Eine Schwangerschaft ist für viele Paare die Erfüllung eines Lebenstraums. Sie können ihre Liebe mit einem kleinen Lebewesen krönen und eine kleine Familie werden. Besonders im ersten Jahr wollen sich die Eltern daher viel Zeit für ihren Nachwuchs nehmen. Für diesen Zweck existiert in Deutschland die sogenannte Elternzeit.
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Eltern haben das Recht, insgesamt drei Jahre lang unentgeltlich in Elternzeit zu gehen und das Arbeitsverhältnis währenddessen ruhen zu lassen. Meistens nehmen die Mütter sich nach der Geburt und dem Mutterschutz eine mindestens einjährige Auszeit, um sich ums Baby zu kümmern. Heutzutage wollen aber immer mehr Erziehungsberechtigte die Elternzeit gleichzeitig nehmen.
Kurz & knapp: Elternzeit gleichzeitig nehmen
Eine gemeinsame Elternzeit kann von Mutter und Vater während der ersten acht Jahre des Kindes genommen werden.
Auch wenn die Elternzeit gleichzeitig vom Paar genommen wird, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim jeweiligen Arbeitgeber angemeldet werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bleibt ein Partner während des ersten Lebensjahres des Kindes mindestens zwei Monate gemeinsam mit dem anderen Partner daheim, kann der Elterngeldbezug auf insgesamt 14 Monate erhöht werden.
Ist es möglich, dass während der Elternzeit beide Eltern gleichzeitig nicht arbeiten gehen? Können beide Elternteile in der Elternzeit in Teilzeit gehen? Welche Möglichkeiten bietet die gemeinsame Elternzeit für Mutter und Vater? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?
Wenn die Elternzeit von Vater und Mutter gleichzeitig genommen werden soll, stellt dies rein rechtlich kein Problem dar. Grundsätzlich müssen beide Eltern die Elternzeit beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dessen Beginn schriftlich anmelden.
Die Elternzeit gleichzeitig zu nehmen macht vor allem Sinn, wenn sich sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen um das Kind kümmern wollen. Zudem können Sie während dieser Zeit als kleine Familie zusammenwachsen und die gemeinsamen Monate genießen.
Während der Elternzeit können Arbeitnehmer bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Wird also eine Elternzeit für beide Elternteile angestrebt, können sowohl die Mutter als auch der Vater 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass die Elternzeit dadurch endet. Das bietet sich vor allem an, wenn kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht.
Auch wenn das Geld ansonsten nicht für den Lebensunterhalt ausreicht oder wenn Sie den Anschluss zur Arbeit nicht vollständig verlieren möchten, kann während der Elternzeit, die gleichzeitig von beiden Partnern genommen wird, in Teilzeit gearbeitet werden.
Elternzeit gemeinsam nehmen: Möglichkeiten und Risiken
Mehr und mehr Väter streben eine gemeinsame Elternzeit für beide Partner an. Viele Väter bleiben dabei mindestens zwei Monate bei ihrem Sprössling. Das macht vor allem Sinn, weil dann ein Anspruch auf 14 statt 12 Monate Elterngeld besteht. Wird die Elternzeit gleichzeitig von den Partnern genommen, bietet dies also einen finanziellen Vorteil.
Die Eltern können sich während dieser Zeit ausschließlich um die Erziehung des Kindes kümmern und müssen sich finanziell keine Sorgen machen, da sie eine Unterstützung vom Staat erhalten.
Sollte das Geld trotzdem nicht ausreichen, kann die Elternzeit zwar parallel genommen werden, allerdings können auch einer oder beide Elternteile eine Teilzeitbeschäftigung ausüben.
So nehmen sich während der Elternzeit Mann und Frau gleichzeitig mehr Zeit für das gemeinsame Kind und können sich neben dem Beruf noch genügend um den Nachwuchs kümmern. Wichtig ist allerdings in jedem Fall, dass sich die Eltern gegenseitig absprechen und den Arbeitgeber früh genug informieren.
Eve meint
27. Januar 2022 at 12:10
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich möchten beide ein Jahr gleichzeitg in Elternzeit gehen. Wie ist das mit der Krankenversicherung und den Rentenansprüchen? Stehen die beiden zu?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße
Eve
Mirko meint
19. März 2021 at 10:53
Hallo, ich habe eine Schwere Frage, ich der Vater habe 12 Monaten Elternzeit beantragt und meine Frau bekommt jetzt von sein Job in Ausland(Italien)1 Monat und 8 Tage elternzeit (3. Mai bis 11. juni). Würde es ohne Probleme gehen oder muss ich mein elternzeit für diese periode stoppen?
Danke für die Hilfe
Orman meint
11. Oktober 2020 at 15:50
Guten Tag,
ich gehe vorraussichtlich 8. April auf 2 Jahre in Elternzeit.
Deshalb möchte ich den Elterngeld auf 2 Jahre verteilen lassen : statt 67%÷2 = 33,5%
Mein Mann möchte ebenso 2 Monate mit in Elternzeit gehen.
Ist dies möglich, dass wir gleichzeitig in Elternzeit gehen?
Kann er sich die Zeit selber aussuchen, wann er die 2 Monate nimmt ?
Bekommen wir beide in dieser Zeit Elterngeld oder nur 1 Person?
Falls mein Mann auch in den 2 Monaten Elterngeld kriegt, wie viel % würde er dann kriegen ?
Ich danke Ihnen über eine Antwort
Mustafa meint
15. August 2019 at 16:26
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine frage wäre… meine Frau hat am 06.08.19 entbunden. Sie wird jedoch am 02.10.19 wieder arbeiten.
Ich möchte 4 Monate Elternzeit nehmen.
Wie muss ich vorgehen? Auf was muss ich beachten?
Vielen Dank im Voraus
Mkchael meint
13. Januar 2019 at 21:56
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Frau will zusammen mit mir in Elternzeit gehen,wie lange kann ich gleichzeitig in Elternzeit gehen?
MfG
Angie meint
10. Januar 2019 at 16:44
Hallo! Ich nehme die gesamten 3 Jahre Elternzeit. Kann meinMann trotzdem zusätzlich Elternzeit nehmen und parallel 30 Stunden arbeiten? Auch wenn unser Sohn schon fast 2 ist? Dass es keine Zuschüsse mehr vom Staat gibt ist mir klar… vielen lieben Dank!
Katharina meint
16. Januar 2020 at 17:04
Hallo,
genau das würde mich auch interessieren. Würde mich über eine Antwort freuen!
Nadine meint
6. Dezember 2018 at 14:02
Guten Tag,
ich gehe im Juli 1 jahr in Elternzeit.
Mein Freund möchte ebenso ab Juli 1 oder 2 Monate mit in Elternzeit gehen.
Bekommt beide in dieser Zeit Elterngeld oder nur 1 Person?
Ich danke Ihnen über eine Antwort
Stefanie meint
25. Oktober 2018 at 23:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich nehme 12 Monate Elternzeit. Dennoch werde ich operiert nächstes Jahr und bin auf meinen Mann 4 Wochen angewiesen. Deshalb dachten wir das er 1 Monat Elternzeit nimmt würde das gehen?
G. Maja meint
9. Oktober 2018 at 21:06
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich werde gleichzeitig mit meinem Mann die Elternzeit nehmen. Ich nehme es fur 1 Jahr mindestens und die Frage ist wie lange kann auch mein Mann gleichzeitig mit mir und Kind zusamnen zu Hause sein, also Elternzeit nehmen und wie viel Geld kann er dazu bekommen?
Vielen Dank
MfG
Maja G.
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 11:18
Hallo Maja,
in der Regel kann die Elternzeit für den Vater maximal 36 Monate betragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
17. Juli 2019 at 18:42
Hallo,
ich habe eine etwas komplizierte Frage,
und zwar werde ich zum 1.10 den Arbeitgeber wechseln.
Unser Kind ist Anfang Juli geboren und meine Frau nimmt 24 Monate Elternzeit.
Ich weiß jetzt leider nicht ob ich direkt bei Beginn der neuen Arbeitsstelle mit der Elternzeit beginnen kann, mein Plan war ab dem 1.10.2019 einen Monat Elternzeit zu nehmen und nächstes Jahr einen Monat.