngeld + )
arbeitsrechte.de meint
8. August 2018 at 16:58
Hallo Stefanie,
auch im 1. Jahr der Elternzeit kann ein Minijob ausgeübt werden. Dies ist der Elterngeldstelle mitzuteilen, da das Arbeitsentgelt aus dem Minijob auf das Elterngeld angerechnet wird.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Martina meint
11. Juli 2018 at 10:09
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich habe nach dem Mutterschutz wieder Teilzeit angefangen zu arbeiten mit 15h/Woche und bekomme Elterngeld Plus. Ich bin privat versichert, da ich die Einkommensgrenze für die freiwillig gesetzliche Versicherung überschritten hatte, als ich noch Vollzeit gearbeitet habe. Bisher hat mein Arbeitgeber, die Hälfte der privaten Krankenversicherung bezahlt auch in meiner Teilzeitbeschäftigung, seit diesem Monat zahlt er plötzlich 100 Euro weniger, ist das in Ordnung, muss er während meiner Elternzeit (ich habe 2 Jahre beantragt) nicht die Hälfte der Krankenverischerung bezahlen?
Grüsse Martina
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 8:58
Hallo Martina,
wer privat versichert ist, muss in der Regel alle Beiträge selbst zahlen – auch den Arbeitgeberanteil. Zu Ihrem Fall empfehlen wir, gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabrina meint
30. Juni 2018 at 12:25
Guten Tag,
Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich heute Bescheid bekommen,das ich ins Krankengeld gefallen bin.Aufgrund von einer GMH Verkürzung,vorzeitigen Wehen konnte ich nicht mehr arbeiten gehen. Mein Arzt wollte mir kein BV aussprechen. Was für Folgen hat das für mich in Hinsicht des Elterngeldes.
LG
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 9:11
Hallo Sabrina,
welche Folgen sich ergeben, kann Ihnen bei der Elterngeldstelle mitgeteilt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Annerose S. meint
24. Juni 2018 at 14:06
Meine Schwiegertochter hat 1 Jahr Elternzeit bis Ende Juli 2018. Das Kind ist 1 Jahr alt und sie will ab 1.8. das Kind in der Kita unterbringen. Sie hat noch einen Arbeitsvertrag mit ihrem jetzigen Arbeitgeber, aber sie möchte sich in der Zeit eine neue Arbeitsstelle suchen bzw ein Praktikum machen, welches aber nicht bezahlt wird. Da die Kita nur Ganztagsplätze zur Verfügung stellt, benötigt sie eigentlich einen Kitagutschein für 7-9 Stunden, den sie aber nur erhält, laut ihrer Kitakostenstelle, wenn sie einen Praktikums-VERTRAG, nicht nur eine Bescheinigung, vorlegt und wenn der bisherige Arbeitgeber damit einverstanden ist, obwohl sie lediglich max. 30 Stunden Teilzeit-Praktikum machen will. Hat die Kitaplatzvergabestelle das Recht, darauf zu bestehen, dass sie ein Praktikums-VERTRAG vorlegt und dass der jetzige Arbeitgeber damit einverstanden sein muss?
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:04
Hallo Annerose,
über die Rechte der Kitakostenstelle können wir keine Auskunft geben. Arbeitgeber haben aber in der Regel ein Einspruchsrecht, wenn es darum geht eine weitere Beschäftigung aufzunehmen. Deswegen muss etwa ein Praktikum vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chantal meint
23. Juni 2018 at 17:46
Schönen guten Tag, mir wurde heute der Bescheid geschickt das ich 244,63 € elterngeld plus bekomme ( ich mache 2 jahre Elternzeit). Ich bin Azubi habe also geringes Einkommen, mein gehalt ist aber nicht mit in den 244,63 € drin oder? Das ist doch nur mein Elterngeld? Habe sonst ein netto Einkommen von 606€ sprich knapp 407€ die 67% da kommen 244,63 € ja nicht hin. Nur da steht nichts von anderen Überweisungen nur das Elterngeld plus , habe etwas Angst das ich nun nicht mehr bekomme also dass das mit Gehalt so ist . Muss man gehalt extra beantragen??
arbeitsrechte.de meint
28. Juni 2018 at 13:37
Hallo Chantal,
während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Es wird normalerweise zwölf Monate lang gezahlt. Während dieser Zeitspanne genießen Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz und dürfen dementsprechend nicht entlassen werden. Arbeitgeber sind jedoch nicht dazu verpflichtet, in der Elternzeit das Gehalt weiterhin zu zahlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
20. Juni 2018 at 20:23
Guten Abend,
Ich habe eine etwas kompliziertere frage. Ich bin nun seit 12.05. Bis 11.07. In Elternzeit. D.h. dass mein AG mir natürlich auch anteilig den Monat Mai bis zum 11.05. Auszahlt. Ist auch passiert, nur das Problem ist, er hat den vollen Mai gezahlt. Ich denke dass da ein Fehler in der Buchhaltung passiert sein muss. Elterngeld beziehe ich ja auch, nur nun habe ich durch das Viel zuviel gezahlte meines AG denke ich ein Problem oder?
Muss ich nun die Elterngeldstelle davon in Kenntnis setzen oder aber reicht es auch aus mit meinem AG zu reden?
Ich Bitte sie hölflichst ich um eine Antwort und bedanke mich vorab bei ihnen.
Viele grüße Jürgen
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:10
Hallo Jürgen,
ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber sollte ausreichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
22. Mai 2020 at 11:58
Hallo,
Eine kleine Frage.
Mein Elterngeld wird für den letzten Monat Mitte Juni bezahlt und meine Tochter wird erst am 17.7. Ein Jahr alt.
Wenn ich im Juli nach der Elternzeit arbeiten gehe, fehlt mir ein kompletter Monat Geld.Mein Gehalt wird immer Rückwirkend gezahlt.
Wie kann ich den Monat finaziell überbrücken?
Wer zahlt meine anteilige Miete bzw. Essen usw.?
Mandy meint
26. Juni 2020 at 17:15
Hallo,
Ich hätte mich jetzt über eine Antwort gefreut denn ich habe das selbe Problem und weis nicht wie man Miete dann zahlen soll
Martina M. meint
24. Mai 2018 at 17:07
Guten Tag,
gelten die Elterngeldangaben auch für Beamtete?
Ich finde immer nur Elternzeit „ohne“ Bezüge in den Formulierungen der Thüringer Urlaubsverordnung für Beamten (§17 Anspruch auf Elternzeit).
Vielen Dank
M.M.
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 10:28
Hallo Martina M.,
das „Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus“ trat am 1.1.2015 in Kraft. Danach steht Elterngeld Plus auch Beamten des Bundes und der Länder zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de