So kräftezehrend und schwer eine Geburt auch sein kann – ist der kleine Erdenbürger erst einmal auf der Welt, scheint jeglicher Schmerz frischgebackener Mütter wie weggeblasen. Auch wenn die Geburt eines Kindes für Väter nicht im Entferntesten mit diesen Anstrengungen verbunden ist, sind auch sie spätestens beim Anblick ihres Kindes Feuer und Flamme.
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Oft möchten sich Eltern gar nicht mehr von ihrem kleinen Schatz trennen. Damit sie vor allem in seinen ersten Lebensjahren nichts verpassen, räumt der Gesetzgeber sowohl Müttern als auch Vätern die Möglichkeit ein, in Elternzeit zu gehen. In dieser Zeit werden sie unbezahlt von der Arbeit freigestellt, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. Umgangssprachlich ist bei Männern auch die Rede vom sogenannten „Vaterschaftsurlaub“.
Kurz & knapp: Dauer der Elternzeit als Vater
Bei Mutter sowie Vater liegt die Höchstdauer der Elternzeit bei 36 Monaten. Eine gesetzliche Mindestdauer existiert per se nicht.
In den ersten drei Lebensjahren des Kindes können 12 Monate Elternzeit als Vater genommen werden. Die übrigen 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden.
Besonders häufig werden 2 Monate Elternzeit als Vater genommen, da sich der Anspruch auf Elterngeld dadurch von 12 auf 14 Monate erhöht, wenn die Mutter sich ebenfalls in der Elternzeit befindet.
Nicht selten fragen sich Männer, die sich für die Elternzeit als Vater entscheiden, welche Dauer dabei maßgeblich ist. Besteht beispielsweise die Option, Elternzeit als Vater nur für 1 Monat zu nehmen? Welcher Zeitraum ist maximal möglich? Informationen rund um die Dauer der Elternzeit als Vater erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Elternzeit als Vater: Wie lange können Sie Vaterschaftsurlaub nehmen?
Grundsätzlich ist die Elternzeit als Vater auf eine Dauer von maximal 36 Monaten begrenzt und kann direkt ab der Geburt des Kindes genommen werden. Es ist zudem möglich, nur einige Monate, Wochen oder Tage Vaterschaftsurlaub zu nehmen, da an und für sich keine Mindestdauer existiert.
Wie lange sie sich eine unbezahlte Auszeit von der Arbeitswelt genehmigen, um sich der Kindererziehung zu widmen, können Sie also relativ frei entscheiden. In Bezug auf die Elternzeit als Vater wäre somit geklärt, wie lange sie maximal möglich ist. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie den jeweiligen Zeitraum am Stück nehmen müssen, denn beim Vaterschaftsurlaub kann die Dauer gesplittet werden.
In der Regel ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes bei der Elternzeit als Vater eine Dauer von 12 Monaten möglich. Die übrigen 24 Monate können zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes aufgeteilt werden. Beschließen Sie beispielsweise, Elternzeit als Mann für 2 Monate zu nehmen, können Sie diese normalerweise nutzen, bis Ihr Kind seinen achten Geburtstag feiert.
Kein Wunder also, dass einige Männer beschließen, zumindest 2 Monate lang die Elternzeit für Väter wahrzunehmen, um insgesamt von 14 Monaten Elterngeld zu profitieren. Besonders beliebt ist das Modell „12+2“, bei dem die Mutter 12 und der Vater 2 Monate in Elternzeit geht.
Elternzeit als Vater: In welchem Zeitraum muss sie beantragt werden?
Haben Sie sich bei der Elternzeit als Vater auf eine Dauer festgelegt, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Die Frist richtet sich beim Antrag auf Elternzeit nach dem Zeitraum, den ein Vater sich aussucht, um seine Auszeit zu nehmen:
- Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag auf Elternzeit als Vater spätestens sieben Wochen vorher gestellt werden.
- Handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes, muss dies spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst(Autor)
- Simoens, Anne Nina(Autor)
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Turkalj meint
18. Dezember 2020 at 8:24
Guten Tag hab eine frage was die auzhalung von elternzeit.
Ich war am 01.11.2020 bis 29.11.2020
Mein Sohn wurde geboren an
27.02.2020
Meine Frage lautet ob ich sagen wir mal jeztz antrag stellen kan das ich das ausgezahlt bekommen oder ist es zu spät ?
Valentino S. meint
27. Oktober 2020 at 10:38
Hallo,
ich habe meine 1. Elternzeit als Vater dieses Jahr vom 10.6-10.8. rechtzeitig beantragt, möchte aber nächstes Jahr nochmal 2 Monate in Elternzeit gehen. Kann mir mein Arbeitgeber dies verbieten wenn ich den Antrag rechtzeitig stelle?
Mit freundlichen Grüßen
Valentino S.