In Deutschland haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich nach der Geburt eines Kindes für eine gewisse Zeit lang unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um ihren Nachwuchs zu betreuen und zu erziehen. In dieser sogenannten Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis; es kann im Anschluss daran jedoch in der Regel ohne Probleme wieder aufgenommen werden.
Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!
Sowohl Mütter als auch Väter können in Elternzeit gehen. Da sich Frauen 8 Wochen nach der Geburt jedoch ohnehin noch im Mutterschutz befinden, beschließen sie oft, gleich danach Elternzeit zu nehmen. Um ihre Partnerin zu unterstützen oder sie abzulösen, entscheiden sich jedoch auch immer mehr Männer für die Elternzeit.
Kurz & knapp: Elternzeit als Vater splitten
Sie können die Elternzeit als Vater zwar splitten, sie muss allerdings mindestens 2 Monate andauern, damit ein Anspruch auf Elterngeld besteht.
In den ersten 3 Lebensjahren des Kindes können Sie 12 der insgesamt 36 Monate der Elternzeit als Vater nehmen. Danach können Sie die restlichen 24 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Sprösslings aufteilen.
Je nachdem, wie Sie die Elternzeit als Vater aufteilen, können andere Fristen für die Mitteilung beim Arbeitgeber maßgeblich sein. Infos dazu finden Sie hier.
Besonders praktisch erscheint es daher wohl den meisten, dass sie die Elternzeit als Vater splitten können. Welche Varianten der Aufteilung der Elternzeit als Vater es gibt und inwiefern es den Antrag beim Arbeitgeber bzw. die damit zusammenhängenden Fristen beeinflusst, wie Sie die Elternzeit als Vater aufteilen, erklären wir im Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu Themen rund um die Elternzeit als Vater
Elternzeit als Vater: Welche Aufteilung ist möglich?
Der Gesetzgeber begrenzt die Dauer der Elternzeit auf maximal 36 Monate. Es ist zwar möglich, die Elternzeit als Vater zu splitten, allerdings beginnt sie frühestens mit der Geburt des Kindes und muss mindestens 2 Monate betragen, wenn Sie Elterngeld beanspruchen möchten.
Dementsprechend können Sie bei der Elternzeit als Vater diese 2 Monate zwar aufteilen; bei einem geringeren Zeitraum ist es jedoch nicht möglich, Elterngeld zu erhalten. Gehen Sie lediglich einige Wochen oder Tage in Elternzeit, fällt diese Option entsprechend weg.
Möchte er seine Elternzeit aufteilen, hat ein Vater folgende Optionen:
- Die ersten 12 der insgesamt 36 Monate können in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes in Anspruch genommen werden.
- Die restlichen 24 Monate können frischgebackene Papas zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Nachwuchses aufteilen.
§ 16 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) besagt zudem Folgendes:
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.“
Elternzeit als Vater splitten: Vorsicht bei Antrag & Fristen
Wie bereits erwähnt, ist es möglich, bei der Elternzeit als Vater auch 2 Monate zu splitten. Einen solchen Antrag stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
Je nachdem, für welche der beiden oben erörterten Varianten Sie sich entscheiden, beeinflusst dies jedoch, wann Sie Ihren Chef davon in Kenntnis setzen müssen, dass und inwiefern Sie die Elternzeit als Vater splitten möchten.
Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt diese Frist 7 Wochen, zwischen dem dritten und achten Lebensjahr liegt sie bei 13 Wochen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber Ihrem Wunsch, die Elternzeit als Vater zu splitten, in den ersten 3 Lebensjahren nicht widersprechen darf. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag ist dies zudem nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe möglich.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Elternzeit als Vater:
- Marburger, Horst (Autor)
- Simoens, Anne Nina (Autor)
- Herwald, Alina (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-24 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Meik meint
7. Juni 2024 at 4:54
Kann ich auch 1 Jahr lang eine 4 Tage Woche beantragen?
N.H. meint
5. April 2024 at 10:53
Mein Kollege will 4 Wochen in Elternzeit. Er bekommt das 2.Kind und seine Frau arbeitet nicht, bzw. hat nur auf Minijobbasis bis dato gearbeitet. Muss er 2×4 Wochen nehmen oder kann er auch nur 1x 4 Wochen nehmen. Was bedeutet das für ihn oder den Arbeitgeber? Das hat ja auch Nachteile für den AG wenn er 2x 4 Wochen weg ist. Es gibt so viele Infos dazu wegen dem Elterngeld aber mir ist das unklar und ich würde es ihm gerne erklären, da er aus Syrien kommt. Ab 1.4.2024 ist es ja nochmals anders? Er will eigentlich nur die 4 Wochen nehmen, da er ja sonst finanzielle Einbußen hat. Freue mich auf Rückmeldung.