Der Angestellte erbringt die Arbeitsleistung und erhält dafür das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt. Dies ist das Grundprinzip jedes Arbeitsverhältnisses. Es gibt aber auch Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann oder darf, wie z. B. bei Krankheit, im Urlaub oder an Feiertagen.
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Heißt das aber, dass er für diese Tage keinen Lohn erhält? Nicht zwangsläufig, denn in vielen Fällen besteht Anspruch auf gesetzliche Entgeltfortzahlung.
Kurz & knapp: Entgeltfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung bedeutet eine Fortzahlung des Arbeitslohns bei einer Krankheit, die nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde.
Eine Entgeltfortzahlung steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zu, einschließlich Teilzeitkräften und Minijobbern.
Eine Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit wird für maximal 6 Wochen gewährt.
Aber wann genau gibt es Entgeltfortzahlung? Wie lange wird sie gezahlt? Und wie erfolgt die Berechnung der Entgeltfortzahlung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Was bedeutet Entgeltfortzahlung und wann besteht Anspruch?
In der Regel wird im Arbeitsvertrag festgehalten, an welchen Tagen in der Woche oder im Monat der Arbeitnehmer arbeiten muss. Nun kann es aber vorkommen, dass er aus bestimmten Gründen an einem bestimmten Tag nicht arbeiten kann oder darf, obwohl er dies normalerweise tun müsste.
Damit ihm durch diesen nicht selbstverschuldeten Arbeitsausfall kein Lohn entgeht, sieht das Gesetz vor, dass er für diese Tage eine Entgeltfortzahlung erhält – also eine Zahlung des Arbeitsentgelts, das ihm ohne den Arbeitsausfall zustehen würde.
Im Folgenden listen wir auf, in welchen Situationen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und welche Regelungen im jeweiligen Fall gelten.
Gibt es Entgeltfortzahlung im Urlaub?
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Urlaub gibt § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) vor. Dieses sog. Urlaubsentgelt – nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld – wird als laufender Arbeitslohn behandelt, sodass sich keine Besonderheiten bei der Berechnung von Lohnsteuer oder Sozialabgaben ergeben.
Sieht der Arbeitsvertrag kein festes Gehalt pro Arbeitstag vor, weil z. B. an verschiedenen Tagen unterschiedlich viele Stunden gearbeitet werden, berechnet sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Somit gilt für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub, dass Zuschläge für Nacht-, Schicht- oder Feiertagsarbeit in der Regel ebenfalls bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen sind, wenn diese während dieser 13 Wochen regelmäßig gezahlt wurden.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung: Das ist zu beachten
Gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) besteht für Arbeitnehmer im Krankheitsfall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dafür muss ihm für die Zeit seiner Erkrankung oder Verletzung eine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt werden. Eine Entgeltfortzahlung ohne gültige AU-Bescheinigung ist nicht möglich.
Außerdem muss die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet und darf nicht durch einen groben Verstoß verursacht worden sein. Eine Erkältung, die sich der Arbeitnehmer beim Winterspaziergang zuzieht, wird nicht als selbstverschuldet angesehen.
Für eine Verletzung durch einen Verkehrsunfall, den der Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer selbst verursacht hat, besteht jedoch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Und noch eine weitere Voraussetzung ist hier zu beachten: die Wartezeit. Eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist in den ersten 4 Wochen nach Arbeitsbeginn nicht vorgesehen. Wer also innerhalb dieser Wartefrist krank wird oder sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In einigen Tarifverträgen kann jedoch von der Wartezeit abgesehen werden.
Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung nach 6 Wochen fortdauernder Krankheit einstellen. Ist ein Arbeitnehmer länger krankgeschrieben, erhält er nach Ablauf dieser 6 Wochen stattdessen eine Zahlung von der Krankenkasse in Form von Krankengeld oder Verletztengeld.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit: öffentlicher Dienst ist ein Sonderfall
Die Bestimmung hinsichtlich der Dauer der Entgeltfortzahlung gilt für Beamte, Richter und Soldaten im öffentlich-rechtlichen Dienst nicht. Ihre Bezüge werden ohne gesetzliche Fristen weiter bezahlt, auch wenn sie länger als 6 Wochen ausfallen.
Handelt es sich um eine langwierige Erkrankung kann der Dienstherr die Arbeitsunfähigkeit durch einen Amtsarzt überprüfen lassen und den Erkrankten bei chronischer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen.
Erfolgt die Entgeltfortzahlung auch bei Reha?
Auch wenn der Arbeitnehmer im Zuge von Reha-Maßnahmen ausfällt, ist der Arbeitgeber 6 Wochen lang zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Reha im Vorfeld von einem Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger bewilligt wurde.
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung besteht auch hier in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld oder Verletztengeld.
Entgeltfortzahlung: Berechnung der Entgelthöhe im Krankheitsfall
Bei einer Arbeitsunfähigkeit gilt das Lohnausfallprinzip. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Vergütung erhält, die er ohne den Arbeitsausfall bezogen hätte. Dabei sind auch regelmäßig geleistete Überstunden zu berücksichtigen.
Entgeltfortzahlung in der Schwangerschaft
Arbeitnehmerinnen stehen während ihrer Schwangerschaft verschiedene Zahlungen zu, doch nicht alle davon stellen eine Entgeltfortzahlung dar. Im Mutterschutz, der 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt, besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies ist eine Zahlung der Krankenkasse und beträgt maximal 13 Euro am Tag. Häufig ist der Arbeitgeber aber verpflichtet einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Eine „echte“ Entgeltfortzahlung ist hingegen der Mutterschutzlohn. Dieser wird vom Arbeitgeber gezahlt, wenn die Arbeitnehmerin schon vor der Mutterschutzfrist ein Beschäftigungsverbot erhält und allein deshalb ihre Arbeit nicht erbringen kann.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen. Auch bei dieser Berechnung sind regelmäßige Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zu berücksichtigen.
Gibt es eine Entgeltfortzahlung bei einer Kur?
Auch für eine Kur – z. B. eine Mutter-Kind-Kur – erfolgt eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kur von einem Sozialversicherungsträger, wie z. B. der Krankenkasse, bewilligt wurde.
Hierbei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unmittelbar nach der Bewilligung über Zeitpunkt und voraussichtliche Dauer der Kur informiert, um seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden. Zudem ist eine Bescheinigung über die Bewilligung oder eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kur vorzulegen.
Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Arbeitnehmern steht eine Entgeltfortzahlung bei einem Feiertag zu, wenn dieser auf einen Tag fällt, an dem sonst regelmäßig gearbeitet wird.
Die Regelmäßigkeit ist hier ausschlaggebend, denn es gibt auch Arbeitsverhältnisse, in denen die Wochentage, an denen gearbeitet wird, nicht festgelegt sind, sondern wechseln. So gibt es z. B. die Situation, dass ein Arbeitnehmer 5 Tage in der Woche arbeitet, der Betrieb aber 6 Tage in der Woche geöffnet ist. Welcher Wochentag für den Angestellten frei ist, ist von Woche zu Woche verschieden.
Bekommt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung erstattet?
Eine Entgeltfortzahlung stellt einen finanziellen Nachteil für den Arbeitgeber dar. Denn schließlich muss er seinen Arbeitnehmer bezahlen, obwohl dieser keine Arbeitsleistung erbringt. Gegen dieses Risiko können sich Arbeitgeber mit einer Entgeltfortzahlungsversicherung absichern.
Arbeitgeber, die max. 30 Angestellte beschäftigen, sind sogar dazu verpflichtet, indem sie am sog. Umlageverfahren teilnehmen. Dafür müssen sie regelmäßige Beiträge zahlen. Im Falle einer Entgeltfortzahlung erstattet die Krankenkasse dann auf Antrag zwischen 40 und 80 Prozent der Beträge aus der Umlage.
S.H. meint
16. November 2022 at 20:28
Hallo.
Ich arbeite ebenfalls für einen sicherheitdienst. In meinem Vertrag steht “ die wöchentliche Arbeitszeit ist unterschiedlich-beträgt jedoch mind 80 Stunden.. Nun meine Frage: “ zur Berechnung der Lohnfortzahlung, werden 80 Std. dazu veranschlagt oder die tatsächliche Stundenzahl des Vormonat mit 195 Std. ? „
Arcan meint
8. Januar 2021 at 14:29
Sehr geehrte Damen und Herren,
arbeite als Midijober seid 8 Monaten , durch ein Arbeitsunfall wodurch ich ein Bänderriss hatte wurde ich 6 Wochen Krank geschrieben, von 3 Dezember aus, wir haben flexibel Schichten wo man sich Online zu einer Schicht verpflichten kann, habe nun mein Lohnabrechnung bekommen und mir ist aufgefallen das die Lohnfortzahlung zu gering ist wenn man die letzten 3 Monate anschauen würde, könnte auch keine Schicht annehmen da ich Krankgeschrieben bin der Lohnfortzahlung beträgt nicht einmal die 50prozent was kann ich dagegen tun, laut deren Aussage, Man bekomme nur Geld wo man eigentlich gearbeitet hätte jedoch Könnte ich keine Schicht annehmen da ich Krank bin, wie würden sie vorangehen. Was sind meine Rechte
Lg