Vor allem Menschen, die im Büro arbeiten, kennen die typischen Symptome: Kopfschmerzen, trockene Augen sowie Schulter- und Nackenleiden drangsalieren fleißige Bildschirmarbeiter besonders häufig. Dabei gilt es zu bedenken, dass weit über 17 Millionen Menschen in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, bei der sie dauerhaft an einem Schreibtisch und vor einem Bildschirm sitzen.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann im Büro und in ähnlichen Gefilden vor den genannten Leiden und daraus resultierenden Berufskrankheiten schützen. Und trotzdem tun viele Arbeitgeber in diesem Bereich nur wenig. Der vorliegende Ratgeber informiert zu den Vorgaben, die der Gesetzgeber zur Ergonomie am Arbeitsplatz aufstellt. Die Definition des Begriffs wird hier ebenso besprochen wie die praktische Umsetzung in einer Büroumgebung und der Vorteil einer wechselnden Arbeitshaltung.
Kurz & knapp: Arbeitsplatzergonomie
Ergonomie ist eine Wissenschaft für sich. Sie beschäftigt sich mit der menschlichen Arbeit. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie ein Arbeitsplatz gestaltet sein muss, um ein perfektes und gesundheitlich zuträgliches Zusammenspiel von Mensch und Arbeitsmitteln zu ermöglichen.
Wenn die Arbeitsbedingungen nicht stimmen, kann Arbeit krank machen. Ein Bürojob, der überwiegend aus einer sitzenden Tätigkeit besteht, sorgt für extreme Bewegungsarmut und führt mitunter zu Rücken- und Kopfschmerzen. Außerdem belastet eine falsche Sitzposition den Körper sehr stark, was langfristige Gesundheitsschäden verursachen kann. Deswegen macht die Arbeitsstättenverordnung klare Vorgaben, wie z. B. ein Bildschirmarbeitsplatz aussehen muss.
Bewegen Sie sich so viel wie möglich und versuchen Sie, Ihre Arbeitsabläufe (Aufgaben im Stehen und Sitzen) abwechslungsreich zu gestalten. Achten Sie auf eine ergonomische Ausrüstung Ihres Arbeitsplatzes. Sprechen Sie ggf. Ihren Arbeitgeber an, falls Sie z. B. einen ergonomischen Stuhl benötigen oder Ablagen für Ihre Handgelenke, wenn Sie mit Maus und Tastatur arbeiten (mehr dazu hier).
Inhalt
Spezifische Informationen zur Ergonomie am Arbeitsplatz
Das sagt das Gesetz zur Arbeitsergonomie
Ergonomie am Arbeitsplatz kommt im Gesetz an verschiedenen Stellen zur Sprache, stets mit einem Bezug zum Arbeitsschutz. Da ist es nicht verwunderlich, dass auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechende Vorgaben für Arbeitgeber enthält. So steht in § 3 Absatz 1 ArbStättV:
Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen.“
Arbeitgeber müssen also einen ergonomischen Arbeitsplatz bieten, wenn sie sich an die Vorgaben der Verordnung halten wollen. Aber was steckt in diesem Fall eigentlich hinter dem Begriff der Ergonomie? Grundsätzlich geht es dabei um zwei Ziele, die bei der Arbeitsplatzgestaltung zu beachten sind:
- Humanität: Die Arbeit in einem Betrieb soll in einer Art und Weise menschengerecht möglich sein, so dass es weder kurz- noch langfristig zu körperlicher Unter- oder Überforderung kommt.
- Wirtschaftlichkeit: Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erhöht die Wahrscheinlichkeit für sehr gute Arbeitsergebnisse. Folglich wird auch die Wettbewerbsfähigkeit gesichert.
Wird also Ergonomie am Arbeitsplatz umgesetzt, findet im Grunde eine Anpassung der Arbeit an den Menschen statt. Körperliche Faktoren wie Kraft, Körperhöhe, Alter und mentale Aspekte wie Ausführbarkeit, Zufriedenheit und Erträglichkeit sind dabei vom Arbeitgeber miteinzubeziehen.
Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Innerhalb des Anhangs zu den Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten, welcher fester Bestandteil der ArbStättV ist, finden sich auch klare Vorgaben zu Bildschirmarbeitsplätzen. Beschäftigte im Büro können ergonomisch arbeiten, wenn der Arbeitgeber diese Anweisungen beachtet. Es folgen einige Beispiele:
- Sind Arbeitnehmer an einem Bildschirmgerät tätig, muss der Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet sein. Entsprechend müssen Bildschirme so positioniert sein, wie es ergonomische Erkenntnisse vorgeben.
- Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig Bildschirmpausen vornehmen können.
- Wechselnde Arbeitshaltungen und ergonomische Bewegungsabläufe sind im Büro zu ermöglichen.
- Der Schreibtisch bzw. andere Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche besitzen und so stehen, dass keine störenden Blendungen oder Reflexionen entstehen.
- Ergonomie am Arbeitsplatz setzt auch voraus, dass die Beleuchtung der Räumlichkeiten an die jeweilige Tätigkeit und das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst wird.
Wie bereits erwähnt, sind Arbeitgeber verpflichtet, die genannten Vorgaben zu erfüllen. Doch dadurch, dass verantwortliche Stellen mit Kontrollen nur schwer hinterherkommen, gibt es viele Betriebe, in denen ergonomisches Arbeiten keine hohe Priorität besitzt. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich selbst etwas um die Ergonomie am Arbeitsplatz zu kümmern, um so langfristige Schäden zu vermeiden.
Auch in Bezug auf den Bildschirm können Arbeitnehmer die Ergonomie am Arbeitsplatz durch einige Handstreiche selbst fördern. So ist darauf zu achten, dass das Display hell genug eingestellt und der Blickwinkel stabil ist. Weiterhin gilt es, eine ergonomische Arbeitshöhe einzustellen, so dass die Bildschirmoberkante auf Augenhöhe oder zumindest leicht darunter liegt. Je größer der Monitor ist, desto größer sollte auch der Abstand zu diesem sein. Bei durchschnittlichen Displays ist eine Entfernung zwischen 60 und 80 cm angemessen.
Problemfaktoren: Maus und Tastatur
Zwar hilft es schon viel, im Büro die Höhe von Stuhl und Schreibtisch ergonomisch anzupassen. Doch bei der Verwendung der Steuerungselemente können Arbeitnehmer im Sinne der Ergonomie am Arbeitsplatz noch zusätzliche Tipps beachten:
- Handgelenke sollten so abgelegt werden, dass sie nicht abknicken.
- Es ist empfehlenswert, die Tastatur nahe am Körper zu positionieren. So wird eine Rundrücken-Haltung durchs dauerhafte Vorbeugen vermieden.
- Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass das Ausklappen der „Hinterfüße“ bei einer Tastatur hilfreich ist. Zwar sind dadurch die Tasten besser zu sehen, es knickt aber auch das Handgelenk mehr ein, was auf Dauer zu gesundheitlichen Folgen führen kann.
- Bei der Maus sollte der DPI-Wert nach Möglichkeit so eingestellt werden, dass nur wenig mechanischer Aufwand notwendig ist, um den Mauszeiger zu bewegen.
- Sowohl Mäuse als auch Tastaturen sind in ergonomischen Varianten erhältlich, die besonders schonend sind.
Regelmäßig die Haltung ändern
Trotz der Erkenntnisse in Bezug auf Ergonomie am Arbeitsplatz, ist ein Problem in vielen Branchen dominant vertreten: Es herrscht Bewegungsmangel.
Viele Menschen sitzen den ganzen Tag über. Das hat oft Gewichtszunahme oder eine Überbelastung der Beinvenen zur Folge. Auch das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen nimmt dabei zu.
Aber auch Beschäftigte, die den ganzen Tag im Stehen arbeiten, sind gefährdet. Bei diesen kann die körperliche Belastung der Beinmuskeln schnell zu stark werden und so entsprechende Folgeerkrankungen auslösen.
udo meint
30. September 2021 at 11:42
Gute Artikel, sehr spannend