In Deutschland haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich nach der Geburt eines Kindes für eine gewisse Zeit lang unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um ihren Nachwuchs zu betreuen und zu erziehen. In dieser sogenannten Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis; es kann im Anschluss daran jedoch in der Regel ohne Probleme wieder aufgenommen werden.
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Sowohl Mütter als auch Väter können in Elternzeit gehen. Da sich Frauen 8 Wochen nach der Geburt jedoch ohnehin noch im Mutterschutz befinden, beschließen sie oft, gleich danach Elternzeit zu nehmen. Um ihre Partnerin zu unterstützen oder sie abzulösen, entscheiden sich jedoch auch immer mehr Männer für die Elternzeit.
Kurz & knapp: Elternzeit als Vater splitten
Sie können die Elternzeit als Vater zwar splitten, sie muss allerdings mindestens 2 Monate andauern, damit ein Anspruch auf Elterngeld besteht.
In den ersten 3 Lebensjahren des Kindes können Sie 12 der insgesamt 36 Monate der Elternzeit als Vater nehmen. Danach können Sie die restlichen 24 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Sprösslings aufteilen.
Je nachdem, wie Sie die Elternzeit als Vater aufteilen, können andere Fristen für die Mitteilung beim Arbeitgeber maßgeblich sein. Infos dazu finden Sie hier.
Besonders praktisch erscheint es daher wohl den meisten, dass sie die Elternzeit als Vater splitten können. Welche Varianten der Aufteilung der Elternzeit als Vater es gibt und inwiefern es den Antrag beim Arbeitgeber bzw. die damit zusammenhängenden Fristen beeinflusst, wie Sie die Elternzeit als Vater aufteilen, erklären wir im Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Elternzeit als Vater: Welche Aufteilung ist möglich?
Der Gesetzgeber begrenzt die Dauer der Elternzeit auf maximal 36 Monate. Es ist zwar möglich, die Elternzeit als Vater zu splitten, allerdings beginnt sie frühestens mit der Geburt des Kindes und muss mindestens 2 Monate betragen, wenn Sie Elterngeld beanspruchen möchten.
Dementsprechend können Sie bei der Elternzeit als Vater diese 2 Monate zwar aufteilen; bei einem geringeren Zeitraum ist es jedoch nicht möglich, Elterngeld zu erhalten. Gehen Sie lediglich einige Wochen oder Tage in Elternzeit, fällt diese Option entsprechend weg.
Möchte er seine Elternzeit aufteilen, hat ein Vater folgende Optionen:
- Die ersten 12 der insgesamt 36 Monate können in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes in Anspruch genommen werden.
- Die restlichen 24 Monate können frischgebackene Papas zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Nachwuchses aufteilen.
§ 16 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) besagt zudem Folgendes:
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.“
Elternzeit als Vater splitten: Vorsicht bei Antrag & Fristen
Wie bereits erwähnt, ist es möglich, bei der Elternzeit als Vater auch 2 Monate zu splitten. Einen solchen Antrag stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
Je nachdem, für welche der beiden oben erörterten Varianten Sie sich entscheiden, beeinflusst dies jedoch, wann Sie Ihren Chef davon in Kenntnis setzen müssen, dass und inwiefern Sie die Elternzeit als Vater splitten möchten.
Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt diese Frist 7 Wochen, zwischen dem dritten und achten Lebensjahr liegt sie bei 13 Wochen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber Ihrem Wunsch, die Elternzeit als Vater zu splitten, in den ersten 3 Lebensjahren nicht widersprechen darf. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag ist dies zudem nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst (Autor)
- Simoens, Anne Nina (Autor)
- Herwald, Alina (Autor)
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Joseph meint
30. Dezember 2021 at 21:31
Hallo,
Ich würde gerne als werdender Vater meine 2 Monate Elternzeit auf 1x 2wochen und 1x 6 Wochen aufteilen, ist das möglich?
Berti meint
9. Juni 2021 at 13:58
Hallo,
ich habe eine Frage zur Aufteilung der Vatermonate.
Kind geboren: 12.3.21
Elternzeit Mutter: bis 11.9.22
Wunsch Elternzeit Vater:
1. Monat: 12.8.-11.9.
2. Monat: 12.5.-11.6.
Geht das so, oder müssen beide Elternzeitmonate Vater innerhalb der erste 12 bzw. 14 Monate liegen?
Gruß&Danke
Karsten meint
19. April 2021 at 18:02
Guten Tag,
wäre es möglich 2 Monate Elternzeit zu beantragen und entsprechend diese Aufzuteilen wie z.B. 1 Monat und 21 Tage am Stück daheim zu verbringen und die restlichen Tage zu einen anderen Zeitpunkt in Anspruch zunehmen.
Wäre sowas möglich?
Danke.
Brinkmann meint
8. April 2021 at 15:00
Hallo folgende Sachlage,
Mein Kind ist 08/2020 geboren. Direkt nach der Geburt habe ich 3 Monate elternzeit genommen. Nun möchte ich 1monat elternzeit im Jahr 2021 für das selbige Kind beantragen ist dies zulässig?
Gruß Brinkmann
Patrycja meint
6. März 2021 at 17:06
Guten Tag, Kann der Vater des Kindes in den ersten Lebensmonaten des Kindes eine Elterngeld beantragen, wenn der Vater eine andere eingetragene Adresse hat als die Mutter mit dem Kind? Zum Beispiel nimmt die Mutter die ersten 12 Monate und der Vater die 2. und 3. Monate des Kindes. Schöne Grüße.
Dominic meint
23. Februar 2021 at 11:31
Hallo zusammen,
ich habe bei meinen ersten beiden Kindern bereits jeweils zwei Monate als Vater Elternzeit genommen. Beim dritten Kind möchte ich nun die Elternzeit so aufteilen, dass ich zwei Abschnitte nehme, d.h. 1. Lebensmonat sowie 12. + 13. Lebensmonat. Meine Frau würde dann „nur“ 11 Monate nehmen. Ist dies so möglich?
Gruß, Dominic
Dimitri meint
30. Dezember 2020 at 13:43
Hi, ich verstehe das nicht so ganz. Meine Frau möchte 24Monate in Elternzeit gehen. Wenn ich ab der Geburt meines Kindes auch Elternzeit haben möchte, wird diese von der Zeit meiner Frau abgezogen?
Martin meint
29. Dezember 2020 at 8:19
Hallo Zusammen,
ich habe diese Jahr im März meine Tochter bekommen. Habe im Mai meinen ersten Monat Elternzeit genommen. Inzwischen habe ich aber neue Arbeit begonnen und möchte gerne nächstes Jahr im Mai meinen zweiten Montag nehmen. Geht das?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG
Martin
Murat meint
9. Dezember 2020 at 21:55
Hallo ich möchte gerne 12 Monate Elternzeit beantragen. Mein Kind ist am 02.08.2019 gebohren.Am 02.12.19 und am 02.07.20 habe ich jeweils 1 Monat Elternzeit geltend gemacht. Meine Frage ist ob mir die Möglichkeit bleibt zusätzlich Elternzeit ohne Bezahlung zu beantragen. (wegen der bis 36 Monate Regel)
Julia meint
11. November 2020 at 12:51
Hallo
Kurze Frage:
Meine Elternzeit endet im Frühjahr 2021. Kann mein Mann anschließend seine Elternzeit ( 2 Monate gesplittet) nehmen mit 65% Gehaltsausgleich oder ist es nach beenden meiner Elternzeit nicht mehr möglich??
Danke
Julia
Martin meint
10. November 2020 at 6:52
Hallo,
leider finde ich in Ihrem Artikel keine Angabe dazu, wann der 2te gesplittete Monat der Elternzeit genommen werden kann. Daher eine konkrete Frage:
Ich habe den 1ten Monat Eltern- (Vaterzeit) direkt nach der Geburt meines Sohnes genommen. Muss ich den 2ten Monat Elternzeit jetzt genau ein Jahr später zur gleichen Zeit nehmen? Oder kann ich diesen 2ten Monat nach Absprache mit dem Arbeitgeber frei wählen?
Viele Grüße
Kevin meint
29. Oktober 2020 at 9:02
Hallo,
Wenn ich als Vater die klassischen 2 Monate Elternzeit in 2×1 Monat splitte, kann ich dann auch 2×1 Monat Elterngeld bekommen oder müssen für das Elterngeld die 2 Monate zusammenhängend sein?
Danke
Kevin
Melanie meint
25. März 2020 at 10:37
Hallo,
wir sind für Anfang August ausgerechnet. Ich möchte nach dem Mutterschutz noch 3 Monate Elternzeit nehmen und dann ab Januar wieder Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann würde dann die restlichen Monate in Anspruch nehmen, das wären dann doch 11 Monate, oder? Geht das so?
Vielen Danke
Daniel meint
25. Februar 2020 at 18:07
Hallo Zusammen,
wir möchten die Elternzeit für 14 Monate mit voller Leistung beanspruchen. Gerne würde meine Frau durchgängig 8 Monate nehmen nach dem Mutterschutz und ich würde gerne nach 4 Monaten – 2Monate gemeinsam mit meiner Frau und dann nach dem 8. Monat meiner Frau 2 Monate alleine mit dem Kind in Elternzeit sein. Wenn ich es richtig gelesen habe, ist dies so möglich. Während der 2 monatigen gleichzeitigen Elternzeit verbrauchen wir ja quasi 4 Monate da jeder ja 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld Anspruch nimmt. -STIMMT das so ?
Darüber hinaus habe ich die Frage ob sich das Elterngeld immer nach den letzten 12 Monaten Gehalt vor der Geburt berechnet oder ich beispielsweise auch in meiner 2. Elternzeitphase (Nach meiner Frau, ich alleine mit Kind s.o.) das Elterngeld für die 12 Monate vor der 2. Elternzeitphase berechnet wird. Ich werde nach der Geburt aufgrund von einem Wechsel mehr als das doppelte verdienen. Somit ist es für mich sehr unpraktisch wenn es sich nur nach den 12 Monaten vor der Geburt berechnet.
Viele Grüße
Daniel
Tobias meint
23. Februar 2020 at 9:44
Hallo,
ich bin bereits Vater eines z-jährigen Sohnes, der bei der Mutter, meiner Ex-Lebensgefährtin, lebt. Mit meiner jetzigen Lebengefährtin habe ich seit drei Jahren einen gemeinsamen Sohn. Für diesen Hatte ich seinerzeit auch bereits 2 Monate Elternzeit, aufgeteilt in jeweils auf das 1. und 12. Lebensmonat. Nun steht die Geburt unseres zweiten Sohnes an. Um mich nach der Geburt nicht nur um die Mutter, sondern auch um unseren älteren Sohn kümmern zu können, möchte wieder Elternzeit nehmen. Da mir ein gemindertes Einkommen beim Unterhalt meines ältesten Sohnes nicht anerkannt wird, kann die Elternzeit leider wieder nur 2 Monate betragen.
Wäre es denkbar, 2 Monate Elternzeit – unter vollem Bezug des Elterngeldes – auch auf 3 Monate zu splitten (z. B. 1 Monat direkt nach der Geburt Vollzeit und das 8. und 9. Lebensmonat jeweils in Teilzeit)?
Wie würden evtl. 30 Wochenarbeitsstunden beim Elterngeld angerechnet?
Tobias meint
24. November 2019 at 19:19
Hallo,
ich ,Vater, habe beim Arbeitgeber Elternzeit für den 5. und 12. Monat beantragt. Der 5. Monat ist nun um. Ich möchte gerne meine Elternzeit um einen Monat verlängern, den 13.
Kann ich das ohne weiteres beim AG beantragen? Kann er dies ablehnen?
Elterngeld ist von der Elternzeit ja unabhängig. Den Antrag auf Elterngeld möchte ich nicht ändern. Beantragt waren 12 Monate (1-12) für meine Frau und 2 Monate (5+12) für mich. Mein zusätzlicher Monat (13) wäre dann unentgeltlich. Dem spricht doch nichts entgegen,oder?
Peter meint
10. Oktober 2019 at 12:42
Wir bekommen ein kind mitte dezember 2019. Ich möchte (als vater) 3 jahre elternzeit nehmen.
1-Kann ich als vater gemeinsam in einen schritt elterzeit nehmen?
2- ich habe noch meine urlaub. Kann ich meine Urlaub zwischen elternzeit nehmen? Z.b. 15 dez 2019 bis 15. 03.2020 elternzeit dann 16.03.2020 bis 14.04.2020 als Urlaub und danach wieder Elterzeit bis 36 Monate?
Meine Frau arebeite nicht
Vielen Dank
Thomas meint
5. September 2019 at 11:27
Hallo,
ich würde als Vater gerne 1x einen vollen Monat in Elternzeit gehen und wenig später nochmals 2x 2 Wochen. (Vom Arbeitgeber genehmigt) Kann für die 2x 2 Wochen Elternzeit auch Elterngeld beantragt werden, oder ist dies nur für volle Monate möglich?
Insgesamt werde ich in den ersten 2 Jahren 5 Monate in Elternzeit gehen.
VG, Thomas
Timo meint
20. August 2019 at 15:12
Hallo,
ist es möglich das ich nach der Geburt meines Kindes , zwei Wochen bei meiner Familie bleibe und dann wieder arbeiten gehe ohne das ich eigenen Urlaub nehmen muss ?
Hannes meint
18. August 2019 at 11:54
Guten Tag,
meine Tochter wurde am 20.04.2015 geboren.
Habe ich noch die Möglichkeit von Februar 2020 bis 19.April 2020 in Elternzeit zu gehen, ohne das der Arbeitgeber dies ablehnen kann?
Vielen Dank für die Hilfe und einen lieben Gruß
Hannes
Lillith meint
29. Juli 2019 at 15:15
Guten Tag,
Anfang November erwarten wir unser Kind. Wir wollen die Elternzeit (mit Elterngeld) aufteilen in 11 Monate ich, 3 Monate er. Mein Mann würde fest den 1. und 13. Monat nehmen, was auch formal im Antrag an den Arbeitgeber / die Elterngeldstelle leicht anzugeben ist. Den dritten Monat will er gerne in der Sommerferienzeit des Kindergartens unserer ersten Tochter nehmen. Da das genaue Geburtsdatum natürlich nicht feststeht, kann er jetzt noch nicht sagen, ob er den 10. oder 11. Lebensmonat unseres Babys Elternzeit nehmen will. Darüber hinaus wollen wir ab dem 14. Lebensmonat beide reduziert arbeiten (er für ca. 6 Monate, ich bis zum 3. Lebensjahr) und den Partnerschaftsbonus beantragen.
1) Kann er die drei Monate „reine“ Elternzeit auf drei einzelne Monate verteilen?
2) Muss er den 2. Elternzeitmonat (10. oder 11. Lebensmonat) jetzt schon fest beantragen oder reicht es nach der Geburt? Oder kann er es im Antrag so vermerken, dass 10. oder 11. Lebensmonat?
3) Durch die Reduzierung auf Teilzeit ab dem 14. Lebensmonat hat er formal ja 4 Elternzeitabschnitte. Ist dies möglich?
4) Kann er die ihm verbleibenden 24 Monate Elternzeit (ohne Elterngeld) auch noch bis zum 8. Geburtstag nehmen oder hat er mit den bereits in den ersten 20 Lebensmonaten genommenen 4 Elternzeitabschnitten den Anspruch dann verwirkt?
Vielen Dank. Ich habe nirgendwo was über diese Problematik gefunden.
Karl meint
4. Juli 2019 at 16:49
Hallo zusammen,
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich habe 2 Monate Elternzeit beantragt. 1 Monat habe ich direkt nach der Geburt meines Sohnes im September genommen, den anderen wollte ich ein Jahr später nehmen. Mein Arbeitgeber hat beide Zeiträume bewilligt und ich habe für den ersten Monat auch Elterngeld bezogen. Nun habe ich jedoch meinen Arbeitgeber im Juli diesen Jahres gewechselt. Bleibt mein Anspruch auf den bereits eingereichten Monat bestehen und ich MUSS den Elternzeit Monat im September nehmen, oder muss ich einen neuen Antrag bei meinem neuen Arbeitgeber für einen beliebigen Zeitraum bis zum 3.Lebensjahr stellen?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung
BlackEagle meint
24. Juni 2019 at 11:19
Hallo zusammen,
Ende August erwarten wir unsere Tochter. Meine Frau wird direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Ich würde gerne auch die 2 Monate in Anspruch nehmen, allerdings gesplittet. In welchem Zeitraum muss ich diese nehmen, wenn ich Elterngeld beziehen will? Wäre es möglich, dass z.B. April 2020 & April 2021 jeweils ein Monat genommen werden kann?
Robert meint
7. Mai 2019 at 19:18
Guten Tag,
Meine Freundin und ich bekommen demnächst
Unser erstes Kind.
Wir wohnen aber nicht zusammen und jetzt frage ich mich ob ich trotzdem in Vaterschaftsurlaub für 2 Monaten gehen kann oder nicht.
Vielen Dank für eine Antwort
Jo meint
7. Mai 2019 at 7:15
Hallo,
ich möchte als Vater gerne 2 Monate Elternzeit nehmen und für diese zwei Monate auch Elterngeld beantragen, wobei ich die 2 Monate gerne aufteilen würde. Folgender Fall:
Meine Tochter wurde am 13.02.2019 geboren. Kann ich nun beispielsweise im geamten September 2019 und im gesamten November 2019 Elternzeit nehmen, und habe dann Anspruch auf Elterngeld? Oder müssen es immer komplette Lebensmonate des Kindes sein, also beispielsweise vom 13.9. bis 13.10 und 13.11 bis 13.12 oder ähnlich? Also wie genau kann ich das aufteilen, um meinen Anspruch auf Elterngeld zu wahren?